Caseking GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher   (Stand: 15.07.2021)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit der Lieferung der Ware oder der Versendung der Annahmeerklärung durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Transportschäden dem Lieferanten sofort mitzuteilen und sich bestätigen zu lassen sowie den Vertragsanbieter darüber umgehend zu informieren. (bearbeiten)
(3)
C
Vom Widerruf ausgeschlossen sind kundenspezifische Anfertigungen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, die Ansprüche aus dem abgeschlossenen Vertrag abzutreten. (bearbeiten)
[2]
B
[]
Das Risiko, dass die Ware während des Transports beschädigt wird trägt der Vertragsanbieter, sofern sich der Kunde nicht in Annahmeverzug befindet. (bearbeiten)
[3]
B
[]
Für zurückgesendete Ware vom Kunden (z.B. Annahmeverzug oder unberechtigte Zusendung) fällt ab dem 15. Lagertag eine Lagergebühr von 1,5 Euro pro Tag an. Die Ware geht ersatzlos nach 180 Lagertagen ins Eigentum des Vertragsanbieters über. (bearbeiten)
[4]
B
Die Widerrufsbelehrung ist nicht Bestandteil dieser AGB. (Anmerkung: Damit werden hier keine verbindlichen Regelungen zum Widerrufsrecht des Käufers festgeschrieben.) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzhinweise des Vertragsanbieters auf seiner Webseite verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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4 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


121   |  104    antworten    - 2a02:3038:7:9879:dc0a:b4f0:a7e3:cc5d  sagt:

D.h. wenn der Kunde als Verbraucher die Ware nicht entgegen nimmt und die Ware danach beschädigt wird, zahlt der Kunde. Ggf. muss der Kunde sich dann mit dem Vertragsanbieter darüber steiten, ob er wirklich in Annahmeverzug war. Das ist nicht gut.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


114   |  99    antworten    - 2a02:3038:7:9879:dc0a:b4f0:a7e3:cc5d  sagt:

Hier wird zwar die Einschränkung des Eigentumübergangs erwähnt. Allerdings schützt dies den Kunden nicht wirklich, wenn sich der Vertragspartner (ggf. ohne Kenntnis oder Zustimmung vom Käufer) ändert.


118   |  107    antworten    - Georg (**)  sagt:

https://www.caseking.de/agb-fuer-verbraucher


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [3]

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