Bergfreunde GmbH  -  AGB   (Stand: 28.10.2020)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(5)
B
Es wird ein Rückgaberecht von insgesamt 30 Tagen ab Warenerhalt angeboten. Bei einem Warenwert von über 50 Euro trägt der Vertragsanbieter dabei die Rücksendekosten. (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach durch eine Auftragsbestätigung (nicht zu verwechseln mit der Bestellbestätigung) per Email oder per Zahlungsanweisung durch den Kunden (z.B. bei Zahlung per Kreditkarte) zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung per E-Mail bzw. der Rechnung den Gesamtpreis zu zahlen. Bei "Kauf auf Rechnung" beträgt die Frist 10 Tage. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. (bearbeiten)
(3)
C
Der Kunde stimmt zu, dass die Rechnung elektronisch an seine bei der Bestellung angegeben E-Mail-Adresse übermittelt wird; als Ausnahme davon kann der Kunde eine Übermittlung in Papierform verlangen. (bearbeiten)
(4)
C
Der Kunde wird gebeten, die Ware möglichst vollständig und in Orginalverpackung im Widerrufsfall zurückzusenden. (bearbeiten)
(6)
C
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für Neuware und 1 Jahr für gebrauchte Waren. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
Der Gefahrenübergang geht mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Dies gilt auch bei Annahmeverzug. (Anmerkung: Wenn der Kunde die Ware nicht annehmen kann oder will.) (bearbeiten)
[1]
C
[]
Informationen zum gesetzlichen Widerrufsrecht sind in den Kundeninformationen. (Anmerkung: Die Regelungen werden in diesem Vertrag nicht verbindlich geregelt.) (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


max. 400 Zeichen!


2 Kommentare


127   |  114    antworten    - 77.185.152.8  sagt:

gefunden auf .. https://www.bergfreunde.de/agb/


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - 2001:16b8:2a6b:1b00:e00b:47ed:2a87:f958  sagt:

Das freiwillige Rückgabebrecht übersteigt zwar zeitlich das gesetzliche Widerrufsrecht. Dennoch sollte das gesetzliche Widerrufsrecht hier verbindlich geregelt werden. Hier können Nachteile für den Kunden entstehen.

loading..