Conrad Electronic SE  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden (D)   (Stand: 03.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Kunden müssen volljährig sein. (bearbeiten)
(2)
C
Der Kaufvertrag kommt bei Vorkasse durch den Versand der Bestellbestätigung zustande. Bei den anderen Zahlungsarten stellt die Bestellbestätigung noch keine Vertragsannahme dar, sondern erst durch Absenden der Ware innerhalb von fünf Tagen. (bearbeiten)
(3)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(4)
C
Vom Widerruf ausgeschlossen sind kundenspezifische Anforderungen, entsiegelten Datenträger usw. (Details siehe Markierung) (bearbeiten)
(5)
C
Ab einem Warenwert von über 40 Euro trägt der Vertragsanbieter die Rücksendekosten im Widerrufsfall. (bearbeiten)
(6)
C
Der Käufer wird gebeten, Herstellungsfehler oder Transportschäden möglichst umgehend beim Vertragsanbieter zu reklamieren. (bearbeiten)
(7)
C
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für Neuware und 1 Jahr für gebrauchte Waren. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Einige Produkte werden vom Vertragsanbieter aus den USA importiert. Der Kunde verpflichtet sich Exportkontrollbestimmungen selbst in Erfahrung zu bringen, einzuhalten und ggf. seinem Versender in Kenntnis zu bringen. (Kommentar: genau von dieser Pflicht entbindet sich der Vertragsanbieter selbst) (bearbeiten)
[2]
C
Falls der Kunde die 48-Monats-Langzeit-Garantie in Anspruch genommen hat, findet nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr gemäß § 443 BGB nicht statt. (Kommentar: Das ist ohne juristische Kenntnisse nicht zu verstehen!) (bearbeiten)
[3]
C
Im Falle von Datenverlusten haftet der Vertragsanbieter nur, wenn der Kunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
[]
Zusätzlich zu diesen AGB gelten die besonderen Geschäftsbedingungen des Vertragsanbieters für die verschiedenen Services, die keine Warenbestellung zum Gegenstand haben. (bearbeiten)

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30.04.2014 10:35  (kritischer Vertragsbestandteil 1) erstellt von Pauli (***)


Zusammenfassung: Einige Produkte werden vom Vertragsanbieter aus den USA importiert. Der Kunde verpflichtet sich Exportkontrollbestimmungen selbst in Erfahrung zu bringen, einzuhalten und ggf. seinem Versender in Kenntnis zu bringen. (Kommentar: genau von dieser Pflicht entbindet sich der Vertragsanbieter selbst)
Kategorie:kritischer Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Einige Produkte, die von Conrad Electronic SE aus den USA importiert werden und/oder die in den USA hergestellt wurden, unterliegen der US-Amerikanischen und anderen, insbesondere deutschen Exportkontrollbestimmungen. Der Kunde ist für die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen selbst verantwortlich und verpflichtet sich, vor dem Export von Produkten und/oder technischen Informationen, die er von Conrad Electronic SE erhält, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere notwendige Dokumente auf seine Kosten selbst einzuholen.
Der Kunde verpflichtet sich ferner, Produkte oder technische Informationen, die Exportkontrollbestimmungen unterliegen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen (Unternehmen) oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren, zu liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen US-Amerikanische oder sonstige, insbesondere deutsche Exportkontrollgesetze, -verordnungen, -beschränkungen und –bestimmun-
gen verstößt. Der Kunde verpflichtet sich, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren.
Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzansprüchen. Conrad Electronic SE ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Lieferanten- oder Langzeitlieferantenerklärung auszustellen oder eine solche von ihren eigenen Vorlieferanten zu beschaffen
Verlauf:keine Änderungen

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