CTS EVENTIM AG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen (Internet)   (Stand: 30.11.2012)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Im Falle von Eintrittskarten für Veranstaltungen besteht kein Widerrufsrecht. (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter ist (falls er nicht ausdrücklich selber als Veranstalter ausgewiesen ist) Vermittler von Tickets. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde den Vertragsanbieter mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand. (bearbeiten)
(2)
C
Die Buchung ist ein verbindliches Angebot des Nutzers. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst mit Übersendung der Transaktionsnummer durch den Vertragsanbieter (oder bei Vorkasse bei Übersendung der Eingangsbestätigung des Betrags) zustande. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
A
Soweit der Vertragsanbieter diese bei der jeweiligen Rechnung ausweist, gelten zusätzlich die allgemeinen Reisebdingungen des Vertragsanbieters (Kommentar: sind hierin enthalten!) sowie die ABG des jeweiligen Reiseveranstalters. (bearbeiten)

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06.05.2013 21:18  (wichtiger Vertragsbestandteil 1) erstellt von 37.201.118.44


Zusammenfassung: Der Vertragsanbieter ist (falls er nicht ausdrücklich selber als Veranstalter ausgewiesen ist) Vermittler von Tickets. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde den Vertragsanbieter mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Die CTS EVENTIM AG ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Die CTS EVENTIM AG vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin oder als Kommissionärin, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde die CTS EVENTIM AG mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.
Verlauf:keine Änderungen

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