Citee Car GmbH  -  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN   (Stand: 17.09.2012)

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Bewertung:

wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Kunden dürfen sich von Dritten fahren lassen, jedoch das Fahrzeug nicht Dritten überlassen. (bearbeiten)
(8)
B
Preislisten dürfen vom Vertragsanbieter maximal ein Mal pro Quartal geändert werden und müssen dem Kunden sechs Wochen vorher per Mail zugesendet werden. Es besteht dann ein Kündigungsrecht des Kunden bis zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Preisänderung. (bearbeiten)
(10)
B
Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug, sondern erhält ein zum Buchungszeitraum verfügbares Fahrzeug zur Nutzung. (bearbeiten)
(11)
B
Hält der Kunde den vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht ein, verlängert sich die Buchungszeitdauer bis zum nächsten vereinbarten Rückgabezeitraum. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich, fällt eine Verspätungspauschale an. (Preisliste auf www.citeecar.com) (bearbeiten)
(12)
B
Stornierungen sind bis 24 h vor Fahrtbeginn kostenlos. Danach fallen die kompletten Kosten für den Buchungszeitraum und zusätzlich Stornogebühren an. (siehe Preisliste auf www.citeecar.com) (bearbeiten)
(13)
B
Mängel oder grobe Verunreinigungen müssen vor Fahrtbeginn ermittelt und mit vorhanden Mängellisten (Bordbuch oder Kundenmitteilung z.B. per E-Mail) abgeglichen werden. Neue Mängel sind dem Vertragsanbieter mitzuteilen; die Benutzung erfordert dann eine neuerliche Erlaubnis vom Vertragsanbieter. (bearbeiten)
(14)
B
Fahrten außerhalb Deutschlands bedürfen der vorherigen Zustimmung vom Vertragsanbieter. (bearbeiten)
(16)
B
Bei über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehender Verschnutzung des Fahrzeuges fallen pauschale Reinigungskosten oder darüber hinausgehender Schadensersatz an. (siehe Preisliste auf www.citeecar.com) (bearbeiten)
(17)
B
Das Fahrzeug muss mit einem mindestens zu einem Viertel gefüllten Tank abgestellt werden, anderfalls fällte eine Ordnungsgebühr an. (vgl. Preisliste auf www.citeecar.com). Zur Bezahlung hat der Kunde die im Fahrzeug befindliche Tankkarte zu verwenden. (bearbeiten)
(18)
B
Bei einem Unfall, Diebstahl etc. hat der Kunde sofort die Polizei hinzuzuziehen und den Vertragsanbieter telefonisch zu informieren. (vgl. 16.4 - andernfalls erlischt die Haftungsobergrenze) Der Kunde darf keine Schuldanerkenntnis abgeben und keine Schadensregulierung eigenständig veranlassen. (bearbeiten)
(22)
B
Die Nutzung der in jedem Fahrzeug liegenden Tankkarte ist ausschließlich für Kraftstoff, Mineralöl und Reinigung des jeweils vom Kunden gebuchten Fahrzeuges gestattet. Bei Verlust haftet der Kunde bis zu 250 Euro, solange er den Verlust nicht dem Vertragsanbieter angezeigt hat. (bearbeiten)
(23)
B
Carsharing-Verträge (reguläre Mitgliedschaft) können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Host-Verträge (Auto-Patenschaften) können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. (bearbeiten)
(1)
C
Änderungen von Kundendaten (Anschrift, Konto etc.) muss der Kunde dem Vertragsanbieter unverzüglich mitteilen. Andernfalls kann durch die Ermittlung der Kundendaten durch den Vertragsanbieter ein pauschalisierter Schadensersatz (vgl. www.citeecar.com) fällig werden. (bearbeiten)
(2)
C
Fahrberechtigt sind volljährige Personen mit entsprechendem Führerschein, die einen gültigen Carsharing- oder Hostvertrag mit dem Vertragsanbieter abgeschlossen haben. Einschränkungen oder Entzug der Fahrerlaubnis ist unverzüglich beim Vertragsanbieter zu melden. (bearbeiten)
(4)
C
Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind. (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat. (bearbeiten)
(6)
C
Jeder Kunde erhält eine CiteeCard (Kundenkarte) für den Zugang zu den Fahrzeugen, die bei Verlust sofort dem Vertragsanbieter gemeldet werden muss. Bei Verlust wird eine pauschale Gebühr fällig. (vg. www.citeecar.com) (bearbeiten)
(7)
C
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich per E-Mail. (bearbeiten)
(9)
C
Für die Abrechnung der Fahrten gelten die sich aus der Buchung ergebende Mietdauer und die vom Bordcomputer ermittelte Wegstrecke als verbindlich. (bearbeiten)
(15)
C
Das Rauchen in den Fahrzeugen ist untersagt. Tiertransporte ohne dafür vorgesehene spezielle Transportboxen sind verboten. (bearbeiten)
(19)
C
Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbeteiligungen und Zubuchoptionen finden sich in den Preislisten auf www.citeecar.com. (bearbeiten)
(20)
C
Der Kunde haftet auf vollen Schadensersatz ohne Beschränkung auf die Selbstbeteiligung, wenn das Fehlverhalten des Kunden zum Entzug des Versicherungsschutzes geführt hat. (bearbeiten)
(21)
C
Der Kunde haftet für Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten und trägt die Kosten für den Bearbeitungsaufwand des Vertragsanbieters über eine Pauschalgebühr (siehe Preisliste auf www.citeecar.com) (bearbeiten)
(24)
C
Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen von CiteeCar sind mit einer Frist von zwei Monaten nach deren Zugang schriftlich bei CiteeCar geltend zu machen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[3]
B
Der Kunde haftet auch für etwaige Schadennebenkosten wie z.B. Höherstufung der Versicherungsprämien, zusätzliche Verwaltungskosten oder Wertminderung!!! (bearbeiten)
[4]
B
Eine Haftungsbegrenzung im Schadensfall kommt nicht zum Tragen in Folge eines vom Kunden verursachten mechanischen Schadens durch Fehlbedienung des Fahrzeugs. (z.B. Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung) (bearbeiten)
[1]
C
Die Preislisten auf www.citeecar.com gelten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Eine Änderung des Preisliste während der Vertragsdauer führt allerdings auch zu einem veränderten Preis für den Nutzer nach Vertragsabschluss. (bearbeiten)
[2]
C
Der Vertragsanbieter hat das Recht Werbung im und am Fahrzeug zu plazieren. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Nutzungsentgelte, Teilnahmeentgelte und sonstige Entgelte im gewählten Tarif finden sich in der Preisliste auf www.citeecar.com (bearbeiten)
<2>
B
Mindestbuchungszeitraum sowie Mindestverlängerungsdauer finden sich in den Preislisten auf www.citeecar.com. Buchungszeiträume beginnen und enden halbstündig. (bearbeiten)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Citee Car GmbH, Berlin



1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der CiteeCar GmbH (im folgenden CiteeCar) und deren Kundinnen und Kunden (im folgenden Kunde) bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).



2. Informationspflichten, Preisliste

2.1 Der Kunde ist verpflichtet, CiteeCar die Änderung seiner Anschrift, seiner Kontoverbindung und sonstiger bei der Anmeldung angegebener persönlicher Daten unverzüglich mitzuteilen. Muss die Adresse des Kunden infolge unterlassener Mitteilung durch CiteeCar ermittelt werden, so ist diese berechtigt, für den entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, dessen Höhe in der jeweils gültigen, unter www.citeecar.com veröffentlichten Preisliste festgeschrieben ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist. (1)

2.2. Soweit in diesem Paragraphen und in den nachfolgenden Bestimmungen auf die jeweils gültige, auf der Webpage von CiteeCar veröffentlichte Preisliste verwiesen wird, bezieht sich dies auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webpage veröffentlichte Version, es sei denn, es wurde gemäß Ziffer 5 eine wirksame Preisänderung vorgenommen. In diesem Fall gilt als gültige Preisliste die gemäß Ziffer 5 geänderte Preisliste. [1]



3 Fahrtberechtigte

3.1 Fahrtberechtigt sind volljährige Personen, die einen gültigen Carsharing- oder Hostvertrag mit CiteeCar abgeschlossen haben oder gemäß Ziffern 3.2 bis 3.4 zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt sind und über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, CiteeCar über Wegfall und Einschränkung seiner Fahrerlaubnis sowie ein Fahrverbot unverzüglich zu informieren. Die Fahrtberechtigung erlischt im Falle des Entzuges der Fahrerlaubnis sowie bei Erteilung eines Fahrverbotes unmittelbar. Im Falle einer Einschränkung der Fahrerlaubnis behält sich CiteeCar den Entzug der Fahrtberechtigung vor. (2)

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der ersten Fahrzeugnutzung das Bestehen seiner Fahrerlaubnis nachzuweisen. Erst nach Erfüllung dieser Pflicht wird dem Kunden die Möglichkeit der Buchung eines CiteeCar-Fahrzeugs eröffnet.

3.3 Der Kunde kann sich von einer anderen Person fahren lassen. Er ist jedoch verpflichtet, vor Fahrtantritt eigenständig zu prüfen, ob der Fahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Darüber hinaus darf das Fahrzeug keinen Dritten überlassen werden. (3)

3.4 Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind. (4)Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Beauftragten diese AGB einhalten und bei Fahrten mit Fahrzeugen von CiteeCar fahrtüchtig und im Besitz eines gültigen Führerscheins sind. Die Pflicht nach Ziffer 3.2 gilt für die Beauftragten entsprechend. Wird den Beauftragten die Fahrerlaubnis entzogen oder ein Fahrverbot erteilt, ist dieses CiteeCar unverzüglich mitzuteilen.

3.5 Der Kunde hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Alle den Kunden begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zugunsten des jeweils berechtigten Fahrers. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat. (5)



4. CiteeCard

4.1 Jeder Kunde erhält eine CiteeCard (Kundenkarte) für den Zugang zu den Fahrzeugen. Sie verbleibt im Eigentum von CiteeCar. Der Kunde hat die CiteeCard sorgfältig zu verwahren und gegen missbräuchliche Nutzung, Verlust oder Abhandenkommen zu sichern. Sollte dem Kunden zu der CiteeCard eine Geheimzahl (PIN) mitgeteilt werden, darf diese nicht auf der CiteeCard notiert oder zusammen mit der CiteeCard aufbewahrt werden. Eine Weitergabe der CiteeCard und/oder ggfls. der PIN ist nur an Beauftragte gestattet.

4.2 Der Verlust der CiteeCard ist CiteeCar unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle durch den Verlust oder die Beschädigung der CiteeCard entstandenen, von ihm zu vertretenden Schäden, einschließlich Schäden, die durch eine verspätete oder unterlassene Mitteilung eintreten. Für den Verlust der Karte hat der Kunde eine pauschale Gebühr gemäß der jeweils gültigen, unter www.citeecar.com veröffentlichten Preisliste zu entrichten.
(6)



5. Entgelte, Gebühren, Zahlungsbedingungen, Änderungen der Preisliste

5.1 CiteeCar stellt dem Kunden Nutzungsentgelte, Teilnahmeentgelte und sonstige Entgelte im gewählten Tarif inklusive der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß der jeweils gültigen, unter www.citeecar.com veröffentlichten Preisliste für sich und alle von ihm bestimmten Fahrtberechtigten in Rechnung. <1>Die Rechnungstellung erfolgt in der Regel monatlich, kann jedoch auch in kürzeren Intervallen von mindestens zwei Wochen erfolgen. Bei diesen Entgelten handelt es sich insbesondere um die monatliche Mitgliedergebühr, die Kilometerpauschale sowie Service- und Ordnungsgebühren. CiteeCar ist berechtigt, aus besonderem Grund, zum Beispiel der Fakturierung von Unfallschäden, Einzelrechnungen außerhalb der oben angegebenen Perioden zu stellen. Der Versand der Rechnung erfolgt ausschließlich per E-Mail und ist kostenlos. (7)

5.2 CiteeCar ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal bei erheblichen Veränderungen der Kosten für Treibstoff, Versicherungskosten, Kosten der Fahrzeug- Finanzierung oder der Kfz-Steuern anzupassen. Die Preisänderung hat dabei dem Umfang der geänderten Kosten zu entsprechen, wobei bei Erhöhung der Kosten eine Preiserhöhung erfolgen darf und bei Verringerung der Kosten eine Preissenkung erfolgen muss. Soweit die Erhöhung einzelner Kostenbestandteile durch eine Verringerung anderer Kostenbestandteile ausgeglichen wird, erfolgt keine Preisänderung. Änderungen der Preise werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mindestens sechs Wochen vor der Änderung bekannt gegeben. Bei einer Preisänderung steht dem Kunden ein Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Wirksamwerden der Preisänderung zu. Auf dieses Recht wird CiteeCar den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. (8)

5.3 Für die Abrechnung der Fahrten gelten die sich aus der Buchung ergebende Mietdauer und die vom Bordcomputer ermittelte Wegstrecke als verbindlich. (9)

5.4 CiteeCar wird die Entgelte gemäß Ziffer 5.1 zu Lasten des im Carsharing- oder Hostvertrag bezeichneten Kontos frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung mittels Lastschrift einziehen. Der Kunde hat bei der Registrierung eine entsprechende Ermächtigung erteilt. Widerruft der Kunde die Einzugsermächtigung, wird der Kunde für weitere Buchungen gesperrt, bis er erneut eine Einzugsermächtigung erteilt.

5.5 Der Kunde hat zum frühest möglichen Zeitpunkt des Einzugs der Forderung für ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen. Wird die Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst, ist CiteeCar berechtigt, Schadensersatz in Höhe der bei CiteeCar entstehenden zusätzlichen Kosten oder in Höhe der in der jeweils gültigen, unter www.citeecar.com veröffentlichten Preisliste ausgewiesen Pauschale geltend zu machen, soweit der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.

5.6 Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Zugang bezahlt. CiteeCar wird den Kunden auf diese Folge in der Rechnung hinweisen.



6. Werbung

CiteeCar behält sich das Recht vor, im Innenraum und auf Außenflächen des Fahrzeuges das eigene Produkt oder solche von Partnerunternehmen und Dritten zu bewerben. [2]



7. Buchung, Überschreitung des Buchungszeitraums

7.1 Die Fahrzeugnutzung ist nur nach vorheriger Buchung eines konkreten Zeitraums (Buchungszeitraum) beim telefonischen Buchungsservice oder im Internet zulässig. Zeitliche Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht möglich. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug, sondern kann nur ein bei der Buchung verfügbares Fahrzeug auswählen bzw. er erhält das zum Buchungszeitraum verfügbare Fahrzeug zur Nutzung. (10)

7.2 Der Mindestbuchungszeitraum sowie die Mindestverlängerungsdauer bei Verlängerung der Buchung ergeben sich aus der jeweils gültigen, unter www.citeecar.com veröffentlichten Preisliste. Der Buchungszeitraum beginnt und endet zu jeder halben Stunde (z.B. 6:00, 7:30). Sofern das Fahrzeug nicht anderweitig gebucht ist, kann die Nutzung des Fahrzeuges während des Buchungszeitraums verlängert werden. <2>

7.3 Kann der Kunde den in der Buchung vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit durch den Kunden nicht eingehalten werden, gilt die nachfolgende Regelung der Ziffer 7.4.

7.4 Die Nutzungsdauer entspricht dem Buchungszeitraum. Bis zum Ablauf der gebuchten Zeit ist das Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle abzustellen (siehe Ziffer 13). Bei Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Rückgabe hat der Kunde für den Zeitraum zwischen gebuchtem Rückgabezeitpunkt und tatsächlichem Rückgabezeitpunkt das jeweils gültige Nutzungsentgelt zuzüglich einer Pauschale für die verspätete Rückgabe zu zahlen, soweit nicht der Kunde nachweist, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Höhe des Entgelts/der Pauschale ergibt sich aus der jeweils gültigen, unter www.citeecar.com veröffentlichten Preisliste. CiteeCar behält sich die Geltendmachung eines aufgrund der verspäteten Rückgabe entstandenen höheren Schadens vor.
(11)



8. Stornierungen

Jede Buchung kann bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn kostenlos storniert werden. Bei sonstigen Stornierungen fallen Gebühren gemäß der jeweils gültigen, unter www.citeecar.com veröffentlichten Preisliste an. Außer bei Stornierungen bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn ist die gebuchte Zeit vollständig zu bezahlen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass CiteeCar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. (12)



9. Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Beginn jeder Nutzung innen und außen auf technische Mängel, Beschädigungen und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Mängel und Beschädigungen, die nicht im Bordbuch von CiteeCar – soweit vorhanden – eingetragen oder dem Kunden elektronisch (z.B. per Telefon, E-Mail oder über die Website) vor Fahrtantritt mitgeteilt worden sind, müssen ebenso wie eine grobe Verunreinigung vor Fahrtantritt an CiteeCar gemeldet werden. Sollte dem Kunden ein Abgleich mit der elektronischen Schadensliste nicht möglich sein, hat er sämtliche Mängel und Beschädigungen vor Fahrtantritt telefonisch an CiteeCar zu melden. Mängel und Beschädigungen sowie grobe Verunreinigungen, die während oder nach der Fahrt eingetreten sind, müssen nach Fahrtende telefonisch an CiteeCar gemeldet werden. In beiden Fällen hat ein Eintrag in die Mängelliste des Bordbuchs – soweit vorhanden – zu erfolgen. Ist kein Bordbuch vorhanden, wird die elektronische Mängelliste durch CiteeCar aktualisiert. Die Benutzung eines Fahrzeuges mit einem Schaden, der nicht in der Mängelliste im Bordbuch – soweit vorhanden – oder in der elektronischen Schadensliste eingetragen ist, ist in jedem Fall nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von CiteeCar zulässig.

9.2 Kommt ein Kunde den unter 9.1 auferlegten Verpflichtungen vor Antritt und/oder nach Abschluss seiner Fahrt nicht nach, haftet der Kunde für daraus resultierende Schäden.9.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Unterstützung von CiteeCar bei der Aufklärung von Schadensfällen und Unfällen.
(13)



10. Mitführen eines gültigen Führerscheins

Der Kunde verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seinen gültigen Führerschein mitzuführen. Die Fahrtberechtigung gemäß Ziffer 3 dieser AGB ist an das fortdauernde Bestehen der Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Dies gilt auch für die sonstigen Fahrtberechtigten.



11. Benutzung der Fahrzeuge

11.1 Das Fahrzeug darf nur auf befestigten Straßen und Wegen im Rahmen des öffentlichen Verkehrs benutzt werden. Es ist untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- oder Güterfernverkehrsbeförderung sowie zu sonstigen vertragsoder rechtswidrigen Zwecken zu benutzen und Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße ist verboten. Des Weiteren ist die Nutzung des Fahrzeuges untersagt, wenn der Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

11.2 Fahrten außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland bedürfen der vorherigen Anmeldung bei und Zustimmung von CiteeCar. Je nach Reiseland sind unterschiedliche Dokumente im Ausland mitzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei der Buchung entsprechend bei CiteeCar zu informieren. CiteeCar ist berechtigt, Auslandsfahrten ohne Angabe von Gründen zu untersagen. (14)

11.3 Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Hat der Kunde das Fahrzeug über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehend von innen oder außen verschmutzt, ist er zur Reinigung des Fahrzeugs (insbesondere durch Autowäsche, Aussaugen) vor der Rückgabe verpflichtet. Eine im Fahrzeug befindliche Tankkarte kann dabei zur Zahlung der Kosten genutzt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von aufgewendetem Bargeld bei Benutzung einer kostenpflichtigen Staubsaugeranlage.

11.4 Das Rauchen in den Fahrzeugen ist untersagt. Tiertransporte ohne dafür vorgesehene spezielle Transportboxen sind verboten. (15)

11.5. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Rückgabe eines sauberen Fahrzeugs nicht nach, werden dem Kunden bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden, nicht nur unerheblichen Verschmutzung des Innenraums (einschließlich Kofferraum) eines Fahrzeuges durch den Kunden Reinigungskosten pauschal gemäß der jeweils gültigen, unter www.citeecar.com veröffentlichten Preisliste fällig, sofern der Kunde keine geringeren Reinigungskosten nachweist. Die Geltendmachung eines über die Pauschale hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. (16)

11.6. Das Fahrzeug muss mit einem mindestens zu einem Viertel gefüllten Tank abgestellt werden. Geschieht dies nicht, kann eine Ordnungsgebühr gemäß der jeweils gültigen, unter www.citeecar.com veröffentlichten Preisliste erhoben werden. Zur Bezahlung hat der Kunde die im Fahrzeug befindliche Tankkarte zu verwenden. Verweigert eine Tankstelle die Annahme der Tankkarte, so hat der Kunde den Rechnungsbetrag zunächst selber zu tragen und den Beleg unter Nennung seines Namens und Angabe des Fahrzeug- Kennzeichens bei CiteeCar im Original einzureichen. Bei der nächst möglichen Abrechnung erfolgt dann eine entsprechende Gutschrift. Anspruch auf Barauszahlung eingereichter Tankquittungen besteht nicht. (17)



12. Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht

12.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden hat der Kunde sofort die Polizei hinzuzuziehen, auch wenn andere Personen oder Fahrzeuge an dem Unfall nicht beteiligt waren bzw. kein Fremdschaden, sondern lediglich Schaden am CiteeCar-Fahrzeug entstanden ist.

12.2 In den genannten Fällen hat der Kunde zudem unverzüglich CiteeCar telefonisch über das Ereignis zu informieren und innerhalb von zwei Tagen nach dem Vorfall über alle Einzelheiten schriftlich, sorgfältig und vollständig zu unterrichten.

12.3 Es ist dem Kunden untersagt, Dritten gegenüber ein Schuldanerkenntnis oder eine vergleichbare Erklärung abzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Die Fortsetzung der Fahrt ist nur mit Erlaubnis von CiteeCar zulässig.

12.4 Der Kunde ist im Schadensfall nicht berechtigt, ohne Einverständnis von CiteeCar Schadensregulierungen jeglicher Art zu veranlassen oder durchzuführen oder durchführen zu lassen.
(18)

12.5 Der Kunde ist zur Mithilfe bei der Aufklärung von Verkehrsunfällen verpflichtet; er hat in diesem Rahmen für die Dokumentation von am CiteeCar-Fahrzeug entstandenen Schäden entsprechend § 9.1 zu sorgen.



13. Rückgabe

13.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens zum Zeitpunkt des Ablaufes der Nutzungsdauer (siehe Ziffer 7.4) ordnungsgemäß und in dem Zustand, in dem er es übernommen hat, zurückzugeben.

13.2 Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn- das Fahrzeug mit den vorgeschriebenen Papieren, ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet) und an dem vorgeschriebenen Ort abgestellt wurde,- die Fahrt am Bordcomputer ordnungsgemäß beendet und die Pflichten gemäß Ziffer 9.1 erfüllt wurden,- alle Stromverbraucher (Licht, Blinker, Radio etc.) im Fahrzeug ausgeschaltet wurden,- der Tank noch mindestens zu ein Viertel gefüllt ist, und- der Fahrzeugschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht wurde und der Schlüsseltresor (soweit vorhanden) ordnungsgemäß verschlossen wurde.

13.3 Das Fahrzeug ist am Anmietort zurückzugeben. Ist der CiteeCar-Stellplatz bei Rückgabe des Fahrzeugs besetzt, so ist der Kunde verpflichtet, über die Hotline oder per E-Mail unmittelbar mitzuteilen, wo er das CiteeCar-Fahrzeug abgestellt hat. Das Fahrzeug darf nicht im Park- oder Halteverbot und sollte möglichst in der Nähe des Stellplatzes abgestellt werden.

13.4 Eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen.



14. Versicherung und Selbstbeteiligung

14.1 Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbeteiligungen des Kunden und die Möglichkeit, weiteren Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen, ergeben sich aus der auf www.citeecar.com veröffentlichten gültigen Preisliste. Kundenseitige grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die zugesicherten Versicherungsleistungen einschließlich Haftungsreduzierung nach Ziffer 16.4 außer Kraft setzen und eine Inanspruchnahme des Kunden nach sich ziehen. (19)

14.2 Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Absprache mit CiteeCar zulässig.



15. Haftung von CiteeCar

15.1 Soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht, haftet CiteeCar nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzungen des Leben, des Körpers und der Gesundheit haftet CiteeCar hingegen auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung von CiteeCar für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

15.2 CiteeCar haftet nicht für durch Dritte aus dem Innenraum des Fahrzeuges entwendete Privatgegenstände des Kunden sowie für durch den Kunden im Fahrzeug nach Buchungsende liegengelassene Privatgegenstände.



16. Haftung des Kunden

16.1 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er das CiteeCar-Fahrzeug beschädigt, entwendet, während seiner Nutzungszeit Fahrzeugteile abhandenkommen (z.B. Kofferraumabdeckung, Hutablage, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.) oder er seine Pflichten aus dem Carsharingvertrag verletzt.

16.2 Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, zusätzliche Verwaltungskosten. [3]

16.3 Der Kunde haftet für Schäden am CiteeCar-Fahrzeug sowie Schäden Dritter maximal in Höhe der mit dem Kunden vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese Haftungsbegrenzung kommt allerdings im Falle eines vom Kunden verursachten mechanischen Schadens durch Fehlbedienung des Fahrzeugs (z.B. Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) nicht zum Tragen. [4]

16.4 Der Kunde kann seine Haftung für Schäden aus Unfällen durch Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes gemäß der jeweils gültigen, auf www.citeecar.com veröffentlichten Preisliste reduzieren.

16.5 Der Kunde haftet auf den vollen Schadensersatz ohne Beschränkung auf die Selbstbeteiligung bzw. die Reduzierung gemäß Ziffer 16.4, wenn er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, wenn das Fehlverhalten des Kunden zum Entzug des Versicherungsschutzes geführt hat sowie bei schuldhaftem Verstoß gegen die in Ziffer 12 übernommenen Verpflichtungen durch den Kunden, insbesondere bei vertragswidrigem Verlassen der Unfallstelle bzw. bei vertragswidrigem Nichthinzuziehen der Polizei, es sei denn, die Pflichtverletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalles gehabt. Dies gilt sowohl für Schäden an Fahrzeugen von CiteeCar als auch für Schädigungen Dritter. (20)

16.6 CiteeCar ist berechtigt, sich bei Schäden am CiteeCar- Fahrzeug von dem Kunden anstelle der tatsächlichen Reparaturkosten die fiktiven Reparaturkosten gemäß einer Kostenkalkulation eines Sachverständigen erstatten zu lassen (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB).

16.7 Der Kunde haftet für Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten, die von ihm während der Nutzung eines CiteeCar-Fahrzeuges verursacht wurden. Die Kosten für die Bearbeitung von Verkehrsdelikten und Ordnungswidrigkeiten durch CiteeCar trägt der Kunde. Sofern der Kunde CiteeCar keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, erhebt CiteeCar eine Pauschalgebühr gemäß der jeweils gültigen, auf www.citeecar.com veröffentlichten Preisliste. (21)

16.8 Die Nutzung der in jedem Fahrzeug liegenden Tankkarte ist ausschließlich zur Begleichung von Rechnungen für Kraftstoff, Mineralöl und Reinigung des jeweils vom Kunden gebuchten Fahrzeuges gestattet. Für die Zweckentfremdung/Fremdnutzung der Tankkarte haftet der Kunde – mit Ausnahme von vorsätzlichem Verhalten – beschränkt bis zur Höhe von € 250, solange er nicht den Verlust der Tankkarte gegenüber CiteeCar angezeigt hat. Die Anzeige des Verlusts der Karte hat unverzüglich zu erfolgen. Bei Verlust der Karte haftet er ferner für den Wert der Karte, soweit ihn diesbezüglich ein Verschulden trifft. (22)

16.9 Der Kunde haftet für das Handeln der von ihm bestimmten Fahrtberechtigten wie für eigenes Handeln und übernimmt sämtliche aus ihrer Nutzung entstehenden Kosten als eigene Schuld.



17. Technikereinsatz

Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten der Regeln (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen PIN, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung sowie Nicht- oder Falschnutzung der Zugangsmedien zu den Stellplätze), werden dem Kunden Kosten gemäß der jeweils gültigen, unter www.citeecar.com veröffentlichten Preisliste in Rechnung gestellt, sofern der Kunde keinen geringeren Aufwand nachweist.



18. Leistungen Dritter

18.1 CiteeCar ist berechtigt, ggf. über die CiteeCard dem Kunden bargeldlos Leistungen Dritter zugänglich zu machen. Bei Inanspruchnahme seitens des Kunden erfolgt die Abrechnung über die CiteeCar-Rechnung.

18.2 Beanspruchen ein Kunde oder seine Beauftragten in diesem Zusammenhang Leistungen Dritter, so ist er oder sind diese zur Zahlung der entsprechenden Forderungen verpflichtet.

18.3 Etwaige Reklamationen oder sonstige Ansprüche sind direkt mit den jeweiligen Leistungserbringern zu verhandeln und über CiteeCar abzurechnen.



19. Quernutzung

19.1 Der Kunde kann Fahrzeuge anderer Carsharing-Unternehmen, mit denen CiteeCar kooperiert, nutzen (im Folgenden Quernutzung), sofern CiteeCar dem Kunden eine Quernutzungserlaubnis erteilt. Die Quernutzungserlaubnis kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Die Quernutzung ist bei CiteeCar anzumelden.

19.2 Die Nutzung findet zu den Preisen und Bedingungen von CiteeCar statt. Die Abrechnung erfolgt über die Rechnung von CiteeCar gemäß Ziffer 5.1 dieser AGB.

19.3 Der Kunde stellt CiteeCar von Forderungen Dritter frei, die sich aus der Quernutzung ergeben.

19.4 CiteeCar ist nicht zum Abschluss von Kooperationen mit anderen CarSharing-Unternehmen verpflichtet.



20. Änderungen von AGB

20.1 CiteeCar ist zur Änderung dieser AGB und der inhaltlichen Bestimmungen der Preisliste bei unvorhersehbaren Änderungen, die CiteeCar nicht veranlasst und auf die CiteeCar auch keinen Einfluss hat, und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Des Weiteren ist CiteeCar zur Änderung dieser AGB zur Ersetzung einer von der Rechtsprechung für unwirksam erklärten Klausel, durch deren Wegfall eine Lücke im Regelwerk entstanden ist, sowie bei einer erheblichen Änderung der Marktverhältnisse in technischer und kalkulatorischer Hinsicht berechtigt. Änderungen der AGB sind nur zulässig, soweit hierdurch das Vertragsgefüge nicht grundlegend umgestaltet, insbesondere das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mindestens sechs Wochen vor der Änderung bekannt gegeben.

20.2 Geänderte AGB gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten für einen bestehenden Carsharingvertrag als bindend, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird CiteeCar den Kunden besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe erfolgen.



21. Kündigung

21.1 Carsharing-Verträge (reguläre Mitgliedschaft) können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Host-Verträge (Auto- Patenschaften) können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. CiteeCover (Zusatzversicherungen) können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung hat schriftlich, per E-Mail oder per Telefax zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. (23)

21.2 CiteeCar ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen bei- wiederholtem erheblichen Verstoß gegen diese AGB, der vom Kunden zu vertreten ist,- gegen den Kunden gerichteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, insbesondere der Anordnung von Haft und der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,- dem Gebrauch eines Fahrzeuges in vertragswidriger, verkehrsgefährdender, unrechtmäßiger, unsachgemäßer und den Wert des Fahrzeuges mindernder Weise durch den Kunden, der vom Kunden zu vertreten ist,- schuldhaft falschen Angaben des Kunden hinsichtlich seiner Person, seiner Bankverbindung, seiner Fahrerlaubnis, seiner Kreditwürdigkeit oder seiner Wohnanschrift,- mangelnder Wartung und Pflege der Fahrzeuge. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles entbehrlich gemäß § 323 Abs. 2 BGB.

21.3 Bei außerordentlicher Kündigung durch CiteeCar ist der Kunde zur unverzüglichen Rückgabe der CiteeCard verpflichtet.



22. Aufrechnung, Einwendungsausschluss

22.1 Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

22.2 Gegen Forderungen von CiteeCar kann der Kunde nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

22.3 Etwaige Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen von CiteeCar sind mit einer Frist von zwei Monaten nach deren Zugang schriftlich bei CiteeCar geltend zu machen. (24)Nach Ablauf dieser Frist ist die Einwendung des Kunden ausgeschlossen. War der Kunde ohne Verschulden gehindert die Einwendungsfrist einzuhalten, so kann er die Einwendung innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholen. CiteeCar wird den Kunden in der Rechnung auf die Einwendungsfrist und auf die Rechtsfolgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.



23. Datenschutz

23.1 CiteeCar ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden für Zwecke der Durchführung des Carsharingvertrages zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.

23.2 Eine Weitergabe der Daten des Kunden an Dritte ist zulässig an Kooperationspartner zum Zwecke der Leistungserbringung durch die Kooperationspartner (Ziffern 18 und 19), Versicherungsunternehmen für Zwecke dieses Carsharingvertrages, bei Bestehen einer gesetzlichen Pflicht zur Weitergabe, insbesondere bei einer Übermittlung an Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörden im notwendigen Umfang oder bei schriftlicher Zustimmung des Kunden. Eine Weitergabe der Daten aus kommerziellen Gründen ist ausgeschlossen.

23.3 Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen von CiteeCar, der in Ziffer 23.2 bezeichneten Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

23.4 Zur Verbesserung der Serviceleistungen darf CiteeCar telefonische Buchungsgespräche nach vorherigem Hinweis und entsprechender Einwilligung des Betroffenen auf Tonträgern aufzeichnen sowie Internet-Buchungen auf elektronischen Datenträgern speichern und gegebenenfalls auswerten.



24. Schufa-Klausel

24.1 CiteeCar behält sich vor, im Rahmen einer Bonitätsprüfung bei der SCHUFA Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei Auskünfte einzuholen und diesen Daten aufgrund nicht vertragsmäßiger Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu melden. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei dieser Organisation anfallen, kann CiteeCar hierüber ebenfalls Auskünfte einholen oder ist berechtigt, entsprechende zugeleitete Auskünfte von Seiten der Schufa oder einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei entgegenzunehmen und zu verwerten.

24.2 Die Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von CiteeCar erforderlich ist und keine schutzwürdigen Interessen des Kunden überwiegen, die eine Verarbeitung oder Nutzung der Daten ausschließen.



25 Sonstige Bestimmungen

25.1 Mündliche Nebenabsprachen zum Carsharingvertrag, dem Auto-Host-Vertrag oder diesen AGB bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile oder Bestimmungen des Carsharingvertrages, des Auto-Host-Vertrages oder dieser AGB berühren deren Wirksamkeit im Übrigen nicht.

25.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Carsharingvertrag wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

25.3 Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und CiteeCar gilt deutsches Recht.



Stand: 17. 09. 2012

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