Bad Apotheke  -  Datenschutzerklärung der Bad Apotheke Bad Rothenfelde für den Bereich Versandapotheke   (Stand: 25.02.2015)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
[]
Der Kunde trägt die Rücksendekosten im Widerrufsfall. (bearbeiten)
(1)
C
Bestellungen des Kunden werden durch eine E-Mail bestätigt. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst mit der Versendung der Ware durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(4)
C
Ab einem Mindestbestellwert von 10,- Euro ist der Versand innerhalb Deutschlands kostenfrei. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
[]
Mündliche Nebenabreden werden vom Vertragsanbieter ausgeschlossen. (bearbeiten)
[3]
B
[]
Arzneimittel sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. (bearbeiten)
[4]
B
[]
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Beschädigung der Ware geht auf den Kunden (Verbraucher) bei Auslieferung der Ware über. Das gilt auch bei Annahmeverzug des Kunden. (bearbeiten)
[1]
C
[]
Kommentar: (Der Vertragsname ist irreführend. Es handelt sich um die AGB und nicht um die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters.) (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


max. 400 Zeichen!


5 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Im Vertrag selbst wird auch von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nicht von der Datenschutzerklärung gesprochen.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Diese Klausel ist rechtlich nicht ok und benachteiligt den Käufer.


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (3)


127  | 127    antworten   -Holger (****)  sagt:

Die Vertragsklausel ist eine Irreführung des Verbrauchers. Es wird behauptet, dass der Kunde zur Übernahme der Rücksendekosten rechtlich verpflichtet ist. Das ist ein glatte Lüge. Die Markierung könnte daher auch als kritisch bewertet werden.


max. 400 Zeichen!

(verwerfen)    

Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [4]


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Der Gefahrenübergang bei Annahmeverzug bei Verbrauchern ist aus Kundensicht problematisch. Rechtlich ist dies ohnehin nur in sehr spezifischen Fällen zulässig.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [3]


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Kurz gegoogelt: Es ist rechtlich nicht abschließen geklärt, ob ein allgemeiner Ausschluss von Arzneimitteln vom Widerrufsrecht zulässig ist. Für den Kunden jedenfalls ist es natürlich ein Nachteil. Daher kritsch Prio B.

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