Caseking GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher   (Stand: 15.07.2021)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit der Lieferung der Ware oder der Versendung der Annahmeerklärung durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Transportschäden dem Lieferanten sofort mitzuteilen und sich bestätigen zu lassen sowie den Vertragsanbieter darüber umgehend zu informieren. (bearbeiten)
(3)
C
Vom Widerruf ausgeschlossen sind kundenspezifische Anfertigungen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, die Ansprüche aus dem abgeschlossenen Vertrag abzutreten. (bearbeiten)
[2]
B
[]
Das Risiko, dass die Ware während des Transports beschädigt wird trägt der Vertragsanbieter, sofern sich der Kunde nicht in Annahmeverzug befindet. (bearbeiten)
[3]
B
[]
Für zurückgesendete Ware vom Kunden (z.B. Annahmeverzug oder unberechtigte Zusendung) fällt ab dem 15. Lagertag eine Lagergebühr von 1,5 Euro pro Tag an. Die Ware geht ersatzlos nach 180 Lagertagen ins Eigentum des Vertragsanbieters über. (bearbeiten)
[4]
B
Die Widerrufsbelehrung ist nicht Bestandteil dieser AGB. (Anmerkung: Damit werden hier keine verbindlichen Regelungen zum Widerrufsrecht des Käufers festgeschrieben.) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzhinweise des Vertragsanbieters auf seiner Webseite verwiesen. (bearbeiten)

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29.07.2021 14:38  (wichtiger Vertragsbestandteil 2) erstellt von 2a02:3038:7:9879:dc0a:b4f0:a7e3:cc5d


Zusammenfassung: Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Transportschäden dem Lieferanten sofort mitzuteilen und sich bestätigen zu lassen sowie den Vertragsanbieter darüber umgehend zu informieren.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Ist ein Transportschaden in Ihren Augen wahrscheinlich, z. B. weil das Paket von außen erkennbar stark beschädigt, zusammengedrückt, aufgerissen ist oder weil der Inhalt bei zerbrechlichen Waren bei der "Schüttelprobe" klirrt, öffnen Sie bitte das Paket im Beisein des Paketboten und prüfen Sie, ob der Inhalt beschädigt, zerbrochen oder deformiert ist oder ob Waren mit Gehäuse beim Schütteln klirren. Wird bei dieser Prüfung ein Transportschaden festgestellt, lassen Sie sich den Schaden bitte vom Paketboten bestätigen. Der Paketbote ist hierzu verpflichtet. Bitte belassen Sie die Ware dann - soweit noch möglich - in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch oder per E-Mail von dem Schaden, damit wir uns um die Abwicklung kümmern können.

Wir bitten Sie auch in allen anderen Fällen, die gelieferte Ware zeitnah nach der Lieferung auszupacken und auf Beschädigungen zu überprüfen. Stellen Sie beim Auspacken fest, dass die gelieferte Ware beschädigt ist, belassen Sie die Ware bitte – soweit noch möglich – in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Versuchen Sie den Versandkarton im Lieferzustand zu belassen. Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch oder per E-Mail über den Schaden, damit wir uns um die Abwicklung kümmern können.
Verlauf:keine Änderungen

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