Carneoo GmbH  -  AGB   (Stand: 15.03.2008)

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Bewertung:

fair & relevant

wichtige Vertragsbestandteile:

(2)
B
Innerhalb von Deutschland ist die Vermittlung für den Kunden kostenfrei. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen werden gesonderte Regelungen zwischen den Vertragspartnern getroffen. (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter ist Vermittler von Kaufverträgen zwischen Kunden und Fahrzeughändlern. Der Vermittlungsvertrag kommt durch die Annahme des vom Kunden unterschriebenen Auftrags durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(3)
C
Die Überführungskosten hängen vom Auslieferungsstandort ab. Eine direkte Anlieferung an einen von Kunden genannten Ort wird gesondert vereinbart und berechnet. (bearbeiten)
(4)
C
Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht. Dies betrifft sowohl die Verfügbarkeit von Fahrzeugen sowie die zur Verfügung gestellten Konditionen. (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde erhält auf der Grundlage des Vermittlungsvertrags vom ausliefernden Händler einen Kaufvertrag und eine entsprechende Auftragsbestätigung. (bearbeiten)
(6)
C
Der Vertragsanbieter haftet für sämtliche Angelegenheiten aus dem Kaufvertrag zwischen Kunden und Händler/Hersteller nicht. (bearbeiten)

Carneoo Neuwagen Vermittlung

AGB der Carneoo GmbH

1 Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen der Carneoo GmbH, Essenerstr. 5, 46047 Oberhausen - gelten für alle Angebote und sowie alle Vermittlungen, die über die Internetportale des Unternehmens, die Intranetplattformen von angeschlossenen Partnern, eine Marketingaktion oder über einen sonstigen Direktkontakt zwischen Kunden und der Carneoo GmbH getätigt werden. Als Kunde wird jeder bezeichnet, der mit Carneoo GmbH über die vorgenannten Kanäle Kontakt aufnimmt.
2 Vermittlungsverträge
2.1 Die Carneoo GmbH bringt Anbieter und Kunden mittels eigener Werbung und von Händlern übernommener Warenangebote sowie eines auf Basis von Händlerangaben durch die Carneoo GmbH kalkulierten Preises zusammen. Die Carneoo GmbH wird durch den Kunden mit der Vermittlung eines Kaufvertrages zwischen dem Kunden und einem Händler beauftragt. Die Vermittlung kommt zustande, wenn die Carneoo GmbH den vom Kunden unterschriebene Carneoo GmbH Vermittlungsauftrag annimmt. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn Carneoo GmbH die Auftragsannahme nicht unverzüglich ablehnt. (1)
2.2 Der Vertrag gilt mit der Übermittlung des Vermittlungsvertrags durch Carneoo GmbH an den ausliefernden Händler erfüllt.
2.3 Die Erstellung eines Vermittlungsangebotes durch Carneoo erfolgt kostenlos, unabhängig davon, ob der Kunde das Angebot annimmt oder sich dagegen entscheidet. Eine Vermittlungsgebühr, eine gesonderte vom Kunden zu zahlende Provision, Vorauszahlungen oder Ähnliches werden bei Lieferungen innerhalb von Deutschland nicht erhoben, sofern der Vermittlungsvertrag nicht ausdrücklich eine gesonderte Regelung hierzu enthält. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen werden gesonderte Regelungen zwischen den Vertragspartnern getroffen. (2)
3 Preise, Liefertermine und Auslieferung
3.1 Die angegebenen Preise für das Fahrzeug sind Endpreise inkl.
Umsatzsteuer. Überführungskosten werden ausgewiesen. Die Preise und Überführungskosten sind mit dem ausliefernden Händler bei der Angebotserstellung abgestimmt. Die Überführungskosten hängen vom Auslieferungsstandort ab.
3.2 Die Auslieferung erfolgt je nach den getroffenen Vereinbarungen im Vermittlungsvertrag durch den jeweiligen Händler oder Hersteller. Die Überführungskosten sind auf diesen Auslieferungsort abgestellt. Eine direkte Anlieferung an einen von Kunden genannten Ort wird gesondert vereinbart und berechnet.
(3)
3.3 Als Liefertermin wird eine unverbindliche Angabe auf der Grundlage der dem Händler vorliegenden Informationen des Herstellers über die bei Auftragserteilung geltenden Lieferfristen für das jeweilige Modell gemacht.
4 Lieferbeschränkungen und --änderungen
4.1 Die von der Carneoo GmbH offerierten Angebote gelten, auch wenn es nicht ausdrücklich bei dem jeweiligen Angebot vermerkt ist, nur "solange der Vorrat reicht". Wenn das zur Vermittlung beauftragte Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist, der Händler nicht mehr lieferfähig ist oder das Fahrzeug technisch nicht oder nicht mehr vom Hersteller geliefert wird hat die Carneoo GmbH das Recht, den Vermittlungsauftrag nicht anzunehmen oder sich von dem Vertrag mit dem Kunden zu lösen. Gleiches gilt, falls sich die Bezugskonditionen verändert haben oder die den Preisen zugrunde liegenden Marketingaktionen des Herstellers oder Händlers ausgelaufen sind. (4)
4.2 Auch bei Irrtümern in der dem Vermittlungsauftrag zugrunde liegenden Fahrzeugkonfiguaration sowie bei irrtümlich vergessenen Preisbestandteilen wie z. B. Sonderausstattungen, MWSt. oder Überführungskosten hat die Carneoo GmbH das Recht, den Vermittlungsauftrag nicht anzunehmen oder sich von dem Vertrag mit dem Kunden zu lösen.
4.3 In den unter 4.1 und 4.2 genannten Fällen wird Carneoo GmbH den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist. Gleichzeitig wird sich die Carneoo GmbH um eine geeignete Alternative bemühen.
5 Kaufvertrag
5.1 Der Kunde erhält auf der Grundlage des Vermittlungsvertrags vom ausliefernden Händler einen Kaufvertrag und eine darauf aufbauende Auftragsbestätigung für das bei der Carneoo GmbH vom Kunden in Auftrag gegebene Fahrzeug. (5)
5.2 Die Carneoo GmbH selbst wird nicht Partei des vermittelten Kaufvertrages. Der Carneoo GmbH obliegt auch nicht die Prüfung der Inhalte des Kaufvertrages. Das betrifft insbesondere die Übertragung der Inhalte des Vermittlungsvertrags in den Kaufvertrag. Nach Abschluss des Kaufvertrags bestehen vertraglichen Beziehungen zur Lieferung des im Vermittlungsauftrag bezeichneten Fahrzeugs und der damit verbundenen Konditionen und sonstigen Regelungen nur noch zwischen Kunden und lieferndem Händler.
6 Zahlung des Kaufpreises
6.1 Der Kaufpreis des Fahrzeugs einschließlich MWSt. und Überführungskosten wird unmittelbar vor Fahrzeugübernahme an den ausliefernden Händler fällig.
6.2 Die Bezahlung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels LZB-Scheck, bankbestätigtem Scheck der Hausbank, per vor Fahrzeugübergabe beim Händler eingegangene Überweisung oder in bar. Die Carneoo GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass Schuld befreiende Zahlungen ausschließlich an den ausliefernden Händler geleistet werden können. Bei Zahlungen aus dem Ausland sind gesonderte Regelungen gültig.
7 Verwendung von Daten
Durch den Abschluss des Vermittlungsauftrags erklärt der Kunde sein Einverständnis damit, dass die Carneoo GmbH die vom Kunden angegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und benutzt sowie sie an den ausliefernden Händler weiterleitet. Der Kunde erklärt sich weiter bereit, dem Händler ergänzende Daten für den Abschluss und die Ausführung des Kaufvertrags zur Verfügung zu stellen und stimmt eine Weitergabe an den Hersteller im Rahmen der Erfüllung des Kaufvertrags zu. Der Kunde ist berechtigt, die Löschung seiner gespeicherten persönlichen Daten nach der Abwicklung zu verlangen.
8 Haftung und Schadenersatz
8.1 Die Carneoo GmbH ist reine Vermittlungsagentur und haftet nicht für die Annahme des Vermittlungsauftrags durch den Händler und allen sich aus einer eventuellen verspäteten Annahme oder eine Nichtannahme des Auftrags durch den Händler ergeben¬den Folgen. Carneoo haftete auch nicht dafür, dass die Bestandteile des Vermittlungsauftrags vollständig und richtig in den nachfolgenden Kaufvertrag übernommen werden.
8.2 Die Carneoo GmbH haftet für sämtliche Angelegenheiten aus dem Kaufvertrag zwischen Kunden und Händler/Hersteller nicht. (6)Die Carneoo GmbH haftet insbesondere nicht für die Vertragserfüllung durch den Händler oder durch den Hersteller/Importeur des Fahrzeugs. Die Carneoo GmbH haftet nicht für die Beschaffenheit und irgendwelche Mängel aus dem Betrieb des Fahrzeugs.
8.3 Ausgeschlossen ist neben der Haftung der Carneoo GmbH insbesondere auch die persönliche Haftung der Inhabers bzw. der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter der Carneoo GmbH für während oder nach der Auftragsabwicklung verursachte Schäden, ausgenommen für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und solche, die durch die Verletzung einer Kardinalpflicht entstanden sind.
Entsprechendes gilt für vor der Auftragsabwicklung entstandene Schäden.
Die Carneoo GmbH haftet nicht für unvorhersehbare Folgeschäden.
9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberhausen.

Stand 15.03.2008

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