COMVEL GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen von weg.de   (Stand: 08.2012)

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Bewertung:

relevant

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Buchungen von Linienflügen stellen einen verbindlichen Buchungsauftrag dar. An diesen Buchungsauftrag ist der Buchende 72 Stunden gebunden. (Kommentar: Der Vertragsanbieter hat bis zu 72 Stunden Zeit, die Buchung verbindlich zu bestätigen.) (bearbeiten)
(5)
B
Entgelte für Stornierungen oder Umbuchungen richten sich nach den AGB der Reiseveranstalter. Die Stornogebühren werden vor jeder Buchung im Anmeldeformular angezeigt. Stornierungen und Umbuchugnen können nur über den Vertragsanbieter abgewickelt werden. (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter ist Vermittler von Reisedienstleistungen. Mit der Vermittlung kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseanbieter direkt zustande. Dieser Vertrag regelt ausschließlich die Vermittlungstätigkeit des Vertragsanbieters. (bearbeiten)
(2)
C
Der Kaufvertrag kommt nicht mit der verbindlichen Buchung sondern erst mit der Annahme des Auftrages durch den Reiseveranstalter zustande. (bearbeiten)
(4)
C
Erklärt der Reiseveranstalter, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, besteht keinerlei Schadenersatzanspruch des Kunden gegenüber dem Vertragspartner oder dem Reiseveranstalter. (bearbeiten)
(6)
C
Alle- Sonder- und Charterflüge müssen vom Kunden spätestens 48 Stunden vor Rückflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigt werden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
Bei Umbuchungen oder Stornierungen von Flügen nach Flugscheinausstellung, zu denen keine Angaben über Storno- oder Umbuchungsgebühren aufgeführt wurden, beträgt die Gebühr mindestens den Reisepreis pro Flugschein. (bearbeiten)
[1]
C
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Der Vertragsanbieter ist nicht zur Prüfung der Angaben der Reiseveranstalter verpflichtet und haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben der Reiseveranstalter. (bearbeiten)
[3]
C
Im Falle von Rücktritt oder Umbuchung bleibt der Anspruch des Vertragsanbieters auf Ersatz entstandener Aufwendungen und entangenen Vermittlungsentgelts bestehen.(Kommentar: Welche Kosten dabei dem Nutzer entstehen wird nicht ausgewiesen.) (bearbeiten)
[4]
C
Bei Streitigkeiten kann COMVEL nur an ihrem Sitz (München) verklagt werden. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Bei Buchung wird auf die jeweiligen AGB der Leistungsanbieter (Reisedienstleister) verwiesen. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von weg.de
AGB zum Download und Drucken (pdf-Format) »

Inhaltsverzeichnis

Leistungsumfang COMVEL GmbH »
Buchungsauftrag »
Bezahlung »
Leistungen der Anbieter »
Leistungs- und Preisveränderungen »
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen »
Nicht in Anspruch genommene Leistungen »
Reiseunterlagen »
Versicherungen »
Pass-, Visa-, Zoll-, Divisen- und Gesundheitsvorschriften »
Haftungsbeschränkungen »
Abtretungsverbot »
Datenschutz »
Gerichtsstand »

Leistungsumfang

Die COMVEL GmbH (nachfolgend COMVEL) ist Betreiber der Internetseite www.weg.de.

COMVEL vermittelt den Kunden/Reisenden Reiseleistungen und sonstige Leistungen über diese Internetseite.

Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Reisenden und COMVEL als Reisemittler.

COMVEL weist alle Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit COMVEL, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen. <1>

Es kommt mit COMVEL lediglich ein Vermittlungsauftrag zustande. Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger werden vor der Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden explizit bestätigt werden. (1)

Sollten keine allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leistungsträgers vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung.

Im Rahmen der angebotenen Leistungen bleibt es ausdrücklich den jeweiligen Teilnehmern/Reisenden überlassen, sich über die für die Entscheidung über den Abschluss eines Reisevertrages maßgeblichen Fragen zu informieren, sofern diese über die von COMVEL erhobenen und jeweils mitgeteilten Informationen hinausgehen.

1. Buchungsauftrag

1.1 Der Auftrag an COMVEL, eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, erfolgt über die Internetseite eines COMVEL-Partners oder über die von COMVEL selbst betriebene Internetseite www.weg.de.
Der Kunde gibt einen verbindlichen Buchungsauftrag ab. Der Auftrag kann durch den Kunden schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online (durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“) erfolgen. An den Buchungsauftrag ist der Kunde bis zur Annahme oder Ablehnung des Auftrages durch den Reiseveranstalter gebunden. Die Annahme des Auftrags erklärt der Reisveranstalter durch Zusendung der schriftlichen Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein. Die Reisebestätigung kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. (2)
Die vertragliche Pflicht von COMVEL ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung bzw. der einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflicht von COMVEL, sondern ist Pflicht der vermittelten Leistungsträger.

1.2 Buchungsauftrag bei Linienflügen
Der verbindliche Buchungsauftrag kommt zustande, sobald der Buchende in der Maske den Button „Jetzt kostenpflichtig buchen“ angeklickt hat.
Dies ist der rechtsverbindliche Auftrag an die COMVEL, für den Buchenden eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung bei einem bestimmten Leistungsträger zu vermitteln.
An diesen Buchungsauftrag ist der Buchende 72 Stunden gebunden. Innerhalb dieser Frist nimmt COMVEL den Buchungsauftrag an oder setzt sich mit dem Buchenden in Verbindung.
Als Annahme gilt grundsätzlich die verbindliche Bestätigung in Form der Rechnung durch COMVEL. Bei Zahlung per Kreditkarte gilt als Annahme bereits die Belastung des Kreditkartenkontos des Buchenden/Teilnehmers/Reisenden. Die Vermittlung ist erfolgt, sobald die Reisedokumente an den Buchenden abgesendet wurden. Die Reisebestätigung kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.
(3)

Wir informieren Sie darüber, dass dieser Vertragstext nach Vertragsabschluss nicht automatisch gespeichert wird. Wir raten Ihnen deshalb, sich den Vertragstext bei der Buchung abzuspeichern.

2. Bezahlung

2.1 COMVEL ist berechtigt, im Namen des Reiseveranstalters den Reisepreis gegenüber dem Kunden geltend zu machen. COMVEL versichert, Inkassovollmacht zu besitzen.

2.2 Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, spätestens 2 Wochen vor Abreise bei COMVEL oder dem Reiseveranstalter fällig. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Zahlung. Damit wird gewährleistet, dass der Reisende seine Reiseunterlagen rechtzeitig vor Abreise erhält.

2.3 Erklärt der Reiseveranstalter, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, besteht keinerlei Schadenersatzanspruch des Kunden gegen COMVEL oder den Reiseveranstalter. (4)

3. Leistungen der Anbieter

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters bzw. sonstigen Leistungsträgers sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

COMVEL ist nicht zur Prüfung der Angaben der Reiseveranstalter bzw. sonstigen Anbieter verpflichtet und haftet gegenüber einem Teilnehmer/Reisenden nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben. COMVEL haftet ebenfalls nicht für Schreibfehler, Druckfehler oder Rechenfehler in den Online-Angeboten.
[1]

COMVEL weist darauf hin, dass die automatische Bestätigung einer Buchung, die auf der irrtümlich fehlerhaften Eingabe von Daten beruht, keine Wirkung entfaltet, sofern der vereinbarte Reisepreis erkennbar von dem tatsächlichen Wert der gebuchten Reise abweicht.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1 Jeder Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Etwaige Stornogebühren richten sich nach den AGB des jeweiligen Reiseveranstalters. Diese Stornobedingungen werden vor jeder Buchung im Anmeldeformular angezeigt. Stornierungen und Umbuchungen können nur über COMVEL abgewickelt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. (5)

5.2 Die Form des Rücktrittes richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

5.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann meist nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken bei Flugreisen ist ausgeschlossen.

5.4 Bei Pauschalreisen oder Last-Minute-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, welche vor jeder Buchung angezeigt werden und die der Buchende durch Anklicken explizit bestätigen muss.

5.5 Bei Linienflügen gelten die Regeln der jeweiligen Fluggesellschaft. Im Allgemeinen gilt, dass bei den billigsten Preisklassen eine Umbuchung oder Stornierung gar nicht möglich ist. Stornogebühren werden gemäß IATA Richtlinie erhoben.

Zu beachten ist, dass Tarifbestimmungen gelten können, die, soweit möglich, bei der Buchung angezeigt werden können. Nähere Auskünfte erteilt das Service Center. Nach Flugscheinausstellung ist bei Umbuchung oder Stornierung, wenn nichts anderes aufgeführt ist, mindestens eine Gebühr in Höhe der Reispreises pro Flugschein fällig. [2]

Bei pauschalierten Schadensersatzansprüchen ist dem Kunden gemäß § 309 Abschnitt 5b) BGB freigestellt, einen geringeren Aufwand nachzuweisen.

Für die Stornierung eines Flugscheines fallen je nach Tarif Stornogebühren an. Diese liegen bei Minimum EUR 50,- und können bis zu 100% des Tarifes (abzüglich der Steuern) betragen. Die Ticketgebühr wird bei Stornierung nicht zurück erstattet. Umbuchungen sind nicht bei jedem Tarif möglich. Sollte eine Umbuchung durch die Airline erlaubt sein, so fallen auch hier Umbuchungsgebühren an, welche bei Minimum EUR 30,- liegen. Bitte beachten Sie hierfür die Tarifbestimmungen Ihrer Flugbuchung und kontaktieren Sie bei Fragen unser Service Center.

Der Transfer zwischen verschiedenen Flughäfen bei einem Flughafenwechsel ist nicht im Preis inkludiert, sondern ist vom Passagier in Eigenregie und auf eigene Kosten durchzuführen.

Die Möglichkeit, eine Stornierung einer Buchung vornehmen zu können, richtet sich ausschließlich nach den Reiseverträgen/Beförderungsverträgen und kann von COMVEL nicht beeinflusst werden. Je nach Tickettarif, Stornierungszeitpunkt sowie Leistungsträger kann es in manchen Fällen vorkommen, dass seitens der jeweiligen Fluggesellschaft keinerlei Rückerstattung erfolgt. Einzelheiten sowie die vollständigen Bedingungen erfragen Sie über unsere Service Center. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken wird in der Regel gemäß den Bedingungen der Fluggesellschaften ausgeschlossen. COMVEL wird dem Buchenden nach bestem Wissen und Gewissen Auskünfte geben, haftet allerdings weder für Richtigkeit noch für Vollständigkeit der seitens der Fluggesellschaften gemachten Angaben.

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt ist der Eingang der Stornierung bei COMVEL innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Wir empfehlen, die Stornierung schriftlich vorzunehmen, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Rücktritt kann per E-Mail an flug@weg.de oder per Post an COMVEL unter Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Für Zahlung einer etwaigen Rückerstattung/Teilrückerstattung ist es zwingend erforderlich, dass die Flugscheine im Original an COMVEL gesandt werden.

Im Falle von Rücktritt und/oder Umbuchung bleibt unser Anspruch auf Ersatz entstandener Aufwendungen und entgangenen Vermittlungsentgelts bestehen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist. Sollte die Stornierung nachweislich auf eine mangelhafte Leistung von COMVEL zurückzuführen sein, fällt keine Entgelt der COMVEL an. [3]

5.6 Bei Buchung von Nur-Hotel-Angeboten gelten die jeweiligen Bestimmungen der Hotels oder der vermittelnden Reiseveranstalter.

5.7 Es gelten besondere Bedingungen für Mietwagenbuchungen. Hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Autovermieters oder Mietwagenvermittlers.

5.8 Es gelten besondere Bedingungen für Ferienwohnungen/Ferienhäuser. Hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

5.9 Bei Sonder- und Charterflügen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters/der jeweiligen Fluggesellschaft, welche vor jeder Buchung angezeigt werden und bestätigt werden müssen. Alle- Sonder- und Charterflüge müssen vom Kunden spätestens 48 Stunden vor Rückflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigt werden. (6)Erfolgt diese Rückbestätigung nicht, so besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften sind verbindlich. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Höhe der Mehrkosten wird stets durch den Leistungsträger bestimmt und kann je nach zeitlicher Nähe des Abreisetages sehr stark variieren. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, ist der Reiseveranstalter oder Leistungsträger nicht zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung (Reiseabbruchversicherung – enthalten im „Rundumsorglospaket“).

7. Reiseunterlagen

7.1 Bei Pauschalreisen werden sämtliche Reiseunterlagen erst nach vollständiger Bezahlung entweder durch COMVEL oder den Reiseveranstalter an den Kunden versendet. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso- oder Hinterlegungskosten trägt der Reisende. Die Kosten für die Hinterlegung bewegen sich in der Regel im Rahmen von zirka 5 bis 25 Euro pro Person. Genaueres erfahren alle Kunden nach Buchung durch das Service Center. Kosten für die Versendung von Unterlagen mit Express Botendiensten trägt der Kunde.

7.2 Bei Linienflügen gilt: Sofern kein ETIX (elektronisches, papierloses Ticket) gewünscht, oder die Ausstellung eines ETIX nicht möglich ist, werden die Reiseunterlagen per Post zugesandt. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen am Flughafen hinterlegt. Die Buchung von Linienflügen ist nur mit Kreditkarte möglich. Verloren gegangene Tickets werden gemäß den jeweiligen Richtlinien der Fluggesellschaft ersetzt. Für Ersatz-Tickets werden die jeweils geltenden Entgelte der Fluggesellschaften erhoben. Es steht dem Kunden frei nachzuweisen, dass insoweit ein geringerer Aufwand entstanden ist.

Bearbeitungsentgelte

8. Versicherungen

Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. COMVEL empfiehlt allen Reiseteilnehmern den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

9.1 Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, Devisen-, Zoll- und Visabestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

9.2 Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilt COMVEL zu Fragen zu Ziffer 9.1 gewissenhaft Auskunft, kann dafür jedoch keine Haftung übernehmen. COMVEL weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Ausführliche und tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de

10. Haftungsbeschränkungen

10.1 Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit COMVEL bestehenden Vertragsverhältnisses. Für diese haftet allein der jeweilige Veranstalter bzw. Leistungsträger; eine Haftung von COMVEL für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Angaben über vermittelte Beförderungen oder andere touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger COMVEL gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von COMVEL gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

10.2 COMVEL haftet dem Teilnehmer gegenüber jedoch für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.

10.3 Für entstandene Schäden wegen Verletzung vertraglicher oder vor-vertraglicher Pflichten haftet COMVEL nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für a) die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder b) die Haftung wegen übernommener Garantie oder c) Personen-, Gesundheitsschäden oder Tod als Folge des Schadens.

10.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung der vertraglichen Pflichten ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Hierbei wird die Haftung betragsmäßig im Einzelfall auf den Preis der vermittelten Leistung beschränkt.

10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von COMVEL.

10.6 Verjährung - Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen COMVEL an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Reiseveranstalter bleibt unberührt, sofern sich aus den AGB des Reiseveranstalters nicht etwas anderes ergibt.

12. Datenschutz

12.1 COMVEL verpflichtet sich, die bei der Buchung, Registrierung und bei der Nutzung der COMVEL Dienstleistungen durch den jeweiligen Teilnehmer erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von COMVEL zustande gekommenen Verträge zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht, z.B. zur Bekämpfung von Missbrauch, insbesondere Kreditkartenmissbrauch.

12.2 Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.

13. Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Streitigkeiten kann COMVEL nur an ihrem Sitz verklagt werden. [4]Für Klagen von COMVEL gegen den Reisenden/Anmelder ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage von COMVEL richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Personen, die nach Abschluss des Vermittlungsvertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In all diesen Fällen ist der Sitz von COMVEL maßgebend.

Stand: August 2012

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Anschrift:

COMVEL GmbH
Hanauer Str. 56
D-80992 München

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