Comuto S.A.  -  AGB   (Stand: 04.2013)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(8)
A
Es wird daraufhin gewiesen, dass die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ohne Genehmigung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Zudem kann für die Einnahmen Steuerpflicht entstehen und der Versicherungsschutz für das Fahrzeug jedenfalls teilweise entfallen. (bearbeiten)
(7)
B
Die Fahrer verpflichten sich, nicht geschäftsmäßig (auf Gewinnerzielung) seine Fahrten anzubieten und nur eine Kostenbeteiligung von seinen Mitfahrer zu verlangen. (bearbeiten)
(9)
B
Der Fahrer verpflichtet sich, falls notwendig, 30 Minuten auf den jeweiligen Mitfahrer zu warten und alle Mitfahrer unverzüglich über Änderungen zu informieren. Falls ein Mitfahrer die Änderung ablehnt, ist der Fahrer zum Rücktritt und zur Kostenerstattung berechtigt. (bearbeiten)
(10)
B
Der Mitfahrer verpflichtet sich, falls notwendig, 30 Minuten auf den Fahrer zu warten und den Fahrer unverzüglich zu informieren, wenn er gezwungen ist, die Mitfahrt zu annulieren. (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter kommt aus Paris. (bearbeiten)
(2)
C
Eine aktive Teilnahme ist nur für Personen ab 18 Jahren möglich. (bearbeiten)
(3)
C
[]
Für diese AGB gilt ein Widerrufsrecht für den Nutzer von 30 Tagen. (bearbeiten)
(4)
C
Um das Vertrauen zu steigern und Tippfehler zu vermeiden, können Sie Ihre Handynummer bestätigen lassen. Dazu versendet BlaBlaCar eine SMS mit einem 4-stelligen Code, den Sie online bestätigen müssen. (bearbeiten)
(5)
C
Der Vertragsanbieter ist eine reine Kommunikationsplattform. Ein Vertrag über die Mitfahrgelegenheit besteht alleine zwischen dem Fahrer und dem Mitfahrer. (bearbeiten)
(6)
C
Nutzer verpflichten sich, neben Ihrem ursprünglich erstellten Konto keine weiteren Konten zu erstellen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
Auf der Webseite zugänglich sind nur die jeweils für Neumitglieder aktuell geltenden AGB. (bearbeiten)

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07.10.2014 07:43  (wichtiger Vertragsbestandteil 5) erstellt von Pauli (***)


Zusammenfassung: Der Vertragsanbieter ist eine reine Kommunikationsplattform. Ein Vertrag über die Mitfahrgelegenheit besteht alleine zwischen dem Fahrer und dem Mitfahrer.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
4.5.BlaBlaCar bietet keine Transportdienstleistungen an. Die Webseite ist eine reine Kommunikations- und Interaktionsplattform für die potenziellen Fahrer und Mitfahrer („Mitglieder“). BlaBlaCar greift zu keiner Zeit in Fahrten, Fahrtziele, Fahrzeitpunkte oder sonstige Bedingungen von Fahrten ein. Ein Vertrag über die Mitfahrgelegenheit besteht alleine zwischen dem Fahrer und dem Mitfahrer. BlaBlaCar ist daher kein Vertragspartner bei den Transaktionen zwischen Mitgliedern und daher auch regelmäßig nicht verantwortlich für die Richtigkeit von bereitgestellten Angaben über Fahrer, Fahrten, Fahrzeuge und Mitfahrer und für die vereinbarungsgemäße Durchführung der Fahrt. BlaBlaCar ist kein Vertreter der Mitglieder und wird auch nicht als Vertreter handeln.
Verlauf:keine Änderungen

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