1&1 Telecom GmbH  -  Allgemeinen Geschäftsbedingungen   (Stand: 04.2012)

...

Bewertung:

wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(2)
A
Bei vorhandener Mindestvertragslaufzeit besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Danach verlängert sich die Vertragsbindung immer wieder um die Mindestvertragslaufzeit (maximal ein Jahr). (bearbeiten)
(1)
C
Die AGBs gelten ergänzend (nicht ersetzend) zu den spezifischen Leistungsbeschreibungen und Regelungen (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Kostenlose Zusatzleistungen sind kein Vertragsbestandteil und können nach freiem Ermessen geändert oder eingestellt werden. (bearbeiten)
[3]
B
Die Kündigungsfristen von 1und1 sind in dem Vertrag explizit geregelt und geben der 1und1 viel mehr Spielraum als dem Kunden! (bearbeiten)
[2]
C
Es wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 Euro gesetzt, wenn der Kunde gegen Lizensvereinbarungen verstößt. (vgl. 4.1) (Notz: Wann und wie diese Vertragsstrafe fällig wird ist nicht klar!) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Hinweis auf Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibungen der einzelnen Dienste auf www.1und1.de/agb (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1&1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 1&1 Telecom GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der 1&1 Internet AG, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur (nachfolgend 1&1 genannt), regeln das Vertragsverhältnis zwischen 1&1 und dem Kunden. 1&1 stellt dem Kunden Telekommunikationsdienstleistungen und darauf basierende Online-Anwendungen zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Die Allgemeinen Hinweise unter Ziff. A gelten, sofern sich aus den Besonderen Bedingungen, Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Sondervereinbarungen keine spezielleren Regelungen ergeben. (1)
A. Allgemeine Hinweise
1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
1.1
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in Ergänzung zum Telekommunikationsgesetz (TKG) und den weiteren zwingenden gesetzlichen Regelungen.
1.2
1&1 ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von 1&1 für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. 1&1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
1.3
1&1 kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte Übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
1.4
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt 1&1 nicht an, es sei denn, 1&1 hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn 1&1 in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsgegenstand, Leistungspflichten
2.1
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen AGB insbesondere aus den Regelungen zu einzelnen Diensten in den Besonderen Bedingungen (B.) sowie den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen, Preislisten und ggf. Sondervereinbarungen. Die Leistungsbeschreibungen sind unter www.1und1.de/agb abrufbar. <1>
2.2
1&1 kann den Internet-Zugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.
2.3
Gerät 1&1 mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn 1&1 eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
2.4
Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird 1&1 im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
2.5
1&1 ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. 1&1 ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur, sowie den Netzbetreiber zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.
2.6
Von 1&1 zur Verfügung gestellte kostenlose Zusatzleistungen sind keine Vertragsbestandteile. 1&1 kann diese Leistungen nach freiem Ermessen ändern und/oder einstellen. [1]Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit dem Kunden.
3. Entgelte
3.1
Die Preise sind Festpreise. Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Sind mit dem Kunden nutzungsunabhängige Entgelte vereinbart, so hat 1&1 das Recht, diese im Voraus einzuziehen. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden nach Erbringung der Leistung sofort fällig.
3.2
Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. insbesondere die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt 1&1 die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Der einmalige Bereitstellungspreis für DSL (gemäß aktueller Preisliste) wird dem Kunden zunächst gestundet und daher nicht in Rechnung gestellt. Der Preis wird nur dann sofort fällig und die Stundung wird aufgehoben, wenn der Anschluss vor Ort vor Ablauf der ersten 24 Vertragsmonate entfällt.
3.3
1&1 ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. 1&1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinzuweisen. Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für Verträge, die die Zusage "lebenslang kostenlos telefonieren" enthalten.
3.4
1&1 ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
3.5
Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraums die Entgelte oder deren Bestandteile (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraums bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraums.
3.6
Der erste Abrechnungsmonat beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, spätestens jedoch am Tag der ersten Einwahl oder am Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des 1&1 DSL-Anschlusses oder Aktivierung der Mobilfunkkarte. Die darauffolgenden Abrechnungsmonate enden jeweils einen Tag vor dem gleichen Tag jedes folgenden Kalendermonats. Fehlt dieser Tag in einem Kalendermonat, so endet der Abrechnungsmonat bereits am vorletzten Tag dieses Monats. Internet-Verbindungen, welche am letzten Tag eines jeweiligen Abrechnungsmonats über die Tagesgrenze hinaus andauern, werden in die nächste Abrechnungsperiode übernommen.
3.7
1&1 wird die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben.
3.8
Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist 1&1 berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten pro Rechnung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu verlangen. Falls der Kunde keine oder keine gültige eMail-Adresse bei seinen Kundendaten angegeben hat, ist 1&1 ebenfalls berechtigt eine Bearbeitungsgebühr und Portokosten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu verlangen.
3.9
Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt 1&1, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
3.10
Bei Nichterteilung oder Widerruf einer Einzugsermächtigung durch den Kunden erhebt 1&1 eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste.
3.11.
Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet 1&1 für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt 1&1 vorbehalten.
3.12
Gegen Forderungen von 1&1 kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3.13
Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Rechnungskonto gutgeschrieben und mit der nächst fälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
3.14
Im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages haben sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurücksendenden Sache einen Betrag von 40 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
4.1
Der Kunde erhält von 1&1 - soweit nicht anders vereinbart - ein zeitlich auf die Vertragsdauer befristetes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von 1&1 für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
4.2
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
4.3
Die von 1&1 erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
4.4
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von 1&1 nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
4.5
Soweit dem Kunden von 1&1 ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an 1&1 zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber 1&1 bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
4.6
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde 1&1 eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00. [2]
5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
5.1
1&1 ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
5.2
Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
5.3
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Regelungen mit dem Kunden, insbesondere in den Besonderen Bedingungen. (2)
5.4
Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist 1&1 berechtigt den Vertrag, bei einer Restlaufzeit des Vertrages von bis zu 6 Monaten mit einer Frist von 1 Monat, bei einer Restlaufzeit zwischen 6 und 12 Monaten mit einer Frist von 2 Monaten, und bei einer sonstige Restlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. [3]
5.5
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
5.6
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insbesondere dann vor, wenn der Kunde
schuldhaft gegen eine der in den Ziffern A. 4. und 6. geregelten Pflichten verstößt,
bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät,
bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät.
5.7
Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 45 EUR zzgl. 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
5.8
Der Kunde kann einen Vertrag, der auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
5.9
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 127 II BGB findet keine Anwendung). Der Kunde ist auch berechtigt, online über das 1&1 Kündigungstool (http://vertrag.1und1.de) zu kündigen
5.10
Bestellt der Kunde Zusatzleistungen zum Vertrag, so gilt - soweit nicht anders geregelt - für diese ebenfalls die vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Zusatzleistungen können gemäß den genannten Kündigungsregelungen auch einzeln unter Fortführung des Vertrages im Übrigen gekündigt werden.
6. Pflichten des Kunden und Verantwortlichkeit für selbstproduzierte Inhalte, Nutzung der Leistungen
6.1
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen der 1&1 in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und unter Berücksichtigung Rechte Dritter zu nutzen
6.2
Der Kunde sichert zu, dass die 1&1 mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, 1&1 jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von 1&1 binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer des Kunden, ggf. seine Rechtsform und - bei Nutzung des Lastschriftverfahrens - seine Bankverbindung.
6.3
Der Kunde kann gegenüber 1&1 schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.
6.4
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist 1&1 berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
6.5
Der Kunde verpflichtet sich, von 1&1 zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von 1&1 nutzen, haftet der Kunde gegenüber 1&1 auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
6.6
Der Kunde ist verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Servers und/oder sonstiger Leistungen vermieden wird.
6.7
Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge, Homepages etc.) selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von Inhalten von 1&1 nicht verlangen.
6.8
Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit ggü. 1&1 die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug und eine entsprechende Bankverbindung aufrechtzuerhalten. Dies gilt insbesondere für einmalige und/oder geringfügige Beträge.
7. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche
7.1
Mängel und Störungen sind 1&1 unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis in schriftlicher Form mitzuteilen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Geltendmachung von nicht rechtzeitig gerügten Mängeln und Störungen ist ausgeschlossen.
7.2
Für Personenschäden haftet 1&1 unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet 1&1 nur dann, wenn 1&1 oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von 1&1 oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von 1&1 auf solche typischen Schäden begrenzt, die für 1&1 zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
7.3
Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
7.4
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a in jedem Fall unberührt.
8. Datenschutz
8.1
1&1 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende, notwendige Einwilligung soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
Im Übrigen ist 1&1 ebenfalls berechtigt, die im Zusammenhang mit der Vertragsbegründung erhaltenen personenbezogenen Daten des Nutzers ohne weitergehende Einwilligung für folgende Zwecke zu verwenden:
E-Mail-Werbung oder Markt- und Meinungsforschung per E-Mail für eigene Waren- und Dienstleistungen.
Postalische Werbung oder postalische Markt- oder Meinungsforschung für eigene Waren- und Dienstleistungen.
Sie haben die Möglichkeit, der genannten weitergehenden Datenverwendung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die 1&1 Telecom GmbH, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur oder per E-Mail an datenschutz@1und1telecom.de zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs kann es aus technischen Gründen kurzfristig noch zu weiteren Zusendungen kommen.
Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.
8.2
Adress- und Negativdaten werden an andere mit 1&1 gemäß §§15ff. AktG verbundene Unternehmen und eine zentrale Datei übermittelt, die von der United Internet AG zum Zwecke des Schutzes aller mit der United Internet AG gem. §§15ff. AktG verbundenen Unternehmen geführt wird. Solchermaßen mit der 1&1 und der United Internet AG verbundenen Unternehmen werden diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden zur Verfügung gestellt.
8.3
1&1 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. 1&1 trägt durch umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen für die Sicherheit der dem Kunden bereitgestellten Systeme Sorge. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
8.4
Weiterhin weist 1&1 den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es ggf. ergänzende Hinweise zum Datenschutz in einzelnen Besonderen Bedingungen zu bestimmten Leistungen geben kann.
9. Sonstiges
9.1 Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist - soweit nicht anderweitig vereinbart - Montabaur ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. 1&1 ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG).
9.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag), steht dem Kunde das unten beschriebene gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Online-Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei der Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei der Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss und in beiden Fällen auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
1&1 Telecom GmbH, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei Dienstleistungen kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Werteersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht (z. B. Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird.
B. Besondere Bedingungen
I. Internet-Dienstleistungen (Internet-Zugang und -Anschluss)
Dieser Teil der Besonderen Bedingungen regelt alle Verträge zwischen 1&1 und ihren Kunden, durch die der Kunde berechtigt wird, die 1&1 Internet-Dienstleistungen zu nutzen.
1. Leistungsgegenstand, Vertragspflichten
1.1
Die Einzelheiten der Leistung des 1&1 Internet-Zugangs ergeben sich aus diesen Besonderen Bedingungen, Leistungsbeschreibungen und ggf. gesonderten Vereinbarungen mit dem Kunden. Die Überlassung eines etwaig erforderlichen Telefon-Anschlusses der Deutschen Telekom AG ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen.
1.2
Der Zugang über Festverbindungen ist nicht vorgesehen. Die vorgenannten Bestimmungen haben keine Gültigkeit, sofern bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde.
1.3
In den ersten drei Monaten der Nutzung ab Vertragsschluss ist 1&1 berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Kunden variable Leistungen nur bis zu einem Gegenwert von jeweils EUR 76,00 je Abrechnungszeitraum zur Verfügung zu stellen, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird.
1.4
1&1 ist berechtigt, den Zugriff auf Webseiten des Kunden oder Dritter, Internet-Newsgroups oder IRC-Kanäle abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen in solchen Fällen nicht.
1.5
Wird ein Tarif, der nur zur nicht gewerblichen Nutzung berechtigt, tatsächlich gewerblich genutzt, so ist 1&1 berechtigt, diesen zu sperren. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet.
1.6
1&1 ist berechtigt, als erste bei der Einwahl aufgerufene Seite das 1&1-Portal einzustellen.
1.7
1&1 behält sich vor, einzelne Produktbestandteile eines Tarifes durch äquivalente Produktbestandteile zu ersetzen.
1.8
Mit der Highspeed-Garantie gewährleistet 1&1, dass der Kunde einen 1&1 Highspeed-Netzanschluss gem. Leistungsbeschreibung mit der an seinem Telefonanschluss maximal verfügbaren Geschwindigkeit (bis zu maximal 16.000 kbit/s im Downstream), die durch die Technologie-Partner von 1&1 zur Verfügung gestellt werden kann, erhält. Sollte sich diese maximal verfügbare Geschwindigkeit während der Mindestvertragslaufzeit ändern, erhält der Kunde kostenlose Bandbreiten-Upgrades. Hierfür überprüft 1&1 gemäß den Ausbauplänen der Technologie-Partner einmal im Monat, ob am Anschluss des Kunden technisch eine höhere Bandbreite zur Verfügung gestellt werden kann
1.9
1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.
2. Entgelte
2.1
Im Verzugsfall ist 1&1 berechtigt, den Internet-Zugang, den 1&1 DSL-Anschluss sowie - soweit Gegenstand des Vertrages - die Internet-Präsenzen des Kunden sofort zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiter zu bezahlen.
2.2
Der Kunde zahlt alle durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er für bestimmte Kosten nicht verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung, das Passwort zu seinem jeweiligen persönlichen Konfigurationsmenü sowie das persönliche Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Speicherung eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber 1&1 für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt 1&1 von allen durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten und Ansprüchen Dritter frei, sofern er nicht den Nachweis führt, dass er für diese nicht verantwortlich ist.
3. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung und Schadensersatz
3.1
Der Vertrag über die Nutzung des 1&1 Internet-Zugangs kommt vorbehaltlich einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch 1&1 spätestens mit dem Zugang der Zugangskennung beim Kunden oder - sofern Bestandteil des Vertrages - mit der Aktivierung der Mobilfunkkarte zustande. Erfolgt die Freischaltung des 1&1 Internet-Zugangs zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Vertrag bereits durch die Freischaltung zustande.
3.2
Zusatzleistungen zum 1&1 Internet-Zugang können - soweit nicht anderweitig geregelt - mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
3.3
Sofern der Kunde Zusatzleistungen zum 1&1 Internet-Zugang bestellt hat, führt die Beendigung des Vertrages über die Nutzung des 1&1 Internet-Zugangs automatisch zur Beendigung der Zusatzleistungen.
3.4
Ergänzend zu Ziff. A. 5.6 liegt für 1&1 ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Kunde
schuldhaft gegen eine der in Ziff. B. I. 6.2 geregelten Pflichten verstößt.
4. Pflichten des Kunden
4.1
Hardware, die im Paket mit dem Abschluss eines 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages verkauft wird, dient dem Einsatz bei der Nutzung des 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages durch den Kunden und ist nicht zur Weiterveräußerung als Neuware bestimmt. Der Kunde darf diese Hardware frühestens 6 Monate nach Lieferung der Hardware veräußern oder, falls dies früher eintritt, nach Beendigung des zugehörigen Internet-Zugangs-Vertrages.
4.2
Der Kunde muss auf seine Kosten die für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung erforderliche elektrische Energie sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung zur Verfügung stellen.
4.3
Dem Kunden obliegt es, den ggf. für die Nutzung des 1&1 DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten.
4.4
Der Kunde verpflichtet sich, 1&1 die Aufwendungen für eine aufgrund einer Störungsmeldung des Kunden erfolgten Überprüfung der technischen Einrichtungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich von 1&1 vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.
4.5
1&1 führt in unregelmäßigen Abständen eine automatische Aktualisierung der Firmware der von 1&1 zur Verfügung gestellten Hardware durch. Dies erfolgt unter Nutzung des TR-069 Protokolls. Die Updates dienen u. a. dazu, die Service-Qualität, sowie die optimale Funktionalität im Hinblick auf neue Services sicherzustellen. Der Kunde erklärt sich mit der Durchführung dieser Updates einverstanden. Dem Kunden ist bekannt, dass die Funktionalität der Hardware während der Dauer des Firmware-Updates kurzfristig eingeschränkt sein kann. Sollte kein Update gewünscht werden, kann diese Funktion seitens der Kunden ausgeschaltet werden. 1&1 weist darauf hin, dass bei Störungen 1&1 von jeder Haftung auszuschließen ist, falls die Aktualisierungsfunktion oder das TR-069 Protokoll durch den Kunden manuell abgeschaltet wurde. Die Haftungsregelungen in Ziff. A. 8. bleiben hiervon unberührt.
4.6
Dem Kunden obliegt es weiterhin, für die Einrichtung und/oder Konfiguration der für den Internet-Zugang erforderliche Hardware und sonstigen Einrichtungen (z. B. Modem, PC) des Kunden Sorge zu tragen. Sofern der Kunde dieser Verpflichtung aufgrund von Umständen nicht nachkommt, die er zu vertreten hat, und dadurch die Leistungserbringung der 1&1 vereitelt wird, ist 1&1 berechtigt, für den erfolglosen Versuch der Leistungserbringung eine Clearinggebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
5. Nutzung
5.1
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Internet-Zugang ganz oder teilweise weiterzuvermieten. Eine vollständige oder teilweise Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur gestattet, falls diese dritten Personen der häuslichen Gemeinschaft (bei privater Nutzung) oder dem Geschäftsbetrieb (bei gewerblicher Nutzung) zugehören. Der Kunde darf den 1&1 DSL-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von 1&1 weitervermieten oder Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen.
5.2
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist lediglich dann berechtigt, die ihm überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von 1&1 bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den 1&1 Internet-Zugang nutzt.
5.3
Soweit die betreffende Leistung Gegenstand des Vertrages ist, ergibt sich die Anzahl von frei versendbaren SMS-Nachrichten an Mobilfunk-Telefone aus dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten Tarif. 1&1 ist berechtigt, oberhalb der jeweiligen Freimengen die in der für diesen Tarif gültigen Preisliste aufgeführten Preise für den Versand von SMS-Nachrichten vom Kunden zu verlangen. Die Anzahl von automatischen Benachrichtigungen an Mobilfunk-Telefone oder Pager-Geräte beim Eingang neuer Nachrichten in einer Mailbox ist - soweit Gegenstand des Vertrages - auf täglich je zehn Stück begrenzt.
5.4
Sofern im jeweiligen Tarif vorgesehen, stellt 1&1 dem Kunden spezielle Software sowie Speicherplatz auf einem von 1&1 bereitgestellten Server zur passwortgeschützten und verschlüsselten Speicherung eigener Dateien sowie zum Abruf dieser Dateien zur Verfügung. Das maximale Volumen entspricht dabei dem in der Preisliste des mit dem Kunden vereinbarten Tarifs ausgewiesenen Wert. Dem Kunden ist es untersagt, Dateien zu speichern oder speichern zu lassen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Sofern 1&1 Kenntnis davon erlangt, dass der Kunde Dateien speichert, die gegen geltendes Recht verstoßen, ist 1&1 berechtigt, die betreffenden Dateien ohne Vorankündigung vom Zugriff durch den Kunden auszuschließen.
5.5
Soweit vertraglich nicht anderweitig geregelt, ist der Kunde zur Nutzung seiner Zugangskennung für eine Internet-Flat nur an dem beim Vertragsschluss zugehörigen 1&1 Anschluss berechtigt. Eine nicht erlaubte Nutzung ist in diesem Zusammenhang insbesondere dann anzunehmen, wenn das übertragene Datenvolumen des Kunden das theoretische maximale Datenübertragungsvolumen übersteigt.
6. Datenschutz
6.1
1&1 ist berechtigt, eine Prüfung der Bonität des Interessenten bei dem Telekommunikations-Pool (kurz: TKP) durchzuführen unter Verwendung von Name (bei Gewerbetreibenden: die Firma), Anschrift sowie bei natürlichen Personen des Geburtsdatums.
Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren auch unter Verwendung von Anschriftendaten beziehen wir im Übrigen von der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstrasse 99, 76532 Baden-Baden, und von der accumio finance services GmbH, Eppelheimer Strasse 13, 69115 Heidelberg.
6.2
Die 1&1 ist darüber hinaus berechtigt, Meldungen über unbestrittene fällige und schuldig gebliebene Entgelte nach Höhe und Entstehungsdatum sowie den Stand des Beitreibungsverfahrens für erbrachte Vertragsleistungen an den TKP nach Abwägung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu übermitteln, wenn die Voraussetzungen des § 28 a BDSG vorliegen, insbesondere wenn
a) der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist und
b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen und
c) 1&1 den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und
d) der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat
und dies zur Wahrung berechtigter Interessen der 1&1 oder eines Dritten erforderlich ist.
Der TKP ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Unternehmen, die gewerbsmäßig entgeltliche Telekommunikationsdienstleistungen oder Teledienste erbringen. Zweck der TKP ist, die hieran beteiligten Unternehmen vor Forderungsausfällen zu schützen, die bei der Erbringung von gewerblichen Leistungen an zahlungsunwillige oder zahlungsunfähige Vertragspartner entstehen können. Hierzu melden die am TKP beteiligten Unternehmen Daten über ihre Vertragspartner in den Pool ein, wenn diese Vertragspartner Entgelte für die erbrachten Leistungen schuldig geblieben sind. Der TKP wird von infoscore Consumer Date GmbH (kurz: ICD), Rheinstrasse 99, 76532 Baden-Baden, betrieben. Bei der ICD kann - ausschließlich auf schriftlichem Wege - Auskunft eingeholt werden, ob Daten im TKP zur Person des Anfragenden gespeichert sind.
Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von 1&1 oder eines sonstigen Teilnehmers des von der ICD betriebenen Telekommunikationspools erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
7. Sonstiges
7.1
1&1 ist berechtigt, das Zugangsnetz ins Internet (Backbone) jederzeit zu wechseln. Die hohe Qualität des von 1&1 bereitgestellten Internet-Zugangs kann eine Änderung der Einwahlnummer erforderlich machen. 1&1 wird dem Kunden neue Einwahlnummern deshalb unverzüglich mitteilen und ihn zu deren - ggf. ausschließlicher Verwendung - auffordern.
7.2
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von 1&1 auf Dritte übertragen.
II. Telefoniedienstleistungen
1&1 bietet dem Kunden in Verbindung mit weiteren Leistungsbestandteilen verschiedene Telefoniedienstleistungen an.
1. Geltungsbereich
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Führen von Telefongesprächen über das Internet oder über das Mobilfunknetz mit einer 1&1 SIM-Karte.
2.Vertragsgegenstand, Leistungspflichten, Pflichten des Kunden, Schadensersatz
2.1
1&1 Telefonie ermöglicht dem Kunden, 1&1 DSL-Telefonie-Anschlüsse sowie die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anschlüsse öffentlicher Fest- und Mobilfunknetze zu erreichen. Der genaue Inhalt und Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils aktuellen Fassung.
2.2
1&1 Telefonie wird von 1&1 im Rahmen des zur Zeit technisch und betrieblich Möglichen angeboten. Es können zeitweilige Einschränkungen aufgrund von Einflüssen außerhalb des Einflussbereiches von 1&1 bestehen. 1&1 übernimmt daher keine Garantie für Einschränkungen und Unterbrechungen der Leistung, deren Ursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von 1&1 liegen.
2.3
Der Kunde verpflichtet sich, die 1&1 Telefonie nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
hat der Kunde bedrohende oder belästigende Anrufe zu unterlassen;
das 1&1-Netz und seine logische Struktur und/oder andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;
keine Informationen mit rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalten über 1&1 Telefonie zu übermitteln (Dazu gehören vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornografisch bzw. geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.);
keine Viren, unzulässige Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen;
die Leistungen von 1&1 nur zum Aufbau selbstgewählter Verbindungen zu nutzen;
keine gewerblichen Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistung zu erbringen.
2.4
Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 2.3 , ist 1&1 berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber 1&1 auf Schadensersatz.
2.5
Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet. Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde sicherzustellen, dass jegliche gewerbliche Nutzung unterbleibt.
2.6
Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde 1&1 Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben. Bei einem Tarif, der zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf ausschließlich der Geschäftskunde 1&1 Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern nutzen.
2.7
Eine Anrufweiterleitung darf nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden oder der mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt lebenden Personen eingerichtet werden.
2.8
Soweit eine Telefon-Flatrate Vertragsinhalt ist, verpflichtet sich der Kunde, keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines. Weiterhin umfasst die Telefon-Flatrate keine Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Dies sind insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z. B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer). Hierunter fallen insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by Call, u.ä. Erfolgt verbotswidrig eine solche Nutzung, die der Kunde zu vertreten hat, ist 1&1 berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, für die angefallenen Verbindungen Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Es gelten dabei die regulären Entgelte, ohne Berücksichtigung der sonst üblichen Bepreisung im Rahmen einer Telefon-Flatrate oder einer sonstigen 1&1 Telefonie-Option. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruchs, sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, bleibt 1&1 vorbehalten.
2.9
1&1 erbringt ihre Leistungen unter Beachtung des Fernmeldegeheimnisses. Von Dritten übertragener Inhalt ist nicht Gegenstand der Leistung von 1&1 und wird von 1&1 nicht überprüft. Dies gilt auch im Hinblick darauf, ob der Inhalt schadenstiftende Software (z.B. Viren) enthält oder gegen Rechte Dritter verstößt.
2.10
1&1 behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden Länderkennzahlen und kostenpflichtige Sonderrufnummer zu sperren.
2.11
Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht gem. Ziff. B. II. 8.1 nicht nachkommt, ist 1&1 berechtigt bis zum Erhalt der vom Kunden erforderlichen Unterlagen, dem Kunden 1&1 DSL gemäß der jeweils aktuellen Preisliste an einem Telefonanschluss der Deutschen Telekom zur Verfügung zu stellen.
2.12
Dem Kunden obliegt es, dafür Sorge zu tragen, dass während der Laufzeit des Vertrages die für die Nutzung des 1&1 Komplettanschlusses erforderlichen technischen Voraussetzungen an seinem genutzten Anschluss gegeben sind.
2.13
1&1 weist den Kunden darauf hin, dass eine uneingeschränkte Notruffunktion nur bei einer unterbrechungsfreien Stromversorgung und bei einer Nutzung der 1&1 Telefonie am vereinbarten Standort bereitgestellt werden kann.
2.14
Der Kunde verpflichtet sich, bei Anrufen über DSL-Telefonie keine regionalen Rufnummern mit zu übermitteln, wenn er nicht von dem Anschluss telefoniert, für den diese Nummer zugeteilt wurde.
2.15
1&1 ist berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Netzbetrieb erforderlich ist. Dauert eine solche Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zu einer entsprechenden Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt.
3. Entgelte, Sperre
3.1
Einwendungen gegen die Rechnung der 1&1 können vom Kunden nur schriftlich erhoben werden. Diese Einwendungen müssen binnen acht Wochen nach Rechnungszugang bei 1&1 eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. 1&1 wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.
3.2
Sofern mit dem Kunden nichts anderweitiges vereinbart ist, wird der - sowohl bei eingehenden wie bei ausgehenden Telefonaten - entstehende Datenverkehr am 1&1 Anschluss im mit dem DSL-Kunden vereinbarten 1&1 DSL-Zugangs-Tarif abgerechnet (z. B. Nutzungsdauer bei Zeittarifen bzw. Datenvolumen bei Volumentarifen).
3.3
Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte für die erbrachten Leistungen verpflichtet, auch wenn ein Dritter die SIM-Karte nutzt.Ziff. B. II. 7.2 bleibt hiervon unberührt.
4. Kündigung, Sperrung, Änderungsbefugnis
4.1
Wird 1&1 Telefonie missbräuchlich oder unter Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen genutzt, so ist 1&1 berechtigt, 1&1 Telefoniedienstleistungen für den Kunden zu sperren. Dies gilt insbesondere bei einer Nutzung unter Verstoß gegen Ziffern B.II. 2.3, 2.5, 2.6, 2.7 und 2.14. 1&1 ist ebenfalls zu einer vorübergehenden Sperre berechtigt, wenn begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine missbräuchliche Nutzung oder eine Nutzung gegen die vertraglichen Bestimmungen nahe legen. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet, und kann die Aufhebung der Sperre verlangen, wenn kein Missbrauch vorliegt. Das Recht von 1&1 zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
4.2
Bei einer Änderung der von 1&1 zu zahlenden Entgelte für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen 1&1 dem Kunden Zugang gewährt, kann 1&1 die dem Kunden in Rechnung gestellten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend anpassen, ohne dass ein Widerspruchsrecht des Kunden besteht. Dies gilt insbesondere für Änderungen der von 1&1 zu zahlenden Entgelte aufgrund von Preiserhöhungen der Deutschen Telekom AG oder anderer Anbieter hinsichtlich Interconnectionleistungen. Abweichend hiervon besteht ein Widerspruchsrecht des Kunden dann, wenn die Erhöhung verbrauchsunabhängiger Entgelte mehr als 5% der monatlichen Grundbeträge ausmacht. Weiterhin besteht ein Widerspruchsrecht des Kunden dann, wenn die Vergleichsrechnung unter Zugrundelegung der Erhöhung der verbrauchsabhängigen Entgelte und des durchschnittlichen Nutzungsverhalte ns des Kunden in den letzten 6 Monaten vor der Erhöhung im Vergleich zu den beim Kunden tatsächlich angefallenen durchschnittlichen monatlichen verbrauchsabhängigen Entgelten in den letzten 6 Monaten eine Steigerung um mehr als 5% ausmacht. 1&1 teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mit.
4.3
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt für 1&1 insbesondere vor, wenn aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, z. B. in den Fällen der Ziff. B. II. 2.3. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist 1&1 ferner befugt, die Zugangsberechtigung des Kunden zu 1&1 Diensten mit sofortiger Wirkung zu sperren.
5. Haftung
5.1
Die Haftung von 1&1 ist für Vermögensschäden auf einen Höchstbetrag von EUR 12.500,00 je Nutzer beschränkt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von 1&1 auf einen Gesamtbetrag von EUR 10.000.000,00 je schadenverursachendes Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
6. Datenspeicherung
6.1
Die Übertragung erfolgt durch paketvermittelte Technik. Dies bedeutet, dass die in Paketen übermittelten Daten auf einem in die Übertragung eingeschaltetes Vermittlungssystem zwischen Eingang bei diesem und Weitergabe an das nächste Vermittlungssystem kurzzeitig vorhanden sind.
6.2
Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf 1&1 die Verkehrsdaten speichern und übermitteln. 1&1 wird die Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben hat. Sind Einwendungen erhoben, so ist 1&1 berechtigt, die Verkehrsdaten gespeichert zu halten, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Die Zielnummer wird nach dem Rechnungsversand gelöscht, falls der Kunde von seinem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat.
6.3
Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft 1&1 keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen, wenn der Kunde in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Verkehrsdaten in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, entfällt die Nachweispflicht, wenn der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde.
6.4
Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, weist er Mitbenutzer auf die Speicherung und Mitteilung der Verkehrsdaten hin und beteiligt, sofern erforderlich, den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
6.5
Nimmt der Kunde Dienstleistungen ausländischer Netzbetreiber in Anspruch, werden seine Verkehrsdaten zum Zweck der Abrechnung an externe Abrechnungsstellen weitergegeben. Für den Umgang mit diesen Daten gilt das jeweilige nationale Recht.
7. Mobilfunk-Karte
7.1
1&1 ist berechtigt, die SIM-Karte jederzeit gegen eine Ersatzkarte auszutauschen. Weiterhin ist 1&1 berechtigt, insbesondere zur Vermeidung von Missbrauch, die SIM-Karte zu deaktivieren, wenn über diese mindestens 3 Monate keine Mobilfunknutzung erfolgt ist. Über die beabsichtigte Deaktivierung wird 1&1 den Kunden 4 Wochen vorher unterrichten. Die Deaktivierung unterbleibt, wenn der Kunde 1&1 mitteilt, die Karte weiter nutzen zu wollen.
7.2
Der Kunde hat nach Übergabe der SIM-Karte 1&1 das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung unverzüglich mitzuteilen. 1&1 wird die SIM-Karte sofort sperren und dem Kunden eine neue Karte zur Verfügung stellen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Meldung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde nur für die bis zum Eingang der Mitteilung geführten Gespräche und nur bis zu 50,- EUR. Die betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Kunde das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
7.3
Der Kunde darf die SIM-Karte ausschließlich selbst nutzen oder den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben. Ist der Kunde Unternehmer, ist auch die Überlassung an betriebsangehörige Personen zulässig.
7.4
Der Kunde verpflichtet sich die SIM-Karte nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
nicht mittels der zur Verfügung gestellten SIM-Karte von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder SIM-Karten nicht in stationäre Einrichtungen, gleich welcher Art, zu installieren, es sei denn, die stationären Einrichtungen sind ein Produkt der 1&1, welches dies explizit zulässt;
Dienstleistungen nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindungen Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z. B. Verbindungen zu Werbehotlines). Dies gilt insbesondere für Tarife, bei denen 1&1 Dienstleistungen unabhängig von der genutzten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z. B. Flatrate-Tarife).
8. Rufnummer-Portierung und Anbieterwechsel
8.1
1&1 weist darauf hin: Sofern der Kunde von einem gesetzlichen Anspruch zur Übertragung einer ihm zugeteilten Rufnummer zu einem anderen Anbieter (Portierung) oder dem Wechsel des Anschluss-Anbieters Gebrauch macht, kann es in dem Schaltungsfenster für einen kurzen Zeitraum zu einer Nichterreichbarkeit der Rufnummer und / oder des Anschlusses kommen. Der Kunde sollte sich angemessen hierauf vorbereiten.
8.2 Wechsel zu 1&1
8.2.1 DSL
Wenn der Kunde den bisherigen Telefonanschluss und ggf. dazugehörige Ortsnetz-Rufnummern zu 1&1 übertragen bzw. portieren will, obliegt es dem Kunden, 1&1 spätestens 14 Tage nach der Bestellung des 1&1 Komplettanschlusses und mindestens 30 Tage vor Ende der Vertragslaufzeit bei seinem abgebenden Anbieter den vollständigen, richtig ausgefüllten und unterzeichneten Auftrag hinsichtlich eventuell zu portierender Rufnummern sowie gegebenenfalls weiterer Vollmachten zur Kündigung seines bisherigen Anschlusses bereitzustellen.
Für die Umstellung sind, falls 1&1 dazu auffordert, einem Techniker Anschlussarbeiten in der Wohnung / den Geschäftsräumen des Kunden und am Hausanschluss zu ermöglichen.
Diese Mitwirkungspflichten gelten insbesondere auch dann, wenn der Kunde bereits im Bestellprozess 1&1 mit der Durchführung aller Formalitäten des Wechsels, der Kündigung bei dem bisherigen Anbieter und des Wechsels des Anschlusses zu 1&1 beaufragt hat.
8.2.2 Mobilfunk
Wenn der Kunde bei Mobilfunkprodukten (außer mobiler Komplettanschluss) Rufnummern zu 1&1 portieren will, ist Voraussetzung für eine Portierung, dass der Kunde bei seinem alten Anbieter selbstständig gekündigt oder eine ausdrückliche Zustimmung zur Übertragung der Rufnummer während der Vertragslaufzeit hinterlegt hat oder, wenn er eine Prepaid-Karte hat, dort eine Verzichtserklärung eingereicht hat, und dass der Vertrag des Kunden mit 1&1 ungekündigt ist oder trotz Kündigung noch eine Restlaufzeit von mindestens 5 Monaten hat.
Ein bestehender Vertrag mit dem die Rufnummer abgebenden Mobilfunk-Anbieter bleibt von der Übertragung der Rufnummer unberührt.
8.3 Wechsel zu einem anderen Anbieter
8.3.1 DSL
Falls der Kunde den bisherigen Telefonanschluss und gegebenenfalls dazugehörige Ortsnetz-Rufnummern von 1&1 zu einem anderen Anbieter übertragen bzw. portieren will, obliegt es dem Kunden, im Interesse eines reibungslosen Übergangs dafür Sorge zu tragen, dass der Vertrag mit 1&1 fristgerecht gekündigt wird (erfolgt häufig durch den neuen Anbieter) und dass 1&1 durch den neuen Anbieter mindestens 14 Tage vor dem angestrebten Wechseltermin den vollständigen, richtig ausgefüllten und unterzeichneten Auftrag mit allen erforderlichen Daten (bei natürlichen Personen sind dies Nachname, Vorname und Geburtsdatum sowie Adresse, bei juristischen Personen Firmenname, Kundennummer und Adresse des Rufnummerninhabers, in beiden Fällen der Wechselwunsch des Kunden und der Name des neuen Anbieters) erhält.
8.3.2 Mobilfunk
Sofern der Kunde von einem gesetzlichen Anspruch zur Übertragung einer ihm zugeteilten Mobilfunk-Rufnummer zu einem anderen Anbieter (Portierung) Gebrauch macht, hat 1&1 das Recht, die vertraglichen Leistungen für diese Rufnummer zum Datum der Portierung einzustellen. Der bestehende Vertag bleibt davon unberührt. Die entstehenden Kosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste [http://dsl.1und1.de/modules/frontend-consumer/pdf/1und1_Mobile_Weitere-Leistungen_HandyFlat.pdf].
Der Kunde hat im Interesse eines reibungslosen Übergangs dafür Sorge zu tragen, dass der neue Anbieter die vollständigen und korrekten für die Portierung erforderlichen Daten (bei natürlichen Personen sind dies Nachname, Vorname und Geburtsdatum, bei juristischen Personen Firmenname, Kundennummer und Adresse des Rufnummerninhabers) so rechtzeitig erhält, dass ein bestätigbarer Portierungsauftrag des neuen Anbieters 1&1 mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 14 Tagen zugeht.
Einen Auftrag des aufnehmenden Anbieters zur Portierung während der Vertragslaufzeit wird 1&1 nur dann bestätigen, wenn der Kunde 1&1 hierzu maximal 30 Tage zuvor seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat.
8.4
Die Portierung einer Rufnummer nach Vertragsende ist nur möglich, wenn spätestens 30 Tage nach Vertragsende ein entsprechender Antrag über den die Rufnummer aufnehmenden Anbieter bei 1&1 eingegangen ist.
9. Datenschutz
9.1
Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren auch unter Verwendung von Anschriftendaten beziehen wir von der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, und von der accumio finance services GmbH, Eppelheimer Strasse 13, 69115 Heidelberg.
9.2 Nur für DSL-Telefonie und 1&1 Komplettanschluss
9.2.1
Die Erreichbarkeit von Verbindungen zu offline abgerechneten Rufnummern (z. B. 0900, 012, 0181, 118) setzt eine entsprechende Vereinbarung der Diensteanbieter mit 1&1 oder mit den von 1&1 eingesetzten Clearing Houses (mr nexnet GmbH, Linkstraße 2, 10785 Berlin und Vodafone D2 GmbH, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf) voraus. Bei Verbindungen zu diesen Rufnummern kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden (Anrufer) und dem jeweiligen Diensteanbieter zustande. 1&1 kann aufgrund von Vereinbarungen mit den Diensteanbietern zur Rechnungsstellung über die betreffenden Verbindungsentgelte gegenüber dem Endkunden berechtigt sein oder dieses Recht an Clearing House übertragen.
Sofern der Kunde 1&1 eine Einzugsermächtigung erteilt, umfasst diese sämtliche Verbindungsentgelte, die 1&1 gegenüber dem Endkunden auch aufgrund einer Vereinbarung mit dem jeweiligen Dienstanbieter abrechnet oder abrechnen lässt. 1&1 ist darüber hinaus berechtigt, die in diesem Zusammenhang für die Fakturierung und das Inkasso relevanten Informationen von dem Diensteanbieter bzw. eingesetzten Clearing House einzuholen und an diesen zu übermitteln.
9.3 Nur für Mobilfunkdienstleistungen
9.3.1
1&1 ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der SIM-Karte durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Kartensperrungen in Missbrauchsfällen) dem von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP), der Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) sowie infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten bei der SCHUFA oder dem FPP aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält 1&1 hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von 1&1, eines Vertragspartners der SCHUFA oder eines Teilnehmers des FPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
9.3.2
Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen Unternehmen sowie ein Merkblatt über den FPP und die SCHUFA.
9.3.3
Bei Firmenkunden tauscht 1&1 darüber hinaus mit weiteren Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach den Grundsätzen der Ziff. B. II. 9.3.1 aus.
10. Schlichtungsverfahren
Falls der Kunde ein Verbraucher ist, kann er durch einen Antrag bei der Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren einleiten, soweit er der Auffassung ist, 1&1 habe eine in den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber nicht erfüllt.
III. Mobiles Internet
Sofern der Kunde Mobiles Internet von 1&1 nutzt, gelten die nachfolgenden Bedingungen ergänzend zu den Allgemeinen Hinweisen unter Ziff. A. und den Regelungen der Besonderen Bedingungen unter Ziff. B. II. Telefoniedienstleistungen.
1. Vertragsgegenstand, Leistungspflichten
1.1
Mit einem 1&1 Tarif für Mobiles Internet kann der Kunde über ein geeignetes und nach der Leistungsbeschreibung zulässigen Endgerät im Internet surfen und/oder E-Mails senden und empfangen. Diese Tarife dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Verwendungszweck und den technischen Bestimmung gemäß Leistungsbeschreibung genutzt werden.
2. Pflichten des Kunden
2.1
Der Kunde verpflichtet sich, die SIM-Karte nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
nicht in eine stationäre Telefonanlage, einen Server, einen Computer und/oder Laptop einzubauen, und hierüber eine Internet-Verbindung aufzubauen,
Tarife die unabhängig von der genutzten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden, nur mit einem Handy und ohne angeschlossenen Computer zu nutzen und/oder
die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen,
sofern dies nicht ausdrücklich durch den Verwendungszweck und der Leistungsbeschreibung des bestellten Tarifes als zulässig erklärt wird.
3. Vertragsbeendigung und Schadensersatz
3.1
Im Fall der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist, oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
IV. Webhosting
1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt
1.1
Soweit Domains Gegenstand dieses Vertrags sind, werden die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Insoweit gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen.
Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.
2. Leistungsgegenstand, Vertragspflichten
2.1
Die Einzelheiten der Leistung der auf 1&1 Webhosting basierten Dienste ergeben sich aus diesen Besonderen Bedingungen, Leistungsbeschreibungen und ggf. Sondervereinbarungen mit dem Kunden.
2.2
Das Gesamtspeichervolumen jedes zu einer Zugangskennung eingerichteten E-Mail-Postfaches sowie die Größe der einzelnen E-Mails ist beschränkt. Die Kapazitätsgrenzen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Werden diese Kapazitätsgrenzen überschritten, wird 1&1 für den Kunden eingehende Nachrichten nicht mehr speichern.
2.3
Soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, ist 1&1 - falls nichts anderes vereinbart ist - dem Kunden gegenüber lediglich verpflichtet, diesem die Einrichtung einer sogenannten Standard-Homepage, deren Leistungsumfang nicht mit einer gesondert vereinbarten Internet-Präsenz vergleichbar ist, zu ermöglichen.
Die Kapazität der Homepage ergibt sich aus dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten Tarif, wobei die Homepage aus maximal so vielen einzelnen Dateien bestehen darf, wie sich aus der Formel "Homepage-Kapazität in MByte x 1024/10" ergibt. 1&1 hat das Recht, bei Nichteinhaltung der vorgenannten Beschränkungen für die Homepage-Kapazität darüber hinausgehende Datenmengen zu löschen. Das beim Abruf dieser Homepage generierte Datenvolumen, welches im jeweiligen Tarif ohne zusätzliche Kosten enthalten ist, ergibt sich aus dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten Tarif. Die zusätzlichen Kosten für ei n höheres Transfervolumen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste
2.4
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z. B. Mails, Download, Upload, Webseiten).
2.5
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server die selbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.
2.6
Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von 1&1 genutzt werden.
2.7
Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.
2.8
Zur Nutzung von Software, die 1&1 zu einem Produkt ohne zusätzliches Entgelt anbietet, muss der Kunde diese mittels des von 1&1 zur Verfügung gestellten Lizenzkey aktivieren. Der Lizenzkey hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten, danach ist eine Aktivierung nicht mehr möglich.
2.9
1&1 gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von 1&1 liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
3. Entgelte
3.1
Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen.
Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Die Rechnung wird in das Konfigurationsmenu des Kunden eingestellt und kann dort von ihm abgerufen werden.
3.2
Sofern 1&1 die Möglichkeit bietet, eine bereits bei einem anderen Anbieter auf den Namen des Kunden registrierte Domain im Rahmen seines 1&1 Internet-Zugangs weiterzuführen, trägt der Kunde alle Kosten, die sich aus der Übernahme der Domain zu 1&1 ergeben. Die auf Seiten von 1&1 anfallenden Kosten entsprechen dabei dem in der Preisliste des jeweiligen Tarifs ausgewiesenen Pauschalbetrag. Umgekehrt wird 1&1 eine im Rahmen des 1&1 Internet-Zugangs auf den Namen des Kunden beantragte Domain nach schriftlicher Anforderung des Kunden zeitnah und kostenlos zwecks Weiterführung bei einem anderen Anbieter freigeben.
3.3
Im Verzugsfall berechnet 1&1 Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich.
3.4
1&1 ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
4. Domains
4.1
Soweit Domains Gegenstand des Vertrags sind, wird 1&1 bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. 1&1 hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. 1&1 übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
4.2
Gegenstand des Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch 1&1 verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
4.3
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
4.4
Solange der Kunde selbst zu einer Domain noch keine Inhalte bereitstellt, ist 1&1 berechtigt, eigene Inhalte wie Werbung für 1&1 oder Dritte einzublenden.
4.5
Werden von Dritten gegenüber 1&1 Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer B. IV. 6.3 geltend gemacht, ist 1&1 berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.
4.6
Endet ein Vertrag, in dessen Leistungsumfang eine Domain enthalten ist, ist 1&1 berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
4.7
Der Kunde ist verpflichtet, 1&1 einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, 1&1 unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von 1&1 über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und 1&1 das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung und Schadensersatz
5.1
Die Kündigungsfrist beträgt bei Hosting-Dienstleistungen in Fällen der Ziffer A. 5.3 nicht 3 Monate, sondern 4 Wochen.
5.2
Ergänzend zu Ziff. A. 5.6 liegt für 1&1 ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Kunde
schuldhaft gegen eine der Ziff. B. IV. 6. geregelten Pflichten verstößt, oder
trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in den Ziffer B. IV. 6.1 und 6.3. geregelten Anforderungen genügen, oder
schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
5.3
Für den Fall, dass 1&1 nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist 1&1 berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
6. Pflichten des Kunden
6.1
Soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, ist der Kunde verpflichtet seine Internet-Seite und - sofern der 1&1 E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - seinen Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. 1&1 ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. 1&1 wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
1&1 wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde 1&1 nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.
6.2
Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, auf seine Internet-Seite und - sofern der 1&1 E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - in sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z. B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt 1&1 von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
6.3
Der Kunde darf durch die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und, soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner und - sofern der 1&1 E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für den Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde 1&1 unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro). Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6.4
1&1 ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer B. IV. 6.1. oder 6.3. unzulässig sind, ist 1&1 berechtigt, den Tarif zu sperren. 1&1 wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
6.5
Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei 1&1 abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält einen von 1&1 zur Verfügung gestellten Chat.
6.6
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von 1&1 abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von 1&1 oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von 1&1 erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen können.
6.7
Ergänzend zu Ziff. A. 6.2 verpflichtet sich der Kunde, 1&1 jeweils unverzüglich über Änderungen insbesondere der folgenden Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von 1&1 binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen:
Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain
sowie falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
6.8
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. 1&1 behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist 1&1 berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.
6.9.
E-Mail-Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail-Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.
7. Freistellungsanspruch
1&1 wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch 1&1 in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde 1&1 von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und 1&1 alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von 1&1 entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von 1&1gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.
Stand 04/2012

DSL
DSL-Komplettpakete
DSL-Verfügbarkeitscheck
Mobilfunk
All-Net-Flat
Notebook-Flat
Tablet-Flat
Smartphones & Handys
Homepage
Do-It-Yourself Firmen
Do-It-Yourself Vereine
Do-It-Yourself Privat
WebHosting
Hosting-Pakete
E-Shop Lösungen
Domains
Kontakt
Service & Beratung
Kontakt
Impressum
Server
Server-Übersicht
Dynamic Cloud Server
Dedicated Server
Virtual Server
Kommunikation
Mail Produktübersicht
E-Mail-Adresse
MailXchange
Outlook Exchange
eBusiness
Branchenbuch-Service
Suchmaschinen-Werbung
Business Apps
Partnerprogramm
Kunde wirbt Kunde
Vertriebspartner
Großkunden
Das 1&1 Prinzip
Ein Klick und Sie sind
bei uns
Eine Nacht und Ihre Bestellung ist da
Einen Monat alle Produkte testen
Ein Anruf und ein Experte ist am Telefon
Ein Tag und ein defektes Gerät wird ausgetauscht

Interessante Produkte und Themen
Webhosting Pakete Webhosting Vergleich Joomla Hosting CMS Hosting Wordpress Hosting Typo3 Hosting Günstiges Webhosting Blog Hosting Drupal Hosting Windows Hosting Business Hosting Click & Build Apps Unternehmen Blog Forum Jobs Presse Downloads AGB Datenschutz Impressum © 2012 1&1 Internet AG

loading..