ABOUT YOU GmbH  -  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN   (Stand: 10.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Der Vertragsanbieter übernimmt die Rücksendekosten bei Widerruf des Käufers innerhalb von 14 Tagen. (bearbeiten)
(4)
B
Es wird eine Rückgabegarantie von 100 Tagen angeboten. Dafür muss die Ware vollständig und originalverpackt in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand zurückgesendet werden. (Diese Rückgabegarantie gilt nicht für kundenspezifische Anfertigungen.) (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst mit der Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 2 Tagen zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(5)
C
Es werden keine Versandkosten bei Bestellungen erhoben. (bearbeiten)
(6)
C
Sie stimmen zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann. (Kommentar: Darunter fallen auch Rechnungen.) (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Der Bestelltext wird vom Vertragsanbieter nicht gespeichert. (bearbeiten)
[2]
B
[]
Bei gewissen Zahlungsarten tritt der Vertragsanbieter seine Zahlungsforderung an einen Dritten Dienstleister (Ratepay GmbH) ab. Hierbei werden persönliche Daten zur Identitäts- und Bonitätsprüfung weitergegeben. Die AGB von Ratepay gelten als Teil dieser AGB. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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3 Kommentare


127   |  127    antworten    - 5.147.51.62  sagt:

Dies AGB finden sich auf www.aboutyou.de


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

Das ist immer wieder in E-Commerce AGB zu lesen und kann nur Nachteile für den Käufer haben.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

Diese Klausel könnte auch als Prio A bewertet werden und damit der gesamte Vertrag auf kritische Inhalte. Bei welchen Zahlungsarten tritt der Vertragsanbieter seine Zahlungsforderungen ab? Die AGB eines Drittanbieters als Bestandteil der eigenen AGB zu definieren, ist m.E. auch sehr kritisch!

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