Carneoo GmbH - AGB (Stand: 15.03.2008)
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Vertragsanalyse
wichtige Vertragsbestandteile:
(2) B |
Innerhalb von Deutschland ist die Vermittlung für den Kunden kostenfrei. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen werden gesonderte Regelungen zwischen den Vertragspartnern getroffen. (bearbeiten)
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(1) C |
Der Vertragsanbieter ist Vermittler von Kaufverträgen zwischen Kunden und Fahrzeughändlern. Der Vermittlungsvertrag kommt durch die Annahme des vom Kunden unterschriebenen Auftrags durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
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(3) C |
Die Überführungskosten hängen vom Auslieferungsstandort ab. Eine direkte Anlieferung an einen von Kunden genannten Ort wird gesondert vereinbart und berechnet. (bearbeiten)
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(4) C |
Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht. Dies betrifft sowohl die Verfügbarkeit von Fahrzeugen sowie die zur Verfügung gestellten Konditionen. (bearbeiten)
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(5) C |
Der Kunde erhält auf der Grundlage des Vermittlungsvertrags vom ausliefernden Händler einen Kaufvertrag und eine entsprechende Auftragsbestätigung. (bearbeiten)
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(6) C |
Der Vertragsanbieter haftet für sämtliche Angelegenheiten aus dem Kaufvertrag zwischen Kunden und Händler/Hersteller nicht. (bearbeiten)
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