CHECK24 Vergleichsportal Versicherungen AG - Allgemeine Geschäftsbedingungen der CHECK24 Vergleichsportal Versicherungen AG für die Durchführung von Versicherungsvergleichen und die Vermittlertätigkeit (Stand: 10.2009)
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Vertragsanalyse
wichtige Vertragsbestandteile:
(1) C |
Der Vertragsanbieter ist Vermittler von Versicherungsleistungen. (bearbeiten)
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(2) C |
Es werden nicht alle Versicherungsgesellschaften und Tarife in den Angebotsvergleichen aufgeführt. (bearbeiten)
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(3) C |
Im Bereich Personenversicherung hat der Nutzer die Möglichkeit, schriftliche Angebote und Beratung durch einen qualifizierten Produktexperten anzufordern. Es handelt sich dabei um einen Vermittler von CHECK24-Versicherungen oder um einen ausgewählten Vermittler in der Nähe des Nutzers. (bearbeiten)
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(4) C |
Ein Versicherungs- oder Finanzdienstleistungsvertrag kommt nur zwischen dem Nutzer und dem von ihm ausgewählten Anbieter (nicht der Vertragsanbieter) zustande. (bearbeiten)
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(5) C |
Für Inhalt und Richtigkeit der Angebote sind ausschließlich die Anbieter (nicht der Vertragsanbieter) verantwortlich. (bearbeiten)
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(6) C |
Eine Nutzung der Leistungen von CHECK24-Versicherungen zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit ist untersagt. (bearbeiten)
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Verweis auf andere Verträge:
<1> B |
Zum Thema Datenschutz wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. (bearbeiten)
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28.11.2012 11:38 (wichtiger Vertragsbestandteil 6) erstellt von Pauli (***)
Zusammenfassung: | Eine Nutzung der Leistungen von CHECK24-Versicherungen zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit ist untersagt. |
Kategorie: | wichtiger Vertragsbestandteil |
Priorität: | C (nennenswert) |
Textmarkierung: | Die kostenfreie Nutzung der Leistungen von CHECK24-Versicherungen ist nur Privatpersonen zu Zwecken gestattet, die nicht einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden können. Eine Nutzung der Leistungen von CHECK24-Versicherungen zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit ist ausdrücklich untersagt. |
Verlauf: | keine Änderungen |