XING AG  -  AGB   (Stand: 13.06.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(6)
B
Die Prämium-Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit, die sich ohne Kündigung automatisch immer wieder erneuert. Es gilt eine Kündigungsfrist (wirksame Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit) von 3 Wochen. (bearbeiten)
(1)
C
Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm angegebenen Daten wahr und vollständig sind. (bearbeiten)
(2)
C
Der Nutzer sichert zu, dass er volljährig ist. (bearbeiten)
(3)
C
Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerprofil anlegen. Der Nutzer darf Dritten nicht gestatten, das eigene Nutzerprofil zu nutzen. (bearbeiten)
(4)
C
[]
Über Änderungen dieser AGB wird der Nutzer vom Vertragsanbieter 6 Wochen vorher benachrichtigt. Ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit gelten die neuen AGB als vom Nutzer akzeptiert. (bearbeiten)
(5)
C
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. (unter Beachtung ggf. vereinbarter Laufzeiten) (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
[]
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. (bearbeiten)
[1]
C
[]
Der Vertragspartner kann sowohl die Xing AG (Deutschland) als auch die Xing S.a r.l. (Luxembourg) sein. Letztere, wenn der Kunde seine Prämium-Mitgliedschaft per Mastercard- oder Visa-Kreditkarte bezahlt. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Für einzelne Anwendungen gelten gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen. (Kommentar: an dieser Stelle bleibt völlig offen, welche Anwendnungen das sein können) (bearbeiten)
<2>
C
Für Zusatzdienstleistungen von Drittanbietern gelten die Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen der jeweiligen Drittanbieter. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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5 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


61   |  85    antworten    - Finn (*)  sagt:

Es ist für den Kunden nicht nachvollziehbar, warum er einen Vertrag mit einem Unternehmen aus Luxembourg eingehen muss, wenn er bestimmte Zahlungswege wählt. Ansprechpartner für Zahlungen und die Webseite ist ausschließlich der deutsche Ableger. Das kann zu Rechts- und Serviceproblemen führen und deshalb ist diese Klausel in meinen Augen kritisch.


52   |  86    antworten    - Finn (*)  sagt:

Die "Zusätzliche Bedingungen für die Nutzung der Veranstaltungsplattform " und die "Zusätzliche Bedingungen für die Nutzung der Arbeitgeberbewertungsplattform" hätte man besser getrennt ausgewiesen. Sie sind für den normalen Nutzer nicht relevant und verdoppeln die Lesedauer dieser AGB.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


53   |  93    antworten    - Finn (*)  sagt:

Das grenzt fast schon an Prio A. Es handelt sich bei Xing um sehr sensible Nutzerdaten, die nach deutschen Recht sicher nicht ohne explizite Zustimmung weitergegeben werden dürfen. Mit dieser Klausel ist das aber möglich!


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (4)


48   |  92    antworten    - Finn (*)  sagt:

Ich bin Xing Nutzer und wurde über die AGB Änderungen zum 13.6 nicht vorab informiert!!!


42   |  96    antworten    - Finn (*)  sagt:

Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen für diesen Vertrag, die m.E. jedoch durch das Kündigungsrecht beider Parteien nicht zur Anwendung kommt. Ich sehe das Widerrufsrecht an dieser Stelle als Rechtsfloskel ohne Relevanz für den Nutzer.

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