Autobutler GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeughalter  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Nutzer können Reparaturanfragen auf der Plattform platzieren und bekommen dann drei Angebote von Werkstätten in ihrer Nähe. Davon können die Nutzer ein Angebot annehmen. Eine Annahmepflicht besteht allerdings nicht. (bearbeiten)
(2)
C
Fahrzeughalter haben keinen Anspruch auf Weiterleitung ihrer Reparaturanfragen an bestimmte Werkstätten und können auch nicht die Zuleitung bestimmter Reparaturangebote verlangen. (bearbeiten)
(3)
C
Die Fahrzeughalter können die Leistungen nur nach vorheriger Registrierung auf der Webseite in Anspruch nehmen. (bearbeiten)
(4)
C
Autobutler ist ausschließlich Vermittler von Leistungen. (bearbeiten)
(5)
C
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern 6 Wochen vorher zugesendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als vom Nutzer akzeptiert. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Der Vertragsanbieter kann seinen Leistungen komplett durch Drittunternehmen ausführen lassen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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1 Kommentar


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    Spam melden Karl (****)  sagt:

Vertragsklausel 17.4 regelt den Übergang der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. In diesem Fall wird der Nutzer informiert und hat ein Austritts- (Ablehnungs-) recht. Daher sehe ich die Leistungsübernahme durch ein Drittunternehmen nicht so kritisch, weshalb ich diese Markierung auf Prio C zurückgestuft habe.

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