Caseking GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher   (Stand: 15.07.2021)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit der Lieferung der Ware oder der Versendung der Annahmeerklärung durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Transportschäden dem Lieferanten sofort mitzuteilen und sich bestätigen zu lassen sowie den Vertragsanbieter darüber umgehend zu informieren. (bearbeiten)
(3)
C
Vom Widerruf ausgeschlossen sind kundenspezifische Anfertigungen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, die Ansprüche aus dem abgeschlossenen Vertrag abzutreten. (bearbeiten)
[2]
B
[]
Das Risiko, dass die Ware während des Transports beschädigt wird trägt der Vertragsanbieter, sofern sich der Kunde nicht in Annahmeverzug befindet. (bearbeiten)
[3]
B
[]
Für zurückgesendete Ware vom Kunden (z.B. Annahmeverzug oder unberechtigte Zusendung) fällt ab dem 15. Lagertag eine Lagergebühr von 1,5 Euro pro Tag an. Die Ware geht ersatzlos nach 180 Lagertagen ins Eigentum des Vertragsanbieters über. (bearbeiten)
[4]
B
Die Widerrufsbelehrung ist nicht Bestandteil dieser AGB. (Anmerkung: Damit werden hier keine verbindlichen Regelungen zum Widerrufsrecht des Käufers festgeschrieben.) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzhinweise des Vertragsanbieters auf seiner Webseite verwiesen. (bearbeiten)

(zurück)

29.07.2021 14:21  (kritischer Vertragsbestandteil 1) erstellt von 2a02:3038:7:9879:dc0a:b4f0:a7e3:cc5d


Zusammenfassung: Der Vertragsanbieter ist berechtigt, die Ansprüche aus dem geschlossenen Vertrag abzutreten.
Kategorie:kritischer Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Caseking ist berechtigt, die Ansprüche aus dem geschlossenen Vertrag abzutreten.
Die Abtretung von Schadensersatz-, Mängel- oder Garantieansprüchen des Kunden gegen Caseking aus Warenkäufen ist nur zulässige, wenn dies im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums an der Ware (z. B. im Rahmen eines Weiterverkaufs oder einer Schenkung), auf die sich die Ansprüche beziehen, geschieht und die Abtretung an den neuen Eigentümer erfolgt. In allen übrigen Fällen ist die Abtretung von Schadensersatz-, Mängel- oder Garantieansprüchen des Kunden gegen Caseking aus Warenkäufen ausgeschlossen.
Verlauf:29.07.2021 14:21  Markierung erstellt von 2a02:3038:7:9879:dc0a:b4f0:a7e3:cc5d
30.08.2021 20:02  Markierung bearbeitet von Georg (**)

loading..