DANATO GmbH  -  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN   (Stand: 13.06.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Es wird ein freiwilliges Rückgaberecht von 30 Tagen gewährt. Dabei werden die Rücksendekosten vom Vertragsanbieter übernommen. (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst mit der Bestellbestätigung per E-Mail durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind kundenspezifische Anforderungen, schnell verderbliche Waren, entsiegelte Hygieneartikel und Datenträger, Zeitungen und Zeitschriften usw. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Bei der Zahlart Kauf auf Rechnung erhält der Kunde die Rechnung nur per E-Mail. Mögliche Mahngebühren bei Nichtzahlung der Rechnung darf der Kunde nicht mit dem Argument widersprechen, dass er die Rechnung per E-Mail nicht erhalten hat. (bearbeiten)
[2]
C
[]
Der Kunde akzeptiert, dass unverschlüsselte elektronische Kommunikation per E-Mail nicht vertraulich ist. Er übernimmt daher das Risiko des Ausspähens von Daten durch Unbefugte. (Kommentar: Wozu diese Klausel?) (bearbeiten)
[3]
C
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. (Kommentar: hier fehlen Informationen zur Übernahme der zusätzlich anfallenden Versandkosten durch den Vertragsanbieter.) (bearbeiten)
[4]
C
Ein Recht zur Aufrechnung bekommt der Kunde nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Vertragsanbieter anerkannt wurden. (Kommentar: Umgekehrt gilt dies für den Vertragsanbieter nicht. Ungleiche Rechteverteilung.) (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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3 Kommentare


127   |  127    antworten    - Finn (*)  sagt:

Es handelt sich um die AGB auf www.danato.com


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Finn (*)  sagt:

Es ist technologisch kein Problem zu messen, ob ein Nutzer eine E-Mail geöffnet hat. Zudem würde diese Klausel einer gerichtlichen Prüfung kaum standhalten. Deshalb für mich: Prio B


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  127    antworten    - Finn (*)  sagt:

Ich verstehe den Sinn der Klausel nicht. So etwas hat nichts in AGB verloren.

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