Comuto S.A.  -  AGB   (Stand: 04.2013)

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AGB

Inhalt:

1. Wer steht hinter BlaBlaCar?

2. Der Nutzungsvertrag

3. Ihr Widerrufsrecht

4. Was wir für Sie tun

5. Was wir von Ihnen erwarten

6. Wenn etwas schiefläuft

7. Vertragslaufzeit

8. Von Ihnen bereitgestellte Inhalte

9. Sonstiges



1. Wer steht hinter blablaCar?

Die Seite www.blablacar.de („Webseite“) wird von der Comuto S.A. („BlaBlaCar“), Geschäftssitz 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich, bereitgestellt und betrieben. Dabei handelt es sich um eine in Frankreich eingetragene Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung in vereinfachter Form, eingetragen im RCS (Handelsregister) von Paris, Nr. 491 904 546. Generaldirektor ist Frédéric Mazzella.



2. Der Nutzungsvertrag

2.1. BlaBlaCar stellt auf www.blablacar.de(„Webseite“) ein kostenfreies, interaktives Online-Portal zur Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten zur Verfügung. Für die aktive Teilnahme auf dem Portal müssen Sie einen Nutzungsvertrag abschließen. Gebühren für die Teilnahme und die Vermittlung werden von BlaBlaCar nicht erhoben. Eine aktive Teilnahme ist nur für natürliche Personen ab 18 Jahren möglich.

2.2.Für die Anmeldung zum Nutzungsvertrag geben Sie uns bei der Registrierung Ihre zutreffenden personenbezogenen Daten an.

2.3.Der Nutzungsvertrag kommt durch Ihre Anmeldung (Angebot) einerseits und unsere Annahmeerklärung (Annahme) andererseits zustande.

2.4.Bei Ihrer Registrierung machen Sie auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zum Bestandteil des Nutzungsvertrags. Diese AGB regeln dann das rechtliche Verhältnis zwischen BlaBlaCar und den Mitgliedern.

Der Vertragstext in Form dieser AGB wird von BlaBlaCar gespeichert. Auf der Webseite zugänglich sind aber nur die jeweils für Neumitglieder aktuell geltenden AGB.

2.5.Die Webseite ist nur in deutscher Sprache erreichbar. BlaBlaCar betreibt aber in anderen Sprachen außerdem die Webseite http://www.covoiturage.fr und verschiedene andere Webseiten, die vergleichbare oder verwandte Dienstleistungen anbieten, insbesondere http://www.blablacar.es, http://www.blablacar.it, http://www.blablacar.nl, http://www.blablacar.pt, http://www.blablacar.com sowiehttp://www.blablacar.pl, für die jedoch eigenständige Geschäftsbedingungen gelten.

3. Ihr Widerrufsrecht

Widerrufsrecht:Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB und unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Comuto S.A, 84 Avenue de la République, F-75011 Paris, oder an datenschutz (at) blablacar.de.

Widerrufsfolgen:Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Wir verzichten bereits jetzt auf die uns insoweit zustehenden Rechte. Verpflichtungen zur Erstattung von Leistungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

(Ende der Widerrufsbelehrung)

Die Ausübung des Widerrufsrechts berührt nicht die Rechtsverhältnisse der Mitglieder untereinander.

4. Was wir für Sie tun

4.1.BlaBlaCar sammelt Mitfahrangebote von „Fahrern“ (natürliche Person, die anbietet, eine oder mehrere andere natürliche Personen gegen einen vorher festgelegten Geldbetrag zur von ihr festgelegten Abfahrtzeit auf einer von ihnen so festgelegten „Fahrt“ zu transportieren).

Fahrer können auch „Teilfahrten“ anbieten (Teil einer Fahrt, abgegrenzt durch Zwischenstopps, die der Fahrer während seiner Fahrt anbietet). Auf diese Weise können die Mitfahrer sich dazu entscheiden, nicht die ganze Fahrt mit dem Fahrer zurückzulegen, sondern nur einen vom Fahrer vorgeschlagenen Teilabschnitt. In diesem Fall bleibt der Platz während der anderen vom Fahrer angebotenen Teilfahrten, die noch nicht von anderen Mitfahrern ausgewählt wurden, für weitere Mitfahrer verfügbar.

Als Fahrer können Sie Ihre Angebote für Fahrten und Teilfahrten auf der Webseite zur Veröffentlichung registrieren und dabei Angaben zu Ihrer Person und zum „Fahrzeug“ (das Fahrzeug, das vom Fahrer zur Erbringung der Mitfahrgelegenheit zur Verfügung gestellt wird) festlegen. BlaBlaCar wird diese Angebote auf der Webseite und auf Partnerwebseiten veröffentlichen. Insbesondere können Fahrten und Teilfahrten, die auf einer der von BlaBlaCar betriebenen oder mitbetriebenen Webseiten veröffentlicht wurden, auch auf anderen von BlaBlaCar oder dritten Parteien betriebenen oder mitbetriebenen Webseiten platziert werden.

4.2.BlaBlaCar nimmt die Mitfahrwünsche von potenziellen „Mitfahrern“ (natürliche Personen, die Mitfahrangebote von Fahrern wahrnehmen und auf der Webseite registriert sind) entgegen und leitet sie an die Fahrer weiter.

4.3.Fahrer und Mitfahrer entscheiden selbständig, ob und zu welchen Bedingungen eine Mitfahrt zustande kommt („Reservierung“). Wird BlaBlaCar über eine Reservierung informiert, wird BlaBlaCar die Mitfahrmöglichkeit nicht weiter veröffentlichen.

4.4.Um das Vertrauen zu steigern und Tippfehler oder die Angabe von veralteten Nummern zu vermeiden, können Sie Ihre Handynummer bestätigen lassen. Dazu versendet BlaBlaCar eine SMS mit einem 4-stelligen Code, den Sie online bestätigen müssen. Dieser Service ist kostenlos, abgesehen von den etwaigen Kosten, die von Ihrem Netzbetreiber für den Erhalt von SMS erhoben werden.

4.5.BlaBlaCar bietet keine Transportdienstleistungen an. Die Webseite ist eine reine Kommunikations- und Interaktionsplattform für die potenziellen Fahrer und Mitfahrer („Mitglieder“). BlaBlaCar greift zu keiner Zeit in Fahrten, Fahrtziele, Fahrzeitpunkte oder sonstige Bedingungen von Fahrten ein. Ein Vertrag über die Mitfahrgelegenheit besteht alleine zwischen dem Fahrer und dem Mitfahrer. BlaBlaCar ist daher kein Vertragspartner bei den Transaktionen zwischen Mitgliedern und daher auch regelmäßig nicht verantwortlich für die Richtigkeit von bereitgestellten Angaben über Fahrer, Fahrten, Fahrzeuge und Mitfahrer und für die vereinbarungsgemäße Durchführung der Fahrt. BlaBlaCar ist kein Vertreter der Mitglieder und wird auch nicht als Vertreter handeln.

5. Was wir von Ihnen erwarten

5.1.Sie verpflichten sich im Interesse der anderen Mitglieder, nur korrekte und vollständige Informationen an BlaBlaCar bzw. an die Webseite im Zusammenhang mit der Mitfahrgelegenheit und dem Mitfahrwunsch zu machen, bei Fahrern insbesondere in Bezug auf eine angebotene Fahrt und das Fahrzeug.

5.2.Sie verpflichten sich, neben Ihrem ursprünglich erstellten Konto keine weiteren Konten zu erstellen oder zu verwenden, weder in Ihrem Namen noch im Namen eines Dritten. Jede Ausnahme dieser Regel muss ausdrücklich beantragt und mit einer ausdrücklichen und spezifischen Genehmigung von BlaBlaCar gewährt werden.

5.3.Sie verpflichten sich, BlaBlaCar ausschließlich für die Kontaktaufnahme zwischen Personen zu nutzen, die eine „nicht geschäftsmäßige“ und über die Verteilung der Betriebskosten hinaus „unentgeltliche“ Fahrgemeinschaft bilden möchten (§ 1 Personenbeförderungsgesetz).

Insbesondere darf die Kostenbeteiligung, die der Fahrer von seinen Mitfahrern verlangt, nur eine Beteiligung an den Betriebskosten sein und der Fahrer darf keinen Gewinn erzielen. Als Kostenbeteiligung darf der Fahrer lediglich die „beweglichen Kosten der Fahrt wie Treibstoff, Öl, Abnutzung der Reifen, Reinigungsdienst nach der Fahrt, auch für die nach einer bestimmten Zeit fälligen und infolge der Fahrt früher notwendigen Inspektionen“ ansetzen und unter allen Fahrtteilehmern (inkl. Fahrer, Mitfahrern und sonstiger Begleitung) aufteilen. Die „festen Kosten wie Steuern, Versicherung und Garagenmiete, sowie die Kosten für Reparaturen, die durch Einwirkung von außen erforderlich werden und nicht die unmittelbare Folge der Fahrt bei normalem Verlauf sind“, sind dagegen keine abrechenbaren Betriebskosten. (Vgl. Lampe in Erbs/Kohlhaas, strafrechtliche Nebengesetze, 191. Ergänzungslieferung, PBefG § 1 Rn. 7).

Ebenso darf der Fahrer nicht geschäftsmäßig handeln, also nicht beabsichtigen, die Beförderung von Personen „zu einem wiederkehrenden oder sogar dauernden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen“. Eine erhöhte „Häufigkeit der Beförderungsfälle wird in der Regel auf Geschäftsmäßigkeit hindeuten“. „Gewerbsmäßigkeit ist nicht erforderlich“. Auch „eine Gewinnerzielung braucht nicht beabsichtigt sein“. (Vgl. Lampe in Erbs/Kohlhaas, strafrechtliche Nebengesetze, 191. Ergänzungslieferung, PBefG § 1 Rn. 5)

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ohne Genehmigung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zudem kann für die Einnahmen Steuerpflicht entstehen und der Versicherungsschutz für das Fahrzeug jedenfalls teilweise entfallen.

5.4.Als Fahrer verpflichten Sie sich gegenüber den Mitfahrern:

- zur vereinbarten Abfahrtzeit am vereinbarten Ort mit dem vorher festgelegten Fahrzeug zu erscheinen und nach Verstreichen der vereinbarten Abfahrtzeit bis zu 30 Minuten auf die jeweiligen Mitfahrer zu warten

- alle Mitfahrer unverzüglich über jedwede Veränderung der Fahrt zu informieren und deren Zustimmung zur Veränderung einzuholen. Falls ein Mitfahrer die Änderung ablehnt, ist er berechtigt zum Rücktritt und zur Erstattung der gesamten bereits geleisteten Kosten für die Fahrt.

- in Übereinstimmungen mit dem geltenden Recht über die notwendigen Zulassungen und Versicherungen für das Fahrzeug zu verfügen und vor der Fahrt die Gültigkeit seiner Versicherungen zu überprüfen, insbesondere auch die Haftpflichtversicherung zum Schutz der Fahrzeuginsassen bei Unfällen (z.B. bei Fahrzeugen, die zum dienstlichen Gebrauch überlassen werden). BlaBlaCar gewährleistet keinerlei Versicherungsschutz.

- im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug zu sein.

5.5.Als Mitfahrer verpflichten Sie sich gegenüber dem Fahrer und den anderen Mitfahrern:

- pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zu erscheinen und am vereinbarten Ort nach Verstreichen des vereinbarten Abfahrtzeitpunkts bis zu 30 Minuten auf den Fahrer zu warten.

- den Fahrer unverzüglich darüber zu informieren, falls er gezwungen ist, die Mitfahrt zu annulieren.

- zu jeder Zeit die Regeln der „Good Conduct Charter“ zu befolgen.

- die vereinbarte Kostenbeteiligung an den Fahrer zu bezahlen.

5.6.Alle Mitglieder verpflichten sich, bei der Nutzung der Webseite das geltende Recht zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere das Verbot der Veröffentlichung beleidigender, unwahrer, gewaltverherrlichender, jugendgefährdender, rassistischer oder pornographischer Inhalte, sowie das Verbot der Veröffentlichung von rechtlich geschütztem geistigem Eigentum.

6. Wenn etwas schiefläuft

6.1.BlaBlaCar stellt den Mitgliedern die Möglichkeit zur Beilegung von Streitfällen über die Webseite zur Verfügung. Dieser Dienst ist nicht rechtsverbindlich und BlaBlaCar geht keinerlei Verpflichtung ein, Streitigkeiten zu lösen. Das Angebot dieser Dienstleistung steht im Ermessen von BlaBlaCar und kann jederzeit zurückgenommen werden.

6.2.BlaBlaCar behält sich vor, mutmaßlich unzulässige Inhalte und Fahrtangebote auf der Webseite vorläufig zu sperren bzw. endgültig entfernen, sobald es vom unzulässigen Inhalt Kenntnis erlangt. Die für die Veröffentlichung unzulässiger Inhalte und Fahrtangebote verantwortliche Person haftet für jeden dadurch schuldhaft verursachten Schaden und stellt BlaBlaCar von Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.

6.3.BlaBlaCar hat bei schuldhafter Verletzung der AGB und der Rechte der anderen Mitglieder das Recht zur ggf. fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrags aus wichtigem Grund (§ 314 BGB). Als milderes Mittel kann BlaBlaCar alle oder einzelne Dienste zeitlich befristet einschränken.

6.4.BlaBlaCar selbst haftet bei Vorliegen einer gesetzlichen Haftungsnorm im Rahmen des Vertragsverhältnisses auf Ersatz von Schäden bzw. vergeblicher Aufwendungen, die durch BlaBlaCar, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Außer bei Vorsatz oder grobem Verschulden ist die Haftung bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht höchstens auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

Ansprüche nach dem Produkthaftungs- oder Gerätesicherheitsgesetz, wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, wegen arglistiger Täuschung, auf Schadensersatz statt oder neben der Leistung bei erheblichen Pflichtverletzungen, für die verschuldensunabhängige Mängelhaftung, wegen BlaBlaCar verschuldeter Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit, aufgrund einer übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben insgesamt unberührt.

Die Haftungsregelung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BlaBlaCar. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.



7. Vertragslaufzeit

Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von Seiten der Benutzer mit sofortiger Wirkung durch Löschung des Mitgliedskontos ordentlich gekündigt werden. Alternativ kann die Kündigung per E-Mail übermittelt werden. BlaBlaCar kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 10 Tagen ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.



8. Von Ihnen bereitgestellte Inhalte

Mit dem Einstellen von Informationen (z.B. Texte, Bilder) räumen Sie BlaBlaCar ein auf die Verwendung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten und ihre Bewerbung beschränktes, widerrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Informationen ein. Von der Rechteeinräumung ist das Recht zur Darstellung der Informationen im Rahmen von Partnerprogrammen für diese Zwecke umfasst. Die Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften bleibt unberührt.



9. Sonstiges

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

Stand: April 2013

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