Citee Car GmbH  -  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN   (Stand: 17.09.2012)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Kunden dürfen sich von Dritten fahren lassen, jedoch das Fahrzeug nicht Dritten überlassen. (bearbeiten)
(8)
B
Preislisten dürfen vom Vertragsanbieter maximal ein Mal pro Quartal geändert werden und müssen dem Kunden sechs Wochen vorher per Mail zugesendet werden. Es besteht dann ein Kündigungsrecht des Kunden bis zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Preisänderung. (bearbeiten)
(10)
B
Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug, sondern erhält ein zum Buchungszeitraum verfügbares Fahrzeug zur Nutzung. (bearbeiten)
(11)
B
Hält der Kunde den vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht ein, verlängert sich die Buchungszeitdauer bis zum nächsten vereinbarten Rückgabezeitraum. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich, fällt eine Verspätungspauschale an. (Preisliste auf www.citeecar.com) (bearbeiten)
(12)
B
Stornierungen sind bis 24 h vor Fahrtbeginn kostenlos. Danach fallen die kompletten Kosten für den Buchungszeitraum und zusätzlich Stornogebühren an. (siehe Preisliste auf www.citeecar.com) (bearbeiten)
(13)
B
Mängel oder grobe Verunreinigungen müssen vor Fahrtbeginn ermittelt und mit vorhanden Mängellisten (Bordbuch oder Kundenmitteilung z.B. per E-Mail) abgeglichen werden. Neue Mängel sind dem Vertragsanbieter mitzuteilen; die Benutzung erfordert dann eine neuerliche Erlaubnis vom Vertragsanbieter. (bearbeiten)
(14)
B
Fahrten außerhalb Deutschlands bedürfen der vorherigen Zustimmung vom Vertragsanbieter. (bearbeiten)
(16)
B
Bei über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehender Verschnutzung des Fahrzeuges fallen pauschale Reinigungskosten oder darüber hinausgehender Schadensersatz an. (siehe Preisliste auf www.citeecar.com) (bearbeiten)
(17)
B
Das Fahrzeug muss mit einem mindestens zu einem Viertel gefüllten Tank abgestellt werden, anderfalls fällte eine Ordnungsgebühr an. (vgl. Preisliste auf www.citeecar.com). Zur Bezahlung hat der Kunde die im Fahrzeug befindliche Tankkarte zu verwenden. (bearbeiten)
(18)
B
Bei einem Unfall, Diebstahl etc. hat der Kunde sofort die Polizei hinzuzuziehen und den Vertragsanbieter telefonisch zu informieren. (vgl. 16.4 - andernfalls erlischt die Haftungsobergrenze) Der Kunde darf keine Schuldanerkenntnis abgeben und keine Schadensregulierung eigenständig veranlassen. (bearbeiten)
(22)
B
Die Nutzung der in jedem Fahrzeug liegenden Tankkarte ist ausschließlich für Kraftstoff, Mineralöl und Reinigung des jeweils vom Kunden gebuchten Fahrzeuges gestattet. Bei Verlust haftet der Kunde bis zu 250 Euro, solange er den Verlust nicht dem Vertragsanbieter angezeigt hat. (bearbeiten)
(23)
B
Carsharing-Verträge (reguläre Mitgliedschaft) können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Host-Verträge (Auto-Patenschaften) können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. (bearbeiten)
(1)
C
Änderungen von Kundendaten (Anschrift, Konto etc.) muss der Kunde dem Vertragsanbieter unverzüglich mitteilen. Andernfalls kann durch die Ermittlung der Kundendaten durch den Vertragsanbieter ein pauschalisierter Schadensersatz (vgl. www.citeecar.com) fällig werden. (bearbeiten)
(2)
C
Fahrberechtigt sind volljährige Personen mit entsprechendem Führerschein, die einen gültigen Carsharing- oder Hostvertrag mit dem Vertragsanbieter abgeschlossen haben. Einschränkungen oder Entzug der Fahrerlaubnis ist unverzüglich beim Vertragsanbieter zu melden. (bearbeiten)
(4)
C
Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind. (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat. (bearbeiten)
(6)
C
Jeder Kunde erhält eine CiteeCard (Kundenkarte) für den Zugang zu den Fahrzeugen, die bei Verlust sofort dem Vertragsanbieter gemeldet werden muss. Bei Verlust wird eine pauschale Gebühr fällig. (vg. www.citeecar.com) (bearbeiten)
(7)
C
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich per E-Mail. (bearbeiten)
(9)
C
Für die Abrechnung der Fahrten gelten die sich aus der Buchung ergebende Mietdauer und die vom Bordcomputer ermittelte Wegstrecke als verbindlich. (bearbeiten)
(15)
C
Das Rauchen in den Fahrzeugen ist untersagt. Tiertransporte ohne dafür vorgesehene spezielle Transportboxen sind verboten. (bearbeiten)
(19)
C
Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbeteiligungen und Zubuchoptionen finden sich in den Preislisten auf www.citeecar.com. (bearbeiten)
(20)
C
Der Kunde haftet auf vollen Schadensersatz ohne Beschränkung auf die Selbstbeteiligung, wenn das Fehlverhalten des Kunden zum Entzug des Versicherungsschutzes geführt hat. (bearbeiten)
(21)
C
Der Kunde haftet für Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten und trägt die Kosten für den Bearbeitungsaufwand des Vertragsanbieters über eine Pauschalgebühr (siehe Preisliste auf www.citeecar.com) (bearbeiten)
(24)
C
Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen von CiteeCar sind mit einer Frist von zwei Monaten nach deren Zugang schriftlich bei CiteeCar geltend zu machen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[3]
B
Der Kunde haftet auch für etwaige Schadennebenkosten wie z.B. Höherstufung der Versicherungsprämien, zusätzliche Verwaltungskosten oder Wertminderung!!! (bearbeiten)
[4]
B
Eine Haftungsbegrenzung im Schadensfall kommt nicht zum Tragen in Folge eines vom Kunden verursachten mechanischen Schadens durch Fehlbedienung des Fahrzeugs. (z.B. Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung) (bearbeiten)
[1]
C
Die Preislisten auf www.citeecar.com gelten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Eine Änderung des Preisliste während der Vertragsdauer führt allerdings auch zu einem veränderten Preis für den Nutzer nach Vertragsabschluss. (bearbeiten)
[2]
C
Der Vertragsanbieter hat das Recht Werbung im und am Fahrzeug zu plazieren. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Nutzungsentgelte, Teilnahmeentgelte und sonstige Entgelte im gewählten Tarif finden sich in der Preisliste auf www.citeecar.com (bearbeiten)
<2>
B
Mindestbuchungszeitraum sowie Mindestverlängerungsdauer finden sich in den Preislisten auf www.citeecar.com. Buchungszeiträume beginnen und enden halbstündig. (bearbeiten)

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06.11.2012 22:41  (wichtiger Vertragsbestandteil 13) erstellt von 37.201.117.176


Zusammenfassung: Mängel oder grobe Verunreinigungen müssen vor Fahrtbeginn ermittelt und mit vorhanden Mängellisten (Bordbuch oder Kundenmitteilung z.B. per E-Mail) abgeglichen werden. Neue Mängel sind dem Vertragsanbieter mitzuteilen; die Benutzung erfordert dann eine neuerliche Erlaubnis vom Vertragsanbieter.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Beginn jeder Nutzung innen und außen auf technische Mängel, Beschädigungen und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Mängel und Beschädigungen, die nicht im Bordbuch von CiteeCar – soweit vorhanden – eingetragen oder dem Kunden elektronisch (z.B. per Telefon, E-Mail oder über die Website) vor Fahrtantritt mitgeteilt worden sind, müssen ebenso wie eine grobe Verunreinigung vor Fahrtantritt an CiteeCar gemeldet werden. Sollte dem Kunden ein Abgleich mit der elektronischen Schadensliste nicht möglich sein, hat er sämtliche Mängel und Beschädigungen vor Fahrtantritt telefonisch an CiteeCar zu melden. Mängel und Beschädigungen sowie grobe Verunreinigungen, die während oder nach der Fahrt eingetreten sind, müssen nach Fahrtende telefonisch an CiteeCar gemeldet werden. In beiden Fällen hat ein Eintrag in die Mängelliste des Bordbuchs – soweit vorhanden – zu erfolgen. Ist kein Bordbuch vorhanden, wird die elektronische Mängelliste durch CiteeCar aktualisiert. Die Benutzung eines Fahrzeuges mit einem Schaden, der nicht in der Mängelliste im Bordbuch – soweit vorhanden – oder in der elektronischen Schadensliste eingetragen ist, ist in jedem Fall nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von CiteeCar zulässig.

9.2 Kommt ein Kunde den unter 9.1 auferlegten Verpflichtungen vor Antritt und/oder nach Abschluss seiner Fahrt nicht nach, haftet der Kunde für daraus resultierende Schäden.9.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Unterstützung von CiteeCar bei der Aufklärung von Schadensfällen und Unfällen.
Verlauf:keine Änderungen

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