BILD GmbH & Co. KG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von BILD.de   (Stand: 09.2013)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern 1 Monat vorab versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als vom Kunden automatisch akzeptiert. (bearbeiten)
(2)
C
Kostenpflichtige Inhalte werden nur an Volljährige vermittelt. (bearbeiten)
(3)
C
Der Nutzer versichert, dass seine Registrierungsdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum etc.) wahrheitsgetreu sind. (bearbeiten)
(4)
C
BILD.de behält sich das Recht vor, Dritte mit der Durchführung des Inkassos zu beauftragen. (bearbeiten)
(5)
C
Der Nutzer verpflichtet sich dazu, dass etwaige von ihm verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen etc. (bearbeiten)
(6)
C
Für diesen Vertrag gilt ein 14 tägiges Widerrufsrecht, dass allerdings mit Nutzung der jeweiligen Dienstleistung erlischt. (z.B. beim Download von kostenpflichtigen Inhalten.) (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Für Gewinnspiele, Verlosungen und Preisausschreibungen gelten besondere Regeln. U.a. erklärt sich der Nutzer mit der Veröffentlichung seiner Teilnahmedaten (Name, Wohnort, Foto) in sämtlichen Bildmedien einverstanden. (bearbeiten)
[4]
B
[]
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm eingestellten Inhalte im Internet und im Printbereich veröffentlicht werden dürfen. Er erklärt zudem, dass er die Zustimmung der ggf. abgebildeten Personen zur Veröffentlichung hat. (bearbeiten)
[2]
C
[]
Der Nutzer verpflichtet sich, seinen Verpflichtungen der Datenschutzbestimmungen (des Vertragsanbieters) zu beachten. (bearbeiten)
[3]
C
[]
Der Nutzer stellt BILD.de von Ansprüchen Dritter, die diese gegen BILD.de aufgrund von Verletzung ihrer Rechte durch diesen Nutzer geltend machen, frei. Dazu gehören auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und -verteidigung. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die jeweils anwendbaren AGB für registrierungspflichtige Dienste des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)
<2>
B
Der Shopping Bereich von Bild.de ist lediglich eine Vermittlungsplattform. Kaufabschlüsse werden zwischen den Shopping-Partnern des Vertragsanbieters und den Kunden direkt abgeschlossen. Hierbei wird auf die AGB der Shopping-Partner verwiesen. (bearbeiten)
<3>
B
Entgelte für kostenpflichtige Inhalte werden vom jeweiligen (externen) Zahlungssystemanbieter abgerechnet. In diesem Zusammenhang wird auf die entsprechenden AGB der Anbieter verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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5 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Für sich genommen wäre diese Klausel kritisch und Prio A. Allerdings ist ein Gewinnspiel für die meisten Nutzer uninteressant. Daher habe ich mich für (lediglich) Prio B entschieden.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Datenschutzbestimmungen des Vertragsanbieters sind nicht dafür gedacht, dass der Nutzer etwaige Verpflichtungen eingeht, sonder dass der Anbieter sich erklärt, wir er mit den Nutzerdaten umgeht. Versteckte Nutzerverpflichtungen in Datenschutzhinweisen sind kritisch.


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Die Formulierung ist auch aus meiner Sicht grenzwertig. Ohne die faulen Eier in der Datenschutzbestimmung aber nicht mehr als Prio C. (Zum jetzigen Stand würde mit einen Prio B hierdurch der komplette Vertrag auf kritische Inhlate springen.)


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [3]


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Diese Klausel lese ich oft und frage mich immer wieder, ob die so rechtlich auch ok ist?


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [4]


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Diese Klausel in Kombination mit der Freistellung des Vertragsanbieters bei der rechtlichen Verfolgung ist sehr kritisch. Damit lässt der Vertragsanbieter den Nutzer komplett im Regen stehen, wenn er seine Inhalte veröffentlicht und jemand dagegen bezüglich Persönlichkeitsrechte vorgeht. Der Anbieter darf alle, der Nutzer trägt das Risiko.

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