Conrad Electronic SE  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden (D)   (Stand: 03.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Kunden müssen volljährig sein. (bearbeiten)
(2)
C
Der Kaufvertrag kommt bei Vorkasse durch den Versand der Bestellbestätigung zustande. Bei den anderen Zahlungsarten stellt die Bestellbestätigung noch keine Vertragsannahme dar, sondern erst durch Absenden der Ware innerhalb von fünf Tagen. (bearbeiten)
(3)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(4)
C
Vom Widerruf ausgeschlossen sind kundenspezifische Anforderungen, entsiegelten Datenträger usw. (Details siehe Markierung) (bearbeiten)
(5)
C
Ab einem Warenwert von über 40 Euro trägt der Vertragsanbieter die Rücksendekosten im Widerrufsfall. (bearbeiten)
(6)
C
Der Käufer wird gebeten, Herstellungsfehler oder Transportschäden möglichst umgehend beim Vertragsanbieter zu reklamieren. (bearbeiten)
(7)
C
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für Neuware und 1 Jahr für gebrauchte Waren. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Einige Produkte werden vom Vertragsanbieter aus den USA importiert. Der Kunde verpflichtet sich Exportkontrollbestimmungen selbst in Erfahrung zu bringen, einzuhalten und ggf. seinem Versender in Kenntnis zu bringen. (Kommentar: genau von dieser Pflicht entbindet sich der Vertragsanbieter selbst) (bearbeiten)
[2]
C
Falls der Kunde die 48-Monats-Langzeit-Garantie in Anspruch genommen hat, findet nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr gemäß § 443 BGB nicht statt. (Kommentar: Das ist ohne juristische Kenntnisse nicht zu verstehen!) (bearbeiten)
[3]
C
Im Falle von Datenverlusten haftet der Vertragsanbieter nur, wenn der Kunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
[]
Zusätzlich zu diesen AGB gelten die besonderen Geschäftsbedingungen des Vertragsanbieters für die verschiedenen Services, die keine Warenbestellung zum Gegenstand haben. (bearbeiten)

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30.04.2014 10:39  (wichtiger Vertragsbestandteil 6) erstellt von Pauli (***)


Zusammenfassung: Der Käufer wird gebeten, Herstellungsfehler oder Transportschäden möglichst umgehend beim Vertragsanbieter zu reklamieren.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, wird der Kunde gebeten, solche Fehler möglichst umgehend gegenüber Conrad Electronic SE zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 434 ff., 475 Abs. 1 BGB.
Verlauf:keine Änderungen

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