Beliani (DE) GmbH  -  AGB   (Stand: 01.01.2015)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Es wird ein 100 Tage Rückgaberecht angeboten. (bearbeiten)
(5)
B
Der Vertragsanbieter trägt die Rücksendekosten im Widerrufsfall (innerhalb von 14 Tagen) des Käufers. (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter sitzt in der Schweiz. (bearbeiten)
(2)
C
[]
Der Kaufvertrag kommt mit der E-Mail Bestätigung durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(3)
C
Beim Kauf auf Rechnung wird mit dem externen Dienstleister Billpay GmbH gearbeitet, der u.a. eine Bonitätsprüfung des Käufers durchführt. (bearbeiten)
(6)
C
Ein Rückgaberecht besteht nicht für kundenspezifische Anfertigungen und schnell verderbliche Waren. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
[]
Verpackungen (wie z.B. Einwegpaletten) werden nicht vom Lieferanten entsorgt, sondern müssen vom Kunden selbst entsorgt werden. (bearbeiten)
[4]
B
Kreditkartenzahlungen werden über die Firma Beliani GmbH in der Schweiz abgewickelt. Etwaige zusätzliche Gebühren des Kreditkartenherausgebers für eine Auslandszahlung trägt der Kunde selbst. (bearbeiten)
[5]
B
Es gilt, wenn kein anderes Recht zur Anwendung kommt, schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist in diesem Falle Baar. (bearbeiten)
[6]
B
Reklamationen sind innerhalb von 24h nach Erhalt der Ware geltend zu machen. (bearbeiten)
[7]
B
Geringfügige Fehler kann der Kunde nicht geltend machen. (Fehler, die aus einer Distanz von 3 Metern senkrecht zur Schadensstelle nicht offensichtlich erkennbar sind.) (bearbeiten)
[8]
B
Der Kunde muss in einem Garantiefall die defekte Ware innert 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens an die vom Verkäufer genannte Adresse einer Spedition auf eigene Kosten anliefern. (bearbeiten)
[9]
B
Zitat: "Rücksendungen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt beim Kunden akzeptiert." (Kommentar: Irreführend. Das steht im Widerspruch zum 100 tägigen Rückgaberecht.) (bearbeiten)
[10]
B
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. (bearbeiten)
[11]
B
Schäden müssen spätestens 24 h nach Anlieferung vom Käufer gemeldet werden. (bearbeiten)
[1]
C
Die Lieferung erfolgt nur bis an die Bordsteinkante und nicht bis in die Wohnung, maximal bis wohin der Spediteur mit seinem Fahrzeug fahren kann. (bearbeiten)
[3]
C
Nur bei rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen hat der Kunde ein Recht zur Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis. (bearbeiten)

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23.07.2015 12:08  (kritischer Vertragsbestandteil 11) erstellt von Karl (****)


Zusammenfassung: Schäden müssen spätestens 24 h nach Anlieferung vom Käufer gemeldet werden.
Kategorie:kritischer Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Der Kunde verpflichtet sich, die angelieferte/abgeholte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Schäden an der gelieferten/abgeholten Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber 24h nach Anlieferung, dem ausführenden Transportunternehmen und dem Händler schriftlich gemeldet werden. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Diese dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Transportunternehmens oder vom Händler entsorgt werden.
Verlauf:keine Änderungen

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