Vodafone D2 GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vodafone D2-Dienstleistungen   (Stand: 07.2012)

...

Bewertung:

wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
A
Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bei automatischer Verlängerung von 12 Monaten. (bearbeiten)
(1)
B
Der Kunde haftet für unbefugte Nutzung seines Festnetzes, es sei denn, er weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zurechenbar ist. Der Verlust der SIM Karte (oder eine unbefugte Drittnutzung) ist dem Anbieter unverzüglich zu melden. Davor haftet der Kunde für unbefugte Drittnutzungen. (bearbeiten)
(2)
C
Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von 8 Wochen nach Rechnungszugang schriftlich anzuzeigen. (bearbeiten)
(4)
C
Prepaid-Verträge sind monatlich kündbar. (bearbeiten)
(5)
C
Vodafone darf zum Schutz vor Forderungsausfällen personenbezogene Vertragsdaten an verschiedene (in der Markierung aufgeführte) externe Unternehmen übermitteln. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
Das Lastschriftverfahren ist als Zahlungsstandard vorgesehen. Vodafone ist berechtigt, im Fall der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben. (bearbeiten)
[1]
C
Der Vertragsanbieter kann bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer oder Vorleistungskosten (z.B. Roaminkosten) die Endkundenpreise erhöhen, ohne das dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht. (bearbeiten)
[3]
C
Mit der Einwilligung des Kunden darf der Vertragsanbieter Werbung an ihn versenden. Die Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. (Kommentar: Es ist allerdings nicht klar, ob der Kunde die Einwilligung mit diesem Vertrag erteilt hat oder nicht - siehe Markierung) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Grundlage der Leistungen von Vodafone ist neben diesen AGB auch die Leistungs- und Produktbeschreibung und die jeweilige Preisliste (Vertragsbedingungen) auf www.vodafone.de. (bearbeiten)
<2>
B
Weitere Informationen zu technischen Leistungsdaten, angebotene Kundendienste sowie die Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel enthält das InfoDok Nr. 100, im Internet erreichbar unter www. vodafone.de/infofaxe/100.pdf (bearbeiten)

203
Vodafone InfoDok

Stand: Juli 2012 Seite 1 von 1
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Vodafone D2-Dienstleistungen (AGB)
Auf den folgenden Seiten finden Sie die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vodafone D2-
Dienstleistungen (AGB).
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Mehr Infos im InfoDok 198.
Vodafone D2 GmbH • Kundenbetreuung • 40875 Ratingen
Aus dem deutschen Vodafone-Mobilfunknetz unter 12 12, aus anderen nationalen Netzen
unter 800/172 12 12. CallYa-Kunden wählen aus dem
deutschen Vodafone-Mobilfunknetz 22 9 11 (netzinterner Preis).1. Vertragsinhalt
1.1 Die Vodafone D2 GmbH („Vodafone“; Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf,
Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf, Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 24644) erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der
nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der
Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis
ist auch unter www.vodafone.de abrufbar.
<1>
1.2 Vodafone behält sich vor, die Leistungs und Produktbeschreibung zu
ändern, wenn die Änderung
– wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich wird,
– die Interoperabilität der Netze sicher stellt oder
– einer einheitlich erfolgenden Anpassung an den technischen Fortschritt dient, soweit sich daraus keine Einschränkungen für die vom
Kunden genutzten Dienste ergeben oder ein alternativer Dienst zur
Verfügung steht, der eine vergleichbare Leistung beinhaltet.
Vodafone wird dem Kunden derartige Änderungen mit einer Frist von
sechs Wochen schriftlich ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von
vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung weist Vodafone den Kunden auf sein Kündigungsrecht hin.
1.3 Vodafone kann die Basis und Nutzungsentgelte
– bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes sowie
– bei Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltungen und für Dienste anderer Anbieter, zu denen
Vodafone Zugang gewährt,
zum Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Änderung anpassen, ohne
dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht.
[1]
1.4 Vodafone ist ferner berechtigt, die Entgelte für Zusatzleistungen –
insbesondere für Verbindungen zu Sonderrufnummern – zu ändern.
Vodafone wird den Kunden vor Wirksamwerden über die Preisänderung
schriftlich informieren.
2. Leistungsumfang
2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungsbeschreibung erbrachten Dienstleistungen können den Einsatz bestimmter
Endgeräte voraussetzen. Bei Telekommunikationsdienstleistungen
hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät,
der verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geographischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab.
2.2 Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der Vodafone-Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik,
Aussperrung und behördliche Anordnung sowie wegen technischer
Änderungen an den Anlagen von Vodafone oder wegen sonstiger
Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des
Vodafone-Netzes erforderlich sind. Dies gilt entsprechend für Stö-
rungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur
Erfüllung ihrer Pfl ichten benutzt. Darüber hinaus ist Vodafone berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise
einzustellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb
erforderlich ist. Vodafone wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Störungen baldmöglichst zu beseitigen oder beseitigen
zu lassen. Dauert eine von Vodafone zu vertretende Störung oder
Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen
Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt.
2.3 Für Festnetz/DSL-Anschlüsse stellt Vodafone eine Anschlussleitung bis
zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am
Kundenstandort bereit. Der Kunde ist verpfl ichtet, die hausinterne Verkabelung von diesem Übergabepunkt bis zur Telefonabschlusseinheit
(TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Dauer
der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.
2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen, einschließlich der wichtigsten technischen
Leistungsdaten, der angebotenen Kundendienste sowie der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel enthält das InfoDok Nr. 100, das im
Internet unter www. vodafone.de/infofaxe/100.pdf abrufbar sowie bei
der Vodafone-Kundenbetreuung erhältlich ist.
<2>
2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder
Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen
reagieren kann, sind im Internet unter www.vodafone.de aufgeführt
sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen
3. Vergütung
3.1 Der Kunde ist verpfl ichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu
zahlen. Bei Verbindungen zu Diensteangeboten, insbesondere Mehrwertdiensten Dritter über einen Vodafone-Festnetzanschluss enthält
der Preis sowohl das Entgelt für den Diensteanbieter als auch das
Entgelt für die Vodafone-Verbindung. Vodafone ist berechtigt, Entgelte
für Verbindungen zu Diensteangeboten Dritter geltend zu machen, zu
denen Vodafone die Verbindung herstellt.
3.2 Der Kunde ist auch verpfl ichtet, Entgelte zu zahlen, die durch befugte
oder unbefugte Nutzung des Kundenfestnetzanschlusses durch Dritte
entstanden sind, es sei denn, er weist nach, dass ihm die Nutzung nicht
zuzurechnen ist. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde
Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung
der Vodafone-SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang
der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte
Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen
oder die unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung
an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist.
(1)
3.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen
nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben.
(2)
3.4 Die Rechnungsbeträge sind spätestens zehn Tage nach Zugang auf das
angegebene Konto zu zahlen.
3.5 Der Einzug von Rechnungsbeträgen im Lastschriftverfahren ist als
Standard vorgesehen. Vodafone ist berechtigt, im Fall der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt
zu erheben.
[2]
3.6 Gegen Forderungen von Vodafone kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus
diesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen.
4. Vertragsdauer, Kündigung
4.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über VodafoneDienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten
und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird nicht (rechtzeitig)
gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Kündigungen
haben in Schriftform zu erfolgen.
(3)
4.2 Prepaid-Verträge können von jeder Partei mit einer Frist von einem
Monat gekündigt werden. Für die Kündigung reicht die Textform.
(4)
4.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Haftung von Vodafone
5.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermö-
gensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 12.500 €
je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpfl icht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches
Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern
und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht
unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens
10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die
Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt,
in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze
steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für
Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung
von Schadenersatz entsteht.
5.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit haftet Vodafone unbegrenzt. Für Sachschäden und für
Vermögensschäden, die nicht unter Ziff. 5.1 fallen, haftet Vodafone
unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet
Vodafone nur bei schuldhafter Verletzung solcher Pfl ichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen
und vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und
vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500 €.
5.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt
wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.
6. Pfl ichten und Haftung des Kunden
6.1 Der Kunde informiert Vodafone unverzüglich über jede Änderung seiner
bei Vodafone hinterlegten Daten.
6.2 Der Kunde legt bei Vertragsschluss ein Kundenkennwort fest. Zusätzlich
kann der Kunde eine PIN als Voraussetzung für den Zugang zu Diensten
beantragen, die erst ab einem bestimmten Mindestalter genutzt werden
dürfen. Der Kunde stellt sicher, dass das Kundenkennwort nicht an
Minderjährige und die zusätzliche PIN nicht an Personen unterhalb
des jeweiligen Mindestalters weitergegeben wird und für diese nicht
zugänglich ist.
6.3 Der Kunde ist verpfl ichtet, seine Vodafone-Karte sowie ihm mitgeteilte
oder von ihm eingerichtete PIN und Kennwörter vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Soweit die ihm von Vodafone übergebene
Vodafone-Karte durch eine PIN vor unbefugter Einbuchung in das Netz
geschützt ist, wird er die SIM-Karte und die PIN getrennt aufbewahren
und die Karte durch das Erfordernis einer PIN-Eingabe vor unbefugter
Drittnutzung schützen.
6.4 Zur Nutzung von Festnetz- und DSL-Leistungen von Vodafone obliegt dem
Kunden die Beschaffung der erforderlichen Endgeräte (z. B. DSL-Router).
Der Kunde ist verpfl ichtet, alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen
zu ergreifen, um eine unbefugte Drittnutzung der Endeinrichtungen
(insbesondere Fremdnutzung von WLAN-Routern) auszuschließen.
6.5 Der Kunde verpfl ichtet sich, den Zugang zu den Diensten sowie die
Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
− das Vodafone-Netz und andere Netze nicht zu stören, zu verändern
oder zu beschädigen;
− keine Schadsoftware, unzulässige Werbung, Kettenbriefe oder
sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen;
− keine Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z. B. Urheber- und
Markenrechte) zu verletzen;
− Dienstleistungen nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen er aufgrund des Aufbaus der Verbindung Zahlungen
oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z. B.
Verbindungen zu Werbehotlines);
− die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als
Server erreichbar zu machen;
− leitungsvermittelte Telekommunikationsdienstleistungen nur zum
Aufbau manuell über das Endgerät hergestellter Verbindungen zu
nutzen;
− keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen
oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen;
− die Leistung nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung
mit Vodafone für den automatisierten Datenaustausch zwischen
Endgeräten (machine-to-machine) einzusetzen;
− die Vodafone-Leistungen nicht entgegen Ziff. 7.1 an Dritte weiter zu
geben.
6.6 Verstößt der Kunde gegen die Pfl ichten gemäß Ziff. 6.5 ist Vodafone
berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Pfl ichtverletzung haftet der
Kunde gegenüber Vodafone auf Schadenersatz, und Vodafone ist zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
7. Vertragsübernahme/Weitergabe an Dritte
7.1 Der Kunde darf die Vodafone-Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung von Vodafone an Dritte entgeltlich oder gegen sonstige
Vorteile weitergeben, insbesondere weiterverkaufen.
7.2 Der Kunde kann Rechte und Pfl ichten aus diesem Vertrag oder das
Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Vodafone auf Dritte übertragen.
7.3 Als Dritte im Sinne der Ziff. 7.1 und 7.2 gelten auch verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. Aktiengesetz.
8. Schlichtung
Der Kunde kann im Streit mit Vodafone darüber, ob Vodafone eine in den
§§ 43a, 43b, 45 bis 46 und § 84 TKG oder den aufgrund dieser Regelungen
erlassenen Rechtsverordnungen vorgesehene Verpflichtung ihm
gegenüber erfüllt hat, bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag
ein Schlichtungsverfahren einleiten.
Datenschutz:
9. Datenverwendung
9.1 Vodafone beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten
die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das
Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene
Daten, die für die Begründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung
des Vertrages erforderlich sind, wie z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden,
wie z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer
des anrufenden und angerufenen Anschlusses und die übermittelte
Datenmenge. Vodafone ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch
nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich
vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere für die Erstellung
von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung.
9.2 Vodafone nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann
für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde
darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Vodafone im Rahmen der
Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten
Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E-Mailadresse des Kunden
versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Vodafone
jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
[3]
9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, kann er zwischen
vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzter Zielrufnummerndarstellung wählen. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor dem
maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der Kunde
ist verpfl ichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicherung
und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie – sofern
einschlägig – den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
10. Rufnummernunterdrückung
Der Vodafone-Anschluss bietet die Möglichkeit, die Rufnummernanzeige bei dem angerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise zu
unterdrücken, sofern das Endgerät dieses Leistungsmerkmal unterstützt. Die Rufnummernunterdrückung ist bei Verbindungen mit der
Vodafone-Kundenbetreuung inaktiv.
11. Datenaustausch mit Auskunfteien
11.1 Vodafone ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor
Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen
durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über
nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzug), dem von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG
betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP), der infoscore Consumer Data
GmbH sowie der Schufa Holding AG (SCHUFA) zu übermitteln und dort
entsprechende Auskünfte einzuholen.
(5)Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten im FPP, bei infoscore oder bei der SCHUFA
aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält Vodafone hierüber
Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur
Wahrung berechtigter Interessen von Vodafone, eines Vertragspartners
der infoscore, der SCHUFA oder eines Teilnehmers des FPP erforderlich
ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Bei Firmenkunden tauscht Vodafone mit weiteren Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach diesen
Grundsätzen aus.
11.2 Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen Unternehmen sowie ein Merkblatt über den FPP und die SCHUFA.
12. Telefonbucheintrag
Auf Wunsch des Kunden veranlasst Vodafone die Aufnahme von dessen
Rufnummer(n), Name, Anschrift und zusätzlichen Angaben in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse (Standard: Elektronische Verzeichnisse).
Vodafone darf die Daten Dritten zum Zwecke der Herstellung und Veröffentlichung von Teilnehmerverzeichnissen und zur Bereitstellung von
Auskunftsdiensten zur Verfügung stellen. Der Kunde kann durch eine
Erklärung gegenüber Vodafone den Umfang der Eintragung jederzeit
erweitern oder einschränken oder der Veröffentlichung für die Zukunft
widersprechen.
13. Wichtige Hinweise zum Notruf
Vodafone stellt den Zugang zu Notdiensten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bereit. Voraussetzung hierfür ist im Mobilfunkbereich ein technisch verwendbares Mobiltelefon, eine gültige SIM-Karte
und die Verfügbarkeit eines Mobilfunknetzes.
Einschränkung Notrufverfügbarkeit bei Festnetzanschlüssen
Das Absetzen von Notrufen über 110 und 112 ist bei einem Stromausfall und während der standardmäßigen Trennung der InternetVerbindung (alle 24 Stunden bis zu 30 Sekunden) nicht möglich.
Eine Veränderung der Konfi gurationen des Vodafone-Modems oder
die Verwendung eines nicht freigegebenen Gerätes kann zur Folge
haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Bei Einwahl mit
den eigenen Zugangsdaten von einem anderen Standort als dem
im Auftrag benannten Standort aus, ist eine Standortbestimmung
durch die Notrufl eitstelle nicht möglich.
Stand: Juli 2012
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vodafone D2-Dienstleistungen (AGB)
900 271 07 12

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