APO-DISCOUNTER/APOTHEKE  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 27.06.2012)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Erst bei Annahme der Bestellung (nicht Eingangsbestätigung der Bestellung) durch den Vertragsanbieter durch eine Bestätigung der Versendung der Ware kommt der Kaufvertrag zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Die Versandkosten innerhalb Deutschlands betragen 3,99 EUR bis zu einem Bestellwert von 20 EUR, darüber entfallen die Versandkosten. (bearbeiten)
(3)
C
Bei der Belieferung von Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln entfallen die Versandkosten für den Versand innerhalb Deutschlands. (bearbeiten)
(4)
C
Die Versandkosten in Länder der EU betragen unabhängig vom Bestellwert 19,99 EUR. Für Lieferungen nach Österreich betragen die Versandkosten unabhängig vom Bestellwert 7,98 EUR. (bearbeiten)
(5)
C
Gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die vom Vertragsanbieter unbestritten oder die rechtskräftig festgestellt sind. Für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gilt dies entsprechend. (bearbeiten)
[2]
C
Mit der Zustimmung der AGB stimmt der Nutzer gleichzeitig auch der Datenschutzerklärung des Anbieters zu. (bearbeiten)

(zurück)

22.10.2012 08:50  (wichtiger Vertragsbestandteil 1) erstellt von 37.201.117.176


Zusammenfassung: Erst bei Annahme der Bestellung (nicht Bestätigungs Email) durch den Vertragsanbieter durch eine Bestätigung oder der Versendung der Ware kommt der Kaufvertrag zustande.
Kategorie:kritischer Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Die Darstellungen im Onlineshop und der Applikation für mobile Geräte enthalten kein Angebot der Apotheke. Erst die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an die Apotheke zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Besteller eine Bestellung bei apo-discounter.de aufgibt, schickt ihm die Apotheke eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei der Apotheke bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Besteller nur darüber informieren, dass seine Bestellung in der Apotheke eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die Apotheke das Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme durch die Apotheke kann nur innerhalb einer vom Kunden bestimmten Annahmefrist (§ 148 BGB) oder, soweit keine Annahmefrist bestimmt wurde, nur bis zu dem Zeitpunkt erfolgen, in welchem der Kunde den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf (§ 147 Abs. 2 BGB). Die Apotheke erklärt ihre Annahme entweder durch Übersendung einer E-Mail, mit welcher sie dem Kunden die Absendung der bestellten Ware bestätigt (Versandbestätigung), oder mit der Absendung der bestellten Ware selbst. In beiden Fällen wird die Annahmeerklärung der Apotheke erst wirksam, wenn sie dem Kunden zugeht.
Verlauf:22.10.2012 08:50  Markierung erstellt von 37.201.117.176
22.10.2012 08:50  Markierung bearbeitet von 37.201.117.176
22.10.2012 08:51  Markierung bearbeitet von 37.201.117.176

loading..