Auto Europe Deutschland GmbH - Allgemeine Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen (Stand: 05.2014)
zurück zur
Vertragsanalyse
wichtige Vertragsbestandteile:
(1) B |
Der Mietvertrag wird direkt vor Ort zwischen dem Mieter und der
Autovermietfirma abgeschlossen und richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen der
Autovermietfirma. (bearbeiten)
|
(4) B |
Die Versicherungsgebühren und –leistungen unterscheiden sich pro Vermieter, Destination und Fahrzeugkategorie. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages
(in Landessprache), die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. (bearbeiten)
|
(5) B |
Es gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. (bearbeiten)
|
(7) B |
Stornierungen bis 48 Stunden vor Mietbeginn sind kostenfrei. Sie erlangen ihre Gültigkeit mit
dem Eingang während der Geschäftszeiten von Auto Europe in Deutschland, wochentags von
9 bis 18 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 10 bis 18 Uhr. (bearbeiten)
|
(2) C |
Der Mietrpeis gilt für den bestätigten Zeitraum. Abweichungen
können zu Mehrkosten führen, z.B. kann der Vermieter bei verfrühter Rückgabe einen
höheren Tagespreis zur Anwendung bringen und bei verspäteter Rückgabe die Zusatzzeit zum
örtlich anwendbaren
Tarif berechnen. (bearbeiten)
|
(3) C |
Wenn Sie Ihr Fahrzeug übernehmen, müssen Sie eine Kaution hinterlegen. Bei den meisten
Vermietern ist hierfür die Vorlage einer international anerkannten, auf den Namen des
Hauptmieters/-fahrers ausgestellten Kreditkarte
obligatorisch. (bearbeiten)
|
(6) C |
In den meisten Destinationen und für die meisten Vermieter bietet Auto Europe gegen einen
geringen Aufpreis die Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall an. (bearbeiten)
|
kritische (unklare) Vertragsbestandteile:
[1] C |
Eine Verlängerung der Mietdauer nach erfolgter Fahrzeugübernahme, d.h. nach Mietbeginn
ist ausgeschlossen. (bearbeiten)
|
08.06.2015 10:16 (wichtiger Vertragsbestandteil 5) erstellt von Karl (****)
Zusammenfassung: | Es gil t, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. |
Kategorie: | wichtiger Vertragsbestandteil |
Priorität: | B (wichtig) |
Textmarkierung: | Es gil t, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. |
Verlauf: | 08.06.2015 10:16 Markierung erstellt von Karl (****) 09.06.2015 14:26 Markierung bearbeitet von Jules (*) |