BALANCE YOGA INSTITUT GMBH & CO. KG  -  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  

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kritische Inhalte!

Der Vertrag wurde auf kritische Inhalte gesetzt, da wichtige Klauseln ohne Kennzeichnung vom Vertragsanbieter verändert wurden.
(06.02.2023, Team Wikimarx)

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Mitgliedschaftsverträge gelten für eine bestimmte Laufzeit und verlängern sich ohne Kündigung automatisch. (bearbeiten)
(2)
B
Mehrfachkarten sind nicht übertragbar, maximal 36 Monate gültig und nicht rückerstattungsfähig. (bearbeiten)
(3)
B
Bei Mitgliedschaftsverträgen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Grundlaufzeitende. (bearbeiten)
(8)
B
Der Zutritt zu Kursen ist nur bis Kursbeginn möglich. Einzellfallregelungen sind möglich. Ein Zutritt nach 10 Min. nach Kurzbeginn ist in jedem Fall ausgeschlossen. (bearbeiten)
(10)
B
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, seine Forderungen an den externen Dienstleister, Eurofit24 GmbH abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. (bearbeiten)
(11)
B
Preisänderungen werden 3 Monate vorab angekündigt und sind danach wirksam. Es besteht dabei für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht. (bearbeiten)
(4)
C
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. (bearbeiten)
(5)
C
Eine Ruhezeit kann aus gesundheitlichen oder örtlichen Gründen (vorübergehende Wohnsitzverlegung weiter als 50 km) von mindestens einem und maximal 6 Monaten beantragt werden. Jedes Mitglied (ab 12 Monate Grundlaufzeit) kann ohne Angabe von Gründen eine einmonatige Ruhezeit in Anspruch nehmen. (bearbeiten)
(6)
C
Der Vertragsanbieter kann eine maximale Kursteilnehmerzahl festlegen. (bearbeiten)
(7)
C
Bei großer Nachfrage können Voranmeldungen notwendig werden. (bearbeiten)
(9)
C
Bei bezuschussten Präventionskursen durch die Krankenkassen erbringt der Teilnehmer den Nachweis seiner Teilnahme an den Kursen selbst. Für das Ausstellen einer gesonderten Bescheinigung berechnet der Vertragsanbieter eine Servicegebühr von 10€. (bearbeiten)
(12)
C
Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Für mitgebrachte Wertsachen wird keine Haftung übernommen. (bearbeiten)
(13)
C
Die Kosten für den Verlust eines Spindschlüssels betragen 90 Euro. Der Ersatz eines Mitgliedsausweises kostet 20 Euro. (bearbeiten)
(14)
C
Der Nutzer verpflichtet sich, Änderung seiner persönlichen Daten, die für das Vertragsverhältnis von erkennbarer Bedeutung sein können, Balance Yoga Institut unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (bearbeiten)
(15)
C
[]
Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen nur zu nutzen, wenn er nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet und keine medizinische Bedenken der Teilnahme entgegen stehen. (bearbeiten)
(16)
C
Der Nutzer willigt ein, von Balance Yoga per E-Mail, Telefon und den Postweg über Neuigkeiten informiert zu werden. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Die ausgehängte Hausordnung von Balance Yoga Institut ist zu beachten. (bearbeiten)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“) DER BALANCE YOGA INSTITUT GMBH & CO. KG (“BALANCE YOGA INSTITUT”)
Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von Balance Yoga Institut unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

1. Angebote von Balance Yoga Institut

1) Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die zum Ende vertraglichen Laufzeit kündbar sind und sich mangels Kündigung automatisch verlängern. Sie be- rechtigen das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitglieds- beitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definier- ten Angebotes von Balance Yoga Institut sowie der entsprechenden Angebote der jeweiligen Betriebsstätten. (1)

2) Mehrfachkarten sind Nutzungsverträge, die den Erwerber zu maximal 10 Kursbesuchen innerhalb der gewählten Laufzeit (maxi- mal 36 Monate) berechtigen. Eine Kündigung ist nicht möglich, ein Anspruch auf Rückerstattung - oder der Vergütung nicht genutzter Einheiten besteht nicht. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar. Mehrfachkarten können auf Kundenwunsch mit einem Laufzeitver- zicht kombiniert werden. (2)Näheres regelt 15.

3) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von Balance Yoga Institut enthalten sind (Massagen, Einzelunterricht u.a.). Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.

4) Das Nähere regeln jeweils diese AGB.

2. Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko

1) Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“ oder „Vertrags- partner“) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner na- mentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch „Mitglied“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwor- tungsbereich von Balance Yoga Institut die Nutzung für einen unzu- mutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.

2) Balance Yoga Institut kann die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage des mit Lichtbild des Nutzers versehenen Mitgliedsausweises abhängig machen. Ebenso ist eine Nutzung nur möglich sofern der Mitgliedsausweis oder sein techni- sches Äquivalent mitgeführt wird. Zum Erhalt von Spindschlüsseln ist ein adäquater Pfand zu hinterlegen. Der Mitgliedsausweis und Spindschlüssel bleiben in jedem Fall Eigentum von Balance Yoga In- stitut. Der Mitgliedsausweis ist bei Ende des Nutzungsverhältnisses, sonstiges Eigentum von Balance Yoga Institut (z.B. Spindschlüssel) sind spätestens bei Verlassen der Fläche an Balance Yoga Institut zurückzugeben.

3) Die ausgehängte Hausordnung von Balance Yoga Institut ist zu beachten. <1>

3. Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung

1) Mitgliedschaftsverträge (§ 1 Abs.1) werden nach konkreter Ver- einbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspart- ners für die Dauer von 1, 6, 12 oder 24 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein Vertragsbeginn bezeichnet, so beginnt der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat.

2) Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird der Mitgliedschaftsver- trag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich auf unbe- stimmte Zeit und kann beiderseits mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden. Verträge mit einer Grundlaufzeit von einem Monat verlängern sich nicht auto- matisch. (3)

3) Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündi- gung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grun- des bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündi- genden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

4) Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Mo- nat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Ver- legung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von Balance Yoga Institut oder einer seiner Betriebsstätten mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kün- digungsrecht).

5) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung muss Datum, Namen, Adresse, Kundennummer und Unterschrift enthal- ten, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Die Kündigungs- erklärung des Vertragspartners ist an die die auf Seite 1 genannte Adresse von Balance Yoga Institut zu richten. (4)

6) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rück- wirkend möglich.

7) Bei Mehrfachkarten (§ 1 Abs. 2) besteht kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

4. Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

1) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen berufsbedingten Auslandsauf- enthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von Balance Yoga Institut oder einer seiner Betriebsstätten mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt mindestens einen vollen Vertragsmo- nat (bei Vorlage einer Bescheinigung über diesen Mindestzeitraum), maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate.

2) Jedem Mitglied (mit einer 12- oder 24-Monatigen Mitglied- schaft) steht es frei, auch ohne die in Ziffer 4.1 genannten Gründe zweimal jährlich eine Ruhezeit für jeweils maximal einen Monat zu beantragen.

3) Beginn und Dauer der Ruhezeit ist Balance Yoga Institut durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit, ggf. unter Vorlage der er- forderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist ausnahmslos nicht möglich.

4) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und An-

gebote von Balance Yoga Institut und seiner Betriebsstätten nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhe- monate. Eine Kündigung zu Beginn und während der Ruhezeit ist nicht möglich.

5) Für die Beantragung der Ruhezeit wird eine Servicegebühr in Höhe von 15€ pro Pause erhoben.
(5)

5. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn,Änderung des Kurs- angebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

1) Balance Yoga Institut ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kur- steilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisa- torischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teil- nehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird auf der Website www. balanceyoga.de oder/und durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt. (6)

2) Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist Balance Yoga Ins- titut berechtigt eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten. Die Einführung der Voranmeldung wird auf der Website www.balanceyo- ga.de oder/und durch Aushang bekannt gemacht. (7)

3) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu er- möglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht. Im Einzelfall entscheiden die Mitarbeiter von Balance Yoga Institut, ob ein Zutritt nach Ablauf der Anfangsentspannung noch gestattet ist. Ein Zutritt, der später als 10 Minuten nach Kursbeginn erfolgt, ist jedoch ausgeschlossen. (8)

4) Balance Yoga Institut ist berechtigt, das Kursangebot, die zeit- liche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner/ Nut- zer vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen. Kursan- gebote können auch ausserhalb des Studios stattfinden. Die Lage der Örtlichkeiten wird auf der Website www.balanceyoga.de oder/ und durch Aushang bekannt gemacht.

5) Balance Yoga Institut ist im Rahmen des Absatzes 4) insbeson- dere berechtigt, die Nutzung das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemei- nen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder In- standhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen oder höherer Gewalt (z.B Demonstrationen, Straßensperren, Sturm, Feuer, starker Regen/Schneefall) notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von 4 Wochen durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die insgesamt einen Zeitraum von zwei Kalenderwo- chen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.

6) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Ver- tragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungs- gebühren zu verlangen.

6. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

1) Die Nutzungsgebühren decken die Nutzung sämtlicher Einrich- tungen und Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Ausgenommen sind Workshops, ferner solche Einrichtungen, Kurse, Reisen und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als ge- sondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

2) Präventionskurse: Die Möglichkeiten der Bezuschussung der ver- schiedenen Krankenkassen sind unterschiedlich. Die Rahmenbedin- gungen hierfür regelt der „Leitfaden Prävention“ der GKV. Die von Balance Yoga Institut als solche angebotenen „Präventionskurse“ erfüllen bei gesonderter Bezahlung die allgemeinen Vorausset- zungen der Bezuschussungsfähigkeit durch die Krankenkassen. Es obliegt dem Vertragspartner, sich vor Kursbelegung zu informie- ren, ob - und unter welchen Bedingungen seine Krankenkasse den gewünschten Kurs bezuschusst. Balance Yoga Institut übernimmt insofern keinerlei Haftung. Den Nachweis gegenüber der Kranken- kasse über seine Teilnahme erbringt der Teilnehmer selbst. Für das Ausstellen einer gesonderten Bescheinigung berechnen wir eine Servicegebühr von 10€. (9)

3) Die Aufnahmegebühr und Mitgliedschaftsbeiträge sind durch Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren zu zahlen. Der Vertrags- partner ermächtigt das Balance Yoga Institut sowie die Eurofit24 GmbH für die Dauer der Mitgliedschaft, die Aufnahmegebühr und die vereinbarten Mitgliedschaftsbeiträge von einem Bankkonto ein- zuziehen bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind Balance Yoga Institut unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Die Be- rechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt unberührt. Die Aufnahmegebühr wird mit Abschluss des Mitgliedschaftsver- trages fällig. Der Abbuchungszeitpunkt der Mitgliedschaftsbeiträge wird von Balance Yoga festgelegt. Die Einzugsermächtigung ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu erteilen und kann nur bei nicht-vertragsgemäßen Abbuchungen entzogen werden. Dieser Vorgang muss schriftlich gegenüber Balanceyoga mitgeteilt werden.

4) Balanceyoga ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Ver- trag an den externen Dienstleister, Eurofit24 GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. (10)Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten; z.B.: (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszah- lungszyklus und Kündigungsstatus des Vertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber des Bankkontos des Lastschrifteinzugs, ...) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag ge- gen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Eurofit24, Gläubiger-Identifi- kationsnummer DE28ZZZ00000361663 ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kredi- tinstitut anweise, die von Eurofit24 auf mein Konto gezogenen Last- schriften einzulösen. Dieses Mandat umfasst ebenso alle weiteren Forderungen die gegen mich entstehen.

5) Ein Wechsel des Zahlungsdienstleisters behält sich Balanceyoga vor. Eine gesonderte Mitteilung über den Wechsel erfolgt nicht. Die gewährten Berechtigungen gehen in diesem Vorgang an den neuen Dienstleister über. Eine separate Einwilligung zum Datentransfer ist nicht erforderlich.

6) Balance Yoga Institut ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Ka- lendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtba- ren Aushang in den Räumlichkeiten von Balance Yoga Institut oder schriftlicher Information der betreffenden Kunden mit betragsmä-

ßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspart- ner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.
(11)

7) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist Balance Yoga Institut berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksam- keit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

8) Sofern Balance Yoga Institut Preisvergünstigungen aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. Balance Yoga Institut ist berechtigt anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nut- zungspreis zu verlangen und einzuziehen, sofern der Nutzer nach Ablauf des Vergünstigungszeitraums nicht unaufgefordert ein neues Dokument vorlegt, was ihn zur Verlängerung der Ermäßigung (z.B. Studentenausweis) berechtigt.

9) Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann der Balance Yoga oder der DienstleisterI eine Kosten-, Auf- wands- und Bearbeitungspauschale verlangen. Gleiches gilt für die Einleitung eines Inkassoverfahrens. Es steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden. Es gelten die Gebühren des Dienstleisters. Diese stellt Balance Yoga auf Anfrage zur Ver- fügung.

10) Forderungen die durch Balance Yoga an den Dienstleister abge- treten wurden, werden durch diesen verfolgt und liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Balance Yoga. Eine Tilgung der Forderungen erfolgt gegenüber dem Eigentümer der Forderung - im Regelfall dem Dienstleister: Eurofit24 GmbH.

7. Haftung

1) Balance Yoga Institut haftet für etwaige Schäden insoweit, als (a) Balance Yoga Institut, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungs- gehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von Balance Yoga Institut in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; (b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen; (c) sonstige zwingende ge- setzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

2) Darüber hinaus haftet Balance Yoga Institut, auf die Höhe des ty- pischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die Balance Yoga Institut oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht schuldhaft verursacht haben.

3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitge- brachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Balance Yoga Institut keine Haftung. (12)

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von Balance Yoga Institut ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehal- tungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber Balance Yoga Institut.

9. Schadenspauschalen bei Verlust von Eigentum von Balance Yoga Institut

Für den Verlust eines Spindschlüssels ist vom Nutzer eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt EUR 90,00 zu entrichten, für den Verlust eines Mitgliedsausweises oder Leih- handtuches entsprechend in Höhe von EUR 20,00. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstan- den oder wesentlich niedriger als diese Pauschale. (13)

10. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persön- lichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, Ba- lance Yoga Institut unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzu- teilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeits- verhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif). (14)

11. Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Balance Yoga Institut nur zu nutzen, wenn er nicht unter an- steckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. Balance Yoga Institut ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer anste- ckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen. (15)

12. Datenschutzbestimmungen

Der Nutzer wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin- gewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungs- zwecken von Balance Yoga Institut gemeinsam mit Balance Yo- ga-Partnerstudios bzw. Balance Yoga Betriebsstätten elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Die Bestimmungen des Daten- schutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Der Nutzer willigt ein, von Balance Yoga oga per E-Mail, Telefon und den Postweg über Neuig- keiten informiert zu werden. (16)Sollte dies nicht gewünscht sein, bitte streichen. Die Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Zahlungs- dienstleister zum Zwecke der Abrechnung, der Forderungsübergabe oder des Inkassos. Ausgenommen ist ebenso die Weitergabe an Dienstleister die für die Buchung von Leistungen über Web/App oder sonstige Wege verantwortlich sind. Ebenso diejenigen, die für den Versand von Infopost oder Newslettern zuständig sind.

13. Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten

Wird das gebuchte Einzelangebot (§ 1 Abs. 3) durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist Ba-

lance Yoga Institut berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistung zu verlangen. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

14. Mitgliedsausweise / Zugangskontrolle

1) Balance Yoga stellt mir für die Dauer des Vertragsverhältnisses kostenfrei einen Mitgliedsausweis in adäquater Form zur Verfügung. Dieser kann in Form eines Armbandes oder eines anderen maschi- nenlesbaren Gegenstücks bereitgestellt werden. Ein Anspruch auf eine spezifische Art des Ausweises besteht nicht. Ich damit einver- standen, dass ein Bild meines Gesichtes mit meinem Kundenkoto gespeichert wird.

2) Zum Laufzeitende des Vertragsverhältnisses übergebe ich die- sen unbeschädigt (im Rahmen der üblichen Nutzung) an Balance Yoga zurück. Über die Rückgabe erhalte ich von Balanceyoga eine entsprechende Bestätigung. Ist der Ausweis nicht zum Ende der Laufzeit des Vertrages bei Balanceyoga eingetroffen bin ich damit einverstanden, dass Balance Yoga mein Vertragskonto mit einem Betrag in Höhe von 20€ belastet.

3) Im Falle des Verlustes wird eine Gebühr in Höhe von 20€ für jeden verlorenen Ausweis fällig.

4) Mir ist bewusst, dass der Zutritt in die Studios von Balance Yoga ausnahmslos mit gültigem Ausweis möglich ist. Ein Anspruch auf den Zutritt ohne Ausweis besteht nicht.

15. Mehrfachkarten

1) Mehrfachkarten erlauben es mir innerhalb von 36 Monaten die vertraglich vereinbarten Nutzungskontingente zu verbrauchen. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende der Laufzeit.

2) Balanceyoga bietet an, für einen expliziten Laufzeitverzicht (Pace Option), einen Rabatt auf die Mehrfachkarte zu gewähren. Die Höhe des Rabatts regelt die Preisliste. Mir ist bewusst, dass ich durch den eingeräumten Rabatt die Nutzungsdauer auf die von mir gewählte Laufzeit reduziere. Ein Anspruch auf die Nutzung in voller Laufzeit besteht anschließend nicht mehr.

3) Nutze ich die Möglichkeit des Laufzeitverzichts, erhalte ich die Möglichkeit, die Laufzeit der Mehrfachkarte gegen Entrichtung ei- ner Gebühr um 3 Monate zu erhöhen. Die Gebühr beträgt 35 €. Die laufzeitreduzierte Karte kann beliebig oft gegen die jeweilige Entrichtung der Gebühr verlängert werden. Jedoch maximal bis zu einer Gesamtnutzungsdauer von 36 Monaten. Die Gebühr wird für jede Verlängerung separat fällig. Der Antrag auf Verlängerung muss schriftlich erklärt werden. Der Antrag muss während der ursprüng- lichen Gültigkeit der laufzeitreduzierten Karte gestellt werden. Trifft der Antrag nach Ende der Laufzeit ein, ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich. Gegebenenfalls vorhandene Kontingente verfallen. Das Nutzungsrisiko liegt beim Nutzer der Mehrfachkarte.

16. Studentenrabatte

Bei den Angeboten für Studenten handelt es sich um rabattierte Angebote unserer regulären Angebote. Es gelten demgemäß die Vertragsbedingungen der regulären Angebote.
Studenten legitimieren sich durch regelmäßige Vorlage einer gülti- gen Immatrikulationsbescheinigung. Diese ist Balance Yoga unauf- gefordert umgehend nach Ausstellung vorzulegen. Dies kann durch eine E-mail an info@balanceyoga.de erfolgen.

Wird die Bescheinigung nicht vorgelegt, verliert der Nutzer den An- spruch auf die zuvor gewährten Rabatte. Der Laufzeitvertrag wird demgemäß in einen regulären Vertrag umgewandelt. Hiermit erklärt sich der Nutzer explizit einverstanden.

Durch erneute Vorlage eine Immatrikulationsbescheinigung kann der Rabatt wiederhergestellt werden. Die Umstellung erfolgt einen Monat zum Vertragsmonatsende.

17. Anteilige Mitgliedsbeiträge

Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt regulär zum Beginn eines Kalendermonats. Balance Yoga behält sich vor, das Datum des Einzuges zu verändern. Dies kann ohne gesonderte vorherige An- kündigung erfolgen.

Mitgliedsbeiträge werden im ersten und letzten Monat der Vertrags- laufzeit tagesgenau, anteilig abgerechnet. Beginnt die Laufzeit des Vertrages z.B. zum 15. eines Monats, werden die Beiträge vom 15. bis Monatsende berechnet und anteilig im Verhältnis zum jeweili- gen Tarif eingezogen. Gleiches gilt im letzten Laufzeitmonat. Eine Anpassung der taggenauen Abrechnung und die damit verbundene Umstellung auf ein Stichtagsmodell behält sich Balance Yoga vor.

18. Zahlungsverzug

Ist ein Kunde gegenüber Balance Yoga oder einem Dienstleister von Balanceyoga im Zahlungsverzug, kann dieser die vertraglich definierten Leistungen erst nach vollständiger Begleichung der of- fenen Forderungen wieder in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf Zutritt zum Studio besteht bis dahin nicht. Ist ein Kunde mit zwei Raten im Zahlungsverzug werden automatisch die folgenden Raten bis zum Ende des Vertragsverhältnisses sofort fällig. Bei Verträgen die sich innerhalb der Grundlaufzeit befinden betrifft dies die Bei- träge bis zum Ende der Grundlaufzeit. Bei Verträgen außerhalb der Grundlaufzeit, die Beiträge in Höhe von drei Monaten zum Ende des Vertragsmonats.

19. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung

1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht ge- troffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffent- lich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Ge- richtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhält- nis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Frankfurt am Main vereinbart.

3) Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt ei- ner zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.

4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertra- ges einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführba- re Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche re- gelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.

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