Deutsche Telekom AG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen VIDEOLOAD   (Stand: 07.12.2012)

...

Bewertung:

- fair -

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Bei Erwachsenenangebote wird über ein Altersverifikationssystem (mit PIN) die Volljährigkeit des Nutzers sichergestellt. (bearbeiten)
(2)
C
Eine gewerbliche Nutzung der Inhalte ist ausgeschlossen. (z.B. öffentliche Wiedergabe, Verteilung oder Veräußerung hergestellter Kopien etc.) (bearbeiten)
(3)
C
Der Download (Kauf) und das Streaming von Filmen (Miete) durch den Kunden kann und darf nur vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland über eine für dieses Gebiet passende IP-Nummer erfolgen. (bearbeiten)
(4)
C
Beim Downlaod von Filmen wird wärend des Bestellvorgangs angezeigt, ob der erworbene Film gebrannt oder auf tragbaren Abspielgeräten kopiert werden darf und ggf. auf die begrenzte Anzahl der erlaubten Verfielfältigungen hingewiesen. (bearbeiten)
(5)
C
Bei Abonnements beträgt die Vertragslaufzeit 1 Monat. Sie verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn der Nutzer nicht binnen 10 Tage vor Ablauf das Abo gekündigt hat. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Die Preise für die Videoload Leistungen ergeben sich aus der entsprechenden Preisliste oder Online-Anzeige. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
VIDEOLOAD
A. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Vertragspartner
Vertragspartner sind die Deutsche Telekom AG (im Folgenden
Deutsche Telekom genannt), Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113
Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 6794) und der Kunde.
2 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen
Vertragsbedingungen und den Besonderen Vertragsbedingungen. Diese regeln den Erwerb von Filmen zur zeitlich
befristeten und unbefristeten Nutzung, sowie die Bereitstellung
von Abonnements über den Abruf von ausgewählten Inhalten
(Videoload Abonnements/ „Selections“).
3 Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag
über den Erwerb der einzelnen Videoload-Leistungen mit
Zugang der per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung,
spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch die Deutsche
Telekom zustande.
4 Jugendschutz
4.1 Geschlossene Benutzergruppe (Erwachsenenangebote)
Inhalte, die nach § 4 Abs. 2 Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV)
nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen (Erwachsenenangebote), bietet die Deutsche Telekom nur Personen
über 18 Jahren an (geschlossene Benutzergruppe).
a) Die Deutsche Telekom gewährt den Zugang zu Erwachsenenangeboten nur natürlichen Personen, deren Volljährigkeit überprüft wurde. Die Überprüfung der Volljährigkeit erfolgt durch die Anmeldung des Nutzers über ein
Altersverifikationssystem (im Folgenden „AVS“ genannt).
Eine solche Anmeldung ist nur natürlichen Personen vorbehalten.
b) Der Kunde ist verpflichtet, Personen unter 18 Jahren nicht
bei dem Zugang zu Erwachsenenangeboten zu unterstützen.
(1)Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass Dritte
das AVS nicht über die ihm überlassene PIN umgehen. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass Dritte von der
dem Kunden überlassenen PIN Kenntnis erlangt haben
und/oder diese missbräuchlich nutzen, wird der Kunde die
ihm überlassene PIN unverzüglich ändern. Bei begründetem
Verdacht, dass Dritte von der PIN Kenntnis erlangt haben, ist
die Deutsche Telekom berechtigt, die Nutzung der Erwachsenenangebote zu sperren. Der Kunde wird über die
Sperrung informiert.
c) Weitergehende Pflichten und sonstige Informationen zur
Anmeldung und dem AVS sind unter
www.t-online.de/jugendschutz unter dem Punkt „AVS“
abrufbar.
4.2 Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote
Soweit die Deutsche Telekom Angebote verbreitet und zugänglich macht, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen (Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote), trägt die Deutsche Telekom dafür Sorge, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen
Altersstufe Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen.
Die Deutsche Telekom behält sich vor, Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote mit Sendezeitbeschränkungen anzubieten, die entsprechenden Webseiten für ein anerkanntes
Jugendschutzprogramm zu programmieren oder deren Zugang
durch ein AVS zu beschränken. Im letzteren Fall treffen den
Kunden die unter Ziffer A.4.1 b) genannten Pflichten.
5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
a) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine Nutzung der
Videoload Leistungen durch Minderjährige nur mit seiner
ausdrücklichen Zustimmung erfolgt.
b) Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) dürfen
nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem
Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur
Sicherheit bei der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in
regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass
zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen
von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der
Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf elektronischen
Speichermedien (z. B. PC, USB-Stick und CD-ROM) dürfen
sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.
c) Die Deutsche Telekom und ihre Erfüllungsgehilfen sind von
sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer
rechtswidrigen Verwendung von Videoload-Leistungen und
der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden
beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich
insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die
mit der Nutzung der Videoload-Leistungen verbunden sind.
Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher
Verstoß droht, besteht die Pflicht zu unverzüglichen
Unterrichtung der Deutschen Telekom.
5.2 Die Deutsche Telekom ist berechtigt, bei schwerwiegenden
Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten sowie
bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine
Pflichtverletzung nach Ziffer 5.1 die jeweilige Leistung auf
Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall
verpflichtet die monatlichen Preise zu zahlen.
6 Nutzungsrechte
6.1 Eine über die in den besonderen Vertragsbedingungen für die
einzelnen Leistungen eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehende Nutzung der zur Verfügung gestellten Inhalte ist nicht
gestattet, stellt nach geltendem Recht eine Urheberrechtsverletzung dar und ist deshalb verboten.
Insbesondere ist jede kommerzielle Nutzung der Inhalte ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für die öffentliche Wiedergabe,
die Verteilung, den Vertrieb oder die sonstige Veräußerung hergestellter Kopien.
(2)
6.2 Der Kunde darf ein von der Deutschen Telekom eingesetztes
Digital Rights Management (DRM), sonstige technische
Sicherungen und/oder Informationen zur Rechteverwaltung
nicht umgehen oder entfernen.
7 Zahlungsbedingungen
7.1 Die Preise für die Videoload Leistungen ergeben sich aus der
entsprechenden Preisliste oder Online-Anzeige.
<1>
7.2 Die Abrechnung der für die Inanspruchnahme der Videoload
Leistungen zu zahlenden Preise erfolgt entsprechend dem vom
Kunden ausgewählten Bezahlverfahren. Weitere Informationen
hierzu sind auf der VIDEOLOAD Hilfe-Seite unter
Bezahlverfahren einsehbar.
8 Haftung
8.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer
garantierten Eigenschaft haftet die Deutsche Telekom für alle
darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Deutsche Telekom im Fall
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
unbeschränkt. Wenn die Deutsche Telekom durch leichte
Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn
ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn die Deutsche
Telekom eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für
darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, auf
den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine
wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Für den Verlust von Daten haftet die Deutsche Telekom bei
leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer A.8.2 nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form gesichert
hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt
werden können.
8.4 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insDeutsche Telekom, Stand: 07.12.2012 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Videoload.
besondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die
durch Inkompatibilität der auf dem Endgerät des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden
Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere,
störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.
Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
9 Sonstige Bestimmungen
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
B. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
I. Erwerb von Filmen zur zeitlich befristeten Nutzung
(„Leihe/Miete“)
1 Beschreibung des Dienstes
1.1 Der Kunde kann Filme zur zeitlich befristeten Nutzung erwerben. Die Filme werden vom Kunden ausgewählt und zum
Streaming oder im Einzelfall auch zum Download zur Verfügung gestellt. Ob ein Film zum Download zur Verfügung
steht, ist bei dem jeweiligen Angebot angegeben. Nähere Informationen zu dieser Leistung sind unter
http://hilfe.videoload.de erhältlich.
1.2 Der Download und das Streaming von Filmen durch den
Kunden kann und darf nur vom Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland über eine für dieses Gebiet passende IP-Nummer
erfolgen.
(3)
2 Nutzungsrechte
2.1 Die Deutsche Telekom räumt dem Kunden ein auf die Dauer
der vereinbarten Laufzeit befristetes, räumlich uneingeschränktes, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares
Nutzungsrecht an den Filmen ein.
2.2 Der Kunde darf die erworbenen Filme entweder zur
Speicherung herunterladen und auf der Festplatte des
Computer vervielfältigen und von dort für die Dauer der vereinbarten Laufzeit beliebig oft anschauen oder im Streamingverfahren über alle zulässigen Endgeräte für die Dauer der
vereinbarten Laufzeit beliebig oft ansehen.
II. Erwerb von Filmen zur zeitlich unbefristeten Nutzung
(„Kauf“)
1 Beschreibung des Dienstes
1.1 In dem Videoload Portal kann der Kunde Filme zur zeitlich
unbefristeten Nutzung erwerben. Die Filme werden vom
Kunden online ausgewählt und zum Download zur Verfügung
gestellt. Nähere Informationen zu dieser Leistung sind unter
http://hilfe.videoload.de erhältlich.
1.2 Der Download von Filmen durch den Kunden kann und darf nur
vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland über eine für
dieses Gebiet passende IP-Nummer erfolgen.
2 Nutzungsrechte
2.1 Die Deutsche Telekom räumt dem Kunden nicht ausschließ-
liche, nicht unterlizenzierbare, räumlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrechte an den erworbenen Filmen ein.
2.2 Der Kunde darf die erworbenen Filme zur Speicherung aus
dem Videoload Portal auf die Festplatte seines Computers herunterladen und ansehen
2.3 Ob der Kunde darüber hinaus die erworbenen Filme, brennen
und/oder auf tragbare Abspielgeräte kopieren darf, wird
während des Bestellvorgangs per Online Anzeige zu dem
jeweiligen Film ebenso angezeigt, wie die Anzahl der erlaubten
Vervielfältigungen
(4)
2.4 Der Kunde darf zulässig gebrannte DVDs im engeren persönlichen Bekannten- und Verwandtenkreis zur privaten Nutzung
unentgeltlich weitergeben.
III. Videoload Abonnements („Selections“)
1 Beschreibung des Dienstes
1.1 Unter http://www.videoload.de/selections kann der Kunde
Videoload Abonnements buchen. Der Kunde erhält für die
Dauer seines jeweiligen Abonnements die Möglichkeit, ausgewählte Inhalte aus dem Angebot von Videoload auszuwählen
und anzusehen.
Derzeit stehen die folgenden Abonnements zur Verfügung:
– Abonnement Dokumentationen („Doku-Selection“):
Dem Kunden werden monatlich nicht weniger als 150
Dokumentationen aus unterschiedlichen Themenbereichen
zur Verfügung gestellt.
– Abonnement Kinderinhalte („Kids Selection“):
Dem Kunden werden monatlich nicht weniger als 400
Kinderinhalte, darunter Filme und Serienepisoden, zur
Verfügung gestellt.
– Abonnement Filminhalte („Movie Selection“):
Dem Kunden werden monatlich nicht weniger als 150
Filminhalte (aus unterschiedlichen Genre) zur Verfügung
gestellt.
– Abonnement Serieninhalte („TV Selection“):
Dem Kunden werden monatlich nicht weniger als 100
Serienepisoden zur Verfügung gestellt.
1.2 Die Inhalte werden zum Streaming oder im Einzelfall auch zum
Download zur Verfügung gestellt. Ob ein Film zum Download
zur Verfügung steht, ist bei dem jeweiligen Angebot angegeben.
1.3 Der Download und das Streaming der Inhalte kann und darf nur
von dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland über eine für
dieses Gebiet ausgegebene IP-Nummer erfolgen.
2 Nutzungsrechte
2.1 Die Deutsche Telekom räumt dem Kunden ein auf die Dauer
des Vertragsverhältnisses befristetes, räumlich uneingeschränktes, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares
Nutzungsrecht an den Inhalten ein.
2.2 Der Kunde darf die erworbenen Filme im Streamingverfahren
beliebig oft ansehen oder zur Speicherung aus dem Videoload
Portal herunterladen und auf der Festplatte des Computer
vervielfältigen und von dort beliebig oft anschauen.
3 Vertragslaufzeit/Kündigung
3.1 Die Mindestvertragslaufzeit für ein Abonnement beträgt einen
Monat und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung.
3.2 Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer
Frist von zehn Tagen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich kündbar. Soweit keine Kündigung
erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um einen
weiteren Monat, wenn nicht spätestens zehn Tage vor ihrem
Ablauf schriftlich gekündigt wird.
(5)
3.3 Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund ist für die Deutsche Telekom
insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die
ihm nach diesen AGB obliegenden Pflichten erheblich verletzt.
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