Der Immobilienmakler Weber & Keil GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
A
Erlangt ein Dritter Kenntnis von Unterlagen oder Angebotsinformation des Vertragsanbieters und führt dies zu einem Geschäftsabschluß, hat der Auftraggeber an den Vertragsanbieter Maklergebühren zu zahlen. (bearbeiten)
(2)
B
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit Zustimmung des Vertragsanbieters erfolgen. (bearbeiten)
(3)
B
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, beträgt die Provision im privaten Bereich zwei Monatsmieten - im gewerblichen Bereich drei Monatsmieten; bei Kaufverträgen 3% im Inland und 3,9% im Ausland (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
A
Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. (bearbeiten)
[2]
B
Bei Alleinaufträgen wird bei Kaufabschluß immer eine Provision fällig. (bearbeiten)

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23.04.2012 11:22  (wichtiger Vertragsbestandteil 1) erstellt von 62.47.213.94


Zusammenfassung: Erlangt ein Dritter Kenntnis und gelangt dieser dadurch zu einem Geschäftsabschluß, hat Auftraggeber an Makler Maklergebühren zu zahlen.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
Verlauf:keine Änderungen

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