Centogene GmbH  -  Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Corona-Testverfahren und das Testportal   (Stand: 07.2020)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(5)
A
Im persönlichen Nutzerkonto ist ersichtlich, falls Probanden die Testkosten selbst tragen müssen. In diesem Fall wird die jeweilige Bezahloption angezeigt. (bearbeiten)
(6)
A
Im Fall eines positiven Testergebnisses wird das zuständige Gesundheitsamt auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz über das Testergebnis informiert. Dieses setzt sich dann mit dem Probanden zwecks Ergreifung etwaiger Maßnahmen in Verbindung. (bearbeiten)
(7)
A
Der Proband wird per E-Mail benachrichtigt, dass ein neuer Befund vorliegt. Im Fall eines positiven Testergebnisses wird der Proband erst benachrichtigt, wenn das zuständige Gesundheitsamt die Freigabe dazu erteilt hat. (bearbeiten)
(10)
A
Das Labor Dr. Bauer und/oder CENTOGENE übernehmen keine Garantie dafür, dass die Analyse der Rachenabstrichprobe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt. (bearbeiten)
(4)
B
Probanden haben die Möglichkeit, ein Kit zur Selbstentnahme einer Probe nach Hause zu bestellen oder die Rachenabstrichprobe vor Ort in einem Testcenter abzugeben (bearbeiten)
(9)
B
In sehr wenigen Fällen können Tests nicht das richtige Ergebnis zeigen. (bearbeiten)
(1)
C
Die laborärztliche Analyse auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus wird durch die Dr. Bauer Laboratoriums GmbH, Am Strande 7, 18055 Rostock durchgeführt. (bearbeiten)
(2)
C
Das Testportal erlaubt Probanden unter Angabe der E-Mail-Adresse und eines Passworts ein Nutzerkonto zu erstellen. Nach Übermittlung der E-Mail-Adresse an CENTOGENE erhalten die Probanden eine Einladungs-E-Mail mit einem Einladungslink. (bearbeiten)
(3)
C
Bevor der Test durchgeführt wird, müssen die Probanden dem Laborpartner mit der Durchführung der Untersuchung der Rachenabstrichprobe beauftragen. Im Anschluss bekommt der Proband eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung als PDF. (bearbeiten)
(8)
C
Der Vertragsanbieter und das beauftragte Labor tragen die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung der Probandendaten. (Anmerkung: In Paragraph 5 wird ausführlich auf die Datenverarbeitung und Datensicherheit eingegangen.) (bearbeiten)

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10.11.2020 13:48  (wichtiger Vertragsbestandteil 8) erstellt von Jules (*)


Zusammenfassung: Der Vertragsanbieter und das beauftragte Labor tragen die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung der Probandendaten. (Anmerkung: In Paragraph 5 wird ausführlich auf die Datenverarbeitung und Datensicherheit eingegangen.)
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
5. Vereinbarung zur gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit („Vereinbarung“)
Im Rahmen des in Ziffer 3 und 4 beschriebenen Vorgehens verarbeiten das Labor Dr. Bauer, CENTOGENE und, falls ein Institutionsaccount freigeschaltet wurde, die jeweilige Institution (sowohl Labor Dr. Bauer und CENTOGENE, als auch eine jeweilige Institution werden nachfolgend einzeln als „Partei“ und zusammen als „Parteien“ bezeichnet) personenbezogene Daten der Probanden und legen dabei gemeinsam die Zwecke und Mittel der Verarbeitung fest. Die Parteien fungieren hinsichtlich aller in Ziffer 5.3 festgelegten Verarbeitungsschritte als „Gemeinsam Verantwortliche“ im Sinne von Art. 26 DSGVO. Hinsichtlich der operativen Durchführung dieser gemeinsamen Verantwortlichkeit entscheiden die Parteien im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs hingegen autonom.

Zur Klarstellung: Die gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen den Parteien bezieht sich ausschließlich auf die personenbezogenen Daten der Probanden.

Für alle nicht in Ziffer 5.3 festgelegten Verarbeitungsschritte, ist jede Partei eigenständiger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und nimmt ihre jeweiligen Verpflichtungen aus dem geltenden Datenschutzrecht eigenständig und unabhängig voneinander wahr.

Für alle in Ziffer 5.3 festgelegten Verarbeitungsschritten, gilt Folgendes:
Verlauf:keine Änderungen

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