AutoScout24 GmbH  -  Werkstattkunden-AGB   (Stand: 01.01.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Änderungen und Stornierungen der gebuchten Werkstattleistung hat der Nutzer bis spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin gegenüber dem Kundenservice von AutoScout24 unter der Telefonnummer 089 4456 1490 oder per Kontaktformular zu erklären. (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter ist nur Vermittler von Werkstattleistungen. Mit der erfolgreichen Vermittlung werden nur der Nutzer und die Werkstatt Vertragspartner. (bearbeiten)
(2)
C
Die Buchung wird von der Werkstatt aufrechterhalten, wenn das Kfz bis zu einer von der Werkstatt festgelegten Uhrzeit am Buchungstag bei der Werkstatt abgegeben wird. (bearbeiten)
(3)
C
Den von AutoScout24 bestätigten Preis für die Werkstattleistung zahlt der Nutzer direkt in der Werkstatt. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
A
[]
Bei nicht fristgerechter Stornierung kann die Werkstatt die Kosten für die gebuchte Werkstattleistung in Rechnung stellen. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Hinweise zum Datenschutz des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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2 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Jules (*)  sagt:

Bin mir nicht sicher, ob das Prio a oder b ist. Wenn ich einen Termin bei einer Werkstatt nicht einhalte, kann mir die Werkstatt den entgangenen Umsatz nicht in Rechnung stellen. Mit dieser Klausel wäre das dann möglich? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich möglich ist. Daher nur Prio b!


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Immer worst case aus Sicht des Nutzers. Auch wenn das rechtlich kaum umsetzbar ist. Mein Votum: Kritisch Prio A. Damit ist der gesamte Vertrag kritisch.

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