Comuto S.A.  -  AGB   (Stand: 04.2013)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(8)
A
Es wird daraufhin gewiesen, dass die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ohne Genehmigung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Zudem kann für die Einnahmen Steuerpflicht entstehen und der Versicherungsschutz für das Fahrzeug jedenfalls teilweise entfallen. (bearbeiten)
(7)
B
Die Fahrer verpflichten sich, nicht geschäftsmäßig (auf Gewinnerzielung) seine Fahrten anzubieten und nur eine Kostenbeteiligung von seinen Mitfahrer zu verlangen. (bearbeiten)
(9)
B
Der Fahrer verpflichtet sich, falls notwendig, 30 Minuten auf den jeweiligen Mitfahrer zu warten und alle Mitfahrer unverzüglich über Änderungen zu informieren. Falls ein Mitfahrer die Änderung ablehnt, ist der Fahrer zum Rücktritt und zur Kostenerstattung berechtigt. (bearbeiten)
(10)
B
Der Mitfahrer verpflichtet sich, falls notwendig, 30 Minuten auf den Fahrer zu warten und den Fahrer unverzüglich zu informieren, wenn er gezwungen ist, die Mitfahrt zu annulieren. (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter kommt aus Paris. (bearbeiten)
(2)
C
Eine aktive Teilnahme ist nur für Personen ab 18 Jahren möglich. (bearbeiten)
(3)
C
[]
Für diese AGB gilt ein Widerrufsrecht für den Nutzer von 30 Tagen. (bearbeiten)
(4)
C
Um das Vertrauen zu steigern und Tippfehler zu vermeiden, können Sie Ihre Handynummer bestätigen lassen. Dazu versendet BlaBlaCar eine SMS mit einem 4-stelligen Code, den Sie online bestätigen müssen. (bearbeiten)
(5)
C
Der Vertragsanbieter ist eine reine Kommunikationsplattform. Ein Vertrag über die Mitfahrgelegenheit besteht alleine zwischen dem Fahrer und dem Mitfahrer. (bearbeiten)
(6)
C
Nutzer verpflichten sich, neben Ihrem ursprünglich erstellten Konto keine weiteren Konten zu erstellen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
Auf der Webseite zugänglich sind nur die jeweils für Neumitglieder aktuell geltenden AGB. (bearbeiten)

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07.10.2014 07:47  (wichtiger Vertragsbestandteil 7) erstellt von Pauli (***)


Zusammenfassung: Die Fahrer verpflichten sich, nicht geschäftsmäßig (auf Gewinnerzielung) seine Fahrten anzubieten und nur eine Kostenbeteiligung von seinen Mitfahrer zu verlangen.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
5.3.Sie verpflichten sich, BlaBlaCar ausschließlich für die Kontaktaufnahme zwischen Personen zu nutzen, die eine „nicht geschäftsmäßige“ und über die Verteilung der Betriebskosten hinaus „unentgeltliche“ Fahrgemeinschaft bilden möchten (§ 1 Personenbeförderungsgesetz).

Insbesondere darf die Kostenbeteiligung, die der Fahrer von seinen Mitfahrern verlangt, nur eine Beteiligung an den Betriebskosten sein und der Fahrer darf keinen Gewinn erzielen. Als Kostenbeteiligung darf der Fahrer lediglich die „beweglichen Kosten der Fahrt wie Treibstoff, Öl, Abnutzung der Reifen, Reinigungsdienst nach der Fahrt, auch für die nach einer bestimmten Zeit fälligen und infolge der Fahrt früher notwendigen Inspektionen“ ansetzen und unter allen Fahrtteilehmern (inkl. Fahrer, Mitfahrern und sonstiger Begleitung) aufteilen. Die „festen Kosten wie Steuern, Versicherung und Garagenmiete, sowie die Kosten für Reparaturen, die durch Einwirkung von außen erforderlich werden und nicht die unmittelbare Folge der Fahrt bei normalem Verlauf sind“, sind dagegen keine abrechenbaren Betriebskosten. (Vgl. Lampe in Erbs/Kohlhaas, strafrechtliche Nebengesetze, 191. Ergänzungslieferung, PBefG § 1 Rn. 7).

Ebenso darf der Fahrer nicht geschäftsmäßig handeln, also nicht beabsichtigen, die Beförderung von Personen „zu einem wiederkehrenden oder sogar dauernden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen“. Eine erhöhte „Häufigkeit der Beförderungsfälle wird in der Regel auf Geschäftsmäßigkeit hindeuten“. „Gewerbsmäßigkeit ist nicht erforderlich“. Auch „eine Gewinnerzielung braucht nicht beabsichtigt sein“. (Vgl. Lampe in Erbs/Kohlhaas, strafrechtliche Nebengesetze, 191. Ergänzungslieferung, PBefG § 1 Rn. 5)
Verlauf:keine Änderungen

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