Centogene GmbH  -  Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Corona-Testverfahren und das Testportal   (Stand: 07.2020)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(5)
A
Im persönlichen Nutzerkonto ist ersichtlich, falls Probanden die Testkosten selbst tragen müssen. In diesem Fall wird die jeweilige Bezahloption angezeigt. (bearbeiten)
(6)
A
Im Fall eines positiven Testergebnisses wird das zuständige Gesundheitsamt auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz über das Testergebnis informiert. Dieses setzt sich dann mit dem Probanden zwecks Ergreifung etwaiger Maßnahmen in Verbindung. (bearbeiten)
(7)
A
Der Proband wird per E-Mail benachrichtigt, dass ein neuer Befund vorliegt. Im Fall eines positiven Testergebnisses wird der Proband erst benachrichtigt, wenn das zuständige Gesundheitsamt die Freigabe dazu erteilt hat. (bearbeiten)
(10)
A
Das Labor Dr. Bauer und/oder CENTOGENE übernehmen keine Garantie dafür, dass die Analyse der Rachenabstrichprobe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt. (bearbeiten)
(4)
B
Probanden haben die Möglichkeit, ein Kit zur Selbstentnahme einer Probe nach Hause zu bestellen oder die Rachenabstrichprobe vor Ort in einem Testcenter abzugeben (bearbeiten)
(9)
B
In sehr wenigen Fällen können Tests nicht das richtige Ergebnis zeigen. (bearbeiten)
(1)
C
Die laborärztliche Analyse auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus wird durch die Dr. Bauer Laboratoriums GmbH, Am Strande 7, 18055 Rostock durchgeführt. (bearbeiten)
(2)
C
Das Testportal erlaubt Probanden unter Angabe der E-Mail-Adresse und eines Passworts ein Nutzerkonto zu erstellen. Nach Übermittlung der E-Mail-Adresse an CENTOGENE erhalten die Probanden eine Einladungs-E-Mail mit einem Einladungslink. (bearbeiten)
(3)
C
Bevor der Test durchgeführt wird, müssen die Probanden dem Laborpartner mit der Durchführung der Untersuchung der Rachenabstrichprobe beauftragen. Im Anschluss bekommt der Proband eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung als PDF. (bearbeiten)
(8)
C
Der Vertragsanbieter und das beauftragte Labor tragen die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung der Probandendaten. (Anmerkung: In Paragraph 5 wird ausführlich auf die Datenverarbeitung und Datensicherheit eingegangen.) (bearbeiten)

(zurück)

21.11.2020 23:23  (wichtiger Vertragsbestandteil 7) bearbeitet von Pauli (***)


Zusammenfassung: Der Proband wird per E-Mail benachrichtigt, dass ein neuer Befund vorliegt. Im Fall eines positiven Testergebnisses wird der Probanden Proband erst benachrichtigt, wenn das zuständige Gesundheitsamt die Freigabe dazu erteilt hat.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: A (sehr wichtig)
Textmarkierung:
Unabhängig davon, ob ein negativer oder positiver Befund vorliegt, wird der Proband per E-Mail über die im persönlichen Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtig, dass ein neuer Befund vorliegt. Im Fall eines positiven Testergebnisses wird der Probanden erst benachrichtigt, wenn das zuständige Gesundheitsamt die Freigabe dazu erteilt hat. Anschließend wird der positive bzw. negative Befund über das persönliche Nutzerkonto bereitgestellt.
Verlauf:10.11.2020 13:30  Markierung erstellt von Jules (*)
21.11.2020 23:23  Markierung bearbeitet von Pauli (***)

loading..