Autobutler GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeughalter
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Vertragsanalyse
wichtige Vertragsbestandteile:
(1) C |
Nutzer können Reparaturanfragen auf der Plattform platzieren und bekommen dann drei Angebote von Werkstätten in ihrer Nähe. Davon können die Nutzer ein Angebot annehmen. Eine Annahmepflicht besteht allerdings nicht. (bearbeiten)
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(2) C |
Fahrzeughalter haben keinen Anspruch auf Weiterleitung ihrer Reparaturanfragen an bestimmte Werkstätten und können auch nicht die Zuleitung bestimmter Reparaturangebote verlangen. (bearbeiten)
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(3) C |
Die Fahrzeughalter können die Leistungen nur nach vorheriger Registrierung auf der Webseite in Anspruch nehmen. (bearbeiten)
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(4) C |
Autobutler ist ausschließlich Vermittler von Leistungen. (bearbeiten)
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(5) C |
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern 6 Wochen vorher zugesendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als vom Nutzer akzeptiert. (bearbeiten)
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kritische (unklare) Vertragsbestandteile:
[1] C |
Der Vertragsanbieter kann seinen Leistungen komplett durch Drittunternehmen ausführen lassen. (bearbeiten)
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25.09.2014 16:45 (wichtiger Vertragsbestandteil 1) erstellt von Jules (*)
Zusammenfassung: | Nutzer können Reparaturanfragen auf der Plattform platzieren und bekommen dann drei Angebote von Werkstätten in ihrer Nähe. Davon können die Nutzer ein Angebot annehmen. Eine Annahmepflicht besteht allerdings nicht. |
Kategorie: | wichtiger Vertragsbestandteil |
Priorität: | C (nennenswert) |
Textmarkierung: | Über das Fahrzeugprofil hat der Fahrzeughalter Zugang zu einem von Autobutler auf der Webseite eingerichteten Mitteilungssystem (im Folgenden: „Mitteilungssystem“). Will der Fahrzeughalter an seinem Fahrzeug Reparaturen und Serviceleistungen (im Folgenden: „Reparaturleistungen“) durchführen lassen, kann er über das Mitteilungssystem unter Angabe des Kfz-Kennzeichens eine Anfrage für ein Angebot einer Reparaturleistung (im Folgenden: „Reparaturanfrage“) stellen. Autobutler übermittelt die Reparaturanfrage an Betreiber von Autowerkstätten (im Folgenden „Werkstätten“) in dem Reparaturanfrage an Betreiber von Autowerkstätten (im Folgenden „Werkstätten“) in dem vom Fahrzeughalter angegebenen Postleitzahlgebiet oder angrenzende Gebiete. Diese Werkstätten können dann ein auf die Reparaturanfrage abgestimmtes Angebot (im Folgenden: „Reparaturangebot“) abgeben. Sobald drei Werkstätten ein Reparaturangebot abgegeben haben, löscht Autobutler die Reparaturanfrage im Mitteilungssystem und übermittelt die drei Reparaturangebote dem anfragenden Fahrzeughalter. Der Fahrzeughalter kann nun eines der Reparaturangebote auswählen. Die Auswahl ist verbindlich. Es kommt ein Vertrag über die Durchführung der im Reparaturangebot genannten Reparaturleistungen zustande. Eine Pflicht zum Vertragsschluss besteht für den Fahrzeughalter nicht. |
Verlauf: | keine Änderungen |