Bettzeit GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen Dormando   (Stand: 02.11.2015)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(5)
B
Der Vertragsanbieter trägt die Rücksendekosten, wenn der Kunden den dafür vorgesehenen Retourenaufkleber oder die vom Vertragsanbieter beauftragte Spedition verwenden. (bearbeiten)
(7)
B
Für Matratzen und Lattenroste gilt ein erweitertes Rückgaberecht von 100 Tagen. Ausgenommen hiervon sind Sonderanfertigungen, mehrfach wiederrufene Artikel und feste Produktkombinationen. (Bett + Matratze + Lattenrost etc. in fester Kombination.) (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit Versand einer Auftragsbestätigung (nicht zu verwechseln mit der Bestellbestätigung) oder der Auslieferung der Ware innerhalb von 3 Werktagen zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Der Vertragsanbieter übernimmt die Versandkosten. (bearbeiten)
(3)
C
Verlängert sich die Lieferzeit aus vom Vertragsanbieter nicht zu verantwortenden Gründen um mehr als 4 Wochen, kann der Käufer vom Kauf zurücktreten. (bearbeiten)
(4)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(6)
C
Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind kundenspezifische Anfertigungen, entsiegelte Hygieneartikel und Gesundheitsartikel. (bearbeiten)
(8)
C
Rechnungen werden ausschließlich in elektronischer Form angeboten. (bearbeiten)
(9)
C
Bei offensichtlichen Transportschäden wird der Kunde gebeten, diese sofort beim Verkäufer und beim Spediteur zu beanstanden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Für Verbraucher gelten die §§ 1 bis 11 in diesen AGB. (Kommentar: Ab § 12 werden ergänzende Bedingungen für Verbraucher im Vertrag aufgefüht. Das passt nicht zusammen!) (bearbeiten)
[2]
B
[]
Der Gefahrenübergang erfolgt mit Auslieferung der Ware oder ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs. (bearbeiten)
[3]
B
[]
Bei Annahmeverzug durch den Kunden kann der Vertragsanbieter den Kunden für einen etwaigen Verlust haftbar machen. (bearbeiten)
[4]
B
[]
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zur Verfügung, wenn dies rechtskräftig festgestellt wurden und zudem der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (bearbeiten)
[5]
C
(Kommentar: § 5.2 und § 4.8 sind identisch.) (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


max. 400 Zeichen!


3 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Der Gefahrenübergang bei Annahmeverzug ist ein Problem. Die Ware kann vom Kunden nicht angenommen werden. Bei einer zweiten Lieferung ist die Ware beschädigt. In diesem Fall haftet der Kunde für die Schäden. Das ist für den Verbraucher nicht ok.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [3]


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Die Ware kann zum vereinbarten Termin nicht vom Kunden angenommen werden. Danach geht die Ware verlustig. Hierfür haftet dann der Kunden nach dieser Klausel.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [4]


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Teil 1 dieser Klausel ist rechtlich ok. Teil 2 (gleiches Vertragsverhältnis notwendig für Aufrechnung) m.E. nicht.

loading..