Bremer Gewürzhandel GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt danach mit der Versendung der Auftragsbestätigung per E-Mail oder der Versendung der Ware durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Die Bestellabwicklung erfolgt in der Regel per E-Mail. Der Kunden hat dafür Sorge zu tragen, dass er die E-Mails des Vertragsanbieters (Thema Spamordner) empfangen kann. (bearbeiten)
(3)
C
Der Gefahrenübergang der Waren erfolgt (bei Verbrauchern) mit der Übergabe der Ware oder wenn der Kunde den Spediteur ohne Information zum Vertragsanbieter selbst beauftragt hat. (bearbeiten)
(4)
C
Eine Selbstabholung ist nicht möglich. (bearbeiten)
(5)
C
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. (2 Jahre für Neuware für Verbraucher und 1 Jahr für gebrauchte Waren.) (bearbeiten)
(6)
C
Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Transportschäden direkt beim Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. (bearbeiten)
(7)
C
Geschenkgutscheine sind bis zu drei Kalenderjahre nach dem Kaufjahr gültig und können nur vor dem Kaufabschluss eingelöst werden. Pro Bestellung kann nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden. Geschenkgutscheine werden nicht bar ausbezahlt. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
(Es fehlen wesentliche und verbindliche Regelungen zum Widerrufsrecht des Kunden.) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Bei Bezahlung durch "Amazon Payments" wird auf deren Nutzungsvereinbarungen verwiesen. (bearbeiten)
<2>
B
Bei Zahlung mit PayPal wird auf deren Nutzungsbedingungen hingewiesen. (bearbeiten)

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02.02.2022 15:05  (wichtiger Vertragsbestandteil 3) erstellt von Pauli (***)


Zusammenfassung: Der Gefahrenübergang der Waren erfolgt (bei Verbrauchern) mit der Übergabe der Ware oder wenn der Kunde den Spediteur ohne Information zum Vertragsanbieter selbst beauftragt hat.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
5.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
Verlauf:keine Änderungen

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