Bergzeit Gmb  -  AGB   (Stand: 13.06.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(5)
B
Der Vertragsanbieter übernimmt die Rücksendekosten im Widerrufsfall, wenn die Waren normal mit der Post zurückgesandt werden können. Die Rücksendekosten für Sperrgüter (Fahrräder, Skier, Familienzelte etc.) trägt der Kunde selbst. (bearbeiten)
(7)
B
Es wird eine verlängerte Widerrufsfrist von 100 Tagen angeboten. Für Retouren aus D und AT kann der Kunde eine DHL Retourenmarke ausdrucken und nutzen. (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde eine verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit der Bestellannahme per E-Mail durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Ab einem Warenwert von 50,-- EUR liefert der Vertragsanbieter versandkostenfrei. (bearbeiten)
(3)
C
Beim Kauf auf Rechnung wird mit externen Dienstleistern (Billpay GmbH und net-m privatbank 1891 AG) gearbeitet, die eine entsprechende Bonitätsprüfung des Kunden vornehmen. (bearbeiten)
(4)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(6)
C
Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind kundenspezifische Anfertigungen, schnell verderbliche Waren, Hygiene- und Gesundheitsartikel, die nicht zur Rücksendung geeignet sind, Kletterseile, deren Originalverpackung geöffnet wurde, entsiegelte Ton- und Datenträger sowie Zeitschriften. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
[]
Ein Recht zur Aufrechnung gilt für den Kunden nur für rechtskräftige Gegenansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht gilt nur, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (bearbeiten)
[1]
C
Bei Zahlung per Nachnahme werden zusätzlich 6 Euro pro Bestellung erhoben. (bearbeiten)
[3]
C
Im Grantiefall muss der Kunde die Rücksendekosten an den Vertragsanbieter selbst übernehmen. (Kommentar: Irreführung: Bei der Gewährleistung trägt der Händler die Rücksendekosten. Hier wird aber nur der Garantiefall geregelt.) (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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2 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

Die Einschränkung des Zurückbehaltungsrecht auf Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis macht eine Aufrechnung komplett unmöglich. Aufrechnung bedeutet ja, verschiedene Forderungen zu konsolidieren.