BERGFÜRST AG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 05.2015)

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Bewertung:

fair & wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(6)
B
BERGFÜRST steht nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Anbietern der Crowdinvestingprojekte zur Verfügung gestellten Informationen ein. Alle Unterlagen, die nur im eingeloggten Zustand zugänglich sind, sind vertraulich zu behandeln. (bearbeiten)
(10)
B
Bergfürst erhält eine Vergütung vom Emittenten von bis zu 10% des Platzierungsvolumens zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Einzelheiten werden auf der Website durch den Emittenten bekannt gemacht. Zusätzlich teilt BERGFÜRST dem Investor Einzelheiten zur Vergütungen auf Nachfrage mit. (bearbeiten)
(11)
B
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, Anmelde- und Investitionsdaten dem Finanzamt (Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) zu melden. (bearbeiten)
(1)
C
Bei einer Beteiligung an einem Crowdinvestingprojekt wird der Vertragsanbieter nicht selbst Vertragspartner. Die Verträge werden ausschließlich zwischen dem Investor und dem Initiator des Crowdinvestingprojektes geschlossen. (bearbeiten)
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C
Für die Nutzung der Plattform ist die Anmeldung als Investor erforderlich. Mit einer Beteiligung an einem Crowdinvestingprojekt über die BERGFÜRST-Website eröffnet der Erwerber automatisch einen kostenlosen BERGFÜRST-Account. (bearbeiten)
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C
Minderjährige dürfen sich nicht bei Bergfürst anmelden. (bearbeiten)
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C
Die Anmeldedaten müssen wahrheitsgetreu eingetragen werden. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des BERGFÜRST-Accounts angegeben werden. (bearbeiten)
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C
Ein BERGFÜRST-Account ist nicht übertragbar. Mehrfachregistrierungen sind nicht zulässig. (bearbeiten)
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C
Ein Beteiligungsvertrag kommt durch den Klick "Jetzt kaufen" und einer anschließenden Beteiligungsbestätigung (über die Plattform oder per E-Mail) zustande. (bearbeiten)
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C
Die Möglichkeit zur Beteiligung an einem Crowdinvestingprojekt ist zeitlich begrenzt, kann allerdings beliebig verlängert werden. (bearbeiten)
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C
Die Anmeldung und Nutzung der Plattform ist für den Investment Interessierten kostenfrei. (bearbeiten)
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C
Eine Registrierung auf der Plattform kann jederzeit durch den Investor, der keine Beteiligungen erworben hat, durch eine E-Mail an service@bergfuerst.com wieder gelöscht werden. (bearbeiten)
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C
Änderungen dieser AGB werden dem registrierten Nutzer 2 Wochen vorab versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als vom Nutzer automatisch akzeptiert. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BERGFÜRST AG




Allgemeines



Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für die Nutzung der Webseite der Neoinvesting-Plattform www.bergfuerst.com und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains (nachfolgend Plattform) sowie für alle Geschäftsbeziehungen der BERGFÜRST AG, Schumannstraße 18, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend BERGFÜRST) und den registrierten Nutzern (nachfolgend Investor).







1. Geltungsbereich



1.1. BERGFÜRST erbringt seine Dienste (nachfolgend Dienste) ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Investor und BERGFÜRST .



1.2. Betreiber der BERGFÜRST-Website und Vertragspartner für deren Nutzung ist BERGFÜRST.



1.3. Die BERGFÜRST-Webseite ist eine Online-Plattform, auf der Investoren die Möglichkeit gegeben wird, sich unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen oder Immobiliengesellschaften (nachfolgend „Crowdinvestingprojekt“) mit Fremd-, Mezzanine- oder Eigenkapital (nachfolgend „Beteiligung“) zu beteiligen. Auf der BERGFÜRST-Website werden hierfür Informationen des Crowdinvestingprojektes, mindestens während der Angebotsdauer veröffentlicht und Investoren haben die Möglichkeit über die Plattform, dem Initiator des Crowdinvestingprojektes während des laufenden Angebotes Fragen zum Angebot zu stellen. Bei einer Beteiligung an dem Crowdinvestingprojekt wird BERGFÜRST nicht selbst Vertragspartner. Die Verträge werden ausschließlich zwischen dem Investor und dem Initiator des Crowdinvestingprojektes und ggfls. seiner Erfüllungsgehilfen geschlossen. (1)







2. Registrierung und BERGFÜRST-Account



2.1. Für die Nutzung der Plattform BERGFÜRST ist die Anmeldung als Investor erforderlich. Die Anmeldung als Investor ist kostenlos und erfolgt unter Erstellung eines BERGFÜRST-Accounts unter Zustimmung u.a. dieser AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen BERGFÜRST und dem Investor ein Vertrag über die Nutzung der BERGFÜRST-Website zustande. Mit einer Beteiligung an einem Crowdinvestingprojekt über die BERGFÜRST-Website eröffnet der Erwerber automatisch einen kostenlosen BERGFÜRST-Account. (2)



2.2. Die Registrierung ist natürlichen Personen, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind sowie juristischen Personen gestattet. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei BERGFÜRST anmelden. (3)



2.3. Die Anmeldung erfolgt unter wahrheitsgemäßer Angabe der abgefragten Daten. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des BERGFÜRST-Accounts angegeben werden. Die Anmeldung unter Angabe unrichtiger Daten ist unzulässig und führt zum Ausschluss von der Plattform. (4)



2.4. Ändern sich die angegebenen Daten nach der Anmeldung, so ist der Investor selbst verpflichtet die Angaben in seinem Mitgliedskonto unverzüglich zu korrigieren.



2.5. Der Investor ist für die Nutzung seines Mitgliedskontos selbst verantwortlich und sollte die Geheimhaltung seines Passworts sicherstellen. Sollte der Investor eine unautorisierte Nutzung seines Passworts oder BERGFÜRST-Accounts bemerken, ist er verpflichtet, diese BERGFÜRST unverzüglich mitzuteilen.



2.6. Ein BERGFÜRST-Account ist nicht übertragbar. Mehrfachregistrierungen sind nicht zulässig. (5)



2.7. BERGFÜRST behält sich das Recht vor, nicht vollständig durchgeführte Anmeldungen nach einer angemessenen Frist zu löschen.







3. Die BERGFÜRST-Website



3.1. BERGFÜRST stellt mit der BERGFÜRST-Website lediglich eine Plattform zur Verfügung auf der Initiatoren Crowdinvestingprojekte zur Beteiligung anbieten und Investoren in Crowdinvestingprojekte investieren können. Die Informationen auf der BERGFÜRST-Website werden ausschließlich von den Initiatoren der Crowdinvestingprojekte eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt. Eine Plausibilitätsprüfung der Angaben über den Initiator, das Crowdinvestingprojekts selbst oder eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Crowdinvestingprojekts durch BERGFÜRST findet nicht statt. BERGFÜRST steht nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ein. Informationen und Daten, welche auf der BERGFÜRST-Website als „vertraulich“ gekennzeichnet sind (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), unterliegen der Vertraulichkeit. Alle Unterlagen, die nur im eingeloggten Zustand zugänglich sind, sind vertrauliche Informationen. Alle vertraulichen Informationen dürfen von dem Investor ausschließlich zum Zwecke seiner Investitionsentscheidung und zur laufenden Überwachung seiner Beteiligungen genutzt werden. Der Investor muss diese Informationen vertraulich behandeln. Die vertraulichen Informationen dürfen von dem Investor in keiner Art oder Form an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder verbreitet werden. Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die (i) dem Investor von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt wurden; (ii) bereits offenkundig sind oder (iii) von BERGFÜRST zur Weitergabe oder Bekanntmachung freigegeben worden sind. (6)



3.2. Die BERGFÜRST-Website bietet den Investoren die technische Möglichkeit, in dem von BERGFÜRST zur Verfügung gestellten Rahmen, die BERGFÜRST-Website zu nutzen, um eigenständig Inhalte zu veröffentlichen. Die Investoren haben keinen Anspruch auf Veröffentlichung ihrer Beiträge. Die auf der BERGFÜRST-Website veröffentlichten Inhalte werden nicht von BERGFÜRST geprüft und stellen nicht die Meinung von BERGFÜRST dar.



3.3. Den Investoren auf der Plattform BERGFÜRST ist ein freundlicher, sachlicher und fairer Umgangston wichtig. BERGFÜRST behält sich das Recht vor, Beiträge und Kommentare nicht zu veröffentlichen, zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen, die gegen die BERGFÜRST-Verhaltensregeln widersprechen. Für Rechtsverstöße, Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, sittenwidrige Ausdrücke oder persönliche Angriffe gegen andere Investoren, Nutzer, Moderatoren, Mitarbeiter von BERGFÜRST oder Dritte ist kein Platz. Der Nutzer ist verpflichtet, die BERGFÜRST Plattform ausschließlich im Rahmen der BERGFÜRST Regeln zu nutzen.

Das Verbreiten von Verleumdungen, ruf- oder geschäftsschädigenden Äußerungen, Inhalten mit werbendem oder kommerziellem Charakter (z.B. Werbebeiträge, Werbe-E-Mails, Junkmails) sowie von Beiträgen illegalen Inhalts auf der von BERGFÜRST angebotenen Plattform ist untersagt. Der Nutzer wird eine übermäßige Belastung der BERGFÜRST Plattform vermeiden und keine Inhalte aufnehmen, welche die Integrität, Stabilität und die Verfügbarkeit der BERGFÜRST Plattform gefährden können.

Sind Beiträge von Nutzern geeignet, Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen, diese Nutzungsbedingungen oder die von BERGFÜRST formulierten Regeln zu verletzen oder den Betrieb der Kommunikationsplattform zu stören, behält sich BERGFÜRST vor, betreffende Beiträge zu löschen oder für deren Verfasser die Nutzung der Plattform zu beschränken oder vollständig auszuschließen.



3.4. BERGFÜRST haftet nicht für die von Dritten, insbesondere von den Initiatoren der Crowdinvestingprojekte oder von Investoren, eingestellten Inhalte. Für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit, Eignung oder Verwendbarkeit von Inhalten sowie für die Identität von registrierten Nutzern ist eine Gewährleistung oder Garantie von BERGFÜRST ausgeschlossen. Für den Inhalt bei Beiträgen sind ausschließlich deren Verfasser verantwortlich. BERGFÜRST ist nicht verpflichtet, Beiträge auf Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit zu überprüfen.



3.5. Der Nutzer stellt BERGFÜRST von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber BERGFÜRST wegen einer Pflicht- oder Rechtsverletzung des Nutzers geltend machen, es sei denn, der Nutzer hat die Verletzung nicht zu vertreten. Dies umfasst insbesondere das rechts- oder vertragswidrige Einstellen von Beiträgen, Diskussionen oder Bewertungen. Zu erstatten sind auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung (insbes. Anwaltskosten) seitens BERGFÜRST.









4. Einräumung von Urheberrechten



4.1. Mit dem Einstellen von Inhalten auf der BERGFÜRST Plattform überträgt der Nutzer BERGFÜRST alle erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten und unwiderruflichen Rechte an den Inhalten zur Online- (z.B. über Internet) und/oder mobilen (z.B. über Handy, PDA, Smartphone) Nutzung einschließlich des Rechts, die Inhalte zu speichern, anzupassen, zu ändern und öffentlich zugänglich zu machen. Dies beinhaltet u.a. die Befugnis von BERGFÜRST zur Erstellung von Sicherungskopien sowie zur Speicherung und öffentlichen Zugänglichmachung auch über das Ende des Nutzungsvertrages hinaus. Außerdem erhält BERGFÜRST das Recht, die Inhalte des Nutzers in Print-Publikationen (z.B. €uro, €uro am Sonntag) von mit BERGFÜRST verbundenen Unternehmen (siehe §§ 15 ff. AktG) sowie zur Bewerbung der BERGFÜRST Plattform (z.B. in Print, TV- oder Radioanzeigen) zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Ein Anspruch des Nutzers auf nachträgliche Löschung der von ihm eingestellten Inhalte (insbesondere Beiträge oder Diskussionen) besteht nur, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt.







5. Urheberrechte



5.1. An allen Webseiten inklusive, Layout, Quelltext, Software und deren Inhalten besitzt BERGFÜRST oder der jeweils angegebene Anbieter oder Hersteller das Urheberrecht und sonstige Schutzrechte.

Das Abrufen, Kopieren, Abspeichern und das Be- und Umarbeiten der Webseiten, deren Inhalten oder der mit den Darstellungswerkzeugen generierten oder angezeigten Ergebnisse, im Ganzen oder in Teilen, darf allein zum privaten, nicht kommerziellen Gebrauch vorgenommen werden. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden.

Alle darüber hinausgehenden Handlungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch BERGFÜRST.

Der Abruf der bereitgehaltenen Informationen darf nur in einer Art und Weise geschehen, der die Nutzung des Online-Angebots durch die übrigen Besucher nicht beeinträchtigt.

Die Einrichtung eines Hyper- und eines Inline-Links von anderen Webseiten auf eine der zu diesem Online-Angebot gehörenden Webseiten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BERGFÜRST, wird ausdrücklich untersagt. Insbesondere ist es unzulässig, die zu diesem Online-Angebot gehörenden Webseiten oder deren Inhalte mittels eines Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame) einzubinden oder darzustellen.







6. Vertragsschluss



6.1. Ein Vertrag über eine Beteiligung erfordert, dass der Investor auf der BERGFÜRST-Website das Zahlungsabwicklungsformular ausfüllt und, den Button „Jetzt investieren“ oder „Jetzt kaufen“ am Ende des Zahlungsabwicklungsformulars anklickt und seine Aktion mit einer MobilTan bestätigt. Damit gibt der Investor ein Angebot auf den Erwerb einer Beteiligung nach Maßgabe der von dem Investor in dem Zahlungsabwicklungsformular bestätigten Verträgen ab. Vertragspartner des Investors wird der jeweilige Initiator des Crowdinvestingprojektes, welcher in den abzuschließenden Verträgen explizit benannt ist. BERGFÜRST wird nicht der Vertragspartner. Einzelheiten regeln die von dem Investor bestätigten Verträge.



6.2. Der Vertrag über eine Beteiligung kommt erst dann zustande, wenn der Initiator des Crowdinvestingprojektes die Annahme des vom Investor abgegebenen Angebotes mit einer Beteiligungsbestätigung in elektronischer Form mittels E-Mail über die Plattform von BERGFÜRST erklärt. Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es darüber hinaus nicht. Ein Anspruch des Investors auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht.
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6.3. Die Möglichkeit der Abgabe eines Angebotes zum Abschluss eines Vertrages über die auf der BERGFÜRST-Website angebotenen Beteiligungen ist zeitlich begrenzt. Die Dauer des Beteiligungsangebotes an einem Crowdinvestingprojekt wird hierbei individuell von dem Initiator des Crowdinvestingprojektes in Abstimmung mit BERGFÜRST festgelegt. Diese sind berechtigt, die Angebotsdauer beliebig zu verlängern. (8)







7. Zahlungsabwicklung



7.1. Die Zahlungsabwicklung für sämtliche auf der BERGFÜRST-Website angebotenen Beteiligungen wird in der jeweils im Angebot dargestellten Form erfolgen.



7.2. Wird das Entgelt für eine Beteiligung von einem Investor per SEPA-Lastschrift eingezogen, wird die Frist für die Vorabankündigung der Lastschrift (Pre-Notification) auf 2 Tage verkürzt.



7.3. Im Falle einer Bezahlung per SEPA-Lastschrift hat der Investor für die ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Investors, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch BERGFÜRST den Zahlungsempfänger verursacht wurden.







8. Kosten und Gebühren



8.1. Die Nutzung der Plattform ist grundsätzlich kostenfrei.



8.2. Die Anmeldung bei BERGFÜRST ist kostenfrei.
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BERGFÜRST erhält im Zusammenhang mit dem Emissionsgeschäft von Wertpapieren bzw. den Crowdinvestingprojekten von den Emittenten bzw. Initiatoren der Crowdinvestingprojekte und im Rahmen der Privatplatzierung von den Verkäufern umsatzabhängige Vergütungen für Beratungsleistungen. Sie werden von den Emittenten bzw. den Anbietern der Wertpapiere als einmalige, umsatzabhängige Vergütung an BERGFÜRST geleistet. Die Höhe der Vergütung beträgt bis zu 10 % des Emissions- bzw. Platzierungsvolumens zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Einzelheiten zur Vergütung werden in geeigneter Weise auf der Website BERGFÜRST durch den Emittenten bzw. den Initiator bekannt gemacht. Zusätzlich teilt BERGFÜRST dem Investor Einzelheiten zu den Vergütungen auf Nachfrage mit. Der Investor erklärt sich damit einverstanden, dass BERGFÜRST die von den Emittenten und Verkäufern an sie geleisteten umsatzabhängigen Vergütungen (vgl. vorstehender Absatz) einbehält, vorausgesetzt, dass BERGFÜRST die Vergütungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere § 31d WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen der Investor und BERGFÜRST die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Investors gegen BERGFÜRST auf Herausgabe der Vergütungen nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste BERGFÜRST – die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäftsbesorgung auf alle zwischen BERGFÜRST und dem Investor geschlossenen Wertpapiergeschäfte unterstellt – die Vergütungen an den Investor herausgeben. (10)



8.3. Für die Einstellen einer Verkaufsorder durch den Verkäufer und die Eintragung des Erwerbs im Beteiligungsregister behält BERGFÜRST es sich vor jeweils eine Gebühr i.H.v. 5 € von den Kontrahenten zu verlangen.







9. Änderung oder Beendigung von Diensten



9.1. BERGFÜRST ist nicht zur Erbringung der kostenlosen Dienste verpflichtet. BERGFÜRST ist jederzeit berechtigt seinen Dienst einzustellen.



9.2. Die Dienste von BERGFÜRST werden in erforderlicher Weise angepasst bzw. weiterentwickelt. D.h. dass einzelne Funktionen und/ oder Inhalte hinzugefügt oder entfernt werden können. BERGFÜRST behält sich hierbei das Recht vor, einen Dienst ohne Angabe von Gründen zeitweise oder dauerhaft einzustellen. Sofern möglich, insbesondere bei der dauerhaften Einstellung eines Dienstes aus wirtschaftlichen Gründen, wird BERGFÜRST den Investor im Rahmen des jeweiligen Dienstes über die bevorstehende Einstellung informieren.







10. Systemintegrität



10.1. BERGFÜRST ist bestrebt, im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit kann jedoch aus technischen Gründen nicht gewährt werden. Insbesondere Wartung, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereiches von BERGFÜRST können zur vorübergehenden Einschränkung oder Einstellung der Leistungen und der Erreichbarkeit der Plattform führen. Unter Umständen kann es hierbei zu Datenverlusten kommen. BERGFÜRST übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Services oder das Ausbleiben von technischen Störungen oder Datenverlusten. Die Zugänglichkeit der Plattform hängt auch von der eigenen technischen Ausstattung sowie von der Qualität der Datenverbindung über das Internet ab. BERGFÜRST behält sich vor, den Zugang zur Plattform jederzeit vorübergehend einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit der Systeme von BERGFÜRST oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist.



10.2. BERGFÜRST behält sich das Recht vor, den Umfang und die Funktionalitäten der Website jederzeit zu ändern, einzuschränken oder diese einzustellen.







11. Profildaten und Steuern



11.1. Soweit der Nutzer auf der BERGFÜRST-Website Daten in seinem Profil hinterlegt oder BERGFÜRST von den Finanzbehörden Daten erhält, ist BERGFÜRST berechtigt, diese Daten zu verwenden und Initiatoren sowie deren Dienstleistern zur Verfügung zu stellen, damit Auszahlungen aus den Beteiligungen (z.B. Zinsen, Darlehensrückzahlungen, Dividenden) an die Investoren erfolgen können und die entsprechenden Anmeldungen, insbesondere Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von den Initiatoren von Crowdinvestingprojekten oder von deren Dienstleistern bei den hierfür zuständigen Stellen vorgenommen werden können. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, den Vor- und Nachnamen des Investors, das Geschlecht, die Adressdaten, die Beteiligungshöhe, die Bankverbindung, das Kirchensteuermerkmal und die Steueridentifikationsnummer des Investors. (11)



11.2. Der Investor erklärt sich damit einverstanden, dass BERGFÜRST, die Initiatoren der Crowdinvestingprojekte bzw. deren Dienstleister beim Bundeszentralamt für Steuern sowie bei jeder weiteren hierfür zuständigen Stelle die Kirchensteuermerkmale des Investors abfragen und damit ggf. die Kirchensteuer für den Investor abgeführt werden kann. Der Investor kann der Herausgabe seiner Daten durch das Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Hierfür muss der Investor gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk erteilen. Ein einmal erteilter Sperrvermerk bleibt bis auf einen schriftlichen Widerruf bestehen.







12. Haftungsbeschränkungen



Die Haftung von BERGFÜRST ist ausgeschlossen, unbeschadet der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzung für die folgenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen:



12.1. BERGFÜRST haftet, sofern BERGFÜRST Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet BERGFÜRST nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschuldung bei Vertragsschluss ausgeschlossen.



12.2. Sofern BERGFÜRST gemäß Ziffer [5.1] für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von BERGFÜRST auf den Schaden begrenzt, der für BERGFÜRST unter den bei Vertragsschluss bekannten Umstände ersichtlich gewesen ist.



12.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von BERGFÜRST, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, derer sich BERGFÜRST zur Vertragserfüllung bedient.



12.4. BERGFÜRST haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.









13. Kündigungsrechte



13.1. Der Nutzungsvertrag für die Plattform wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von BERGFÜRST und dem Investor, der keine Wertpapiere oder Beteiligungen, die auf der Plattform angeboten wurden hält, mit sofortiger Wirkung beendet werden. Für die Beendigung der Registrierung und damit des Nutzungsvertrags für die Plattform muss der Investor eine E-Mail an service@bergfuerst.com schreiben. (12)



13.2. BERGFÜRST kann die gesamte Geschäftsverbindung, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird BERGFÜRST auf die berechtigten Belange des Investors Rücksicht nehmen.



13.3. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der BERGFÜRST deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Investors unzumutbar werden lässt.



13.4. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. 2 und 3 BGB) entbehrlich. Als wichtiger Grund, der keine Abmahnung erforderlich macht, gilt insbesondere die Verletzung der in Ziffer 2 genannten Verpflichtungen durch die Investoren.



13.5. Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird BERGFÜRST dem Investor für die Abwicklung (insbesondere für den Verkauf seiner Beteiligungen bzw. Wertpapiere) eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist.



13.6. Liegen die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung vor, ist BERGFÜRST berechtigt, statt der Kündigung auch eine dauerhafte Beschränkung des Zugangs des Investors zu den Angeboten von BERGFÜRST vorzunehmen.



13.7. BERGFÜRST behält sich das Recht vor, Investoren ohne Angabe von Gründen jederzeit von der Teilnahme an Foren und anderen von BERGFÜRST angebotenen Kommunikationsbereichen auszuschließen.



13.8. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.



13.9. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.







14. Risikohinweise



14.1. Crowdinvestings bieten große Chancen, sind jedoch Risikoinvestments. Im schlechtesten Fall besteht die Gefahr des Verlustes der gesamten Investition, Crowdinvestings sind daher nicht zur Altersvorsorge geeignet. Eine Nachschusspflicht besteht jedoch nicht. Das Risiko kann reduziert werden, indem man als Investor seinen Investmentbetrag im Rahmen der eigenen Vermögensverhältnisse angemessen und auf mehrere Crowdinvestingprojekte verteilt..



14.2. Durch BERGFÜRST erfolgt keinerlei Anlageberatung, keine Rechts- und keine Steuerberatung und auch keine sonstige Beratung. Ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag kommt nicht zustande. BERGFÜRST ist nicht verpflichtet, über laufende Entwicklungen eines Crowdinvestingprojektes zu unterrichten.



14.3. Bei den Beteiligungen der Investoren handelt es sich um Finanzinstrumente, die im Profil der Initiatoren der Crowdinvestingprojekte auf der BERGFÜRST-Website bzw. in den abzuschließenden Verträgen dargestellt werden. Diese Beteiligungen beinhalten ein unternehmerisches Risiko und können zu einem Totalverlust des investierten Kapitals führen, eine Nachschusspflicht besteht indes nicht.



14.4. Die Informationen über die Unternehmen auf der BERGFÜRST-Website werden ausschließlich von den Initiatoren der Crowdinvestingprojekte zur Verfügung gestellt. Eine Plausibilitätsprüfung der Angaben des Initiators des Crowdinvestingprojekts oder eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Crowdinvestingprojekts durch BERGFÜRST findet nicht statt.



14.5. Die Informationen über die Unternehmen auf der BERGFÜRST-Website werden ausschließlich von den Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die von den Unternehmen gemachten Prognosen sind keine Garantie für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. Crowdinvestings sind daher nur für Investoren geeignet, die das Risiko eines Totalausfalls des investierten Kapitals verkraften können. Die Entscheidung für eine Beteiligung ist für einen Investor unabhängig, selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu treffen.



14.6. Das Volumen der Beteiligungen an einem Crowdinvestingprojekt ist beschränkt. Es besteht daher nur ein beschränkter Markt für Beteiligungen an Crowdinvestingprojekten. Die Veräußerung von Beteiligungen an Crowdinvestingprojekten ist aufgrund des entsprechend beschränkten Marktes nur eingeschränkt möglich.



14.7. Es obliegt allein dem Investor, zu entscheiden, ob er unter Nutzung der BERGFÜRST-Website in Crowdinvestingprojekte investiert und in welche Crowdinvestingprojekte er investiert. Die auf der BERGFÜRST-Website verfügbaren Informationen stellen keine Beratungsleistung von BERGFÜRST dar und ersetzen keine fachkundige Beratung. BERGFÜRST empfiehlt dem jeweiligen Investor, sich vor der Investitionsentscheidung gegebenenfalls über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen eines solchen Geschäfts zu informieren. Jede Beteiligung kann einen Totalverlust der Investitionssumme zur Folge haben.



14.8. Auf die in den Informationen aufgeführten Risiken wird hingewiesen.







15. Vertragsübernahme



15.1. Im Falle einer (i) Insolvenz-Anmeldung von BERGFÜRST oder (ii) wenn über das Vermögen von BERGFÜRST das Insolvenzverfahren rechtskräftig eröffnet wird oder (iii) die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder (iv) BERGFÜRST liquidiert wird oder (v) BERGFÜRST den Geschäftsbetrieb einstellt, ist jeder Initiator eines Crowdinvestings berechtigt, das Geschäftsverhältnis mit dem Investor anstelle von BERGFÜRST fortzuführen, dies beinhaltet insbesondere die Verwaltung und Nutzung des Kundenprofils und der Kundendaten des Investors.







16. Schlussbestimmungen



16.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Rechtsverhältnis zwischen BERGFÜRST und den Investoren unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.



16.2. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und anderen Regelungen, die der Investor bestätigt, haben die anderen Regelungen Vorrang. Dies gilt insbesondere für die Verträge zum Beteiligungserwerb.



16.3. BERGFÜRST behält sich das Recht vor diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Investoren per Postfach-Nachricht [spätestens zwei Wochen] vor Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht ein Investor der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Postfach-Nachricht schriftlich oder in Textform gegenüber BERGFÜRST, gelten die geänderten AGB als angenommen. BERGFÜRST wird die Investoren in der E-Mail über die Änderung der AGB auf die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Wenn ein Investor mit den Änderungen der AGB nicht einverstanden ist, muss er die Nutzung des Dienstes von BERGFÜRST einstellen. (13)




Stand: Mai 2015

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