COMVEL GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 12.2011)

...

Bewertung:

fair & relevant

wichtige Vertragsbestandteile:

(2)
B
Der Vertrag kommt mit dem Leistungsträger (nicht Comvel) zustande. Comvel empfiehlt seinen Kunden, bei Buchung den Vertragstext zu speichern. (bearbeiten)
(4)
B
Für die Leistungserbringung haftet alleine der Leistungsanbieter und nicht Comvel. (bearbeiten)
(1)
C
COMVEL ist Vermittler der Pauschalreisen auf swoodoo.com. (bearbeiten)
(3)
C
Bei Rücktritt von der Reise vor Reiseantritt gelten die jeweiligen Stronobedingungen und -kosten der Anbieter. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Comvel ist lediglich Absatzmittler. Bei Kaufabschluss gelten zudem die AGBs der jeweiligen Leistungsträger (Anbieter). (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von COMVEL
Die COMVEL GmbH (nachfolgend COMVEL) ist Vermittlerin der Pauschalreisen auf swoodoo.com. (1)
Inhaltsverzeichnis
Leistungsumfang COMVEL GmbH »
Buchungsauftrag »
Bezahlung »
Leistungen der Anbieter »
Leistungs- und Preisveränderungen »
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen »
Nicht in Anspruch genommene Leistungen »
Reiseunterlagen »
Versicherungen »
Pass-, Visa-, Zoll-, Divisen- und Gesundheitsvorschriften »
Haftungsbeschränkungen »
Abtretungsverbot »
Datenschutz »
Gerichtsstand »
Leistungsumfang
COMVEL vermittelt den Kunden/Reisenden Reiseleistungen und sonstige Leistungen über diese Internetseite.
Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Reisenden und COMVEL als
Reisemittlerin.
COMVEL weist alle Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit COMVEL,
sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen.
<1>
Es kommt mit COMVEL lediglich ein Vermittlungsauftrag zustande. Daher gelten die nachfolgenden
Bedingungen ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen,
zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen
Leistungsträger werden vor der Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden explizit
bestätigt werden.
Im Rahmen der angebotenen Leistungen bleibt es ausdrücklich den jeweiligen Teilnehmern/Reisenden
überlassen, sich über die für die Entscheidung über den Abschluss eines Reisevertrages maßgeblichen Fragen
zu informieren, sofern diese über die von COMVEL erhobenen und jeweils mitgeteilten Informationen
hinausgehen.
1. Buchungsauftrag
Der Auftrag an COMVEL, eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, erfolgt über
die Internetseite www.swoodoo.com, für die COMVEL Reiseleistungen vermittelt.
Der Kunde gibt einen verbindlichen Buchungsauftrag ab. Der Auftrag kann durch den Kunden schriftlich,
mündlich, fernmündlich oder online (durch Anklicken des Buttons "Buchung absenden") erfolgen. An den
Buchungsauftrag ist der Kunde bis zur Annahme oder Ablehnung des Auftrages durch den Reiseveranstalter
gebunden. Die Annahme des Auftrags erklärt der Reisveranstalter durch Zusendung der schriftlichen
Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein. Die Reisebestätigung kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.
Die vertragliche Pflicht von COMVEL ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung
bzw. der einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht
Bestandteil der Pflicht von COMVEL, sondern ist Pflicht der vermittelten Leistungsträger. Wir informieren Sie darüber, dass dieser Vertragstext nach Vertragsabschluss nicht automatisch gespeichert
wird. Wir raten Ihnen deshalb, sich den Vertragstext bei der Buchung abzuspeichern.
(2)
2. Bezahlung
2.1 COMVEL ist berechtigt, im Namen des Reiseveranstalters den Reisepreis gegenüber dem Kunden geltend zu
machen. COMVEL versichert, Inkassovollmacht zu besitzen.
2.2 Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, spätestens 4 Wochen vor Abreise bei COMVEL oder dem
Reiseveranstalter fällig. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Zahlung. Damit wird gewährleistet, dass der
Reisende seine Reiseunterlagen rechtzeitig vor Abreise erhält.
2.3 Erklärt der Reiseveranstalter, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, besteht keinerlei
Schadenersatzanspruch des Kunden gegen COMVEL oder den Reiseveranstalter.
3. Leistungen der Anbieter
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters bzw.
sonstigen Leistungsträgers sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
COMVEL ist nicht zur Prüfung der Angaben der Reiseveranstalter bzw. sonstigen Anbieter verpflichtet und
haftet gegenüber einem Teilnehmer/Reisenden nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der von dessen
möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben. COMVEL haftet ebenfalls nicht für Schreibfehler, Druckfehler
oder Rechenfehler in den Online-Angeboten.
COMVEL weist darauf hin, dass die automatische Bestätigung einer Buchung, die auf der irrtümlich fehlerhaften
Eingabe von Daten beruht, keine Wirkung entfaltet, sofern der vereinbarte Reisepreis erkennbar von dem
tatsächlichen Wert der gebuchten Reise abweicht.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Jeder Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Etwaige
Stornogebühren richten sich nach den AGB des jeweiligen Reiseveranstalters. Diese Stornobedingungen
werden vor jeder Buchung im Anmeldeformular angezeigt. Stornierungen und Umbuchungen können nur über
COMVEL abgewickelt werden.
(3)Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
5.2 Die Form des Rücktrittes richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen
Reiseveranstalters.
5.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen
Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der
Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.Die Umbuchung einer vermittelten Leistung
kann meist nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der
Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in denTarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung
für nicht abgeflogene Teilstrecken bei Flugreisen ist ausgeschlossen.
5.4 Bei Urlaubsreisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, welche
vor jeder Buchung angezeigt werden und die der Buchende durch Anklicken explizit bestätigen muss.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
Gründen nicht in Anspruch, ist der Reiseveranstalter oder Leistungsträger nicht zur Erstattung des Reisepreises
verpflichtet. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung (Reiseabbruchversicherung
– enthalten im „Rundumsorglospaket“).
7. Reiseunterlagen
Bei Pauschalreisen werden sämtliche Reiseunterlagen erst nach vollständiger Bezahlung entweder durch
COMVEL oder den Reiseveranstalter an den Kunden versendet. Bei kurzfristigen Buchungen werden die
Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso- oder
Hinterlegungskosten trägt der Reisende. Die Kosten für die Hinterlegung bewegen sich in der Regel im Rahmen
von zirka 5 bis 25 Euro pro Person. Genaueres erfahren alle Kunden nach Buchung durch das Service Center.
Kosten für die Versendung von Unterlagen mit Express Botendiensten trägt der Kunde.
8. Versicherungen
Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. COMVEL empfiehlt allen Reiseteilnehmern den
Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung
sowie einer Auslandskrankenversicherung.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
9.1 Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur
Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen
- insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-,
Devisen-, Zoll- und Visabestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher
Reisedokumente. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
9.2 Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilt COMVEL zu Fragen zu Ziffer 9.1 gewissenhaft
Auskunft, kann dafür jedoch keine Haftung übernehmen. COMVEL weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahe
gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Ausführliche und
tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des Außenministeriums unter www.auswaertigesamt.de.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1 Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit
COMVEL bestehenden Vertragsverhältnisses. Für diese haftet allein der jeweilige Veranstalter
(4)bzw.
Leistungsträger; eine Haftung von COMVEL für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden
Leistungen besteht daher nicht. Angaben über vermittelte Beförderungen oder andere touristische Leistungen
beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger COMVEL gegenüber. Sie stellen
keine eigene Zusicherung von COMVEL gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
10.2 COMVEL haftet dem Teilnehmer gegenüber jedoch für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der
Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. 10.3 Für entstandene Schäden wegen Verletzung vertraglicher oder vor-vertraglicher Pflichten haftet COMVEL
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für a) die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten oder b) die Haftung wegen übernommener Garantie oder c) Personen-, Gesundheitsschäden
oder Tod als Folge des Schadens.
10.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung der vertraglichen Pflichten ist die Haftung auf typische und
vorhersehbare Schäden beschränkt. Hierbei wird die Haftung betragsmäßig im Einzelfall auf den Preis der
vermittelten Leistung beschränkt.
10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von COMVEL.
10.6 Verjährung - Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen COMVEL an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte,
ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit
sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des
Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen
den Reiseveranstalter bleibt unberührt, sofern sich aus den AGB des Reiseveranstalters nicht etwas anderes
ergibt.
12. Datenschutz
12.1 COMVEL verpflichtet sich, die bei der Buchung, Registrierung und bei der Nutzung der COMVEL
Dienstleistungen durch den jeweiligen Teilnehmer erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich
zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von COMVEL zustande gekommenen Verträge zu nutzen und
nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete
Verpflichtung besteht, z.B. zur Bekämpfung von Missbrauch, insbesondere Kreditkartenmissbrauch.
12.2 Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung
erhobenen Teilnehmerdaten an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.
13. Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Streitigkeiten kann COMVEL nur an ihrem Sitz verklagt werden.
Für Klagen von COMVEL gegen den Reisenden/Anmelder ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die
Klage von COMVEL richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland oder Personen, die nach Abschluss des Vermittlungsvertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In all diesen Fällen ist der Sitz von COMVEL maßgebend.
Stand: Dezember 2011
Anschrift:
COMVEL GmbH
Hanauer Str. 56
D-80992 München

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