DB Rent GmbH  -  Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen   (Stand: 05.2013)

...

Bewertung:

fair & relevant

wichtige Vertragsbestandteile:

(5)
B
Mit jeder Kundennummer können grundsätzlich zwei Fahrräder gleichzeitig benutzt werden. (bearbeiten)
(1)
C
Kunden müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung volljährig sein. (bearbeiten)
(2)
C
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Mitarbeiter berechtigt ist, die Kundennummer abzufragen, wenn nicht der Kunde selbst mit dem Anbieter in Kontakt tritt. (bearbeiten)
(3)
C
Nutzt ein Kunde seine Kundennummer 12 Monate lang nicht, wird diese inaktiv gesetzt. Sie ist dann bei erneutem Nutzungswunsch durch einen Anruf bei dem Servicetelefon wieder zu aktivieren. (bearbeiten)
(4)
C
Der Kunde kann sich gegen Entgelt eine Einzelfahrtenaufstellung per Post übermitteln lassen. Hierfür gelten die Preise gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis. Die Zusendung von Einzelfahrtnachweisen per E-Mail ist kostenlos. Rechnungen können jederzeit im Kundenportal auf der Internetseite eingesehen (bearbeiten)
(6)
C
[]
Das Fahrrad darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden. ...:) (bearbeiten)
(7)
C
Fahrräder dürfen nicht benutzt werden... von unter 17jährigen ohne erwachsene Begleitperson; zur Beförderung von Beifahren wie z.B. Kleinkindern. (bearbeiten)
(8)
C
Der Fahrradgepäckträger trägt eine maximale Last von 20 kg. (bearbeiten)
(9)
C
Bei Unfällen, an denen außer dem Nutzer auch fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch den Anbieter zu verständigen. (bearbeiten)
(10)
C
Beim Abstellen des Fahrrades ist darauf zu achten, dass der Ständer benutzt wird (kein Anlehnen an andere Gegenstände), ein Abstand von 30 Metern zu Flussufern oder anderen Gewässern eingehalten wird, und das Fahrrad auch beim vorübergehenden parken abgeschlossen wird. (bearbeiten)
(11)
C
Bei falsch geparkten Fahrrädern (Rückgabe) wird ein Serviceentgelt gemäß aktuellem Preisverzeichnis erhoben. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<4>
A
Der Kunde haftet für Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des Fahrrades bis zu einem Höchstbetrag gemäß aktuellem Preisverzeichnis. (bearbeiten)
<1>
B
Es wird auf das aktuell gültige Preisverzeichnis verwiesen, das Bestandteil dieser AGB ist. (bearbeiten)
<3>
B
Eine aktuelle Übersicht zu Entleih- und Rückgabeprozess, der Stationskarten und Kerngebiete kann auf der Internetseite eingesehen werden (bearbeiten)
<2>
C
Für die Nutzung gelten örtlich unterschiedliche Tarife, die dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis zu entnehmen sind. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
DB Rent GmbH – Fahrradvermietung
Teil 1 – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich der Allgem
einen Geschäftsbedingungen
1.
Die DB Rent GmbH („Anbieter“) vermietet registrierten Kunden
(„Kunde“) bei bestehender Verfügbarkeit Fahrräder. Diese Allgemeinen
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der
Fahrradvermietung. Es gelten örtlich unterschiedliche Tarife (siehe § 6).
2.
Die vorliegenden AGB regeln in Teil 1 die Geschäftsbeziehung zwischen
dem Anbieter und dem Kunden hinsichtlich der Grundsätze der
Vermietung von Fahrrädern. Teil 2 enthält unter der Überschrift
„Allgemeine Nutzungsbedingungen“ Einzelheiten der Rechte und
Pflichten betreffend der konkreten Benutzung der Fahrräder.
3.
Von den AGB abweichende Einzelabreden sind dem Kunden vom Anbieter
schriftlich zu bestätigen.
4.
Durch die Entleihe eines Fahrrades akzeptiert der Kunde die jeweils
aktuelle Fassung AGB der DB Rent GmbH Fahrradvermietung.
5.
Das aktuell gültige Preisverzeichnis ist Bestandteil dieser AGB. <1>
§2 Anmeldung und Bestätigung
1.
Die Anmeldung zur Registrierung („Antrag“) ist am Terminal, schriftlich,
mündlich, telefonisch oder über Interne
t möglich. Kunde kann jedoch nur sein,
wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.
(1)
2.
Nach Mitteilung der relevanten persönlichen Daten entscheidet der
Anbieter über die Annahme des Antrags auf Abschluss der Kundenbezie-
hung. Bei der Prüfung des Antrags ist der Anbieter auch zur Bonitätsprü-
fung berechtigt.
3.
Durch Mitteilung der persönlichen Kundennummer wird der Antrag
angenommen. Die Mitteilung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder
per E-Mail erfolgen.
4.
Bei Annahme der Kundenanmeldung wird ein Registrierungsentgelt
gemäß aktuellem Preisverzeichnis erhoben.
5.
Der Kunde ist verpflichtet, während der Geschäftsbeziehung eintretende
Änderungen seiner persönlichen Daten sowie für die Abrechnung erhebli-
cher Daten (Kreditkartennummer, Bankverbindung) unverzüglich mitzu-
teilen.
§3 Weitere Kundennummern und Rufnummern-Alias
1.
Der Kunde kann schriftlich, mündlich oder telefonisch beantragen, dass
ihm weitere Unterkundennummern zugeteilt werden. Der Anbieter ist zur
Zuteilung nicht verpflichtet.
2.
Zur schnelleren Abwicklung der Nutzung der Fahrräder kann der Kunde
eine oder mehrere Rufnummern-Alias für eine Kundennummer anmelden.
Hierzu gibt der Kunde eine Mobiltelefonnummer bekannt, die mit der
Kundennummer verknüpft wird.
3.
Zur schnellen Abwicklung der Nutzung kann der Kunde beim Anbieter
eine oder mehrere Kundenkarten für eine Zahlungsverbindung anmelden.
Hierzu gibt der Kunde eine gültige Zahlungsverbindung an. Die Ausstel-
lung einer Kundenkarte ist gemäß Preisverzeichnis kostenpflichtig.
4.
Abrechnung und Einzug des Entgelts aus der Verwendung sämtlicher
einem Kunden zugewiesenen Kundennummern (Unterkundennummern/
Rufnummern-Alias) erfolgt ausschließlich gegenüber dem registrierten
Kunden.
§4 Vertraulichkeit der Kundennummer/Kundenkarte
1.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Kundennummer/
Kundenkarte und gegebenenfalls sein Rufnummern-Alias vor dem unbe-
fugten Zugriff durch Dritte geschützt ist.
2.
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Mitarbeiter berech-
tigt ist, die Kundennummer abzufragen, wenn nicht der Kunde selbst mit
dem Anbieter in Kontakt tritt.
(2)
3.
Der Anbieter wird dem Kunden eine neue Kundennummer zuteilen, wenn
der Kunde dies unter Angabe von berechtigten Gründen für die Änderung
wünscht. Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit dem Kunden eigenständig
eine neue Kundennummer zuzuweisen, wenn dies aus dem Geschäftsgang
mit dem Anbieter heraus notwendig ist.
4.
Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu unterrichten,
wenn ihm Anhaltspunkte für eine mi
ssbräuchliche Verwendung seiner
Kundennummer (Unterkundennummer/Rufnummern-Alias) bekannt wer-
den. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich mitzuteilen, wenn
das Rufnummern-Alias durch ihn nicht mehr benutzt wird (z.B. wenn das
Mobiltelefon an andere Personen abgegeben wurde).
5.
Nutzt ein Kunde seine Kundennummer 12 Monate lang nicht, wird diese
inaktiv gesetzt. Sie ist dann bei erneutem Nutzungswunsch durch einen
Anruf bei dem Servicetelefon* wieder zu aktivieren.
(3)
6.
Der Kunde kann auch auf eigenen Wunsch die Kundennummer inaktiv
setzen lassen. Dies sollte u.a. imme
r dann geschehen, wenn er sie nicht
mehr benutzen möchte.
§5 Benutzung der Fahrräder mit Kundennummer und Sperrung
1.
Der Kunde kann in eigener Verantwortung Dritten gestatten, seine
Kundennummer/Kundenkarte zu verwenden, sofern diese volljährig sind.
Der Kunde hat in diesem Fall sicherzustellen, dass der Dritte die Rege-
lung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen beachtet.
Der Kunde hat das Handeln von ihm zur Verwendung der Kundennummer
legitimierter Dritter wie eigenes Handeln zu vertreten.
2.
Der Anbieter darf bei begründetem Anlass, insbesondere im Falle des
Missbrauchs eine oder mehrere Ku
ndennummern eines Kunden von der
Berechtigung zur Nutzung ausschließen.
3.
Verletzt der Kunde seine Verpflichtungen aus § 4 Abs. 4, haftet er für alle
Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären. Bei un-
verzüglicher Mitteilung haftet der Kunde nur für die bis zu seiner Mittei-
lung eingetretenen Schäden bis zu einem Höchstbetrag gemäß aktuellem
Preisverzeichnis. Die betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn
der Kunde die missbräuchliche Nu
tzung seiner Kundennummer
(Unterkundennummer/Rufnummern-Alias
) vorsätzlich oder grob fahrläs-
sig zugelassen hat.
§6 Preise
Die Berechnung der Leistungen erfolgt zu den jeweils zu Beginn der einzelnen
Nutzungsvorgänge gültigen Preise. Für die Nutzung gelten örtlich unter-
schiedliche Tarife, die dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis zu entnehmen
sind. Die Preise können auch über das Servicetelefon* oder das Internet*
abgefragt werden.
<2>
§7 Zahlung und Zahlungsverzug
1.
Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnu
ngsbeträge mittels Kreditkarte oder
durch Teilnahme im Einzugsermächtigungsverfahren (Sepa-
Lastschriftverfahren) verpflichtet. Im Falle der SEPA-Lastschrift ist durch
den Kunden ein entsprechendes Lastschriftmandat unter Angabe der
IBAN und BIC auszustellen. Sofern
eine Lastschrift mangels Deckung
oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst
wird, stellt der Anbieter den daraus entstehenden Mehraufwand pauschal
gemäß aktuellem Preisverzeichnis in Rechnung. Im Einzelfall und sofern
der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweisen kann, können
auch Forderungen bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Aufwandes
geltend gemacht werden.
2.
Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltend-
machung eines weiteren Verzugsschade
ns – Zinsen in Höhe von 5%-Punk-
ten über dem Basiszins berechnet.
3.
Bei Verzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, alle weiteren
Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen und die vertragli-
chen Leistungen einzustellen, bis der Kunde seine insgesamt fälligen
Verpflichtungen gezahlt hat.
§8 Abrechnung, Einzelfahrtnachweis und Prüfung
1.
Dem Kunden wird bei telefonischer Beendigung des Nutzungsvorgangs
(vgl. Teil 2, Allgemeine Nutzungsbedingungen, § 7 Abs. 2) der Preis der
beendeten Nutzung telefonisch mitgeteilt. Nicht sofort mitgeteilt werden
noch zu berechnende Vorgänge, die nicht automatisch erfasst werden
können, beispielsweise durch nicht vertragsgerechte Nutzung anfallende
Serviceentgelte. Die Abbuchung der Rechnungsbeträge erfolgt längstens
alle 30 Tage.
2.
Der Kunde kann sich gegen Entgelt eine Einzelfahrtenaufstellung per Post
übermitteln lassen. Hierfür gelten die Preise gemäß dem aktuellen
Preisverzeichnis. Die Zusendung von Einzelfahrtnachweisen per E-Mail ist
kostenlos. Rechnungen können jederzeit im Kundenportal auf der
Internetseite eingesehen werden.
(4)
3.
Einwendungen gegen Belastungen sind innerhalb eines Monats nach
Einlösung der Lastschrift/Einzug schriftlich geltend zu machen. Ansprü-
che des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben
unberührt, soweit dem Anbieter eine Überprüfung datenschutzrechtlich
möglich ist. Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Konto
gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet,
sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
4.
Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§9 Datenschutz
1.
Der Anbieter ist berechtigt, die persönlichen Daten des Kunden zu spei-
chern und verpflichtet sich, diese nur im Einklang mit den Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.
2.
Der Anbieter ist berechtigt, alle einen Kunden, ein Kundenkonto und eine
Kundennummer (Unterkundennummer/Rufnummern-Alias) betreffenden
Vorgänge, insbesondere Anrufe, zu Beweiszwecken aufzuzeichnen. Die
Aufzeichnung dient der Überprüfung der Richtigkeit der eingezogenen
Rechnungsbeträge. Die gespeicherten Daten werden vor dem Zugriff nicht
autorisierter Personen geschützt aufbewahrt.
3.
Der Anbieter ist berechtigt, an Ermittlungsbehörden in erforderlichem
Umfang Informationen des Kunden, in
sbesondere die Anschrift, weiter-
zugeben, wenn die Behörde die Einlei
tung eines Ordnungswidrigkeits-
oder Strafverfahrens nachweist.
4.
Die Mieträder können mit einem GPS-Modul ausgestattet sein, um den
Ausleih- und Rückgabeprozess für den Kunden zu vereinfachen. Eine
Ortung der Fahrräder findet zum Zeitpunkt der Rückgabe und bei
konkreten Anhaltspunkten eines Missbrauchsverdachtes statt. Weiterhin
findet zu einem zufälligen Zeitpunkt i
nnerhalb von 24h eine Ortung statt.
Die erhobenen Ortungsdaten werden ausschließlich zum Auffinden und
für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vermietung der Fahrräder
verwendet. Es findet keine Übermittlung dieser Daten an Dritte statt.
5.
Bei Kunden, die sich im Rahmen von Partneraktionen zu gesonderten
Konditionen registrieren, ist der Anbieter zur Kontrolle der Erfüllung der
Registrierungsbedingungen durch den Kunden berechtigt. Hierzu kann
der Anbieter entsprechende Kundendaten mit seinen Aktionspartnern
abgleichen oder beim Kunden einzelne Nachweise einfordern und die
Erbringung des Nachweises mit einer angemessenen Frist belegen.
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
DB Rent GmbH – Fahrradvermietung
§10 Vertragslaufzeit/Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er ist für beide Seiten jederzeit
ordentlich kündbar, nicht jedoch vor Ablauf einer vereinbarten
Mindestlaufzeit (Call a Bike-Bonuspakete, Pauschalangebote). Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung muss
schriftlich erfolgen. Seitens des Kunden ist sie zu richten an: DB Rent GmbH,
Kundenbetreuung, Scharrenstraße 10, 06108 Halle/Saale oder per E-Mail*.
§11 Sonstige Bestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Mündliche
Nebenabsprachen bestehen nicht. Die
Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäfts- und Nutzungsbestimmungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen
nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der Teilnahme des
Kunden an dem Fahrradvermietsystem, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main,
soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er
nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt
ins Ausland verlegt oder seinen Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Kunde
Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentliches Sondervermögen ist.
Teil 2 – Allgemeine Nutzungsbedingungen
§1 Benutzung mehrerer Fahrräder mit einer Kundennummer
1.
Mit jeder Kundennummer können grundsätzlich zwei Fahrräder gleichzei-
tig benutzt werden. Einzelne Tarife
können dies abweichend regeln.
2.
Weitergehende Nutzungen sind im Einzelfall und nach Verfügbarkeit
durch gesonderte Vereinbarung möglich.
(5)
§2 Dauer des Mietverhältnisses
1.
Die kostenpflichtige Anmietung beginnt mit Mitteilung des Öffnungscodes
für ein Fahrrad durch den Anbieter oder mit Aktivierung des Fahrrad-
schlosses.
2.
Die Anmietung endet mit der aktiven Verriegelung des Schlosses durch
den Kunden. Die Rückgabe ist grundsätzlich nur gemäß den
Rückgabebedingungen nach §7 gestattet.
§3 Ordnungsgemäßer Zustand der Fahrräder
1.
Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Fahrräder in verkehrstüchtigem
Zustand zu halten.
2.
Vor Fahrtbeginn muss der Kunde sich mit der Funktionsweise des Fahrra-
des vertraut machen und einen Bremstest durchführen. Bei Eintritt der
Dämmerung oder bei Nachtfahrten muss der Kunde einen Lichttest
machen.
3.
Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrs-
sicherheit beeinträchtigen könnte,
offensichtlich vor oder wird er
während der Nutzung offenbar, hat der Kunde dies unverzüglich mitzutei-
len und die Nutzung des Fahrrades sofort zu unterlassen. Auch kleinere
Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte
sollen unverzüglich gemeldet werden.
§4 Unerlaubte Nutzung der Fahrräder und Kundenhaftung
1.
Das Fahrrad darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden. (6)
2.
Fahrräder dürfen nicht benutzt werden
a)
von Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
wenn nicht Erwachsene den Nutzer begleiten,
b)
für den Transport leicht entzündlicher, giftiger oder sonstiger gefährli-
cher Stoffe,
c)
zur Teilnahme an Fahrradtest-Veranstaltungen oder Fahrradrennen,
d)
zur Weitervermietung,
e)
für Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn,
der Anbieter hat schriftlich die Zustimmung erteilt,
f)
zur Beförderung von Beifahrern, insbesondere auch von Kleinkindern.
(7)
3.
Dem Kunden ist es untersagt, die Transportvorrichtungen des Fahrrades
unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die zulässige Last von 20 kg zu
überschreiten.
(8)Der Kunde hat sich zudem beim Transport von Gegenstän-
den von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.
4.
Der Kunde ist verpflichtet, die Straßenverkehrsregeln zu beachten.
5.
Dem Kunden ist es untersagt, Umbauten und sonstige Eingriffe an dem
Fahrrad vorzunehmen.
6.
Dem Kunden ist es untersagt, das Fahrrad unter Drogen- und Alkoholein-
fluss zu benutzen.
7.
Bei unberechtigter Nutzung ist der Anbieter jederzeit berechtigt, einzelne
oder sämtliche Kundennummern des Kunden zu sperren und die weitere
Benutzung zu untersagen.
§5 Unfälle
1.
Bei Unfällen, an denen außer dem Nutzer auch fremde Sachen oder
andere Personen beteiligt sind, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich
sowohl die Polizei als auch den Anbieter zu verständigen.
(9)
2.
Widrigenfalls haftet der Kunde für den auf Seiten vom Anbieter aus der
Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden.
§6 Parken und Abstellen der Fahrräder
1.
Der Kunde hat bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass
durch das Fahrrad andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. In
jedem Falle ist der Ständer des Fahr
rades zu verwenden. Insbesondere
das Anlehnen an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen Gegenstän-
den ist aus Gründen der Verkehrssicherheit zu unterlassen. Das Fahrrad
darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden
a) an Bäumen,
b) an Verkehrsampeln,
c) an Parkuhren oder Parkscheinautomaten,
d) auf Gehwegen so, dass eine Durchgangsbreite von weniger als 1,50
Metern verbleibt,
e) vor, an und auf Feuerwehranfahrtzonen,
f) im Abstand kleiner 30 Meter zu Flussufern und sonstigen Gewässern.
2.
Das Fahrrad muss immer, wenn der Kunde auch nur vorübergehend parkt
oder es abstellt, abgeschlossen
werden. Für nicht abgeschlossene,
verlassene Räder kann ein Serviceentgelt gemäß aktuellem
Preisverzeichnis erhoben werden.
(10)
§7 Rückgabebedingungen
1.
Das Fahrrad muss zur Rückgabe an definierten Standorten regelgerecht
abgestellt werden.
a)
In Städten mit ausschließlich Stationen ist das Fahrrad immer an einer
Station zurückzugeben. Eine Rückgabe anders als an Stationen ist nicht
möglich.
b)
In Städten mit Kerngebiet ohne Stationen ist das Fahrrad immer im
unmittelbaren Sichtbereich der nächstgelegenen Straßenkreuzung
(Umkreis von 30 Metern zum Kreuzungsmittelpunkt) innerhalb des
Kerngebietes zurückzugeben.
c)
In Städten mit Kerngebiet und darin definierten Stationen ist das
Fahrrad immer an einer Station zurückzugeben. Eine Rückgabe anders
als an Stationen ist hier möglich, dafür wird jedoch ein Entgelt gemäß
Preisverzeichnis erhoben.
Eine aktuelle Übersicht zu Entleih- und Rückgabeprozess, der
Stationskarten und Kerngebiete kann auf der Internetseite eingesehen
werden*.
<3>
2.
Der Kunde ist verpflichtet, den Vermietvorgang ordnungsgemäß zu been-
den. Bei telefonischer Rückgabe sind nach Aufforderung Quittungscode
und Stationsnummer anzugeben.
3.
Stellt der Kunde das Fahrrad nicht regelgerecht ab (vgl. Abs. 1) oder
macht er falsche Angaben zum Standort oder entfernt er sich vom
Fahrrad ohne es ordnungsgemäß zu verschließen, wird ein Serviceentgelt
gemäß aktuellem Preisverzeichnis erhoben. Bei Rückgabe außerhalb des
Kerngebietes wird ebenfalls ein Serviceentgelt gem. Preisverzeichnis
erhoben.
(11)
4.
Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die dem Anbieter aus
einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorgenannten Ziffern aufge-
führte Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht entstehen.
§8 Haftung des Anbieters, Kundenhaftung und Versicherung
1.
Der Kunde ist während der Fahrrad-Nutzung ergänzend zu seinem
gegebenenfalls bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz über den An-
bieter haftpflichtversichert. Regressansprüche der Haftpflichtversiche-
rung des Anbieters gegenüber dem Kunden bleiben unberührt.
2.
Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
für jede Art von Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von
wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter,
gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für vertragstypische, d. h.
vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausge-
schlossen.
3.
Eine Haftung des Anbieters entfällt im Falle unbefugter und/oder
unerlaubter Benutzung des Fahrrades gem. §4. Bei unerlaubter Nutzung
ist die Haftung des Anbieters für Schäden an den mit dem Fahrrad
transportierten Gegenständen ebenfalls ausgeschlossen.
4.
Der Kunde haftet für Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des
Fahrrades während der Mietzeit (siehe §2) bis zu einem Höchstbetrag
gemäß aktuellem Preisverzeichnis.
<4>Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht,
wenn der Kunde die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten
hat.
5.
Den Diebstahl eines Fahrrades während der Nutzungsfrist hat der Kunde
unverzüglich an den Anbieter sowie einer zuständigen Polizeidienststelle
zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbie-
ter zu übermitteln.
* Servicetelefon Call a Bike: 069 427277-22
(Anruf ins deutsche Festnetz)
Internet: www.callabike.de
E-Mail: info@callabike.de
* Servicetelefon Konrad: 0561 350293-630
(Anruf ins deutsche Festnetz)
Internet: www.konrad-kassel.de
E-Mail: kontakt@konrad-kassel.de
* Servicetelefon StadtRAD Hamburg: 040 82218810-0
(Anruf ins deutsche Festnetz)
Internet: www.stadtradhamburg.de
E-Mail: info@stadtradhamburg.de
Stand: Mai 2013

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