Bettzeit GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen Dormando   (Stand: 15.03.2016)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Der Vertragsanbieter trägt die Rücksendekosten im Widerrufsfall des Käufers. Dies setzt voraus, dass der Kunden die zur Verfügung gestellte Retouren Etikette bzw. die vom Vertragsanbieter vorgegebene Spedition nutzt. (bearbeiten)
(7)
B
[]
Es wird ein Rückgaberecht innerhalb von 100 Tagen für Matratzen und Lattenroste angeboten. In diesem Fall erhält der Kunde einen Gutschein. Dies setzt voraus, dass er vorher noch kein Warenretoure hatte. Die Rücksendekosten trägt der Kunde und die Ware darf keine Gebrauchsspuren aufweisen. (bearbeiten)
(11)
B
Rücksendungen im Falle eines Widerrufs sind für die Kunden kostenfrei. (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt danach mit der Versendung der Auftragsbestätigung (nicht zu verwechseln mit der Bestelleingangsbestätigung) per E-Mail oder Auslieferung der Ware durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Der Käufer hat keine Versandkosten zu tragen, diese werden von der Bettzeit GmbH übernommen. (bearbeiten)
(3)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(5)
C
Bei Kleinwaren kann ein Retourenschein online bezogen werden. (bearbeiten)
(6)
C
Ausgeschlossen vom Widerruf sind kundenspezifische Anfertigungen sowie entsiegelte Hygiene- und Gesundheitsartikel. (bearbeiten)
(8)
C
Der Kunde ist damit einverstanden, dass er Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form erhält. (bearbeiten)
(9)
C
Beim Rechnungskauf wird eine Gebühr von 4.95 Euro vom Vertragsanbieter erhoben. (bearbeiten)
(10)
C
Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Verkäufer und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Der Gefahrenübergang geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden über oder wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet. (bearbeiten)
[2]
B
[]
Wenn der Kunde die Ware nicht annehmen kann oder will, hat der Vertragsanbieter das Recht, die Ware an Dritte zu verkaufen und den ursprünglichen Käufer für etwaige Verluste haftbar zu machen. (bearbeiten)
[3]
B
[]
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr . (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die AGB zum Rechnungskauf verwiesen. (bearbeiten)
<2>
B
Beim Rechnungskauf wir mit einem externen Dienstleister (Klarna) gearbeitet, der auch Bonitätsprüfungen durchführt. In diesem Zusammenhang wird auf die Datenschutzbestimmungen von Klarna verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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4 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Das ist nicht kundenfreundlich. Beispiel: Die Ware kann bei der ersten Lieferung nicht abgeliefert werden, weil der Käufer nicht zuhause war. Bei der zweiten Anlieferung der Ware ist die Ware beschädigt. Nach dieser Klausel hat der Kunden in diesem Fall den Schaden.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Beispiel: Eine Lieferung schlägt fehl, weil ich nicht zuhause bin. Der Vertragsanbieter verkauft die Ware zu einem 30% reduzierten Preis und verlangt von mir mit Hinweis auf diese Klausel die 30% Entschädigung.


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (7)


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Das ist eine tolle Regelung. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass der Kunde die Matratze ohne Verpackungsmaterial in dieser Zeit testen kann.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [3]


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Gesetzlich zwingend gegenüber Verbrauchern bei Neuwaren geregelte Mindestfrist für Gewährleistungen sind 2 Jahre. Hier wird dies einfach auf ein Jahr reduziert.

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