Auto Europe Deutschland GmbH  -  Allgemeine Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen von Auto Europe Deutschland GmbH   (Stand: 04.2015)

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Bewertung:

relevant

wichtige Vertragsbestandteile:

(8)
B
Stornierungen bis 48 Stunden vor Mietbeginn sind kostenfrei. (bearbeiten)
(1)
C
Nach Reservierungsbestätigung und Bezahlung erhält der Kunde einen Voucher, den der Kunde bei Anmietung des Fahrzeuges dem Vermieter vorlegen muss. (bearbeiten)
(2)
C
Für Wohnmobilbuchungen ist der Gesamtpreis bis spätestens 50 Tage vor der Anmietung zu zahlen. Für Anmietungen die mehr als 50 Tage in der Zukunft liegen, ist bei Buchung eine Anzahlung von mindestens 30% des Gesamtpreises zu leisten. (bearbeiten)
(3)
C
Wenn Sie Ihr Fahrzeug übernehmen, müssen Sie eine Kaution hinterlegen. Bei den meisten Vermietern ist hierfür die Vorlage einer international anerkannten, auf den Namen des Hauptmieters/-fahrers ausgestellten Kreditkarte obligatorisch. (bearbeiten)
(4)
C
Reservierungen und Bestätigungen gelten für die gebuchte Kategorie, nie für ein bestimmtes Modell. (bearbeiten)
(5)
C
Fahrer bzw. zusätzliche, eingetragene Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr (in seltenen Fällen bis zu 3 Jahren) in Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse III (Euroführerschein B) sein. (bearbeiten)
(6)
C
Die Einreise mit dem gebuchten Mietwagen in andere Länder muss bereits bei Buchung angefragt werden und bedarf der Genehmigung des jeweiligen Vermieters. (bearbeiten)
(7)
C
Eine Verlängerung der Mietdauer nach erfolgter Fahrzeugübernahme, d.h. nach Mietbeginn ist ausgeschlossen. In diesem Fall muss eine neue Buchung auf Anfrage erfolgen und ein neuer Mietvertrag mit dem Vermieter eingegangen werden, vorausgesetzt es ist ein Fahrzeug verfügbar. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
Auto Europe behält sich vor, je nach Verfügbarkeit den Vermietpartner auch kurzfristig zu ändern und dem Kunden darüber rechtzeitig zu informieren. (bearbeiten)
[4]
B
[]
Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstößt (z.B. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkoholeinfluss). (bearbeiten)
[1]
C
[]
Zwischen dem Vertragsanbieter und dem Kunden findet kein Leistungsaustausch nach der Umsatzsteuerrichtlinie statt. Eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis kann deshalb nicht erstellt werden. (bearbeiten)
[3]
C
Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages (in Landessprache), die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
A
Es gelten immer die Bedingungen des Mietvertrages des örtlichen Autovermieters, da die Anmietung der nationalen Gesetzgebung des Anmietlandes unterliegt. (bearbeiten)

AGB - Allgemeine Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen von Auto Europe Deutschland GmbH

Vermittlung
Auto Europe Deutschland GmbH vermittelt Mietwagen namhafter Autovermieter weltweit für Auto Europe LLC, 39 Commercial Street, Portland, ME 04101, USA, registriert als Limited Liability Company im Staat Delaware, USA unter Registrierungsnummer 3726730 (nachfolgend „Auto Europe“).

In der Regel erfolgt die Bestätigung der Fahrzeugreservierung über Auto Europe sofort. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Kurzfristbuchungen, Spezialfahrzeuge, Einwegmieten und Sonderzubehör) muss beim Autovermieter angefragt und eine Bestätigung eingeholt werden. Nach Reservierungsbestätigung und Bezahlung erhält der Kunde einen Gutschein/Voucher (per E-mail, Fax oder Brief), den der Kunde bei Anmietung des Fahrzeuges dem Vermieter vorlegen muss. Der Mietvertrag wird direkt vor Ort zwischen dem Mieter und der Autovermietfirma abgeschlossen und richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen der Autovermietfirma. (1)Zwischen Auto Europe und dem Kunden findet kein Leistungsaustausch gemäß § 1.1 Umsatzsteuerrichtlinien statt. Eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis kann deshalb nicht erstellt werden. [1]Auto Europe behält sich vor, je nach Verfügbarkeit den Vermietpartner auch kurzfristig zu ändern und dem Kunden darüber rechtzeitig zu informieren. [2]

Bezahlung
Nach Reservierungsbestätigung ist der Gesamtpreis umgehend an Auto Europe zu zahlen. Die Zahlung muss entweder per Kreditkarte oder durch Lastschrift erfolgen. Erst nach vollständiger Bezahlung erfolgt der Versand des Vouchers/Gutscheins. Bei Buchungen mit einem Anmietdatum innerhalb der folgenden 7 Tage, muss die Zahlung per Kreditkarte sofort erfolgen. Die genannten Preise basieren auf einem 24-Stunden-Rhythmus ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme. Der Mietrpeis gilt für den bestätigten Zeitraum. Abweichungen können zu Mehrkosten führen, z.B. kann der Vermieter bei verfrühter Rückgabe einen höheren Tagespreis zur Anwendung bringen und bei verspäteter Rückgabe die Zusatzzeit zum örtlich anwendbaren Tarif berechnen..

Sonderregelung Wohnmobile
Für Wohnmobilbuchungen ist der Gesamtpreis bis spätestens 50 Tage vor der Anmietung zu zahlen. Für Anmietungen die mehr als 50 Tage in der Zukunft liegen, ist bei Buchung eine Anzahlung von mindestens 30% des Gesamtpreises zu leisten. (2)

Kaution
Wenn Sie Ihr Fahrzeug übernehmen, müssen Sie eine Kaution hinterlegen. Bei den meisten Vermietern ist hierfür die Vorlage einer international anerkannten, auf den Namen des Hauptmieters/-fahrers ausgestellten Kreditkarte obligatorisch. Sogenannte Debitkarten (EC-/Maestro, Visa Elektron etc.) werden nicht akzeptiert. Üblicherweise beträgt die Kaution: Mietpreis plus Gegenwert einer Tankfüllung plus Höhe der möglichen Selbstbeteiligung im Schadensfall plus vor Ort zu zahlende Zusatzkosten für optionale Leistungen. (3)

Fahrzeugkategorie
Reservierungen und Bestätigungen gelten für die gebuchte Kategorie, nie für ein bestimmtes Modell. Die Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Modellen vergleichbarer Grösse und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. (4)

Fahrzeugübernahme/–rückgabe
Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und an welcher Station des Autovermieters Sie den Mietwagen übernehmen und zurückgeben werden. Bei Übernahme am Flughafen benötigen wir die Angabe der Flugnummer und der voraussichtlichen Ankunftszeit, damit bei eventuellen Flugverspätungen die Reservierung aufrecht erhalten werden kann. Bei Anmietung im Stadtbüro genügt die Angabe der Uhrzeit. In der Regel wird das Fahrzeug für maximal 30 bis 60 Minuten nach angegebener Übernahmezeit für Sie bereit gehalten, solange dies mit den Öffnungszeiten der Vermietstation überein stimmt. Bei Fahrzeugübernahme außerhalb der regulären Öffnungszeiten wird vor Ort eine zusätzliche Gebühr berechnet.

Sonderregelung Wohnmobile
Für Wohnmobilbuchungen gelten festgelegte Zeiten zur Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs. Abholungen/Rückgaben außerhalb dieser Zeiten können angefragt werden und sind, wenn verfügbar, immer mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Diese Gebühren können erst bei Bestätigung der Buchung mitgeteilt werden. Bei Abholung erfolgt eine ausführliche Fahrzeugeinweisung.

Zustellungen
Dieser Service ist entweder im Preis enthalten oder er wird von ausgewählten Vermietern – abhängig von den Öffnungszeiten und von der Distanz der beliefernden Vermietstation – gegen Gebühr angeboten. Die Angabe von Hotelname/–ort und Telefonnummer des Hotels ist zum Zeitpunkt der Reservierung unbedingt erforderlich. Die Übergabezeit kann nur ungefähr vereinbart werden, d.h. mit einer Toleranz von bis zu 60 Minuten. Zustellungen/Abholungen an/von Häfen, Privatadressen, Fincas oder Campingplätze sind nicht möglich.

Versicherungsleistungen
Die Versicherungsgebühren und –leistungen unterscheiden sich pro Vermieter, Destination und Fahrzeugkategorie. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages (in Landessprache), die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. [3]Es gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstößt (z.B. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkoholeinfluss). [4]

Erstattung der Selbstbeteiligung
In den meisten Destinationen und für die meisten Vermieter bietet Auto Europe gegen einen geringen Aufpreis die Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall an. Die entsprechenden Konditionen und Preise werden zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt und sind Bestandteil des Vouchers. Diese mögliche Erstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall ist KEINE Versicherung sondern ein Service der Auto Europe LLC. Die Gesellschaft wird über Grund und Höhe des Anspruchs nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.. Wenn das gebuchte Produkt die Rückerstattung der Selbstbeteiligung durch Auto Europe (nicht durch den Vermieter) einschließt, sind im Schadensfall folgende Dokumente einzureichen: Mietvertrag, Schadensbericht des Autovermieters, Unfall-/Schadensprotokoll der örtlichen Polizei oder Anzeige falls kein Unfallgegner beteiligt war oder dieser nicht zu ermitteln war und ein Zahlungsnachweis (Kreditkartenkontoauszug). Nur wenn alle Dokumente vorliegen und Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden können, kann eine Rückerstattung vorgenommen werden.

Diese mögliche Erstattung durch Auto Europe steht in keinerlei Zusammenhang mit der u.g. SuperCDW, welche eine Reduzierung bzw. Ausschluss der Selbstbeteiligung im Schadensfall direkt beim jeweiligen Autovermieter betrifft.

Schadenskosten an Innenraum, Motor, Kupplung, Getriebe, Unterboden, Ölwanne und Dach werden in keinem Fall erstattet (Bei einigen Produkten schließt die Erstattung Schäden an Dach und Unterboden ein. Details entnehmen Sie bitte dem Voucher bzw. der letzten Voucherseite). Ebenfalls ausgenommen von der Erstattung sind Schäden an oder Verlust von persönlichen Gegenständen, Fahrzeugdiebstahl der durch Verlust des Fahrzeugschlüssels verursacht wurde, Mietausfallkosten des Vermieters wegen Immobilisierung des Fahrzeugs, Abschleppgebühren, ggf. anfallende Bearbeitunggebühren im Schadensfall, Verwaltungsgebühren sowie persönliche Folgekosten wie Telefongebühren, Hotelübernachtungen und andere Fahrtkosten (öffentliche Transportmittel & Taxis).

Eine Erstattung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gegen die örtliche Straßenverkehrsordnung zu einem Unfall geführt hat und/oder ein Bußgeld verhängt wurde und/oder eine Straftat begangen wurde und/oder wenn die Versicherung vor Ort (auch die Versicherung eines möglichen Unfallgegners) die Schadensregulierung ablehnt.

Es gelten immer die Bedingungen des Mietvertrages des örtlichen Autovermieters, da die Anmietung der nationalen Gesetzgebung des Anmietlandes unterliegt. <1>

Sonderregelung Wohnmobile
Auto Europe bietet die Erstattung der Selbstbeteiligung für Wohnmobile NICHT an.

Zusätzliche Versicherungen
Direkt beim Autovermieter vor Ort können zusätzliche Versicherungen (z.B. PAI = Insassenunfallversicherung und/oder SuperCDW = Ausschluss/ Reduzierung der Selbstbeteiligung) abgeschlossen werden. Auto Europe erstattet in keinem Fall Gebühren für durch den Kunden direkt beim Vermieter abgeschlossene zusätzliche Versicherungen, auch wenn diese im Nachhinein nicht notwendig gewesen wären.

Führerschein
Fahrer bzw. zusätzliche, eingetragene Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr (in seltenen Fällen bis zu 3 Jahren) in Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse III (Euroführerschein B) sein. (5)Der Führerschein muss in jedem Fall im römischen Alphabet ausgestellt sein. Bei allen Vermietern gilt ein Mindestmietalter, bei einigen auch ein Höchstmietalter, jeweils für Fahrer und Zusatzfahrer. Bei Fahrzeugübernahme muss neben dem Führerschein ein gültiger Reisepass/Personalausweis vorgelegt werden. Bei Anmietung in Ferndestinationen ist die Vorlage einer internationalen Fahrerlaubnis unbedingt empfehlenswert, bei einigen Vermietern sogar Pflicht.

Sonderregelung Wohnmobile
Bitte beachten Sie, dass bei Wohnmobilen abhängig vom zulässigem Gesamtgewicht ein Führerschein der Klasse C1 (Euroführerschein) benötigt wird.

Zusätzliche Fahrer
Bei einigen Autovermietern sind die Kosten für zusätzliche Fahrer bereits im Mietpreis enthalten, bei anderen wird der Betrag vor Ort extra pro Miettag und Zusatzfahrer zzgl. Steuern berechnet. Über die Höhe der Beträge gibt Ihnen Auto Europe gerne Auskunft. In jedem Fall müssen zusätzliche Fahrer in den Mietvertrag eingetragen werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Zusätzliche Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme anwesend sein und Führerschein und Personalausweis/Reisepass vorlegen.

Einwegmieten
Einwegmieten sind in den meisten Ländern und Regionen ohne Probleme möglich, müssen aber bei Reservierung angefragt und bestätigt werden. Die hierfür vor Ort anfallenden Zusatzkosten können Sie bei Auto Europe erfragen. Nicht mit allen Fahrzeugen und/oder zwischen allen Stationen sind Einwegmieten gestattet bzw. unterliegen zusätzlich einer Mindestmietdauer.

Grenzverkehr
Die Einreise mit dem gebuchten Mietwagen in andere Länder muss bereits bei Buchung angefragt werden und bedarf der Genehmigung des jeweiligen Vermieters. Häufig gibt es Einschränkungen für grenzüberschreitenden Verkehr oder höhere, vor Ort zu zahlende Versicherungsgebühren. (6)

Sonderzubehör
Sonderzubehör wie Winterreifen, Kindersitze o.ä. sollte bereits zum Zeitpunkt der Buchung als Wunsch angegeben werden. Je nach Vermieter wird diese Zusatzausstattung definitiv rückbestätigt oder lediglich als Kundenwunsch in der Buchung vermerkt. Die Kosten für Sonderzubehör sind in Landeswährung direkt vor Ort an den Vermieter zu bezahlen.

Kundenservice
Sollte es doch einmal zu von Ihnen unverschuldeten Problemen kommen, unterstützt Sie Auto Europe gerne bei der Regulierung mit dem Autovermieter. Auto Europe als Vermittler übernimmt jedoch keine Gewährleistung oder Haftung für die Erbringung von Leistungen (inkl. Versicherungen) durch die jeweilige Autovermietung gemäß Mietvertrag oder Erstattung von Beträgen durch den Autovermieter. Kundenanfragen bzw. Reklamationen jeglicher Art sind bis spätestens 90 Tage nach Mietende bei Auto Europe schriftlich einzureichen.

Umbuchungen
Umbuchungen vor Mietbeginn müssen über Auto Europe grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn erfolgen und sind dann nur nach Verfügbarkeit und evtl. zu einem höheren Mietpreis möglich. Auto Europe berechnet keine Gebühr für Umbuchungen, jedoch müssen mögliche Preisänderungen zum Umbuchungszeitpunkt berücksichtigt werden. Bei Verkürzung der Mietdauer oder Übernahme einer kleineren Fahrzeugkategorie erfolgt keine Rückerstattung. Dies gilt auch dann, wenn der Mietwagen verspätet übernommen oder früher abgegeben wird. Alle Änderungen Ihrer Mietwagenbuchung (Flugdaten, Ankunftszeit, Fahrername, Fahrzeugkategorie etc.) müssen unbedingt an Auto Europe Deutschland und nicht direkt dem Vermieter mitgeteilt werden. Eine Verlängerung der Mietdauer nach erfolgter Fahrzeugübernahme, d.h. nach Mietbeginn ist ausgeschlossen. In diesem Fall muss eine neue Buchung auf Anfrage erfolgen und ein neuer Mietvertrag mit dem Vermieter eingegangen werden, vorausgesetzt es ist ein Fahrzeug verfügbar. (7)

Sonderregelung Wohnmobile
Eine Umbuchung ist nur vor dem Anmietdatum und abhängig von der Verfügbarkeit möglich. Die Kosten der Umbuchung belaufen sich auf die zum Zeitpunkt der Umbuchung anfallenden Stornierungskosten plus den neuen zu diesem Zeitpunkt gültigen Mietpreis.

Stornierungen
Stornierungen bis 48 Stunden vor Mietbeginn sind kostenfrei. (8)Sie erlangen ihre Gültigkeit mit dem Eingang während der Geschäftszeiten von Auto Europe in Deutschland, wochentags von 9 bis 18 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 10 bis 18 Uhr. Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn kann der Mietpreis leider nicht mehr erstattet werden. Ebenfalls ist bei Stornierung nach dem gebuchten Anmietdatum/der gebuchten Anmietuhrzeit keine Erstattung des Mietpreises möglich. AUSNAHME: Für bestätigte und bezahlte Buchungen von Vans (7- & 9-Sitzer) mit Anmietzeitpunkt im Juli oder im August wird bei Stornierung der volle Mietpreis einbehalten. Auto Europe erstattet keine bereits bezahlten aber ungenutzten Tage lt. Voucher z.B. bei Nichterscheinen zum Anmietzeitpunkt, bei zu spätem Erscheinen oder bei frühzeitiger Rückgabe. Der Kunde hat die Möglichkeit den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden enstanden ist und somit die Stornokosten zu reduzieren.

Sonderregelung Wohnmobile
Die Kosten für Stornierungen von Wohnmobilbuchungen sind abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und werden gesondert auf dem Angebot bzw. Voucher der Buchung ausgewiesen.

Haftungsbeschränkungen
Auto Europe haftet als Vermittler ausschliesslich für die ordnungsgemässe Erbringung der Vermittlungsleistung, also die Verschaffung der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages zu den vereinbarten Bedingungen. Eine Haftung für nicht zustande kommende Mietverträge vor Ort wird nicht übernommen, wenn Gründe vorliegen, die der Kunde zu vertreten hat. So etwa bei Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente (Führerschein, Reisepass, Voucher, Kreditkarte); Nichtbeachtung von Mindest-/ oder Höchstalterregeln; Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- /Drogenkonsum o.ä.

Im Übrigen haftet Auto Europe auf Schadensersatz unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens Auto Europe. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Auto Europe nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet Auto Europe nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit die Haftung von Auto Europe ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr. Auto Europe haftet nicht für Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis mit dem Vermieter ergeben. Auto Europe übernimmt auch keinerlei Gewähr für das Mietobjekt selbst, insbesondere die technische Ordungsmäßigkeit des Mietwagens und die Gelegenheit für die Zwecke des Kunden. Insoweit sind Ansprüche des Kunden auf seinen Vertragspartner vor Ort beschränkt.

Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages einschließlich dieser Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zu Folge. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für den Fall, dass der Reisende nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von dem Vermittler gegen den Kunden der Gerichtsstand München vereinbart.

Stand April 2015.

Auto Europe Deutschland GmbH
Landsbergerstrasse 155
80687 München
Amtsgericht München HRB 149 828

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