Tipp24 Services Limited  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tipp24.com   (Stand: 21.09.2012)

...

Bewertung:

wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Tipp24.com ermöglicht die Abgabe von Tipps auf den Ausgang der Ziehungen von Gewinnzahlen auf verschiedenen Lotterien. Z.B. Lotto 6 aus 49, Spiel 77, Super 6, Glücksspirale, Euromillones etc. (bearbeiten)
(10)
B
MyLotto24 ist kein Lotterieveranstalter und bietet Spielteilnehmern keine Möglichkeit zum Kauf von Lottoscheinen. Spielteilnehmer tippen bei MyLotto24 auf den Ausgang der jeweiligen Lotterien. (bearbeiten)
(11)
B
Die Gewinnquote der Gewinnklasse 1 ergeben sich aus der Anzahl der Gewinner bei MyLotto24 und werden daher nicht 1:1 von der abgebildeten Lottery übernommen. (bearbeiten)
(2)
C
Die Webseite vermittelt Tipps der Nutzer an MyLotto24, die als Buchmacherin für den Nutzer handelt. (bearbeiten)
(3)
C
Bei Abgabe eines Tipps schließt der Spielteilnehmer zwei Verträge: 1. mit Tipp24 als Webseitenbetreiber und der Vermittlung von Tipps an MyLotto24; 2. mit MyLotto24 als Buchmacher (bearbeiten)
(4)
C
Spielteilnehmer müssen mindestens 18 Jahre als sein. (bearbeiten)
(5)
C
Eine Registrierung ist Voraussetzung für die Abgabe eines Tipps und beinhaltet folgende Angaben: Name, Postanschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, E-Mail Adresse, Mobilfunknummer, ihre eigenen Sicherheitsfragen, Kreditkarten-/Bankkontonummer. (bearbeiten)
(6)
C
Spielteilnehmer erteilen Tipp24 ihre Zustimmung zur Überprüfung ihres Alters sowie ihrer sonstigen persönlichen Angaben. (bearbeiten)
(7)
C
Die gleichzeitige Unterhaltung mehrerer Spielkonten ist unzulässig. (bearbeiten)
(8)
C
Nach Abgabe eines Tippscheins wird der Nutzer per Email von Tipp24 über die Annahme informiert. (bearbeiten)
(9)
C
Gewinne in der Gewinnklasse 1 müssen innerhalb von 170 Tagen vom Spielerkonto abgehoben werden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Die Geschäftsbedingungen und Datenschutzbedingungen können jederzeit geändert werden. Die neuen Verträge werden lediglich auf der Webseite veröffentlicht und gelten vom Nutzer mit seiner Anmeldung automatisch als akzeptiert. (bearbeiten)
[3]
B
Jeder Tipp geht in England ein und es gilt englisches Recht. Der Gerichtsstand ist England und Wales. (bearbeiten)
[2]
C
Tipp24 haftet nicht für Verluste oder Schäden aufgrund der Insolvenz Dritter, einschließlich MyLotto24 oder Banken, bei denen Tipp24 oder MyLotto24 Konten unterhält. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<2>
B
Die Einzelheiten zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden. (bearbeiten)
<1>
C
Spielgemeinschaften sind möglich. Entsprechende Regelungen finden sich in diesem Vertrag in Kapitel 5 und auf der Webseite. (bearbeiten)
<3>
C
Die genauen bzw. annähernden Gewinnmöglichkeiten für jeden Tipp sind für die Spielteilnehmer auf der Website abrufbar. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tipp24.com

Letzte Aktualisierung: 21.09.2012

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung vor Nutzung der Website sorgfältig durch. Mit der Registrierung und mit jeder Anmeldung auf der Website erkennen die Spielteilnehmer diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils aktuellen Fassung an.

Diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung können jederzeit geändert werden. Neufassungen und Änderungen der Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung werden von Tipp24 auf der Website veröffentlicht. Die neue oder geänderte Fassung der Geschäftsbedingungen und/oder der Datenschutzerklärung tritt mit der jeweils nächsten Anmeldung auf der Website in Kraft. [1]

Einführung

Diese Website ermöglicht den Spielteilnehmern

die Abgabe von Tipps auf den Ausgang der Ziehungen von Gewinnzahlen der:
von den Mitgliedern des Deutschen Lotto- und Totoblocks veranstalteten Lotterien „Lotto 6 aus 49“, „Spiel 77“,
„Super 6“, „Glücksspirale“, „Keno“ und „Plus 5“,
von der spanischen Staatslotterie Loterías y Apuestas del Estado und ihrer europäischen Partnerlotterien veranstalteten Lotterie „Euromillones“,
von verschiedenen europäischen Lotterien in mehreren europäischen Ländern veranstalteten Lotterie „Eurojackpot“ und
von der spanischen Staatslotterie Loterías y Apuestas del Estado veranstalteten Spanischen Weihnachtslotterie „Lotería de Navidad“,
(jeweils eine „Lotterie“) sowie
die Teilnahme
an „Spielgemeinschaften“, die auf den Ausgang der Lotterien tippen, und
an von MyLotto24 veranstalteten virtuellen Rubbellos-Spielen.
(1)

Parteien

„Tipp24“ - Tipp24 Services Limited, eine am 5. September 2007 nach englischem Recht gegründete Gesellschaft mit Sitz in Units 208/209 Clerkenwell Workshops, 27-31 Clerkenwell Close, London EC1R 0AT, Vereinigtes Königreich, Registernummer 6362572.

„MyLotto24“ - MyLotto24 Limited, eine am 28. Februar 2007 nach englischem Recht gegründete Gesellschaft mit Sitz in 20-22 Bedford Row, London WC1R 4JS, Vereinigtes Königreich, Registernummer 6131579.

Funktion von Tipp24

Die Website wird von Tipp24 betrieben. Tipp24, die als Vermittlerin von Tipps handelt, vermittelt die Tipps eines Spielteilnehmers an MyLotto24, die als Buchmacherin für den Spielteilnehmer handelt. Bei der Abgabe von Tipps handelt Tipp24 namens, im Auftrag sowie auf Anweisung der Spielteilnehmer. Tipp24 ist für das Betreiben der Website, das Einrichten und Unterhalten der Spielkonten, die Vermittlung von Tipps eines Spielteilnehmers an MyLotto24, die Leistung der Spieleinsätze der Spielteilnehmer an MyLotto24 und die Weiterleitung der von MyLotto24 erhaltenen Gewinne an die Spielteilnehmer gemäß diesen Geschäftsbedingungen verantwortlich. (2)


Funktion von MyLotto24

MyLotto24 handelt bezüglich der von Tipp24 vermittelten Tipps als Buchmacherin im Auftrag der Spielteilnehmer. MyLotto24 legt die Gewinnchancen fest, zahlt die Gewinne für erfolgreiche Tipps und übermittelt die Gewinne an Tipp24 zur Weiterleitung an Spielteilnehmer, die gewonnen haben.


Zwei Verträge

Bei Abgabe eines Tipps schließt ein Spielteilnehmer zwei Verträge:

einen Vertrag mit Tipp24 zum Zeitpunkt der Registrierung bezüglich der Nutzung der Website, der Einrichtung und Führung von Spielkonten, der Vermittlung von Tipps an MyLotto24, der Leistung der Spieleinsätze von Spielteilnehmern an MyLotto24 und bezüglich der Auszahlung der von MyLotto24 erhaltenen Gewinne sowie

einen Vertrag mit MyLotto24 bei jeder Abgabe eines Tipps durch den Spielteilnehmer, der die Geschäftsbedingungen für jeden Tipp und die Regeln der verschiedenen, von MyLotto24 angebotenen Spiele sowie die Auszahlung der Gewinne regelt.
(3)

ABSCHNITT A dieser Geschäftsbedingungen enthält die vertraglichen Bestimmungen für das Rechtsverhältnis zwischen Spielteilnehmer und Tipp24.

ABSCHNITT B dieser Geschäftsbedingungen enthält die vertraglichen Bestimmungen für das Rechtsverhältnis zwischen Spielteilnehmer und MyLotto24.

ABSCHNITT C und die Einführung zu diesen Geschäftsbedingungen gelten sowohl (i) für den Vertrag zwischen dem Spielteilnehmer und Tipp24 als auch (ii) für den Vertrag zwischen dem Spielteilnehmer und MyLotto24.


Tipp24 und MyLotto24 werden von der UK Gambling Commission lizenziert und reguliert. Die Lizenznummer der Tipp24 und der MyLotto24 sind im Fußbereich der Web Site einsehbar. Weitere Informationen über die UK Gambling Commission können auf der Website www.gamblingcommission.gov.uk nachgelesen werden.


Definitionen

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, haben die nachstehenden Wörter und Begriffe in diesen Geschäftsbedingungen die folgenden Bedeutungen:

„Bankkonto“ - das mit dem Spielkonto verbundene Bankkonto des Spielteilnehmers.

„Datenschutzerklärung“ - die auf der Website veröffentlichte Erklärung über die Nutzung, Speicherung und Offenlegung personenbezogener Daten eines bestehenden oder künftigen Spielteilnehmers, in ihrer jeweils geltenden Fassung.

„DLTB“ - die Mitglieder des Deutschen Lotto- und Totoblocks, die die Lotterie „Lotto 6 aus 49“ in Deutschland veranstalten

„DLTB-Gewinnschein“ - ein Gewinnschein für die jeweilige Ziehung des vom DLTB veranstalteten „Lotto 6 aus 49“.

„DLTB Jackpot“ - der vom DLTB bezüglich aller Gewinnscheine in Gewinnklasse I der jeweiligen Ziehung des deutschen „Lotto 6 aus 49“ zahlbare und veröffentlichte Gesamtbetrag (oder, sofern im Fall von Ziffer 9.2.3 kein Gewinnschein veröffentlicht wird, der Betrag, wie von MyLotto24 festgelegt, der vom DLTB auszuzahlen gewesen wäre, wenn es einen Gewinnschein in Gewinnklasse I der jeweiligen Ziehung im deutschen „Lotto 6 aus 49“ gegeben hätte).

„EMP-Gewinnschein“ - ein Gewinnschein für die jeweilige Ziehung der von der Loterías y Apuestas del Estado veranstalteten spanischen Lotterie „Euromillones“.

„Eurojackpot-Gewinnschein“ - ein Gewinnschein für die jeweilige Ziehung der von verschiedenen europäischen Lotterien in mehreren europäischen Ländern veranstalteten Lotterie „Eurojackpot“.

„Eurojackpot-Veranstalter“ – der jeweilige Veranstalter der von verschiedenen europäischen Lotterien in mehreren europäischen Ländern veranstalteten Lotterie „Eurojackpot“.

„Euromillones Jackpot“ - der von der Loterías y Apuestas del Estado bezüglich aller Gewinnscheine in Gewinnklasse I der jeweiligen Ziehung der spanischen Lotterie „Euromillones“ zahlbare und veröffentlichte Gewinnbetrag (oder, sofern im Fall von Ziffer 9.7.7 kein Gewinnschein veröffentlicht wird, der Betrag, wie von MyLotto24 festgelegt, der von der Loterías y Apuestas del Estado auszuzahlen gewesen wäre, wenn es einen Gewinnschein in Gewinnklasse I der jeweiligen Ziehung in der spanischen Lotterie „Euromillones“ gegeben hätte).

„Geschäftsbedingungen“ - die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen (i) dem Spielteilnehmer und Tipp24 als Tippvermittlerin und (ii) dem Spielteilnehmer und MyLotto24 (als Buchmacherin), einschließlich der Datenschutzerklärung, die durch Bezugnahme Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen ist.

„Gewinne“ - der an den Spielteilnehmer von Tipp24 namens MyLotto24 in Bezug auf einen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn.

„Gewinnklasse“ - die entsprechend der Anzahl der richtig getippten Zahlen (einschließlich Zusatzzahl bzw. Superzahl) ermittelte Gewinnklasse in Bezug auf eine bestimmte Ziehung.

„Gewinnkumulierung“ - entspricht der Definition in Ziffer 9.8.8(d)

„Gewinnquote“ - der Gewinnbetrag, den der Veranstalter der jeweiligen, dem MyLotto24-Spiel zugrunde liegenden Lotterie im Rahmen einer Ziehung auf einen Gewinnschein in der jeweiligen Gewinnklasse in dieser Lotterie auszuzahlen hat.

„Gültiges Ausweisdokument“ - bezeichnet ein von einer staatlichen Behörde oder Institution ausgegebenes gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass), das mindestens Name und Geburtsdatum des Spielteilnehmers enthält.

„Kreditkarte“ - jede Art von Karte mit Zahlungs-, Lastschriften-, Kredit- und/oder ähnlichen Funktionen.

„MyLotto24-Gewinntipp“ - ein bei MyLotto24 direkt oder indirekt abgegebener Tipp, der zu einem Gewinn geführt hat, einschließlich Tipps von (i) Tipp24 namens eines Spielteilnehmers, (ii) einer Person, die ihren Tipp nicht über die Website, sondern über die Services Dritter (einschließlich anderer Websites) abgegeben hat, die als Vertreter oder Vermittler in Bezug auf die Spielangebote von MyLotto24 handeln, oder über einen Dritten, der MyLotto24 Produkte unter seiner eigenen Marke anbietet, oder von (iii) einer Person, die ihren Tipp direkt bei MyLotto24 abgegeben hat, entweder per Telefon, über eine von MyLotto24 betriebene Webseite oder auf sonstige Weise.

„Nächstniedrige Besetzte Gewinnklasse“ - entspricht der Definition in Ziffer 9.8.8(d)

„Spieleinsatz“ - der Geldbetrag, den der Spielteilnehmer im Hinblick auf eine bestimmte Ziehung einer Lotterie oder im Hinblick auf ein bestimmtes Spiel einsetzt.

„Spielername“ und „Passwort“ - Der vom Spielteilnehmer zum Zeitpunkt der Registrierung gewählte Spielername und das Passwort (vorbehaltlich nachfolgender, von Tipp24 gestatteter Abweichungen), die zur Vornahme aller Einzahlungen und Abhebungen über das Spielkonto benutzt werden und die eindeutige Identifizierung des Spielteilnehmers durch Tipp24 sicherstellen sollen.

„Spielkonto“- das vom Spielteilnehmer auf der Website eingerichtete virtuelle Konto, über welches der Spielteilnehmer Tipp24 zur Vermittlung eines Tipps an MyLotto24 anweist.

„Spielteilnehmer“ - ein Benutzer der Website.

„Website“ - das Internetportal von Tipp24, derzeit erreichbar unter der folgenden Internet-Adresse: www.tipp24.com.

Bezugnahmen in diesen Geschäftsbedingungen auf einen Spielteilnehmer, der einen Tipp abgibt, oder auf die Abgabe eines Tipps beziehen sich (sofern nichts anderes geregelt ist) auf die Vermittlung des Tipps von Tipp24 an MyLotto24 namens und im Auftrag des Spielteilnehmers. Soweit der Zusammenhang nicht eindeutig ein anderes Verständnis erfordert, sind in einem bestimmten Genus verwendete Wörter auch in der Bedeutung eines anderen Genus zu verstehen.


ABSCHNITT A - SPEZIFISCHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER TIPP24

1. Der Spielteilnehmer

1.1 Die Website und die darauf angebotenen Services richten sich nur an Personen, die:

über 18 Jahre alt sind
(4)(Spielteilnehmer werden diesbezüglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme Minderjähriger an Glücksspielen in Großbritannien strafbar ist),
sich bewusst sind, dass sie ihren Spieleinsatz als Folge der über Tipp24 abgegebenen Tipps verlieren können,
die Website nicht für gewerbsmäßige Zwecke oder in Namen von Dritten benutzen,
sich zum Zeitpunkt der Abgabe ihres Tipps nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einem anderen Land oder an einem anderen Ort aufhalten, in dem die Teilnahme an Wetten/Glücksspielen der auf dieser Website vorgesehenen Art nicht erlaubt ist
zum Zeitpunkt der Abgabe ihres Tipps kein leitenden Angestellter oder kein Mitarbeiter von Tipp24 oder MyLotto24 sind und
nicht von der Abteilung des US-Finanzministeriums zur Kontrolle ausländischer Vermögenswerte und/oder von gleichwertigen Behörden oder Regierungsstellen anderer Länder - jetzt oder künftig - ausgeschlossen sind.
1.2 Mit der Abgabe eines Tipps bestätigen die Spielteilnehmer, dass sie sich zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps nicht in einem Land aufhalten, in dem die Teilnahme an Wetten/Glücksspielen der auf dieser Website vorgesehenen Art nicht erlaubt ist.

1.3 Spielteilnehmer können im Rahmen der Registrierung zur Angabe der folgenden Daten aufgefordert werden: Name, Postanschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, E-Mail Adresse, Mobilfunknummer, ihre eigenen Sicherheitsfragen, Kreditkarten-/Bankkontonummer sowie andere von Tipp24 verlangte Informationen oder Formen des Identitätsnachweises. (5)Die Spielteilnehmer erkennen ausdrücklich an, dass Tipp24 bei Nichtangabe dieser Informationen die Registrierung eines potenziellen Spielteilnehmers verweigern kann. Spielteilnehmer erteilen hiermit Tipp24 ihre Zustimmung zur Überprüfung ihres Alters sowie ihrer sonstigen persönlichen Angaben. (6)

1.4 Die Spielteilnehmer stellen sicher, dass die von ihnen zum Zeitpunkt der Registrierung gemachten Angaben zu den Kreditkarten/Girokonten richtig und vollständig sind und dass ihre Kreditkarte nicht gestohlen wurde, verloren gegangen oder in betrügerischer Weise missbraucht worden ist. Der Spielteilnehmer setzt Tipp24 in den folgenden Fällen unverzüglich in Kenntnis: (i) bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte oder (ii) wenn der Spielteilnehmer die Kontonummer und/oder das Passwort für ihre jeweilige Kreditkarte/für ihre jeweiliges Bankkonto oder ihren Spielernamen oder ihr Passwort an Dritte weitergegeben, Dritten mitgeteilt oder verloren hat.

1.5 Spielteilnehmer müssen (i) alle Pflichtfelder des Registrierungsformulars ausfüllen, (ii) die Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen und (iii) Änderungen der während der Registrierung gemachten Angaben, einschließlich sämtlicher Änderungen von Angaben zu ihren Kreditkarten/Bankkonten, Tipp24 unverzüglich mitteilen, indem die jeweiligen Angaben im Spielkonto geändert werden.

1.6 Tipp24 haftet nicht für die unterlassene Auszahlung von Gewinnen aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder ungültiger Angaben, die für die Auszahlung erforderlich sind, seitens des betreffenden Spielteilnehmers. Tipp24 ist nicht verpflichtet, den betreffenden Spielteilnehmer zu kontaktieren, um tatsächlich oder scheinbar unrichtige, unvollständige oder ungültige Angaben zu vervollständigen oder zu berichtigen.


2. Spielkonto und Passwort

2.1 Der Spielteilnehmer kann erst dann einen ersten Tipp abgeben, wenn er sich registriert und ein Spielkonto eingerichtet hat. Tipp24 behält sich das Recht vor, den Abschluss des Registrierungsvorgangs nach eigenem Ermessen und aus beliebigem Grund für jeden potenziellen Spielteilnehmer zu verweigern. Nach Annahme der Angaben eines Spielteilnehmers für die Registrierung eines Spielkontos durch Tipp24 erhält der Spielteilnehmer eine persönliche Kundennummer unter gleichzeitiger Einrichtung eines Spielkontos, mit dem der Spielteilnehmer Tipps abgeben, Einzahlungen und Abhebungen vornehmen kann. Während der Registrierung wählt der Spielteilnehmer einen eigenen Spielernamen und ein eigenes Passwort. Ein Spielteilnehmer kann sein Passwort jederzeit über sein Spielkonto ändern.

2.2 Die gleichzeitige Unterhaltung mehrerer Spielkonten ist unzulässig. (7)Werden zusätzliche Konten eröffnet, ist Tipp24 nach eigenem Ermessen ohne Ankündigung zur Prüfung und Schließung solcher Konten berechtigt. Möchte ein Spielteilnehmer einen neuen Usernamen einrichten, so kann dies nur mittels Schließung des bestehenden und Eröffnung eines neuen Spielkontos mit dem neuen Spielernamen erfolgen.

2.3 Tipp24 ist nach eigenem Ermessen zur Festlegung und Änderung von Höchst- und Mindestbeträgen für die Führung von Spielkonten berechtigt. Dazu gehören unter anderem auch die Festlegung und Änderung von Mindest- und Höchstbeträgen für Einzahlungen und Tipps sowie die Festlegung von maximalen Gesamtbeträgen, die in einem bestimmten Zeitraum als Spieleinsatz eingesetzt werden können. Weist ein Spielkonto ein Guthaben auf, das den Betrag der Höchsteinzahlung übersteigt, kann Tipp24 den überschüssigen Betrag nach freiem Ermessen auf das Bankkonto des Spielteilnehmers auszahlen.

2.4 Sofern der Spielteilnehmer Kreditkarten/Bankkonten angibt, die gemeinsam mit einer anderen Person geführt werden, erklärt der Spielteilnehmer sein Einverständnis mit der Überweisung seiner Gewinne auf dieses Gemeinschaftskonto.

2.5 Jeder Spielteilnehmer muss seinen Spielernamen und sein Passwort an einem sicheren Ort aufbewahren, um eine unbefugte Nutzung dieser Daten zu verhindern. Die Spielteilnehmer sind für alle über ihr Spielkonto erfolgenden Aktivitäten verantwortlich. Spielteilnehmer sind zur Nutzung von Spielkonten Dritter nicht befugt.

2.6 Vermuteter Betrug oder rechtswidrige Nutzung ihrer Spielkonten sind Tipp24 von den Spielteilnehmern zu melden. Zur Einstellung einer betrügerischen Tätigkeit oder rechtswidrigen Nutzung muss der Spielteilnehmer die jeweils erforderlichen Schritte, wie Änderung des Passworts für das Spielkonto, vornehmen.

2.7 Es steht allen potenziellen Spielteilnehmern frei, sich von der Tippabgabe auf dieser Website selbst auszuschließen. Mit einem solchen Ausschluss kann der Kundenservice unter der Rufnummer 00800 1612 1612 (kostenfrei aus allen Netzen) oder per E-Mail unter service@tipp24.com beauftragt werden. Durch Abschluss einer Selbstausschlussvereinbarung mit Tipp24 werden die Spielteilnehmer für einen bestimmten Zeitraum an der Nutzung ihres Spielkontos gehindert. Wird kein bestimmter Zeitraum angegeben, schließt Tipp24 solche Spielteilnehmer für einen Mindestzeitraum von 6 Monaten von der Nutzung aus.

2.8 Spielkonten, die Gegenstand einer Selbstausschlussvereinbarung sind, können ausnahmslos erst nach Ablauf der Selbstausschlussfrist reaktiviert werden. Nach Ablauf der Selbstausschlussfrist können nach telefonischer Mitteilung an den Kundenservice erneut Tipps abgegeben werden.

2.9 Ein Spielteilnehmer kann sein Spielkonto mit einer Mindestfrist von 24 Stunden (per E-Mail an service@tipp24.com oder telefonisch unter der Rufnummer 00800 1612 1612(kostenfrei aus allen Netzen)) schließen, wenn der Kontostand des Spielkontos einen Betrag von Null aufweist (das heißt, nachdem der Spielteilnehmer das verbleibende Restguthaben von seinem Spielkonto überwiesen hat).


3. Annahme von Tipps

3.1 Die Spielteilnehmer erteilen Tipp24 die Anweisung zur Abgabe eines Tipps durch Ausfüllen und Abgabe des jeweiligen virtuellen Tippscheins auf der Website. Nach Ausfüllen des Tippscheins werden die virtuellen Tippscheine in den Warenkorb des Spielteilnehmers auf der Website abgelegt. Die Tippscheine im Warenkorb des Spielteilnehmers werden nur abgegeben, wenn der Spielteilnehmer auf den Button „Jetzt bezahlen“ klickt. Änderungen der Tippscheine sind im Warenkorb jederzeit bis zur tatsächlichen Abgabe durch den Spielteilnehmer möglich.

3.2 Der Spielteilnehmer muss sicherstellen, dass alle Einzelheiten des Tipps richtig sind. Nach Abgabe des Tipps kann dieser vom Spielteilnehmer nicht mehr storniert oder geändert werden.

3.3 Im Hinblick auf Tipps auf den Ausgang der Lotterien „Lotto 6 aus 49“, „Spiel 77“, „Super 6“, „Glücksspirale“, „Keno“, „Plus 5“, und „Spanische Weihnachtslotterie“ sowie bei der Teilnahme an Spielgemeinschaften benachrichtigt Tipp24 den Spielteilnehmer per E-Mail, ob der Auftrag zur Abgabe eines Tipps angenommen wurde. Weist Tipp24 den Auftrag zur Abgabe eines Tipps zurück, werden der jeweilige Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr erstattet. Nimmt Tipp24 den Auftrag zur Abgabe eines Tipps an, wird Tipp24 den Tipp gemäß diesen Geschäftsbedingungen an MyLotto24 vermitteln. Das Spielkonto des Spielteilnehmers zeigt alle angenommenen Tipps an. (8)

3.4 Im Hinblick auf Tipps auf den Ausgang der Lotterie „Euromillones“ wird Tipp24 den Empfang des Auftrags zur Abgabe eines Tipps per E-Mail bestätigen. Der jeweilige Bearbeitungsstatus eines Tipps kann jederzeit im Spielkonto eingesehen werden. Nimmt Tipp24 einen Auftrag zur Abgabe eines Tipps nicht an, werden der jeweilige Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr erstattet.


4. Zahlungen

4.1 Tipp24 nimmt keine Aufträge zur Tippabgabe von einem Spielteilnehmer entgegen, wenn das Spielkonto eines Spielteilnehmers zum Zeitpunkt der Anweisung zur Tippabgabe keine ausreichende Deckung für den gesamten Spieleinsatz aufweist (Tippeinsätze können in keinem Fall auf Kredit abgegeben werden). Werden mehrere Tippaufträge erteilt und weist das Spielkonto des Spielteilnehmers eine unzureichende Deckung für diese Tipps auf, werden die Tipps von Tipp24 nur entsprechend der vorhandenen Deckung in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Abgabe vermittelt.

4.2 Spielteilnehmer können per Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung oder auf andere von Tipp24 jeweils genehmigte Weise Geld auf ihr Spielkonto überweisen.

4.2.1 Zahlungen per Kreditkarte - Tipp24 kann von Zeit zu Zeit Mindestbeträge für die Zahlung mit Kreditkarte festlegen. Mit einer Kreditkarte auf das Spielkonto eines Spielteilnehmers eingezahlte Geldbeträge werden dem jeweiligen Spielkonto unmittelbar gutgeschrieben, dürfen nur zur Zahlung von Tipps verwendet und nicht auf ein anderes Konto überwiesen werden, sofern mit Tipp24 nichts anderes vereinbart wird. Sind jedoch mittels Kreditkarten eingezahlte Beträge aus vom Spielteilnehmer zu vertretenden Gründen auf ein anderes Konto zu überweisen, stellt Tipp24 die angefallenen Kreditkartengebühren in Höhe von 3 % des überwiesenen Betrags, mindestens jedoch 5 Euro, in Rechnung.

4.2.2 Zahlungen per Lastschrift

Beträge, die vom Spielteilnehmer mittels Lastschrift zum Einzug freigegeben werden, werden dem Spielkonto des Spielteilnehmers unmittelbar gutgeschrieben. Im Falle einer Rücklastschrift dieser Zahlungsart kann Tipp24 die Annahme weiterer Zahlungen per Lastschrift verweigern. Gegen den Spielteilnehmer bestehende offene Forderungen aufgrund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inklusive der Tipp24 entstandenen, angemessenen Gebühren, werden von Tipp24 zur Beitreibung an ein Inkassounternehmen abgetreten.
Mit einem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer Tipp24 oder deren Beauftragten die Ermächtigung zum Einzug des entsprechenden Betrags von seinem angegebenen Bankkonto im Lastschriftverfahren. Tipp24 ist nach freiem Ermessen von Zeit zu Zeit zur Festsetzung von Wochenlimits berechtigt, die mittels Lastschriftverfahren auf ein Spielkonto eingezahlt werden können.
Soweit nicht abweichend vereinbart, überweist Tipp24 die von einem Spielkonto mittels Lastschriftverfahren eingezogenen Beträge nur auf das mit dem Spielkonto des Spielteilnehmers verbundene Bankkonto und nur dann, wenn der Lastschriftbetrag dem Spielkonto mindestens 6 Wochen gutgeschrieben war.
4.2.3 Zahlungen per Banküberweisung - Mittels Banküberweisung überwiesene Geldbeträge werden dem Spielkonto eines Spielteilnehmers erst nach Eingang auf dem Bankkonto von Tipp24 gutgeschrieben und zur Verfügung gestellt. Die Kundennummer des Spielteilnehmers muss bei allen Banküberweisungen angegeben werden. Die Bankverbindung von Tipp24 lautet wie folgt: Kontoinhaber: Tipp24 Services, Kontonummer: 0000010014, BLZ: 701 307 00 (IBAN: DE70701307000000010014 / BIC: LENZDEM1), Bankhaus August Lenz, Deutschland.

4.2.4 Andere Zahlungsweisen - Akzeptiert Tipp24 andere als die erwähnten Zahlungsweisen, werden weitere Angaben hierzu auf der Website im Abschnitt über Zahlungen mit allen diesbezüglich geltenden Vorschriften, Beschränkungen und Gebühren bereitgestellt.

4.3 Wird die Zahlung an Tipp24 von auf dem Spielkonto des Spielteilnehmers gutzuschreibenden Geldbeträgen eingestellt, rückbelastet oder aus einem anderen Grund nicht abgeschlossen oder werden solche Zahlungen nachfolgend storniert oder wird diesbezüglich ein Diebstahl oder Betrug entdeckt, ist Tipp24 zur sofortigen Abbuchung der diesem Spielkonto gutgeschriebenen Beträge, einschließlich der Tipp24 bezüglich eines solchen Betrags entstandenen angemessenen Gebühren, berechtigt.

4.4 Die von Spielteilnehmern bei Tipp24 in Spielkonten eingezahlten Geldbeträge werden nicht verzinst. Die bei Tipp24 eingezahlten Geldbeträge befinden sich auf einem regulären, auf den Namen von Tipp24 lautenden Bankkonto und unterliegen keinen besonderen Treuhandvereinbarungen oder Insolvenzschutzmechanismen.

4.5 Tipp24 kann das Spielkonto mit zusätzlichen angemessenen Kosten belasten, die Tipp24 durch eine Handlung des Spielteilnehmers oder durch die Ausführung eines Auftrags des Spielteilnehmers, insbesondere im Zahlungsverkehr, entstanden sind.

4.6 Gewinne sind in vielen Ländern steuerfrei. Etwaige Steuern, Abgaben und Gebühren auf Gewinne gehen zu Lasten des Spielteilnehmers.

4.7 Tipp24 kann ein Spielkonto auflösen, wenn seit dem letzten Einloggen des Spielteilnehmers ein Zeitraum von zwei Jahren verstrichen ist. Vor Auflösung eines Spielkontos bemüht sich Tipp24, den Spielteilnehmer mittels zweier E-Mails zu kontaktieren und ihn zur Angabe einer Bankverbindung für die Überweisung des verbleibenden Restguthabens aufzufordern. Wird Tipp24 innerhalb von vier Wochen nach Absenden der zweiten E-Mail keine Kontoverbindung mitgeteilt oder ist der Spielteilnehmer per E-Mail nicht erreichbar, (i) erlischt der Anspruch des betreffenden Spielteilnehmers auf das verbleibende Restguthaben (einschließlich aller Gewinne) und (ii) ist Tipp24 berechtigt, das nicht beanspruchte Guthaben (einschließlich aller Gewinne) einer gemeinnützigen Organisation ihrer Wahl zu spenden.


5. Spielgemeinschaften

5.1 „Spielgemeinschaften“ sind von Tipp24 organisierte Spielgemeinschaften für die Abgabe gemeinschaftlicher Tipps für einzelne oder für Kombinationen von Produkten der MyLotto24.

5.2 Mit dem Erwerb eines Anteils an einer Spielgemeinschaft:

5.2.1 beauftragt ein Spielteilnehmer Tipp24, mit der Abgabe von Tipps bei MyLotto24 namens der Spielgemeinschaft und der Erbringung der nachstehend aufgeführten Services und

5.2.2 verpflichtet sich ein Spielteilnehmer zur Zahlung seines im Warenkorb ausgewiesenen Spielgemeinschaftanteils, einschließlich der jeweiligen Servicegebühren.

5.3 Der genaue Inhalt und Zweck einer Spielgemeinschaft, insbesondere die Anzahl und die Art der von der Spielgemeinschaft abzugebenden Tipps und der jeweilige Spielgemeinschaftsanteil der einzelnen Spielteilnehmer, sind den einschlägigen Abschnitten auf der Website bzw. für die Spielgemeinschaft Magic 7 zusätzlich Abschnitt B – Spezifische Geschäftsbedingungen der MyLotto24 Ziffer 9.10 – zu entnehmen. <1>

5.4 Erwirbt der Spielteilnehmer zwei oder mehrere Anteile einer Spielgemeinschaft, so ist nicht gewährleistet, dass alle Anteile in dem gleichen Pool enthalten sind.

5.5 Tipp24 ist aus eigenem Recht zur Teilnahme an einer Spielgemeinschaft berechtigt, um zu gewährleisten, dass alle Anteile an dieser Gemeinschaft zugeteilt worden sind. Nimmt Tipp24 auf diese Weise an einer Spielgemeinschaft teil, hat Tipp24 bezüglich aller Gewinne dieselben Rechte wie alle anderen Spielteilnehmer und unterliegt denselben Regeln.

5.6 Tipp24 richtet die vom Spielteilnehmer ausgewählte Spielgemeinschaft zur Abgabe von Tipps für die gewählte Laufzeit ein (z. B. ein Kalendermonat, eine Woche, nur für eine einzige Ziehung). Die für jede derartige Spielgemeinschaft geltenden Einzelheiten sind im einschlägigen Abschnitt auf der Website ausgeführt.

5.7 Spielgemeinschaften können nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit wahlweise automatisch fortgesetzt werden, wie eingehender auf der Website erläutert. Wird eine Spielgemeinschaft nicht automatisch fortgeführt und hat der Spielteilnehmer nicht die Option „als Dauerschein spielen“ gewählt, meldet Tipp24 Spielteilnehmer nach Ablauf der gewählten Laufzeit nicht automatisch bei neuen Spielgemeinschaften an. In diesem Fall müssen sich Spielteilnehmer erneut für eine andere Spielgemeinschaft anmelden, wenn sie weitere Tipps abgeben möchten.

5.8 Wird hingegen eine Spielgemeinschaft automatisch fortgeführt oder hat der Spielteilnehmer die Option „als Dauerschein spielen“ gewählt, ermächtigt jeder Spielteilnehmer Tipp24 bei Ablauf der gewählten Laufzeit bis auf Weiteres zur Einrichtung einer neuen Spielgemeinschaft für die folgende Laufzeit und zu denselben Bedingungen. Die der ersten Spielgemeinschaft ggf. gewährten Sonderangebote oder Rabatte gelten nicht notwendigerweise für nachfolgende Spielgemeinschaften.

5.9 Abhängig von der gewählten Spielgemeinschaft und sofern in Abschnitt B - Spezifische Geschäftsbedingungen de MyLotto24 - nicht abweichend geregelt, können Spielteilnehmer ihre Teilnahme an einer Spielgemeinschaft jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Tipp24 oder über das Spielkonto kündigen. Die Kündigung wird wie folgt wirksam:

5.9.1 Bei einer Spielgemeinschaft mit einer Laufzeit von einem Kalendermonat wird die Kündigung zum Beginn der nächsten Laufzeit wirksam, wenn die Kündigungserklärung vor dem 15. des laufenden Kalendermonats (oder am darauf folgenden Werktag, wenn der 15. auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt,) zugeht. Eine Kündigungserklärung, die nach diesem Tag zugeht, wird mit Ablauf der nächsten Laufzeit wirksam.

5.9.2 Bei Spielgemeinschaften mit kürzeren Tippzeiträumen (einschließlich Spielgemeinschaften mit Tippzeiträumen von einer Woche) oder bezüglich derer der Spielteilnehmer die Option „als Dauerschein spielen“ gewählt hat, wird die Kündigungserklärung bezüglich der aktuellen Laufzeit wirksam, wenn die Kündigung mindestens zwei volle Werktage vor der ersten Ziehung des laufenden Spielzeitraums zugeht. Geht die Kündigungserklärung nach diesem Zeitpunkt zu, wird sie am Ende der nächsten Laufzeit wirksam.

5.10 Nach der Einrichtung der Spielgemeinschaft entwickelt Tipp24 die systematischen Reihen (Zahlenkombinationen), die namens und im Auftrag jeder Spielgemeinschaft abzugeben sind. Einzelne Teilnehmer an einer Spielgemeinschaft können nicht die Abgabe spezifischer Tippreihen oder die Teilnahme an einer bestimmten Spielgemeinschaft verlangen, sofern ein Spielteilnehmer nicht die Abgabe eines einzelnen Tipps wählt (siehe Ziffer 5.14 unten).

5.11 Gewinne auf jeden namens einer Spielgemeinschaft abgegebenen Tipp werden gemäß den in Abschnitt B dieser Geschäftsbedingungen ausgeführten MyLotto24-Standardregeln von MyLotto24 für den jeweiligen Tipp berechnet. Jede Spielgemeinschaft hat Anspruch auf die volle Gewinnhöhe für die von Tipp24 namens der Spielgemeinschaft abgegebenen Tipps. Alle Gewinne aus einer Laufzeit werden an die Teilnehmer der Spielgemeinschaft nach Bekanntgabe der offiziellen Gewinnquoten des DLTB gemäß ihrem jeweiligen Anteil ausgeschüttet. Spielteilnehmer erhalten nach Ablauf jeder Spielperiode eine Gewinninformation von Tipp24 mit Angabe der Gewinnklasse und Gewinnhöhe auf jeden namens der jeweiligen Spielgemeinschaft abgegebenen Tipp sowie des auf den jeweiligen Tippanteil eines Spielteilnehmers entfallenden Gewinnanteils. Jede Gewinninformation gilt als bestätigt, sofern innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des jeweiligen Auszugs kein Widerspruch eingelegt wird. Ein Widerspruch gilt als innerhalb der Widerspruchsfrist zugegangen, wenn das Datum des Poststempels des jeweiligen Widerspruchsschreibens sich innerhalb der Widerspruchsfrist befindet. Im Falle von Sachgewinnen wird der Tippgemeinschaft der jeweilige aktuelle Wert (Restwert) der Sachgewinne gutgeschrieben.

5.12 Tipp24 schreibt die Gewinne eines Spielteilnehmers nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen unverzüglich dessen Spielkonto gut.

5.13 Aus dem Spielkonto eines Spielteilnehmers gehen die folgenden Angaben hervor, die Tipp24 dem Spielteilnehmer zu Beginn eines Spielzeitraums per E-Mail bestätigt:

5.13.1 die Spielgemeinschaft(en), der/denen der Spielteilnehmer zugewiesen wurde, einschließlich der von jeder Spielgemeinschaft getippten Zahlen und der Gesamtanzahl der Anteile in einer solchen Spielgemeinschaft;

5.13.2 die Anzahl der vom Spielteilnehmer in jeder Spielgemeinschaft gehaltenen Anteile und

5.13.3 jeder einzelne namens des Spielteilnehmers abgegebene Tipp.

5.14 Spielteilnehmer, die an Spielgemeinschaften mit einer Laufzeit von einem Kalendermonat teilnehmen, können ihre Teilnahme bis zur Mitte des zum jeweiligen Zeitpunkt laufenden Spielzeitraums (der 15. eines Kalendermonats bzw. der nächstfolgende Werktag, wenn der 15. auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt) auf eine andere von Tipp24 eingerichtete Spielgemeinschaft mit einer entsprechenden Laufzeit ändern. Für derartige Änderungen fallen keine zusätzlichen Gebühren an.


5.15 Einzeltipps

5.15.1 Spielteilnehmer haben im Rahmen ihrer Teilnahme an den Spielgemeinschaften außerdem die Option der Abgabe von Einzeltipps. Nur ein Spielteilnehmer, der einen Einzeltipp abgegeben hat, erhält den damit verbundenen Gewinn. Weitere Einzelheiten zu dieser Option sind den Ausführungen auf der Website zu entnehmen.

5.15.2 Werden Einzeltipps in einer Spielgemeinschaft angeboten, kann Tipp24 einem Spielteilnehmer die Option bieten, seine eigenen Zahlen anzugeben oder die Zahlen für die jeweilige(n) Ziehung(en) per Zufallsgenerator zu bestimmen. Gewinnt der Einzeltipp, kann der Spielteilnehmer die gesamte auf den Tipp entfallende Gewinnhöhe beanspruchen. Dieser Gewinn wird also nicht an die anderen Mitglieder der Spielgemeinschaft ausgeschüttet.

5.15.3 Nach Abgabe eines Einzeltipps zeigt das Spielkonto des Spielteilnehmers die von ihm gewählten oder die von Tipp24 mittels Zufallsgenerator bestimmten Zahlen für diesen Tipp an. Der Spielteilnehmer erhält ferner zur Bestätigung eine E-Mail mit diesen Zahlenangaben. Der Spielteilnehmer muss nach erfolgter Benachrichtigung über die von ihm gewählten Zahlen prüfen, ob seine Zahlen richtig erfasst wurden. Sollte er einen Fehler bei der Datenerfassung feststellen, muss er Tipp24 unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen. Andernfalls wird ein Einzeltipp mit den Zahlen abgegeben, die in der Benachrichtigung/auf dem Spielkonto des Spielteilnehmers angegeben wurden.

5.15.4 Bei Spielgemeinschaften mit einer automatischen Verlängerung der Laufzeit von einem Kalendermonat hat der Spielteilnehmer die Option, seine gewählten Zahlen bis vier Tage vor Ende des laufenden Kalendermonats für den folgenden Kalendermonat zu ändern. Im Falle von Spielgemeinschaften, bei denen die Tipps eines einbegriffenen Einzeltipps obligatorisch von einem Zufallsgenerator bestimmt werden, hat ein Spielteilnehmer die Option, den per Zufallsgenerator bestimmten Einzeltipp bis einen Tag vor der ersten Ziehung der jeweiligen Laufzeit zu ändern. Nach erfolgter Änderung erhält der Spielteilnehmer eine Bestätigung. Geht diese beim Spielteilnehmer nicht ein, muss er Tipp24 unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen.


6. Rechte von Tipp24

6.1 Sperrung und Auflösung von Spielkonten

6.1.1 Tipp24 ist zur sofortigen Sperrung des jeweiligen Spielkontos und der Nutzung der Website durch den Spielteilnehmer berechtigt, wenn Tipp24 Grund zur Annahme hat, dass ein Spielteilnehmer nicht die Voraussetzungen nach Ziffer 1.1. (a), (d) - (g) erfüllt. Darüber hinaus ist Tipp24 zur sofortigen Sperrung des jeweiligen Spielkontos und der Nutzung der Website durch den Spielteilnehmer berechtigt, wenn Tipp24 Grund zur Annahme hat, dass:

der Spielteilnehmer
falsche oder irreführende Angaben in Verbindung mit seinem Spielkonto oder anderweitig in Verbindung mit der Website und der darüber erhältlichen Services gemacht hat,
an betrügerischen Handlungen beteiligt ist,
eine andere wesentliche Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen verletzt oder
Kontoverbindungsdaten für das Bankkonto oder die Kreditkarte, die für die Geldeinzahlung auf das jeweilige Spielkonto verwendet wurden, unrichtig waren oder geworden sind oder die Zahlung vom Spielkonto oder von der Kreditkarte angefochten wird oder die Kreditkarte als verloren oder gestohlen gemeldet oder betrügerisch verwendet wird oder
Tipp24 eine negative Bonitätsrückmeldung für einen Spielteilnehmer erhält oder der Lastschrifteinzug eines Spielteilnehmers aus Gründen rückbelastet wird, die vom Spielteilnehmer zu vertreten sind, oder
der Spielteilnehmer einem Dritten die Tippabgabe unter Verwendung seines Spielkontos gestattet hat.
6.1.2 Während der Sperrung eines Spielkontos:

ist der Spielteilnehmer am Zugriff auf das Spielkonto bzw. an dessen Nutzung gehindert und
Tipp24 kann den der Kontosperrung zugrunde liegenden Sachverhalt prüfen und ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den betreffenden Spielteilnehmer zur Vorlage der von Tipp24 vernünftigerweise verlangten Gültigen Ausweisdokumente aufzufordern.
6.1.3 Gelangt Tipp24 nach billigem Ermessen zu der Feststellung, dass ein zur Sperrung berechtigter Sachverhalt vorliegt, ist Tipp24 zur Auflösung des betreffenden Spielkontos mit der Maßgabe berechtigt, dass alle unter Verwendung dieses Spielkontos getätigten Spieleinsätze und/oder Gebühren für zukünftig abgegebene Tipps verfallen. (Wurde der Spieleinsatz von einem Spielteilnehmer unter 18 Jahren geleistet, so wird der Spieleinsatz auf das Spielkonto dieser Person zurücküberwiesen oder mittels einer anderen, Tipp24 zur Verfügung stehenden Möglichkeit erstattet.) Die Tipp24 zufallenden Spieleinsätze samt Gebühren werden von Tipp24 an eine gemeinnützige Organisation ihrer Wahl gespendet.

6.1.4 Gelangt Tipp24 nach billigem Ermessen zu dem Ergebnis, dass eine solche Verletzung nicht vorliegt, wird die Sperrung des Spielkontos aufgehoben.

6.1.5 Schließt Tipp24 einen Spielteilnehmer von der Nutzung der Website aus einem anderen Grund als dem unter Ziffer 6.1.3 ausgeführten aus, wird der jeweilige Spielteilnehmer per E-Mail unter Verwendung der vom Spielteilnehmer angegebenen E-Mail-Adresse von Tipp24 benachrichtigt. In diesem Fall erstattet Tipp24 dem Spielteilnehmer sobald dies möglich ist das auf dem Spielkonto ausgewiesene Guthaben nach Abzug der Spieleinsätze und anfallenden Gebühren für alle künftigen Tipps des Spielteilnehmers, die der Spielteilnehmer bereits gekauft hat. Die Erstattung erfolgt auf das vom Spielteilnehmer angegebene Kreditkarten- oder Bankkonto.


6.2 Verwaltung der Spielkonten / Auszahlung von Guthaben

6.2.1 Spielteilnehmer können ihr Guthaben - also das Saldo ihrer Einzahlungen, Spieleinsätze und Gewinne - jederzeit durch Einsicht in ihre Spielkonten überprüfen. Ferner kann Tipp24 Spielteilnehmern ihre Gewinne auch per E-Mail oder auf andere Weise mitteilen.

6.2.2 Tipp24 wird Gewinne des Spielteilnehmers unmittelbar nach deren Auszahlung von MyLotto24 und Eingang bei Tipp24 auf das Spielkonto des Spielteilnehmers überweisen. Ein Spielteilnehmer kann seine Gewinne auch als Spieleinsätze (einschließlich der anfallenden Gebühren) für künftige Tipps verwenden.

6.2.3 Ein Spielteilnehmer kann jederzeit die Überweisung eines auf seinem Spielkonto bestehenden Guthabens auf sein Bankkonto verlangen. Aus Sicherheitsgründen werden Beträge über 2.500 Euro erst nach Eingang der nachfolgenden Unterlagen bei Tipp24 bei der in Ziffer 18.2 aufgeführten E-Mail-Adresse oder Postadresse auf das Bankkonto des Spielteilnehmers überwiesen: (i) Kopien eines Gültigen Ausweisdokuments, bei dem Name und Geburtsdatum des Spielteilnehmers mit den zum Zeitpunkt des Auszahlungswunsches bei Tipp 24 registrierten Angaben übereinstimmen und (ii) eine schriftliche Anweisung des Spielteilnehmers mit Angabe der Kontoverbindung für das Konto, auf das der Geldbetrag überwiesen werden soll.

6.2.4 Bei Gewinnen, die auf MyLotto24-Gewinntipps in der Gewinnklasse I in Bezug auf Ziehungen des „Lotto 6 aus 49“ oder der spanischen Lotterie „Euromillones“ oder der europäischen Lotterie „Eurojackpot“ entfallen, muss der Spielteilnehmer eine Kopie eines Gültigen Ausweisdokuments (i) innerhalb von 170 Kalendertagen (Eingang bei Tipp24) nach der Gewinnbekanntgabe an die in Ziffer 18.2 aufgeführte E-Mail-Adresse oder Postadresse von Tipp24 übersenden, wobei (ii) bei dieser Kopie Name und Geburtsdatum des Spielteilnehmers mit den zum Zeitpunkt der Gewinnbekanntgabe bei Tipp24 registrierten Angaben übereinstimmen muss, vorbehaltlich Ziffer 6.2.5. Verletzt der Spielteilnehmer diese Pflicht, entsteht kein Anspruch auf den Gewinn gemäß Ziffer 6.2.6 in Verbindung mit Ziffer 10.1.1 (f). (9)

6.2.5 Für den Fall einer fehlenden Übereinstimmung des gültigen Ausweisdokuments mit den registrierten Angaben des Spielkontos zum Prüfungszeitpunkt gemäß Ziffer 6.2.3 oder 6.2.4 kann dieser Fehler dadurch geheilt werden, dass der Spielteilnehmer auf anderem Wege eindeutig nachweist, dass er der Inhaber des Spielkontos ist, wobei dies im Fall von Ziffer 6.2.4 innerhalb der dort genannten Frist von 170 Tagen erfolgen muss.

6.2.6 Bitte beachten Sie, dass Tipp24 - als Vermittler - ausschließlich die Gewinne weiterleitet, die MyLotto24 für den Spielteilnehmer an Tipp24 ausgezahlt hat. Tipp24 ist daher zur Gutschrift von Gewinnen auf dem Spielkonto und zur Auszahlung solcher gutgeschriebenen Gewinne nur verpflichtet, wenn und soweit (i) Tipp24 einen Gewinn von MyLotto24 überwiesen erhalten hat und (ii) überhaupt eine Gewinnberechtigung des Spielteilnehmers gegenüber MyLotto24 besteht, wie dies im einzelnen in Ziffer 6.2, 10 und Ziffer 14.2.4 geregelt ist.


6.3 Andere Rechte

Tipp24 behält sich außerdem das Recht vor:

6.3.1 die Gewinne eines Spielteilnehmers gegen unbezahlte, von diesem Spielteilnehmer für Tipps geschuldete Spieleinsätze aufzurechnen,

6.3.2 ein Spielkonto mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung nach eigenem Ermessen von Tipp24 aus welchem Grund auch immer zu kündigen, zu berichtigen oder zu sperren. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Spielteilnehmers auf Auszahlung solcher Guthaben, die der Spielteilnehmer im Einklang mit diesen Geschäftsbedingungen bis dahin rechtmäßig erworben hat, und

6.3.3 den betreffenden Spielteilnehmer zur Vorlage von Gültigen Ausweisdokumenten aufzufordern, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein, damit Tipp24 die Gültigkeit der Angaben des Spielkontos sowie den Anspruch des Spielteilnehmers auf die Gewinne gemäß diesen Geschäftsbedingungen feststellen kann. Tipp24 kann die Auszahlung von Gewinnen über 2.500 Euro für eine Ziehung oder ein Spiel bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts zurückhalten.


7. Website, Links und Banner

7.1 Tipp24 behält sich das Recht vor, jeden Aspekt der Website und deren Inhalt oder die über die Website verfügbaren Services oder Produkte zu ändern, zu berichtigen, auszusetzen oder einzustellen.

7.2 Tipp24 haftet nicht für werbe- und verkaufsfördernde Links oder Werbebanner von Dritten.

7.3 Spielteilnehmer dürfen die Website nicht durch das Einbringen von Viren, trojanischen Pferden, Würmern oder sonstigem schädlichen oder zerstörerischen Material missbrauchen. Tipp24 haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch einen verbreiteten Denial-of-Service-Angriff, Viren oder durch sonstiges schädliches Material entstehen, das die Computergeräte, Computerprogramme, Daten oder das sonstige Material des Spielteilnehmers aufgrund der Nutzung der Website oder einer damit verbundenen Website seitens des Spielteilnehmers beschädigen oder infizieren kann.

7.4 Obwohl Tipp24 sich bemüht sicherzustellen, dass die Informationen auf dieser Website richtig sind, garantiert Tipp24 nicht deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die Website kann drucktechnische Fehler oder andere Ungenauigkeiten enthalten oder die Informationen können veraltet sein.

7.5 Die Inhalte dieser Website (einschließlich dieser Geschäftsbedingungen) sind durch internationale Urheberrechte und sonstige Immaterialgüterrechte geschützt. Tipp24, deren verbundene Unternehmen oder sonstige Drittlizenzgeber sind Inhaber dieser Rechte. Alle auf dieser Website erwähnten Produkte, Firmennamen und Logos sind die Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen ihrer jeweiligen Inhaber, einschließlich der von Tipp24. Spielteilnehmern ist das Ausdrucken und Herunterladen von Auszügen aus dieser Website ausschließlich zur persönlichen Verwendung gestattet, soweit:

7.5.1 keine Dokumente oder verbundenen Grafiken auf dieser Website in irgendeiner Weise modifiziert werden,

7.5.2 keine Grafiken auf dieser Website getrennt von ihrem Begleittext verwendet werden und

7.5.3 die Eigenschaft von Tipp24 (und der von identifizierten Beitragsleistenden) als Urheberin von Materialien auf dieser Website jederzeit anerkannt wird.

7.6 In allen anderen Fällen dürfen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Tipp24 keine Teile dieser Website, einschließlich Text, Grafiken, Video, Meldungen, Codes und/oder Software, in irgendeiner Weise reproduziert, gespeichert, modifiziert, vervielfältigt, wiederveröffentlicht, hochgeladen, gepostet, übermittelt oder vertrieben oder in eine andere Website oder in ein öffentliches oder privates elektronisches Datenabfrage-System oder einen Datenabfrage-Service aufgenommen werden.


8. Datenschutz

Tipp24 befolgt alle gesetzlichen Auflagen in Bezug auf die personenbezogenen Daten von Spielteilnehmern. Die Einzelheiten zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden. <2>


ABSCHNITT B - SPEZIFISCHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MYLOTTO24

9. Tipps

Spielteilnehmer können Tipps auf die Lotterien bei MyLotto24 unter Verwendung ihrer Spielkonten auf der Website abgeben. MyLotto24 ist kein Lotterieveranstalter und bietet Spielteilnehmern keine Möglichkeit zum Kauf von Lottoscheinen. Spielteilnehmer tippen bei MyLotto24 auf den Ausgang der jeweiligen Lotterien. (10)


9.1 Deutsches Lotto - Beschreibung

9.1.1 Das Deutsche Lotto ist ein MyLotto24-Spiel, das auf der deutschen Lotterie „Lotto 6 aus 49“, basiert, die von den Mitgliedern des DLTB betrieben und veranstaltet wird. Beim „Lotto 6 aus 49“ werden per Zufallsgenerator sechs Zahlen („Zahl“) plus eine „Zusatzzahl“ aus den Zahlen von 1 bis 49 sowie eine „Superzahl“ aus den Zahlen bis 9 gezogen. Ziehungen finden in der Regel jeden Mittwoch- und Samstagabend statt.

9.1.2 Zur Teilnahme am Deutschen Lotto kreuzt ein Spielteilnehmer auf einem virtuellen Tippschein den „Normaltippschein“ oder den „Vollsystemtippschein“ bzw. den „VEW-Systemtippschein“, den Ziehungstag - Samstag, Mittwoch oder beide Ziehungstage - sowie die Anzahl der Ziehungen an und legt die Anzahl der gewünschten Tippfelder für den Tipp fest. Bei einem „Normaltippschein“ müssen Spielteilnehmer des Deutschen Lotto in jedem Tippfeld sechs Zahlen auswählen. Ein „Vollsystemschein“ muss mit mindestens sieben und höchstens 12 Zahlen in einem Tippfeld ausgefüllt sein. Ein „VEW-Systemtippschein“ muss mit mindestens neun und höchstens 26 Zahlen in einem Tippfeld ausgefüllt sein. Die Superzahl wird nicht vom Spielteilnehmer gewählt. Stattdessen gilt die jeweils letzte Zahl der Scheinnummer auf dem virtuellen Tippschein als Superzahl für jeden auf diesem Schein abgegebenen Tipp. Mindestens ein Tippfeld pro Tippschein muss ausgefüllt werden. Jedes ausgefüllte Tippfeld gilt als gesonderter Tipp. Die Zahlen können vom Spielteilnehmer selbst oder von einem Zufallsgenerator gewählt werden. Spieleinsätze und Gebühren sind festgelegt und basieren auf der Anzahl der Tippfelder, dem Ziehungstag und der vom Spielteilnehmer gewählten Anzahl der Ziehungen. Die Spieleinsätze und Gebühren werden auf dem Tippschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.

9.1.3 Es gibt acht Gewinnmöglichkeiten: 3 übereinstimmende Zahlen (Gewinnklasse VIII), 3 übereinstimmende Zahlen plus Zusatzzahl (Gewinnklasse VII), 4 übereinstimmende Zahlen (Gewinnklasse VI), 4 übereinstimmende Zahlen plus Zusatzzahl (Gewinnklasse V), 5 übereinstimmende Zahlen (Gewinnklasse IV), 5 übereinstimmende Zahlen plus Zusatzzahl (Gewinnklasse III), 6 übereinstimmende Zahlen (Gewinnklasse II) oder 6 übereinstimmende Zahlen plus Superzahl (Gewinnklasse I).

9.1.4 Pro Tipp ist nur ein Gewinn möglich. Dieser besteht in der jeweils höchsten, für den jeweiligen Tipp verfügbaren und mit dem Tipp erzielten Gewinnklasse.

9.1.5 Vorbehaltlich Ziffer 9.2.2 und 9.2.3 entspricht der von MyLotto24 bezüglich eines MyLotto24-Gewinntipps in den Gewinnklassen VIII bis II auszuzahlende Gewinn der vom DLTB bezüglich eines DLTB-Gewinnscheins veröffentlichten Gewinnquote in der jeweiligen Gewinnklasse. Hat der DLTB in einer Gewinnklasse für eine Ziehung des „Lotto 6 aus 49“ keine Gewinnquote veröffentlicht, so wird der auf jeden MyLotto24-Gewinntipp in dieser Gewinnklasse auszuzahlende Gewinn von MyLotto24 auf Basis der vom DLTB veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung des „Lotto 6 aus 49“ sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert.

9.1.6 Vorbehaltlich Ziffer 9.2.2 und 9.2.3 hängt der von MyLotto24 bezüglich eines MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I von der Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps und der DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse I, dem DLTB-Jackpot für die jeweilige Ziehung und/oder der vom DLTB in Bezug auf jeden DLTB-Gewinnschein veröffentlichten Gewinnquote in Gewinnklasse I ab, wie nachfolgend in Ziffer 9.2 ausgeführt.


9.2 Deutsches Lotto - Gewinne

9.2.1 Der Gesamtbetrag aller von MyLotto24 für Gewinnklasse I für eine Ziehung des Deutschen Lotto auszuzahlenden Gewinne entspricht höchstens dem DLTB-Jackpot für die jeweilige Ziehung des „Lotto 6 aus 49“.

9.2.2 Der von MyLotto24 hinsichtlich eines MyLotto24-Gewinntipps in Bezug auf eine Ziehung des „Lotto 6 aus 49“ auszuzahlende Höchstgewinn wird von MyLotto24 wie folgt errechnet:

Gibt es nur einen einzigen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I, so gilt Folgendes:
Hat der DLTB keinen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I veröffentlicht, entspricht der auf jeden einzigen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I auszuzahlende Gewinn dem Betrag, den der DLTB auf einen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I ausgezahlt hätte, wenn es einen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I gegeben hätte. Dieser Betrag wird von MyLotto24 auf Basis der vom DLTB veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung des „Lotto 6 aus 49“ sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert.
Hat der DLTB einen oder mehrere DLTB-Gewinnscheine in der Gewinnklasse I veröffentlicht, entspricht der auf einen einzigen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn der vom DLTB auf einen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I für die jeweilige Ziehung ausgezahlten Gewinnquote.
Gibt es zwei oder mehr MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I und:
ist die vom DLTB veröffentlichte Anzahl der DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse I gleich oder höher als die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I, so entspricht der auf jeden solchen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn der vom DLTB für Gewinnklasse I veröffentlichten Gewinnquote;
ist die Anzahl der DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse I geringer als die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I, entspricht der auf jeden solchen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn dem DLTB-Jackpot für Gewinnklasse I für die jeweilige Ziehung des „Lotto 6 aus 49“, dividiert durch die Gesamtanzahl der MyLotto24-Gewinntipps.

Hat der DLTB keinen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I veröffentlicht, entspricht der von MyLotto24 im Rahmen von Ziffer 9.2.2(b)(ii) zu Grunde gelegte DLTB-Jackpot der Gewinnklasse I dem Betrag, den der DLTB auf einen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I ausgezahlt hätte, wenn es einen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I gegeben hätte. Dieser Betrag wird von MyLotto24 auf Basis der vom DLTB veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung des „Lotto 6 aus 49“ sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert.

Beispiele:

Beispiel 1: Es gibt einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I und zwei vom DLTB veröffentlichte DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse I bei einem DLTB-Jackpot von 10.000.000 Euro: Die für jeden DLTB-Gewinnschein auszuzahlende Gewinnquote wäre in diesem Fall die Hälfte des DLTB-Jackpots, also 5.000.000 Euro. Der für diesen einzigen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn würde daher 5.000.000 Euro betragen (entsprechend der vom DLTB veröffentlichten Gewinnquote in Gewinnklasse I).

Beispiel 2: Es gibt vier MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I und fünf vom DLTB veröffentlichte DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse I bei einem DLTB-Jackpot von 10.000.000 Euro: Die für jeden DLTB-Gewinnschein auszuzahlende Gewinnquote wäre in diesem Fall ein Fünftel des DLTB-Jackpots, also 2.000.000 Euro. Der für jeden MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn in Gewinnklasse I würde daher 2.000.000 Euro betragen (entsprechend der vom DLTB veröffentlichten Gewinnquote in Gewinnklasse I).

Beispiel 3: Es gibt drei MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I und nur einen vom DLTB veröffentlichten DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I bei einem DLTB-Jackpot von 10.000.000 Euro: Der DLTB-Gewinnschein würde den DLTB-Jackpot in Höhe von 10.000.000 Euro erhalten. Der für jeden der MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn in Gewinnklasse I würde daher 3.333.333 Euro (dies entspricht dem Betrag des DLTB-Jackpots, dividiert durch die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps) betragen.
(11)

9.2.3 Hat es für dreizehn aufeinander folgende Ziehungen des „Lotto 6 aus 49“ keinen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I gegeben, mit der Folge, dass der DLTB zur Auszahlung der Gewinne in Gewinnklasse I an DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse II verpflichtet ist, gilt Folgendes:

die auf einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I auszuzahlenden Gewinne entsprechen dem Gewinn, den ein DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I beim DLTB gewonnen hätte, wenn es keine Pflichtauszahlung der Gewinne in Gewinnklasse I an DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse II gegeben hätte. Dieser Gewinn wird von MyLotto24 auf Basis der vom DLTB veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung des „Lotto 6 aus 49“ sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert. Gibt es in Gewinnklasse I mehr als einen MyLotto24-Gewinntipp, so entspricht der auf jeden MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I auszuzahlende Gewinn dem entsprechend errechneten Betrag, dividiert durch die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I.
Gibt es einen oder mehrere MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I, entspricht der auf jeden MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse II auszuzahlende Gewinn dem Gewinn, den der DLTB auf den DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse II ausgezahlt hätte, wenn es mindestens einen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I gegeben hätte und keine Pflichtauszahlung von Jackpot-Geldern aus Gewinnklasse I auf DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse II erfolgt wäre.
Gibt es keine MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I, entspricht der auf jeden MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse II auszuzahlende Gewinn der vom DLTB in Gewinnklasse II veröffentlichten Gewinnquote für diese Ziehung mit der Maßgabe, dass der in der vorstehenden Ziffer 9.2.2 ausgeführte Mechanismus entsprechende Anwendung findet (wobei die in dieser Ziffer 9.2.3(c) enthaltenen Bezugnahmen auf „Gewinnklasse I“ in diesem Zusammenhang als Bezugnahmen auf „Gewinnklasse II“ und Bezugnahmen auf den „DLTB-Jackpot“ als Bezugnahme auf den Betrag der Pflichtauszahlung von Jackpot-Geldern aus Gewinnklasse I auf DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse II gelten). Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass bei einer Pflichtauszahlung von Gewinnen der Gewinnklasse I auf DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse II gemäß dieser Ziffer 9.2.3(c) der Gesamtbetrag der von MyLotto24 für alle MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse II auszuzahlende Gewinn in keinem Fall die Gesamtsumme der Pflichtauszahlung übersteigt, die der DLTB in diesem konkreten Fall auf DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse II auszahlt bzw. auszahlen würde.

Beispiele:

Beispiel 1: Es gibt einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I und keinen vom DLTB veröffentlichten DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I, aber zwei vom DLTB veröffentlichte DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse II. Jeder DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse II erhält in diesem Fall 17.000.000 Euro. Dieser Betrag ergibt sich wie folgt: Betrag für den Jackpot aus Gewinnklasse I (30.000.000 Euro) plus der Gewinn in Gewinnklasse II (4.000.000) dividiert durch zwei. Demgegenüber beträgt der für den einzigen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn in dieser Konstellation 30.000.000 Euro. Hätte in diesem Fall MyLotto24 zusätzlich einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse II, würde dieser Gewinntipp 2.000.000 Euro erhalten (4.000.000 Euro dividiert durch zwei), während der einzige MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I weiterhin 30.000.000 Euro erhalten würde.

Beispiel 2: Es gibt keinen MyLotto24- Gewinntipp in Gewinnklasse I und keinen vom DLTB veröffentlichten DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I. Es gibt einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse II und fünf vom DLTB veröffentlichte DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse II im Hinblick auf einen DLTB Gewinnbetrag von insgesamt 34.000.000 Euro für Gewinnklasse II (Zwangsausschüttung des Jackpot Gewinns in Gewinnklasse II): Die Gewinnquote für jeden DLTB-Gewinnschein wäre ein Fünftel des DTLB Jackpot, d.h. 6.800.000 Euro. Der für jeden MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse II auszuzahlende Gewinn würde daher 6.800.000 Euro betragen.

Beispiel 3: Es gibt einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I und keinen vom DLTB veröffentlichten DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I. Es gibt einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse II und fünf vom DLTB veröffentlichte DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse II im Hinblick auf einen DLTB Gewinnbetrag von insgesamt 34.000.000 Euro für Gewinnklasse II (Zwangsausschüttung des Jackpot Gewinns in Gewinnklasse II): Der für den einzigen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I auszuzahlende Betrag würde 30.000.000 Euro betragen, der für den einzigen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse II 800.000 Euro (4.000.000 Euro dividiert durch fünf).


9.2.4 Die genauen bzw. annähernden Gewinnmöglichkeiten für jeden Tipp sind für die Spielteilnehmer auf der Website abrufbar. <3>

9.2.5 Die Ergebnisse des „Lotto 6 aus 49“ können auf der deutschen Website www.lotto-hessen.de einsehen. Dort sind auch die Quoten veröffentlicht.

9.2.6 Spielteilnehmer können ihre Gewinne nach erfolgter Anmeldung über ihre Spielkonten überprüfen.

9.2.7 MyLotto24 bemüht sich sicherzustellen, dass die von Tipp24 zur Anzeige auf der Website bereitgestellten Ergebnisse des Deutschen Lotto (einschließlich Gewinnquoten) und Gewinne korrekt sind. Trotz aller Bemühungen, die Genauigkeit dieser Angaben sicherzustellen, haftet MyLotto24 jedoch nicht für in diesen Angaben enthaltene Fehler.


9.3 „Glücksspirale“ - Beschreibung und Gewinne

9.3.1 „Glücksspirale“ ist ein MyLotto24-Spiel, das auf der „Glücksspirale“, einer deutschen Lotterie basiert, die von den Mitgliedern des DLTB betrieben und veranstaltet wird. Bei der DLTB-Lotterie „Glücksspirale“ wird, mit Ausnahme für die Gewinnklassen 6 und 7, in denen zwei Gewinnzahlen für jede Gewinnklasse gezogen werden, per Zufallsgenerator eine Gewinnzahl pro Gewinnklasse gezogen. Ziehungen finden in der Regel jeden Samstag statt.

9.3.2 Möchte der Spielteilnehmer einen Tipp auf die „Glücksspirale“ abgeben, muss der Spielteilnehmer mindestens eine bis maximal 14 siebenstellige Zahlen auf einem virtuellen „Glücksspiralen“-Tippschein wählen. Jede Zahl gilt als gesonderter Tipp. Darüber hinaus hat der Spielteilnehmer die Option, auf die „Glücksspirale“ auf dem virtuellen Deutschen Lotto Tippschein zu tippen. Wählt ein Spielteilnehmer diese Option, gilt die auf dem virtuellen Deutschen Lotto Tippschein angegebene Tippscheinnummer als maßgebliche Nummer für den Tipp auf die „Glücksspirale“. Die Ziehung der „Glückspirale“ findet nur samstags statt. Die Nummern können vom Spielteilnehmer selbst oder von einem Zufallsgenerator gewählt werden. Spieleinsätze und Gebühren bestimmen sich nach der vom Spielteilnehmer gewählten Anzahl von Zahlen und Ziehungen. Die Spieleinsätze und Gebühren werden auf dem jeweiligen Tippschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.

9.3.3 Pro Tipp ist nur ein Gewinn möglich. Dieser besteht in der jeweils höchsten, für den jeweiligen Tipp verfügbaren und mit dem Tipp erzielten Gewinnklasse.

9.3.4 9.3.4 Der von MyLotto24 auf einen MyLotto24-Gewinntipp für eine Gewinnklasse auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag der vom DLTB für die jeweilige Ziehung der „Glücksspirale“ veröffentlichten Gewinnquote. In Gewinnklasse 7 ist die Gewinnsumme je Gewinner auf 2,1 Millionen Euro begrenzt. Werden mehr als 10 Gewinner in Gewinnklasse 7 ermittelt, wird die Gewinnsumme auf 21 Millionen Euro begrenzt und auf die Gesamtzahl der Gewinner aufgeteilt.

9.3.5 Die genauen bzw. ungefähren Gewinnmöglichkeiten für jeden Tipp werden den Spielteilnehmern auf der Website angegeben.

9.3.6 Die Ergebnisse der Ziehung der „Glücksspirale“ (einschließlich der Gewinnquoten) können auf der Website www.gluecksspirale.de und auf der Ergebnisseite der Website eingesehen werden.

9.3.7 Spielteilnehmer können ihre Gewinne nach erfolgter Anmeldung über ihre Spielkonten überprüfen.

9.3.8 MyLotto24 bemüht sich sicherzustellen, dass die von Tipp24 zur Anzeige auf der Website bereitgestellten Ergebnisse der „Glücksspirale“ (einschließlich Gewinnquoten) und Gewinne korrekt sind. Trotz aller Bemühungen, die Genauigkeit dieser Angaben sicherzustellen, haftet MyLotto24 jedoch nicht für in diesen Angaben enthaltene Fehler.


9.4 „Spiel 77“ - Beschreibung und Gewinne

9.4.1 „Spiel 77“ ist ein MyLotto24-Spiel, das nur zusätzlich zu den MyLotto24-Spielen Deutsches Lotto oder „Glücksspirale“ gespielt werden kann. „Spiel 77“ basiert auf der deutschen Zusatzlotterie „Spiel 77“, die von den Mitgliedern des DLTB betrieben und veranstaltet wird. Die DLTB- Zusatzlotterie „Spiel 77“ kann nur zusätzlich zur DLTB-Lotterie „Lotto 6 aus 49“ oder zur DLTB-Lotterie „Glücksspirale“ gespielt werden. Bei der DLTB-Lotterie „Spiel 77“ wird per Zufallsgenerator eine siebenstellige Gewinnzahl (Zahlen 0000000 bis 9999999) gezogen. Ziehungen finden in der Regel jeden Mittwoch und Samstag statt.

9.4.2 Möchte der Spielteilnehmer einen Tipp auf „Spiel 77“ abgeben, muss der Spielteilnehmer (i) einen (wie in Ziffer 9.1 oben beschriebenen) Tipp auf das Deutsche Lotto oder einen Tipp auf die (wie in Ziffer 9.3 oben beschriebene) „Glücksspirale“ abgeben und (ii) das jeweilige Feld mit der Bezeichnung „Spiel 77“ auf seinem virtuellen Lotto- oder Glücksspiralen-Tippschein ankreuzen. Das jeweilige Feld ist auf jedem virtuellen Tippschein als Standardeinstellung angekreuzt. Der Spielteilnehmer hat die Option, die Voreinstellung dieses Feldes aufzuheben. Die vollständige siebenstellige Tippscheinnummer auf dem virtuellen Tippschein bildet die „Spiel 77“ Zahl. Die Nummer kann durch eine vom Spielteilnehmer selbst oder durch eine von einem Zufallsgenerator gewählte Zahl ersetzt werden. Die Spieleinsätze und Gebühren sind für jeden „Spiel 77“ Tipp, basierend auf dem Ziehungstag und der vom Spielteilnehmer gewählten Anzahl der Ziehungen, festgelegt. Die Spieleinsätze und Gebühren werden auf dem jeweiligen Tippschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.

9.4.3 Pro Tipp ist nur ein Gewinn möglich. Dieser besteht in der jeweils höchsten, für den jeweiligen Tipp verfügbaren und mit dem Tipp erzielten Gewinnklasse.

9.4.4 Der von MyLotto24 auf einen MyLotto24-Gewinntipp für eine Gewinnklasse auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag der vom DLTB für die jeweilige Ziehung des „Spiel 77“ veröffentlichten Gewinnquote.

9.4.5 Die genauen bzw. annähernden Gewinnmöglichkeiten für jeden Tipp werden den Spielteilnehmern auf der Website angegeben.

9.4.6 Die Ergebnisse der Ziehung des „Spiel 77“ (einschließlich der Gewinnquoten) können auf der Website www.lotto.de und auf der Ergebnisseite der Website eingesehen werden.

9.4.7 Spielteilnehmer können ihre Gewinne nach erfolgter Anmeldung über ihre Spielkonten überprüfen.

9.4.8 MyLotto24 bemüht sich sicherzustellen, dass die von Tipp24 zur Anzeige auf der Website bereitgestellten Ergebnisse des „Spiel 77“ (einschließlich Gewinnquoten) und Gewinne korrekt sind. Trotz aller Bemühungen, die Genauigkeit dieser Angaben sicherzustellen, haftet MyLotto24 jedoch nicht für in diesen Angaben enthaltene Fehler.


9.5 „Super 6“ - Beschreibung und Gewinne

9.5.1 „Super 6“ ist ein MyLotto24-Spiel, das nur zusätzlich zum Deutschen Lotto oder dem MyLotto24-Spiel „Glücksspirale“ gespielt werden kann. „Super 6“ basiert auf der deutschen Zusatzlotterie „Super 6“, die von den Mitgliedern des DLTB betrieben und veranstaltet wird. Die DLTB-Zusatzlotterie „Super 6“ kann nur zusätzlich zu der DLTB-Lotterie „Lotto 6 aus 49“ oder der DLTB-Lotterie „Glücksspirale“ gespielt werden. Bei der DLTB-Zusatzlotterie „Super 6“ wird per Zufallsgenerator eine sechsstellige Gewinnzahl (Zahlen 000000 bis 999999) gezogen. Ziehungen finden in der Regel jeden Mittwoch und Samstag statt.

9.5.2 Möchte der Spielteilnehmer einen Tipp auf „Super 6“ abgeben, muss der Spielteilnehmer (i) einen (wie in Ziffer 9.1 oben beschriebenen) Tipp auf das Deutsche Lotto oder einen Tipp auf die (wie in Ziffer 9.3 oben beschriebene) „Glücksspirale“ abgeben und (ii) das jeweilige Feld mit der Bezeichnung „Super 6“ auf seinem virtuellen Lotto- oder Glücksspiralen-Tippschein ankreuzen. Das jeweilige Feld ist auf jedem virtuellen Tippschein als Standardeinstellung angekreuzt. Der Spielteilnehmer hat die Option, die Voreinstellung dieses Feldes aufzuheben. Die letzten sechs Zahlen der Tippscheinnummer auf dem virtuellen Tippschein bilden die „Super 6“-Zahl. Die Nummer kann durch eine vom Spielteilnehmer selbst oder durch die von einem Zufallsgenerator gewählte Zahl ersetzt werden. Spieleinsätze und Gebühren sind, basierend auf dem Ziehungstag und der vom Spielteilnehmer gewählten Anzahl von Ziehungen, festgelegt. Die Spieleinsätze und Gebühren werden auf dem jeweiligen Tippschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.

9.5.3 Pro Tipp ist nur ein Gewinn möglich. Dieser besteht in der jeweils höchsten, für den jeweiligen Tipp verfügbaren und mit dem Tipp erzielten Gewinnklasse.

9.5.4 Der auf einen MyLotto24-Gewinntipp für eine Gewinnklasse auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag der vom DLTB für die jeweilige Ziehung von „Super 6“ veröffentlichten Gewinnquote.

9.5.5 Die genauen bzw. annähernden Gewinnmöglichkeiten für jeden Tipp werden den Spielteilnehmern auf der Website angegeben.

9.5.6 Die Ergebnisse der Ziehung des „Super 6“ (einschließlich der Gewinnquoten) können auf der Website www.lotto.de und auf der Ergebnisseite der Website eingesehen werden.

9.5.7 Spielteilnehmer können ihre Gewinne nach erfolgter Anmeldung über ihre Spielkonten überprüfen.

9.5.8 MyLotto24 bemüht sich sicherzustellen, dass die von Tipp24 zur Anzeige auf der Website bereitgestellten Ergebnisse des Spiels „Super 6“ (einschließlich Gewinnquoten) und Gewinne korrekt sind. Trotz aller Bemühungen, die Genauigkeit dieser Angaben sicherzustellen, haftet MyLotto24 jedoch nicht für in diesen Angaben enthaltene Fehler.


9.6 „Keno“ und „Plus 5“ - Beschreibung und Gewinne

9.6.1 „Keno“ ist ein MyLotto24-Spiel, das auf der deutschen Lotterie „Keno“, die von den Mitgliedern des DLTB betreiben und veranstaltet wird, basiert. Bei der vom DLTB veranstalteten Lotterie „Keno“ werden per Zufallsgenerator 20 Gewinnzahlen aus den Zahlen 1 bis 70 gezogen.

9.6.2 Möchte der Spielteilnehmer einen Tipp auf „Keno“ abgeben, wählt der Spielteilnehmer auf einem virtuellen Keno-Tippschein 2 bis 10 Zahlen pro Tippfeld aus. Jedes ausgefüllte Tippfeld gilt als gesonderter Tipp. Pro „Keno“-Tippschein können maximal fünf Tippfelder mit mindestens 2 Zahlen pro Tippfeld ausgefüllt werden. Tipps können nur auf solche Ziehungen abgegeben werden, die unter dem virtuellen Keno-Tippschein nicht ausgeschlossen sind.

9.6.3 Spieleinsätze und Gebühren sind basierend auf der vom Spielteilnehmer gewählten Anzahl der Voraussagen und Ziehungen festgelegt. Die Spieleinsätze und Gebühren werden auf dem jeweiligen Tippschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.

9.6.4 Pro „Keno“-Tipp ist nur ein Gewinn möglich. Dieser besteht in der jeweils höchsten, für den jeweiligen Tipp verfügbaren und mit dem Tipp erzielten Gewinnklasse.

9.6.5 Darüber hinaus kann ein Spielteilnehmer auf seinem virtuellen „Keno“-Tippschein auch einen Tipp auf „Plus 5“ abgeben „Plus 5“ ist ein MyLotto24-Zusatzspiel, das nur zusätzlich zu „Keno“ gespielt werden kann. „Plus 5“ basiert auf der deutschen Zusatzlotterie „Plus 5“, die von den Mitgliedern des DLTB betrieben und veranstaltet wird. Die DLTB-Zusatzlotterie „Plus 5“ kann nur zusätzlich zu der DLTB-Lotterie „Keno“ gespielt werden. Bei der DLTB-Zusatzlotterie „Plus 5“ wird per Zufallsgenerator eine fünfstellige Gewinnzahl (Zahlen 00000 bis 99999) gezogen. Möchte ein Spielteilnehmer auf „Plus 5“ tippen, muss der Spielteilnehmer (i) einen wie in Ziffer 9.6 beschriebenen „Keno“-Tipp abgeben und (ii) die Check-Box Feld „Plus 5“ auf seinem virtuellen „Keno“-Tippschein angekreuzt lassen. Die Check-Box ist auf jedem virtuellen Tippschein als Standardeinstellung angekreuzt. Der Spielteilnehmer hat die Option, diese Voreinstellung aufzuheben. Die vollständige fünfstellige Tippscheinnummer auf dem virtuellen „Keno“-Tippschein bildet die „Plus 5“ Zahl. Die Nummer kann vom Spielteilnehmer durch eine von ihm gewählte oder durch die von einem Zufallsgenerator gewählte Nummer ersetzt werden.

9.6.6 Die Spieleinsätze und Gebühren sind für jeden „Plus 5“-Tipp basierend auf der vom Spielteilnehmer gewählten Anzahl von Ziehungen festgelegt. Die Spieleinsätze und Gebühren werden auf dem jeweiligen Tippschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.

9.6.7 Pro „Plus 5“-Tipp ist nur ein Gewinn möglich. Dieser besteht in der jeweils höchsten, für den jeweiligen Tipp verfügbaren und mit dem Tipp erzielten Gewinnklasse.

9.6.8 Der von MyLotto24 auf einen MyLotto24-Gewinntipp für eine Gewinnklasse auszuzahlende Gewinn für einen „Keno“- und „Plus 5“-Tipp entspricht dem Betrag des Gewinns der vom DLTB für die jeweilige „Keno“- und „Plus 5“-Ziehung veröffentlichten Gewinnklasse.

9.6.9 Die genauen bzw. annähernden Gewinnmöglichkeiten für jeden „Keno“- und „Plus 5“-Tipp werden den Spielteilnehmern auf der Website angegeben.

9.6.10 Die Ergebnisse der Ziehung von „Keno“ und „Plus 5“ können auf der Website www.lotto.de und auf der Ergebnisseite der Website eingesehen werden.

9.6.11 Spielteilnehmer können ihre Gewinne nach erfolgter Anmeldung über ihre Spielkonten überprüfen.

9.6.12 MyLotto24 bemüht sich sicherzustellen, dass die von Tipp24 zur Anzeige auf der Website bereitgestellten Ergebnisse des „Keno“- und „Plus 5“-Spiels (einschließlich Gewinnquoten) und Gewinne korrekt sind. Trotz aller Bemühungen, die Genauigkeit dieser Angaben sicherzustellen, haftet MyLotto24 jedoch nicht für in diesen Angaben enthaltene Fehler.


9.7 „Euromillones“ - Beschreibung und Gewinne

9.7.1 „Euromillones“ ist ein MyLotto24-Spiel, das auf der spanischen Lotterie „Euromillones“ basiert, die von der Staatslotterie Loterías y Apuestas del Estado betrieben und veranstaltet wird („Euromillones“). Die spanische Lotterie „Euromillones“ ist Teil einer paneuropäischen Lotterie, bei der aus den Zahlen 1-50 per Zufallsgenerator fünf Zahlen sowie zwei „Stern“-Zahlen aus den Zahlen 1 bis 11 („Sterne“) gezogen werden. Ziehungen finden in der Regel jeden Dienstagabend- und jeden Freitagabend statt.

9.7.2 Möchte der Spielteilnehmer einen Tipp auf „Euromillones“ abgeben, wählt der Spielteilnehmer auf dem virtuellen „Euromillones“-Tippschein die Anzahl der gewünschten Tippfelder für den Tipp sowie den Ziehungstag – Dienstag, Freitag oder beide Ziehungstage. Auf einem „Euromillones“-Tippschein befinden sich fünf Tippfelder, von denen mindestens eines ausgefüllt werden muss. Jedes ausgefüllte Tippfeld gilt als gesonderter Tipp. Die Tippfelder bestehen aus einem Zahlenfeld mit 50 Zahlen sowie einem Sternfeld mit 11 Sternen. Für jedes Tippfeld sind fünf der 50 Zahlen und zwei Zahlen der 11 Sterne auszuwählen. Die Zahlen können vom Spielteilnehmer entweder selbst manuell ausgewählt oder aber von einem Zufallsgenerator bestimmt werden. Auch eine Kombination beider Methoden (Auswahl eines Teils der Zahlen und Auffüllung per Zufallsgenerator) ist möglich.

9.7.3 Spieleinsätze und Gebühren richten sich nach der Anzahl der Tippfelder, dem Ziehungstag und der vom Spielteilnehmer gewählten Anzahl der Ziehungen. Die Spieleinsätze und Gebühren werden auf dem jeweiligen Tippschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.

9.7.4 Pro Tipp ist nur ein Gewinn möglich. Dieser besteht in der jeweils höchsten, für den jeweiligen Tipp verfügbaren und mit dem Tipp erzielten Gewinnklasse.

9.7.5 Der von MyLotto24 auf einen MyLotto24-Gewinntipp für eine Gewinnklasse auszuzahlende Gewinn hängt von der Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps und der Anzahl der EMP-Gewinnscheine in Gewinnklasse I, dem Euromillones Jackpot und/oder der von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichten Gewinnquote für die jeweilige Ziehung von „Euromillones“ ab.

9.7.6 Der Gesamtbetrag aller von MyLotto24 für Gewinnklasse I für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht höchstens dem Euromillones Jackpot für die jeweilige Ziehung der spanischen Lotterie „Euromillones“.

9.7.7 Der von MyLotto24 hinsichtlich eines MyLotto24-Gewinntipps in Bezug auf eine Ziehung der spanischen Lotterie „Euromillones“ auszuzahlende Höchstgewinn errechnet sich wie folgt:

Gibt es nur einen einzigen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I, so gilt Folgendes:
Hat die Loterías y Apuestas del Estado keinen EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I veröffentlicht, entspricht der bezüglich auf den einzigen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I auszuzahlende Gewinn dem Betrag, den die Loterías y Apuestas del Estado auf einen EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I ausgezahlt hätte, wenn es einen EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I gegeben hätte. Dieser Betrag wird von MyLotto24 auf Basis der von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung der spanischen Lotterie „Euromillones“ sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert.
Hat die Loterías y Apuestas del Estado einen oder mehrere EMP-Gewinnscheine in der Gewinnklasse I veröffentlicht, entspricht der hinsichtlich auf den einzigen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn der von der Loterías y Apuestas del Estado auf einen EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I für die jeweilige Ziehung ausgezahlten Gewinnquote.
Gibt es zwei oder mehr MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I und:
ist die von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichte Anzahl der EMP-Gewinnscheine in Gewinnklasse I gleich oder höher als die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I, so entspricht der auf jeden solchen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn der von der Loterías y Apuestas del Estado für Gewinnklasse I veröffentlichten Gewinnquote;
ist die Anzahl der EMP-Gewinnscheine in Gewinnklasse I geringer als die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I, entspricht der auf jeden solchen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn dem „Euromillones Jackpot“ für Gewinnklasse I für die jeweilige Ziehung der spanischen Lotterie „Euromillones“, dividiert durch die Gesamtanzahl der MyLotto24-Gewinntipps.

Hat die Loterías y Apuestas del Estado keinen EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I veröffentlicht, entspricht der im Rahmen von Ziffer 9.7.7(b)(ii) von MyLotto24 zu Grunde gelegte „Euromillones Jackpot“ der Gewinnklasse I dem Betrag, den die Loterías y Apuestas del Estado auf einen EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I ausgezahlt hätte, wenn es einen EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I gegeben hätte. Dieser Betrag wird von MyLotto24 auf Basis der von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung der spanischen Lotterie „Euromillones“ sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert.
Beispiele:

Beispiel 1: Es gibt einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I und zwei von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichte EMP-Gewinnscheine in Gewinnklasse I bei einem Euromillones Jackpot von 15.000.000 Euro: Die für jeden EMP-Gewinnschein auszuzahlende Gewinnquote wäre in diesem Fall die Hälfte des „Euromillones Jackpots“, also 7.500.000 Euro. Der für diesen einzigen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn würde daher 7.500.000 Euro betragen (entsprechend der von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichten Gewinnquote in Gewinnklasse I).

Beispiel 2: Es gibt vier MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I und fünf von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichte EMP-Gewinnscheine in Gewinnklasse I bei einem Euromillones Jackpot von 15.000.000 Euro: Die für jeden EMP-Gewinnschein auszuzahlende Gewinnquote wäre in diesem Fall ein Fünftel des „Euromillones Jackpots“, also 3.000.000 Euro. Der für jeden MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn in Gewinnklasse I würde daher 3.000.000 Euro betragen (entsprechend der von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichten Gewinnquote in Gewinnklasse I).

Beispiel 3: Es gibt drei MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I und nur einen von der Loterías y Apuestas del Estado veröffentlichten EMP-Gewinnschein in Gewinnklasse I bei einem Euromillones Jackpot von 15.000.000 Euro: Der EMP-Gewinnschein würde den Euromillones Jackpot in Höhe von 15.000.000 Euro erhalten. Der für jeden MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn in Gewinnklasse I würde 5.000.000 Euro betragen (dies entspricht dem Betrag des Euromillones Jackpots, dividiert durch die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps).

9.7.8 Die genauen bzw. annähernden Gewinnmöglichkeiten für jeden Tipp werden den Spielteilnehmern auf der Website angegeben.

9.7.9 Die Ergebnisse der Ziehung der Lotterie „Euromillones“ (einschließlich der Gewinnquoten) können auf der Website www.euromillions.eu und auf der Ergebnisseite der Website eingesehen werden.

9.7.10 Spielteilnehmer können ihre Gewinne nach erfolgter Anmeldung über ihre Spielkonten überprüfen.

9.7.11 MyLotto24 bemüht sich sicherzustellen, dass die von Tipp24 zur Anzeige auf der Website bereitgestellten Ergebnisse von „Euromillones“ (einschließlich Gewinnquoten) und Gewinne korrekt sind. Trotz aller Bemühungen, die Genauigkeit dieser Angaben sicherzustellen, haftet MyLotto24 jedoch nicht für in diesen Angaben enthaltene Fehler.


9.8 „Eurojackpot“ – Beschreibung und Gewinne

9.8.1 „Eurojackpot“ ist ein MyLotto24-Spiel, das auf der europäischen Lotterie „Eurojackpot“ basiert, die von verschiedenen Lotteriegesellschaften in mehreren europäischen Ländern veranstaltet wird. Bei der Lotterie „Eurojackpot“ werden aus den Zahlen 1 bis 50 per Zufallsgenerator fünf Zahlen sowie zwei Zahlen aus den Zahlen 1 bis 8 gezogen. Ziehungen finden in der Regel jeden Freitag statt.

9.8.2 Möchte der Spielteilnehmer einen Tipp auf „Eurojackpot“ abgeben, wählt der Spielteilnehmer auf dem virtuellen „Eurojackpot“-Tippschein die Anzahl der gewünschten Tippfelder für den Tipp. Auf einem „Eurojackpot“-Tippschein befinden sich 10 Tippfelder, von denen mindestens eines ausgefüllt werden muss. Jedes ausgefüllte Tippfeld gilt als gesonderter Tipp. Die Tippfelder bestehen aus einem Zahlenfeld mit 50 Zahlen (Feld A) sowie einem weiteren Zahlenfeld mit acht Zahlen (Feld B). Für jedes Tippfeld sind fünf der 50 Zahlen aus Feld A und zwei Zahlen der acht Zahlen aus dem Feld B auszuwählen. Optional kann der Spielteilnehmer auf dem virtuellen „Eurojackpot“-Tippschein auch an der Lotterie „Glücksspirale“ sowie den dazu gehörigen Zusatzlotterien „Spiel 77“ und „Super6“ teilnehmen. Diesbezüglich wird auf Ziffer 9.3 bis 9.5 verwiesen.

9.8.3 Spieleinsätze und Gebühren richten sich nach der Anzahl der Tippfelder, dem Ziehungstag und der vom Spielteilnehmer gewählten Anzahl der Ziehungen. Die Spieleinsätze und Gebühren werden auf dem jeweiligen Tippschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.

9.8.4 Pro Tipp ist nur ein Gewinn möglich. Dieser besteht in der jeweils höchsten, für den jeweiligen Tipp verfügbaren und mit dem Tipp erzielten Gewinnklasse.

9.8.5 Der von MyLotto24 auf einen MyLotto24-Gewinntipp für eine Gewinnklasse auszuzahlende Gewinn hängt von der Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps und der Anzahl der Gewinnscheine in der jeweiligen Gewinnklasse, dem Jackpot in der jeweiligen Gewinnklasse und/oder der veröffentlichten Gewinnquote für die jeweilige Ziehung von „Eurojackpot“ ab.

9.8.6 Der Gesamtbetrag aller von MyLotto24 für jede Gewinnklasse für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht höchstens dem entsprechenden Jackpot für die jeweilige Ziehung der Lotterie „Eurojackpot“.

9.8.7 Der von MyLotto24 hinsichtlich eines MyLotto24-Gewinntipps in Bezug auf eine Ziehung des „Eurojackpot“ auszuzahlende Höchstgewinn wird von MyLotto24 wie folgt errechnet:
a. Gibt es nur einen einzigen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse 1, so gilt Folgendes:

i. Hat der Eurojackpot-Veranstalter keinen Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 veröffentlicht, entspricht der auf jeden einzigen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn dem Betrag, den der Eurojackpot-Veranstalter auf einen Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 ausgezahlt hätte, wenn es einen Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 gegeben hätte. Dieser Betrag wird von MyLotto24 auf Basis der vom Eurojackpot-Veranstalter veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die relevanten Ziehungen der Lotterie „Eurojackpot“ sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert.

ii. Hat der Eurojackpot-Veranstalter einen oder mehrere Eurojackpot-Gewinnscheine in der Gewinnklasse 1 veröffentlicht, entspricht der auf einen einzigen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn der vom Eurojackpot- Veranstalter auf einen Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 für die jeweilige Ziehung ausgezahlten Gewinnquote.
b. Gibt es zwei oder mehr MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 und:

i. ist die vom Eurojackpot-Veranstalter veröffentlichte Anzahl der Eurojackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 gleich oder höher als die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse 1, so entspricht der auf jeden solchen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn der vom Eurojackpot-Veranstalter für Gewinnklasse 1 veröffentlichten Gewinnquote;

ii. ist die Anzahl der Eurojackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 geringer als die Anzahl der MyLotto24- Gewinntipps in Gewinnklasse 1, entspricht der auf jeden solchen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn dem Jackpot des Eurojackpot-Veranstalters für Gewinnklasse 1 für die jeweilige Ziehung des „Eurojackpot“, dividiert durch die Gesamtanzahl der MyLotto24-Gewinntipps;

Hat der Eurojackpot-Veranstalter keinen Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 veröffentlicht, entspricht der im Rahmen von Ziffer 9.8.8(b)(ii) von MyLotto24 zu Grunde gelegte Jackpot für Gewinnklasse 1 dem Betrag, den der Eurojackpot-Veranstalter auf einen Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 ausgezahlt hätte, wenn es einen Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 gegeben hätte. Dieser Betrag wird von MyLotto24 auf Basis der vom Eurojackpot-Veranstalter veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die relevanten Ziehungen des „Eurojackpot“ sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert.

Beispiele:


Beispiel 1:
Es gibt einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und zwei vom Eurojackpot-Veranstalter veröffentlichte Eurojackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Jackpot des Eurojackpot-Veranstalters von 10.000.000 Euro: Die für jeden Eurojackpot-Gewinnschein auszuzahlende Gewinnquote wäre in diesem Fall die Hälfte des Jackpots des Eurojackpot-Veranstalters, also 5.000.000 Euro. Der für diesen einzigen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn würde daher 5.000.000 Euro betragen (entsprechend der vom des Eurojackpot-Veranstalter veröffentlichten Gewinnquote in Gewinnklasse 1).

Beispiel 2:
Es gibt vier MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 und fünf vom des Eurojackpot-Veranstalter veröffentlichte Eurojackpot -Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Jackpot des Eurojackpot-Veranstalters von 10.000.000 Euro: Die für jeden Eurojackpot-Gewinnschein auszuzahlende Gewinnquote wäre in diesem Fall ein Fünftel des Jackpots Eurojackpot-Veranstalters, also 2.000.000 Euro. Der für jeden MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn in Gewinnklasse 1 würde daher 2.000.000 Euro betragen (entsprechend der vom Eurojackpot-Veranstalter veröffentlichten Gewinnquote in Gewinnklasse 1).

Beispiel 3:
Es gibt drei MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 und nur einen vom Eurojackpot-Veranstalter veröffentlichten Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 bei einem Jackpot des Eurojackpot-Veranstalters von 10.000.000 Euro: Der Eurojackpot-Gewinnschein würde den Jackpot des Eurojackpot- Veranstalters in Höhe von 10.000.000 Euro erhalten. Der für jeden der MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn in Gewinnklasse 1 würde daher 3.333.333 Euro (dies entspricht dem Betrag des Jackpots des Eurojackpot-Veranstalters, dividiert durch die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps) betragen.


c. Die in dieser Ziffer 9.8.7 beschriebene Errechnung der durch MyLotto24 auszuzahlenden Gewinne in Gewinnklasse 1 findet entsprechend auf die jeweils darunter liegenden Gewinnklassen Anwendung (insofern sind die Bezugnahmen auf „Gewinnklasse 1“ entsprechend durch die konkret relevante Gewinnklasse (z.B. „Gewinnklasse 3“) zu ersetzen).

9.8.8 Hat es für dreizehn aufeinander folgende Ziehungen der Lotterie „Eurojackpot“ keinen Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 gegeben, mit der Folge, dass der Eurojackpot-Veranstalter zur Auszahlung der Gewinne in Gewinnklasse 1 an Eurojackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 2 (oder – sollte diese ebenfalls nicht vorliegen - nachfolgenden Gewinnklassen) verpflichtet ist, gilt Folgendes:
a. die auf einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlenden Gewinne entsprechen dem Gewinn, den ein Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 beim Eurojackpot-Veranstalter gewonnen hätte, wenn es keine Pflichtauszahlung der Gewinne in Gewinnklasse 1 an Eurojackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 2 gegeben hätte. Dieser Gewinn wird von MyLotto24 auf Basis der vom Eurojackpot-Veranstalter veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung des „Eurojackpot“ sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert. Gibt es in Gewinnklasse 1 mehr als einen MyLotto24-Gewinntipp, so entspricht der auf jeden MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn dem entsprechend errechneten Betrag, dividiert durch die Anzahl der MyLotto24- Gewinntipps in Gewinnklasse 1.
b. Gibt es einen oder mehrere MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse 1, entspricht der auf jeden MyLotto24- Gewinntipp in Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn dem Gewinn, den der Eurojackpot-Veranstalter auf den Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 2 ausgezahlt hätte, wenn es mindestens einen Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 gegeben hätte und keine Pflichtauszahlung von Jackpot-Geldern aus Gewinnklasse 1 auf Eurojackpot- Gewinnscheine in Gewinnklasse 2 erfolgt wäre.
c. Gibt es keine MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse 1, entspricht der auf jeden MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn der vom Eurojackpot-Veranstalter in Gewinnklasse 2 veröffentlichten Gewinnquote für diese Ziehung mit der Maßgabe, dass der in der vorstehenden Ziffer 9.8.7 ausgeführte Mechanismus entsprechende Anwendung findet (wobei die in dieser Ziffer 9.8.8(c) enthaltenen Bezugnahmen auf „Gewinnklasse 1“ in diesem Zusammenhang als Bezugnahmen auf „Gewinnklasse 2“ und Bezugnahmen auf den „Jackpot des Eurojackpot-Veranstalters“ als Bezugnahme auf den Betrag der Pflichtauszahlung von Jackpot-Geldern aus Gewinnklasse 1 auf Eurojackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 2 gelten). Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass bei einer Pflichtauszahlung von Gewinnen in Gewinnklasse 1 auf Eurojackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 2 gemäß dieser Ziffer 9.8.8(c) der Gesamtbetrag der von MyLotto24 für alle MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse 2 auszuzahlenden Gewinne in keinem Fall die Gesamtsumme der Pflichtauszahlung übersteigt, die der Eurojackpot-Veranstalter in diesem konkreten Fall auf Eurojackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 2 auszahlt bzw. auszahlen würde.

Beispiele:


Beispiel 1:
Es gibt einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und keinen vom Eurojackpot-Veranstalter veröffentlichten Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1, aber zwei vom Eurojackpot- Veranstalter veröffentlichte Eurojackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 2. Jeder Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 2 erhält in diesem Fall 17.000.000 Euro. Dieser Betrag ergibt sich wie folgt: Betrag für den Jackpot aus Gewinnklasse 1 (30.000.000 Euro) plus der Gewinn in Gewinnklasse 2 (4.000.000) dividiert durch zwei. Demgegenüber beträgt der für den einzigen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn in dieser Konstellation 30.000.000 Euro. Hätte in diesem Fall MyLotto24 zusätzlich einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse 2, würde dieser Gewinntipp 2.000.000 Euro erhalten (4.000.000 Euro dividiert durch zwei), während der einzige MyLotto24- Gewinntipp in Gewinnklasse 1 weiterhin 30.000.000 Euro erhalten würde.

Beispiel 2:
Es gibt keinen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und keinen vom Eurojackpot-Veranstalter veröffentlichten Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1. Es gibt einen MyLotto24- Gewinntipp in Gewinnklasse 2 und fünf vom Eurojackpot-Veranstalter veröffentlichte Eurojackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 2 im Hinblick auf einen Eurojackpot-Gewinnbetrag von insgesamt 34.000.000 Euro für Gewinnklasse 2 (Zwangsausschüttung des Jackpot Gewinns in Gewinnklasse 2): Die Gewinnquote für jeden Eurojackpot-Gewinnschein wäre ein Fünftel des Jackpots des Eurojackpot-Veranstalters, d.h. 6.800.000 Euro. Der für jeden MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn würde daher 6.800.000 Euro betragen.

Beispiel 3:
Es gibt einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und keinen vom Eurojackpot-Veranstalter veröffentlichten Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1. Es gibt einen MyLotto24- Gewinntipp in Gewinnklasse 2 und fünf vom Eurojackpot-Veranstalter veröffentlichte Eurojackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 2 im Hinblick auf einen Eurojackpot-Gewinnbetrag von insgesamt 34.000.000 Euro für Gewinnklasse 2 (Zwangsausschüttung des Jackpot Gewinns in Gewinnklasse 2): Der für den einzigen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Betrag würde 30.000.000 Euro betragen, der für den einzigen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse 2.800.000 Euro (4.000.000 Euro dividiert durch fünf).


d. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 9.8.8 finden entsprechend für den Fall Anwendung, dass es für dreizehn aufeinander folgende Ziehungen der Lotterie „Eurojackpot“ weder einen Eurojackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 noch in der relevanten Ziehung einen Gewinner in der Gewinnklasse 2 gegeben hat. In diesem Fall ist der Eurojackpot-Veranstalter verpflichtet, eine Zwangsausschüttung an die erste Gewinnklasse, in der es einen Eurojackpot-Gewinnschein gibt („Nächstniedrige Besetzte Gewinnklasse“), unter Einbeziehung des Jackpot Gewinns sowie der Gewinne sämtlicher vorrangiger, nicht ausgelöster Gewinnklassen durchzuführen („Gewinnkumulierung“). Beispiel: Nächstniedrige Besetzte Gewinnklasse mit Eurojackpot-Gewinnschein ist Gewinnklasse 4. Auszuschütten in der Gewinnklasse 4 sind dann der Jackpot sowie die Gewinne der Gewinnklassen 2 und 3.
Die entsprechende Anwendung dieser Ziffer 9.8.8 erfolgt dabei nach folgenden Regeln:
i. Gibt es einen oder mehrere MyLotto24-Gewinntipps in einer Gewinnklasse, die vorrangig zu der Nächstniedrigen Besetzten Gewinnklasse ist, findet auf die in dieser Gewinnklasse auszuzahlenden Gewinne Ziffer 9.8.8(a) entsprechend Anwendung – soweit tatsächlich anwendbar unter Durchführung einer Gewinnkummulierung.
ii. Der auszuzahlende Gewinn für MyLotto24-Gewinntipps in nachrangigen Gewinnklassen entspricht in dieser Konstellation dem Gewinn, den der Eurojackpot-Veranstalter auf den Eurojackpot-Gewinnschein in der jeweiligen Gewinnklasse ausgezahlt hätte, wenn es mindestens einen Eurojackpot-Gewinnschein in der vorrangigen Gewinnklasse gegeben hätte und keine Pflichtauszahlung von Jackpot-Geldern aus der vorrangigen Gewinnklasse auf Eurojackpot-Gewinnscheine in der Nächstniedrigen Besetzten Gewinnklasse erfolgt wäre, wobei eine Gewinnkummulierung zwischen den nachrangigen Gewinnklassen insoweit nicht stattfindet.
iii. Gibt es einen oder mehrere MyLotto24-Gewinntipps in der Nächstniedrigen Besetzten Gewinnklasse findet Ziffer 9.8.8(c) entsprechend Anwendung.
9.8.9 Die genauen bzw. annähernden Gewinnmöglichkeiten für jeden Tipp werden den Spielteilnehmern auf der Website angegeben.

9.8.10 Die Ergebnisse der Ziehung der Lotterie „Eurojackpot“ (einschließlich der Gewinnquoten) können auf der Website www.eurojackpot.com und auf der Ergebnisseite der Website eingesehen werden.

9.8.11 Spielteilnehmer können ihre Gewinne nach erfolgter Anmeldung über ihre Spielkonten überprüfen.

9.8.12 MyLotto24 bemüht sich sicherzustellen, dass die von Tipp24 zur Anzeige auf der Website bereitgestellten Ergebnisse von „Eurojackpot“ (einschließlich Gewinnquoten) und Gewinne korrekt sind. Trotz aller Bemühungen, die Genauigkeit dieser Angaben sicherzustellen, haftet MyLotto24 jedoch nicht für in diesen Angaben enthaltene Fehler.

9.9 Spanische Weihnachtslotterie - Beschreibung und Gewinne

9.9.1 Die „Spanische Weihnachtslotterie“ ist ein MyLotto24-Spiel, basierend auf der jährlich stattfindenden spanischen Weihnachtslotterie (Lotería de Navidad), die von der spanischen Staatslotterie Loterías y Apuestas del Estado betrieben und veranstaltet wird. Die von der spanischen Staatslotterie veranstaltet spanische Weihnachtslotterie basiert auf Lotterielosen mit fünfstelligen Losnummern. Die Nummern werden mehrfach in so genannten „Serien“ verkauft. Die genaue Anzahl der Serien, die genaue Anzahl an Losnummern, die Gewinne, die genaue Anzahl der Gewinne sowie deren Verteilung sind von Jahr zu Jahr verschieden. 2009 wurden 85.000 verschiedene Losnummern verkauft. Lotterielose wurden in der Regel als Zehntellose verkauft. Offizielle Ziehungen finden normalerweise einmal im Jahr am 22. Dezember statt. In einer Ziehung werden zwei Trommeln verwendet. Eine Trommel enthält die Kugeln mit den verschiedenen fünfstelligen Losnummern; die andere Trommel enthält Kugeln, die mit einem Geldgewinn in Euro beschriftet sind. 2009 gab es 1.787 Gewinnkugeln, für die jeweils eine Losnummer gezogen wurde.

9.9.2 Möchte ein Spielteilnehmer einen Tipp auf die „Spanischen Weihnachtslotterie“ abgeben, wählt der Spielteilnehmer auf einem virtuellen Tippschein zur Spanischen Weihnachtslotterie mindestens eine bis maximal 5 fünfstellige Zahlen. Tipps können nur für ein Zehntellos abgegeben werden. Jede Zahl gilt als gesonderter Tipp. Die Zahlen können vom Spielteilnehmer aus einem Pool von per Zufallsgenerator bestimmten Zahlen gewählt werden.

9.9.3 Spieleinsätze und Gebühren sind basierend auf der vom Spielteilnehmer gewählten Anzahl der Zahlen festgelegt. Die Spieleinsätze und Gebühren werden auf dem jeweiligen Tippschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.

9.9.4 Ein Spielteilnehmer kann pro Tipp in mehreren Gewinnklassen gewinnen. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Gewinn pro Tipp in einer der ersten vier Gewinnklassen, auf deren Grundlage andere Gewinnklassen kalkuliert werden; gewonnen wird. Ein solcher MyLotto24-Gewinntipp gewinnt nicht gleichzeitig in den anderen Gewinnklassen, die auf der Grundlage dieser Gewinnklasse kalkuliert werden.

9.9.5 Der von MyLotto24 auf einen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag, der von der Loterías y Apuestas del Estado für ein Zehntellos mit derjenigen Zahl veröffentlicht wurde, auf die ein MyLotto24-Gewinntipp für die jeweilige Ziehung der von der Loterías y Apuestas del Estado veranstalteten Spanischen Weihnachtslotterie abgegeben wurde.

9.9.6 Die genauen bzw. annähernden Gewinnmöglichkeiten für jeden Tipp werden den Spielteilnehmern auf der Website angegeben.

9.9.7 Die Ergebnisse der Ziehung der spanischen Weihnachtslotterie (einschließlich der auf die MyLotto24-Gewinntipps auszuzahlenden Gewinne) können auf der folgenden Website www.onlae.es und auf der Ergebnisseite der Website eingesehen werden.

9.9.8 Spielteilnehmer können ihre Gewinne nach erfolgter Anmeldung über ihre Spielkonten überprüfen.

9.9.9 MyLotto24 bemüht sich sicherzustellen, dass die von Tipp24 zur Anzeige auf der Website bereitgestellten Ergebnisse der spanischen Weihnachtslotterie (einschließlich der auf die MyLotto24-Gewinntipps auszuzahlenden Gewinne) und die Gewinne richtig sind. Trotz aller Bemühungen, die Genauigkeit dieser Angaben zu gewährleisten, haftet MyLotto24 jedoch nicht für in diesen Angaben enthaltene Fehler.


9.10 Magic 7 - Beschreibung und Gewinne

9.10.1 „Magic 7“ ist ein MyLotto24-Spiel, das auf dem Prinzip basiert, verschiedene Lotterien - „Lotto 6 aus 49“, „Spiel 77“, „Super 6“, „Euro Millones“, „Keno“, „Plus 5“ sowie die „Glücksspirale“ („Magic 7“-Lotterien) - mit einer Spielgemeinschaft zu koppeln.

9.10.2 Die Spielgemeinschaft bei „Magic 7“ besteht immer aus 77 Anteilen. Der Spielteilnehmer, der einen Anteil der Spielgemeinschaft „Magic 7“ kauft, nimmt für die Dauer von einer Woche an allen (insgesamt 23) Ziehungen teil, die in diesem Zeitraum bei den „Magic 7“-Lotterien stattfinden. Insofern wird im Einzelnen auf die Beschreibungen der „Magic 7“-Lotterien verwiesen.

9.10.3 Die Spielwoche beginnt jeweils am Montag und endet am Sonntag; Annahmeschluss ist Sonntag um 23:59 Uhr. Danach abgegebene Tipps gelten erst für die Folgewoche. Die Verlängerung der Anteile (Dauerscheine) für die Folgeperiode erfolgt in der Regel am Samstag. Die Kündigung richtet sich unabhängig von der Laufzeit der Spielgemeinschaft nach Ziffer 5.9.2. Die Spieleinsätze und Gebühren werden auf dem jeweiligen Tippschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt. Die genauen bzw. ungefähren Gewinnmöglichkeiten bei „Magic 7“ werden den Spielteilnehmern auf der Website angegeben.

9.10.4 Der von MyLotto24 auf einen MyLotto24-Gewinntipp für eine Gewinnklasse pro Anteil auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag der vom DLTB für die jeweiligen Ziehungen der „Magic 7“-Lotterien mit der Maßgabe, dass Gewinne aus der Gewinnklasse 7 der „Glücksspirale“ im Rahmen des Spiels „Magic 7“ automatisch zwischen den Spielteilnehmern aufgeteilt werden und die Option der monatlichen Sofortrente insoweit nicht besteht, geteilt durch 77.

9.10.5 Die Ergebnisse der Ziehungen der einzelnen Lotterien (einschließlich der Gewinnquoten) können auf der Website der einzelnen Lotterien eingesehen werden. Spielteilnehmer können ihre Gewinne nach erfolgter Anmeldung über ihre Spielkonten überprüfen.

9.10.6 MyLotto24 bemüht sich sicherzustellen, dass die von Tipp24 zur Anzeige auf der Website bereitgestellten Ergebnisse der Lotterien (einschließlich Gewinnquoten) und Gewinne korrekt sind. Trotz aller Bemühungen, die Genauigkeit dieser Angaben sicherzustellen, haftet MyLotto24 jedoch nicht für in diesen Angaben enthaltene Fehler.

9.10.7 Sofern vorstehend nicht anders geregelt, gelten für das Spiel „Magic 7“ die Regelungen des Abschnitts A – Spezifische Geschäftsbedingungen der Tipp24 -, Ziffer 5 – Spielgemeinschaften.

9.11 Tipps auf Mehrfachziehungen und Dauerscheine

9.11.1 Tipps auf Mehrfachziehungen

Je nach ausgewähltem MyLotto24-Spiel kann ein Spielteilnehmer Tipps für alle Ziehungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeben und automatisch für weitere Zeiträume durch Ankreuzen des Wochenlaufzeit-Feldes verlängern.
Spieleinsätze und Gebühren für Mehrfachtipps werden im Voraus zu Beginn des jeweiligen Zeitraums für alle für die gewünschte Laufzeit gewählten Ziehungen eingezogen.
9.11.2 Dauerscheine

Ein Spielteilnehmer kann durch Ankreuzen des Feldes „Dauerschein“ seine ausgewählten Tipps oder Mehrfachtipps automatisch verlängern. Abhängig vom ausgewählten MyLotto24-Spiel kann der Spielteilnehmer eine Wochenlaufzeit von einer bis zu acht Wochen wählen. Nach Ablauf der gewählten Wochenlaufzeit verlängert sich der Mehrfachtipp automatisch jeweils um die gewählte Wochenlaufzeit, wenn der Spielteilnehmer den Dauerschein nicht bis zum Ende der jeweiligen Wochenlaufzeit unter „Meine Tippscheine“ gekündigt hat. Spieleinsätze und Gebühren werden im Voraus für jede nachfolgende Wochenlaufzeit vom Spielkonto abgebucht, bis der jeweilige Dauerschein gekündigt wird.

9.12 Für alle Tipps geltende zusätzliche Regeln

9.12.1 Gültige Tipps werden auf die nächste stattfindende Ziehung abgegeben, soweit die Abgabe vor Annahmeschluss für diese Ziehung erfolgt. Der Annahmeschluss für jede Ziehung einer Lotterie wird auf der Website für die Spielteilnehmer zum Zeitpunkt der Abgabe ihrer Tipps angezeigt. Für die Abgabe des Tipps vor dem jeweiligen Annahmeschluss ist der Spielteilnehmer verantwortlich. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass ein Tipp, der nach tatsächlich erfolgter Ziehung abgegeben wurde, ungeachtet einer mittels E-Mail oder der Website erstellten automatischen Bestätigung, ungültig ist.

9.12.2 Finden im Rahmen einer Lotterie mehrere Ziehungen am selben Tag/Datum statt, gilt der Tipp eines Spielteilnehmers, sofern von MyLotto24 nicht abweichend festgelegt, ausschließlich für die an diesem Tag/Datum stattfindende Hauptziehung (bzw. der ersten Ziehung, falls keine „Haupt“-Ziehung stattfindet), und zwar unter Ausschluss aller anderen von der betreffenden Lotterie durchgeführten Ziehungen.

9.12.3 Findet keine Lotterieziehung statt oder wird kein Ziehungsergebnis veröffentlicht oder offiziell bekannt gemacht, gelten alle für die jeweilige Ziehung gültigen Tipps für die neu angesetzte Ziehung (bzw. die nächste verfügbare Ziehung, falls keine neue Ziehung angesetzt wird).


9.13 Rubbellose

9.13.1 Rubbellose bieten Spielteilnehmern die Gelegenheit zur Teilnahme an virtuellen Rubbellos-Spielen, die von MyLotto24 veranstaltet werden. Die angebotenen virtuellen Rubbellose werden regelmäßig aktualisiert und geändert. Die derzeit angebotenen Rubbellose stehen auf der Website unter „Rubbellose“ zur Verfügung.

9.13.2 Spielteilnehmer mit Wohnsitz in Großbritannien sind zum Kauf von Rubbellos-Produkten nicht berechtigt.

9.13.3 Zur Teilnahme wählt ein Spielteilnehmer ein Rubbellos-Produkt und die Anzahl der virtuellen Rubbellose aus, die er kaufen möchte. Die Spieleinsätze und Gebühren werden nach der Anzahl der ausgewählten Rubbellose festgelegt und im jeweiligen Bereich der Website zum Zeitpunkt der Auswahl der Rubbellose angezeigt. Für jedes Rubbellos-Produkt können Spielteilnehmer ein einzelnes Rubbellos oder Pakete mit mehreren Rubbellosen wählen.

9.13.4 Hat ein Spielteilnehmer die Rubbellose gewählt, die er kaufen möchte, werden diese in den virtuellen Warenkorb des Spielteilnehmers abgelegt. Alle Rubbellose im Warenkorb des Spielteilnehmers werden nur abgegeben, wenn der Spielteilnehmer auf den Button „Jetzt bezahlen“ klickt. Spieleinsätze und Gebühren werden vom Spielkonto des Spielteilnehmers nach dessen Klicken auf den „Jetzt bezahlen“-Button abgebucht.

9.13.5 Hat der Spielteilnehmer für die Rubbellose bezahlt, werden diese samt ihres Status auf dem Spielkonto des Spielteilnehmers unter „Meine aktuellen Tippscheine“ angezeigt. Drei Tage nach dem Freirubbeln eines Rubbelloses wird dieses aus dem Bereich „Meine aktuellen Tippscheine“ in den Bereich „Tippscheinhistorie“ übertragen. Bezahlte Rubbellose müssen nicht sofort nach Bezahlung freigerubbelt werden. Rubbelt ein Spielteilnehmer ein Rubbellos mit dem Status „Bezahlt, jetzt freirubbeln“ nicht innerhalb von sieben Tagen (168 Stunden) nach dem Kauf frei, wird das Rubbellos automatisch freigerubbelt. Gewinne werden auf dem Spielkonto des Spielteilnehmers angezeigt.

9.13.6 MyLotto24 legt für alle Rubbellosprodukte einen Annahmeschluss fest. MyLotto24 behält sich das Recht vor, den Annahmeschluss ohne Angabe von Gründen zu ändern und/oder die angebotenen Produkte zurückzuziehen und/oder einzustellen.

9.13.7 Jedes virtuelle Rubbellos besteht aus sechs Feldern. Zeigen drei Felder auf einem Rubbellos den gleichen Gewinn an, gewinnt der Spielteilnehmer diesen Gewinn. Die potenziellen Gewinne, die Gewinnklassen und der zu gewinnende Betrag sind bei jedem Rubbellosprodukt verschieden. Spielteilnehmer können diesbezügliche Einzelheiten für jedes Rubbellos durch Klicken auf „Gewinntabellen“ auf der Website nachlesen. Neben Bargeld gibt es für jedes Rubbellosprodukt auch andere Gewinne. Bei allen Rubbellosprodukten gibt es die Chance, weitere Rubbellose mit einem Wert von je 0,50 Euro zu gewinnen. Weitere Rubbellose können nicht gegen Bargeld eingelöst werden, sondern werden sofort unter „Meine aktuellen Tippscheine“ angezeigt.

9.13.8 Bargeldgewinne werden dem Spielkonto des Spielteilnehmers nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen gutgeschrieben. Das Verfahren der Zuerkennung der anderen Gewinne ist in der jeweiligen „Gewinntabelle“ beschrieben, die für Fragen über jedes Rubbellos-Produkt auf der Website herangezogen werden kann.


10. Rechte von MyLotto24

10.1 Nichtbestehen eines Anspruchs auf Gewinne

10.1.1 Der Spielteilnehmer hat gegenüber MyLotto24 keinen Anspruch auf einen Gewinn und dessen Auszahlung in den folgenden Fällen:

für Tipps, die nach dem jeweiligen Annahmeschluss abgegeben wurden,
für Tipps, die irrtümlich auf der Website nach Annahmeschluss für die jeweilige Ziehung bzw. das jeweilige Spiel oder bezüglich einer Ziehung oder eines Spiels angenommen wurden, das zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps bereits stattgefunden hat,
falls MyLotto24 Kenntnis von einem Irrtum in Bezug auf einen Tipp oder eine Ziehung erlangt und den Spielteilnehmer zur Berichtigung des Irrtums und Bestätigung des Tipps vor Annahmeschluss für die jeweilige Ziehung nicht erreichen kann,
für Tipps, die von einem Spielteilnehmer abgegeben wurden, der falsche oder irreführende Angaben in Verbindung mit seinem Spielkonto oder anderweitig in Verbindung mit der Website und der darüber erhältlichen Services gemacht hat,
für Tipps, die von einem Spielteilnehmer abgegeben wurden, der an betrügerischen Handlungen in Bezug auf die Abgabe von Tipps, die Führung seines Spielkontos oder anderweitig in Verbindung mit der Website oder der darüber angebotenen Services beteiligt gewesen ist,
auf Gewinne, die auf MyLotto24-Gewinntipps in der Gewinnklasse I in Bezug auf Ziehungen des „Lotto 6 aus 49“ oder der spanischen Lotterie „Euromillones“ oder der europäischen Lotterie „Eurojackpot“ entfallen, und (i) bei denen der Spielteilnehmer keine ordnungsgemäße Kopie seiner Gültigen Ausweisdokumente innerhalb der Frist von 170 Kalendertagen nach Gewinnbekanntgabe an Tipp24 gemäß Ziffer 6.2.4 übersandt hat oder (ii) Name und Geburtsdatum des Gütigen Ausweisdokuments nicht mit den zum Zeitpunkt der Gewinnbekanntgabe bei Tipp24 registrierten Angaben übereinstimmen und auch keine Heilung nach Ziffer 6.2.5 eingetreten ist,
für Tipps, die von einem Spielteilnehmer abgegeben worden sind, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps:
unter 18 Jahre alt ist,
ein leitender Angestellter oder ein Mitarbeiter von MyLotto24 ist,
sich räumlich in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einem anderen Land oder an einem anderen Ort befindet, in dem die Fernteilnahme an Wetten/Glücksspielen der auf dieser Website vorgesehenen Art unzulässig ist, oder
eine andere wesentliche Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen verletzt.
10.1.2 Bei der Entscheidung, ob Gewinne nach Ziffer 10.1 auszahlbar sind, ist MyLotto24 berechtigt, sich auf Informationen zu stützen, die von Tipp24 erhoben und MyLotto24 zur Verfügung gestellt wurden und MyLotto24 ist nicht verpflichtet, eigene Nachforschungen anzustellen.

10.1.3 Die Überweisung eines Gewinns durch MyLotto24 auf das von Tipp24 verwaltete Spielkonto oder die Überweisung eines Gewinns von Tipp24 an einen Spielteilnehmer führt nicht zur Entstehung eines tatsächlich nicht bestehenden Gewinnanspruchs. Vielmehr kann MyLotto24 auch ausgezahlte Gewinne jederzeit zurückfordern, soweit diese tatsächlich - insbesondere gemäß dieser Ziffer 10.1 - nicht bestehen.

10.1.4 Wird ein Tipp nach Ziffer 10.1(a), (b) oder (c) für ungültig erklärt, bietet MyLotto24 dem Spielteilnehmer die Option, einen derartigen Tipp für die nächste Ziehung abzugeben oder den Spieleinsatz dem Spielkonto des Spielteilnehmers gutzuschreiben. Wird ein Tipp von MyLotto24 gemäß dieser Ziffer 10.1 aus anderen Gründen für ungültig erklärt, kann der mit diesem Tipp verbundene Spieleinsatz - nach freiem Ermessen von MyLotto24 - verfallen (soweit der Spieleinsatz nicht von einem Spielteilnehmer unter 18 Jahren geleistet wurde) oder dem Spielkonto dieser Person gutgeschrieben oder auf einem anderen, zur Verfügung stehenden Weg erstattet werden.

10.2 Andere Rechte

Ferner behält sich MyLotto24 das Recht vor:

10.2.1 die Gewinne eines Spielteilnehmers gegen unbezahlte, von diesem Spielteilnehmer für zuvor abgegebene Tipps geschuldete Spieleinsätze aufzurechnen,

10.2.2 die Bereitstellung der auf der Website angebotenen Produkte mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung einzustellen, abzuändern oder auszusetzen, wenn Tipp24 oder MyLotto24 ein Produkt oder mehrere Produkte nicht mehr anbietet, oder aus einem beliebigen sonstigen Grund, nach eigenem Ermessen von MyLotto24, und

10.2.3 den betreffenden Spielteilnehmer zur Vorlage von Gültigen Ausweisdokumenten aufzufordern, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein, damit MyLotto24 die Gültigkeit der Angaben des Spielkontos sowie den Anspruch des Spielteilnehmers auf die Gewinne gemäß diesen Geschäftsbedingungen feststellen kann. MyLotto24 kann die Auszahlung von Gewinnen über 2.500 Euro für eine Ziehung oder ein Spiel bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts zurückhalten.


ABSCHNITT C - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

11. Legalität des Internet-Glücksspiels

11.1 Das Internet-Glücksspiel kann in einigen Ländern bzw. Rechtsräumen illegal oder dessen Legalität ungeklärt sein. Jeder Spielteilnehmer erkennt hiermit an, dass Tipp24 und MyLotto24 bezüglich der Legalität der Inanspruchnahme der von ihnen angebotenen Services in den Ländern bzw. Rechtsräumen, in denen die Spielteilnehmer wohnhaft sind oder sich aufhalten, weder juristischen Rat erteilen noch diesbezügliche Zusicherungen oder Gewährleistungen abgeben.

11.2 Die von Tipp24 und MyLotto24 angebotenen Services richten sich ausschließlich an Spielteilnehmer, die durch das jeweils anwendbare Recht nicht an der Teilnahme an Glücksspielen im Internet gehindert sind. Die Website begründet weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe von Tipps oder zur Inanspruchnahme von Tippangeboten in einem Land, in dem derartige Aktivitäten gesetzlich verboten sind.

11.3 Tipp24 und MyLotto24 haften nicht für die illegale oder unbefugte Nutzung der Website oder der darüber angebotenen Services.


12. Beschwerden

Wenn ein Spielteilnehmer sich über die Durchführung der von der Gambling Commission lizenzierten Aktivitäten beschweren und/oder ein Exemplar des schriftlichen Beschwerdeverfahrens von Tipp24 anfordern möchte, ist diese Beschwerde bzw. Anforderung entweder schriftlich an Tipp24 Services Limited, Customer Care Dept., Units 208/209 Clerkenwell Workshops, 27-31 Clerkenwell Close, London EC1R 0AT, Vereinigtes Königreich oder telefonisch an die Telefonnummer 00800 1612 1612 (kostenfrei aus allen Netzen) zu richten.

13. Verbindlichkeit der Entscheidungen von Tipp24 und MyLotto24

Unbeschadet der Regelungen in Ziffer 17.3 sind die Entscheidungen von MyLotto24 und/oder Tipp24 über die Gültigkeit eines MyLotto24-Gewinntipps oder über die Auszahlung bzw. Zuerkennung von Gewinnen sowie jede Ermessensausübung seitens MyLotto24 und/oder Tipp24 nach diesen Geschäftsbedingungen für alle Spielteilnehmer und Dritte endgültig und verbindlich. Treffen Tipp24 und/oder MyLotto24 eine endgültige Entscheidung oder üben ein vorstehend erwähntes Ermessen aus, kann Tipp24 - unbeschadet der Regelung in Ziffer 14 - nach freier Wahl in eigenem Namen und im Namen von MyLotto24 die vom Spielteilnehmer für das jeweilige Spiel gezahlten Spieleinsätze und Gebühren erstatten oder den strittigen Tipp mit einem gleichwertigen Tipp für die nächste Ziehung ersetzen. Bei Streitigkeiten bezüglich eines Tipps oder der Auszahlung oder Zuerkennung eines Gewinns können MyLotto24 und/oder Tipp24 die Auszahlung des Gewinns zurückhalten und/oder können beide bis zur Entscheidung der Streitigkeit eine entsprechende Zahlung an das Gericht leisten.


14. Haftung von Tipp24 und von MyLotto24

14.1 Allgemeine Haftung

14.1.1 14.1.1 Tipp24 und MyLotto24 haften nur in dem ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen ausgeführten Umfang. Darüber hinaus haften Tipp24 und MyLotto24 weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Verletzung gesetzlicher Pflichten noch aus einem sonstigen Haftungsgrund.

14.1.2 Soweit an anderer Stelle in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich abweichend geregelt, werden alle (aufgrund von Gewohnheitsrecht, Nebenbestimmungen oder anderweitig erfolgten) ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Gewährleistungen, Geschäftsbedingungen und sonstigen Bestimmungen hiermit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Betrugsfälle oder in Fällen, in denen ein solcher Ausschluss gesetzlich unzulässig ist.

14.1.3 Diese Geschäftsbedingungen lassen die gesetzlichen Rechte des Spielteilnehmers unberührt, etwa die Verpflichtungen von Tipp24 und MyLotto24, ihre Leistungen mit der üblichen Sorgfalt und innerhalb eines angemessen Zeitraums zu erbringen. Für weitere Informationen über Ihre gesetzlichen Rechte wenden Sie sich bitte an das örtliche Citizens Advice Bureau, Trading Standards Office oder eine sonstige für Sie zuständige Verbraucherschutzorganisation.

14.1.4 Diese Geschäftsbedingungen lassen die Haftung von Tipp24 für Todesfälle oder Personenschäden aufgrund des fahrlässigen Verhaltens von Tipp24 oder für Betrug unberührt.

14.1.5 Rückerstattungen erfolgen nur nach den ausdrücklichen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen.

14.1.6 Die Bestimmungen dieser Ziffer 14 bestehen auch nach Kündigung oder Ablauf der nach diesen Geschäftsbedingungen zustande gekommenen Verträge fort.

14.1.7 Die Haftung von Tipp24 und MyLotto24 gegenüber Spielteilnehmern oder Dritten aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus einem sonstigen Haftungsgrund ist ausgeschlossen bei:

Weigerung, einen Tipp an eine Person zu verkaufen oder einer Person die Abgabe eines Tipps zu gestatten;
Verlusten durch Abgabe erfolgloser oder ungültiger Tipps; und
Verlusten, die von Spielteilnehmern durch Missbrauch oder unbefugten Gebrauch von Passwörtern verursacht werden.

14.2 Haftung von Tipp24

14.2.1 Tipp24 bemüht sich sicherzustellen, dass die Website und die darüber erhältlichen Services den Spielteilnehmern im jeweils möglichen Umfang zur Verfügung stehen, leistet jedoch keine Garantie dafür, (a) dass die Website zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Zeiträume verfügbar ist oder (b) dass die Merkmale, die Funktionalität oder Leistungsfähigkeit der Website den Anforderungen des Spielteilnehmers oder Dritter entspricht oder (c) dass die Website, deren Merkmale und Funktionalität mit dem vom Spielteilnehmer für den Zugriff auf die Website verwendeten Gerät oder System kompatibel sind bzw. sein werden oder auf einem solchen Gerät oder System verfügbar sind. Ferner gewährleistet Tipp24 nicht, dass die vom Spielteilnehmer gewählten Erinnerungen oder Alerts (wie zum Beispiel der „Jackpot-Alarm“) vor Annahmeschluss zur Abgabe von Tipps für eine bestimmte Ziehung oder ein bestimmtes Spiel erfolgen, und haftet gegenüber dem Spielteilnehmer nicht für inkorrekte oder verspätete, nicht gesendete oder dem Spielteilnehmer nicht zugegangene Erinnerungen.

14.2.2 Tipp24 bemüht sich weiterhin sicherzustellen, dass die auf der Website angezeigten Lotterieergebnisse (einschließlich der Gewinnquoten) und Gewinne richtig sind. Trotz aller Bemühungen um die Gewährleistung der Genauigkeit dieser Angaben haftet Tipp24 jedoch nicht für in diesen Angaben enthaltene Fehler.

14.2.3 Tipp24 haftet nicht für Verluste oder Schäden aufgrund der Insolvenz Dritter, einschließlich MyLotto24 oder Banken, bei denen Tipp24 oder MyLotto24 Konten unterhält. [2]

14.2.4 Die Haftung von Tipp24 - als Vermittler - ist bezüglich der Auszahlung von Gewinnen auf die Weiterleitung der von MyLotto24 an Tipp24 ausgezahlten und bei Tipp24 eingegangen Gewinne an die Spielteilnehmer gemäß diesen Geschäftsbedingungen (s. dazu insbesondere Ziffer 6.2 und Ziffer 10.1) beschränkt. Eine separate Haftung von Tipp24 für Gewinne oder MyLotto24-Gewinntipps wird hiermit nochmals ausdrücklich ausgeschlossen.

14.2.5 Die folgenden Bestimmungen lassen die Pflicht von Tipp24 zur Weiterleitung von Gewinnen unberührt, die Tipp24 von MyLotto24 in Bezug auf erfolgreiche und gültige Tipps, die gemäß diesen Geschäftsbedingungen abgegeben und angenommen wurden, erhalten hat:

die Haftung von Tipp24 gegenüber einem Spielteilnehmer ist beschränkt:
soweit sich die Haftung von Tipp24 auf einen Tipp bezieht, auf den Gesamtbetrag des Spieleinsatzes/der Spieleinsätze der, vom Spielteilnehmer im Zusammenhang mit dem Tipp gesetzt worden ist, der die Haftung von Tipp24 auslöst;
soweit die Haftung von Tipp24 auf einer falschen Verwendung von Guthaben vom Kundenkonto des Spielteilnehmers beruht, auf den dem falsch verwendeten Guthaben entsprechenden Geldbetrag; und
in allen sonstigen Fällen auf einen Gesamtbetrag von GBP 5.000,00 (fünftausend Pfund Sterling).
Tipp24 haftet dem Spielteilnehmer oder Dritten weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Verletzung gesetzlicher Pflichten noch aus anderem Rechtsgrund:
für entgangene Einnahmen und Gewinne, Geschäftsverlust oder ersparte Aufwendungen oder
für Verluste, mit deren Entstehung der Spielteilnehmer und Tipp24 zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Geschäftsbedingungen nicht typischerweise rechnen mussten,
ungeachtet ihres Entstehungsgrundes, ob aufgrund Nichtbereitstellung oder verspäteter Bereitstellung der Website oder aufgrund eines anderen über die Website erhältlichen Services, der Nichterfüllung dieser Geschäftsbedingungen oder aus einem sonstigen Grund.
14.3 Haftung von MyLotto24

14.3.1 MyLotto24 haftet nicht für Verluste oder Schäden aufgrund der Insolvenz Dritter, einschließlich der Insolvenz von Tipp24 oder Banken, bei denen MyLotto24 oder Tipp24 Konten unterhält.

14.3.2 Die ausschließliche Haftung von MyLotto24 bezüglich der Auszahlung von Gewinnen besteht in der Weiterleitung an Tipp24 zwecks Auszahlung an die Gewinner gemäß diesen Geschäftsbedingungen. Mit der Auszahlung von Gewinnen durch MyLotto24 an Tipp24 wird MyLotto24 von der weiteren Erfüllung diesbezüglicher Pflichten freigestellt. Zur Klarstellung: MyLotto24 haftet unter keinen Umständen für die direkte Auszahlung von Gewinnen an die Spielteilnehmer. Darüber hinaus ist MyLotto24 nicht zur Auszahlung von Gewinnen verpflichtet, sofern der Spielteilnehmer keinen Anspruch auf Auszahlung nach diesen Geschäftsbedingungen hat.

14.3.3 Die folgenden Bestimmungen lassen die Pflicht von MyLotto24 zur Auszahlung von Gewinnen an Tipp24 für erfolgreiche und gültige Tipps, die gemäß diesen Geschäftsbedingungen abgegeben und angenommen wurden, unberührt:

Die Haftung von MyLotto24 gegenüber einem Spielteilnehmer ist beschränkt:
soweit sich die Haftung von MyLotto24 auf einen Tipp bezieht, auf den Gesamtbetrag des Spieleinsatzes/der Spieleinsätze, der vom Spielteilnehmer im Zusammenhang mit dem Tipp gesetzt worden ist, der die Haftung von MyLotto24 auslöst;
in allen sonstigen Fällen auf einen Gesamtbetrag von GBP 5.000,00 (fünftausend Pfund Sterling).
MyLotto24 haftet dem Spielteilnehmer oder Dritten weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Verletzung gesetzlicher Pflichten noch aus anderem Rechtsgrund:
für entgangene Einnahmen und Gewinne, Geschäftsverlust oder ersparte Aufwendungen oder
für Verluste, mit deren Entstehung der Spielteilnehmer und MyLotto24 zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Geschäftsbedingungen nicht typischerweise rechnen mussten,
ungeachtet ihres Entstehungsgrundes, ob aufgrund Nichtbereitstellung oder verspäteter Bereitstellung der Website oder aufgrund eines anderen über die Website erhältlichen Services, der Nichterfüllung dieser Geschäftsbedingungen oder aus einem sonstigen Grund.
15. Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Tipp24 und MyLotto24

Ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen haftet weder Tipp24 noch MyLotto24 Dritten für:

15.1 Ereignisse außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, unter anderem:

Naturereignisse, ausgebrochene oder bevorstehende Kriege, oder andere Bedrohungen oder Behinderungen einer staatlichen Behörde, Beschlagnahme, Verstaatlichung, Requisition oder Zerstörung bzw. Beschädigung von Eigentum durch eine Regierung, staatliche oder kommunale Behörde oder auf deren Anordnung, Streik, Aussperrung, sonstige Arbeitskonflikte, Brand, Überschwemmung, Dürre oder Unwetter;
Stromausfall und/oder Ausfall oder Behinderung von Netzwerken, Fernseh-, Rundfunk- oder Telekommunikationsdiensten,
Ausfall oder Zerstörung bzw. Schäden oder Fehler bezüglich Computersystemen oder Unterlagen (einschließlich der Website) oder ähnliche Störungen bezüglich Computersystemen oder Unterlagen; und
andere Handlungen oder Ereignisse, die eine gültige Tippab- oder ausgabe ver- oder behindern.
15.2 Verzögerungen, Verluste, Fehler oder Versäumnisse im Rahmen der Postzustellung oder eines anderen Zustelldienstes oder seitens des Bankensystems; und

15.3 Fehlfunktionen von Geräten oder Technologie des jeweiligen Spielteilnehmers oder dessen Internetproviders.


16. Verbindlichkeit der Bedingungen

16.1 Die Vereinbarung zwischen (i) dem Spielteilnehmer und Tipp24 (als Tippvermittlerin) und (ii) dem Spielteilnehmer und MyLotto24 (als Buchmacherin) in Bezug auf die Website und die diesbezüglich von Tipp24 und MyLotto24 angebotenen Services beinhaltet:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen;
die Datenschutzerklärung; und
die auf der jeweiligen Tippeingabemaske erscheinenden Erklärungen und Erläuterungen.
Tipp24 und MyLotto24 halten die Vereinbarung und ihre Bestandteile für angemessen und fair.

16.2 Tipp24 bewahrt die von Spielteilnehmern bei Anmeldung auf der Website eingegangenen Geschäftsbedingungen nicht einzeln auf Diese Geschäftsbedingungen können von Spielteilnehmern unter www.tipp24.com eingesehen werden. Spielteilnehmer können eine Kopie dieser Geschäftsbedingungen ausdrucken und/oder ein Exemplar als Download auf ihrem Computer speichern.


17. Anwendbares Recht

17.1 Tipp24 und MyLotto24 sind nach englischem Recht gegründet und werden aufgrund einer Lizenz der Gambling Commission für Großbritannien nach dem Gambling Act von 2005 betrieben. Alle zwischen Spielteilnehmern und Tipp24 und/oder MyLotto24 geschlossenen Rechtsgeschäfte und sonstigen Transaktionen gelten als in Großbritannien, wo sich die Server von Tipp24 und MyLotto24 befinden, geschlossen und erfolgt.

17.2 Diese Geschäftsbedingungen, das Rechtsverhältnis zwischen Spielteilnehmer, Tipp24 und MyLotto24 sowie alle Tipps unterliegen dem Recht von England und Wales. Jeder Tipp geht England ein und gilt als dort abgegeben.

17.3 Alle Streitigkeiten in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen einschließlich der Datenschutzerklärung oder mit den auf der Website abgegebenen Tipps unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales, soweit der Spielteilnehmer nicht ein zuständiges Gericht in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem der Spielteilnehmer seinen Wohnsitz hat, mit der Streitigkeit befasst.
[3]


18. Allgemeines

18.1 Wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen von einer Justiz- oder anderen zuständigen Behörde für ungültig oder undurchsetzbar erklärt, bleibt die Wirksamkeit aller verbleibenden Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen für unwirksam oder undurchsetzbar erklärt, die bei Streichung eines Teils der Bestimmung jedoch wirksam oder einklagbar wäre, gilt die betreffende Bestimmung mit den geringsten Änderungen, um die Bestimmung wirksam und durchsetzbar zu machen.

18.2 Es wird darauf hingewiesen, dass alle Mitteilungen nach diesen Geschäftsbedingungen per E-Mail zu senden und zu empfangen sind. Für Mitteilungszwecke sind Mitteilungen der Spielteilnehmer für Tipp24 an service@tipp24.com und Mitteilungen für MyLotto24 an service@mylotto24.co.uk zu senden. Mitteilungen an Spielteilnehmer werden an die im Spielkonto des Spielteilnehmers angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Dementsprechend müssen Spielteilnehmer sicherstellen, dass die von Tipp24 geführte E-Mail-Adresse auf ihrem Spielkonto auf dem aktuellen Stand gehalten wird und Spielteilnehmer uneingeschränkten Zugriff darauf haben. Schriftverkehr auf dem Postweg ist an die folgenden Adressen zu richten:

Tipp24:

Tipp24 Services Limited, Units 208/209 Clerkenwell Workshops, 27-31 Clerkenwell Close, London EC1R 0AT, Vereinigtes Königreich.

MyLotto24:

MyLotto24 Limited 20-22 Bedford Row, London WC1R 4JS, Vereinigtes Königreich.

18.3 Alle gemäß diesen Geschäftsbedingungen von Tipp24 und MyLotto24 geleisteten und eingegangenen Zusicherungen und Gewährleistungen, Zusagen, Versprechen, Vereinbarungen und Pflichten erfolgen einzeln und gesondert seitens Tipp24 und MyLotto24. Die Haftung von Tipp24 und MyLotto24 bezüglich einer Verletzung von Zusicherungen und Gewährleistungen, Zusagen, Versprechen, Vereinbarungen und Pflichten erstreckt sich lediglich auf Verluste oder Schäden aus der Tipp24 und MyLotto24 einzeln zurechenbaren Verletzung.

18.4 Im Gegensatz zu den Spielteilnehmern können Tipp24 und MyLotto24 Rechte abtreten und/oder ihre jeweiligen Pflichten nach diesen Geschäftsbedingungen übertragen, in Unterbeauftragung vergeben oder abtreten und/oder Verträge, die nach diesen Bedingungen geschlossen wurden, sowie die jeweiligen Rechte oder Pflichten von Tipp24, MyLotto24 oder der Spielteilnehmer auf sonstige Weise ausführen oder handhaben. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass Tipp24 und MyLotto24 Verträge zwischen Tipp24 und/oder MyLotto24 und einem Spielteilnehmer auf Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen von Tipp24 und/oder MyLotto24) in Verbindung mit der Übertragung des gesamten oder eines Teils des Geschäfts und Vermögens von Tipp24 und/oder MyLotto24 übertragen bzw. abtreten können. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Vertragübertragung wird Tipp24 und/oder MyLotto24 die Spielteilnehmer hierüber unter Angabe des neuen Vertragspartners auf der Website informieren. Mit der nächsten Anmeldung auf der Website stimmt der Spielteilnehmer der mitgeteilten Vertragsübertragung zu.

18.5 Versuchte Übertragungen, Abtretungen, Unterbeauftragungen, Beauftragungen, Aufrechnungen oder sonstige Handlungen des Spielteilnehmers, die Zuwiderhandlungen gegen die Geschäftsbedingungen darstellen, sind unwirksam. Diese Geschäftsbedingungen sind an die Person des Spielteilnehmers gebunden und werden zu dessen eigenen Gunsten und nicht mit Wirkung für Dritte abgeschlossen.

18.6 Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs nach diesen Geschäftsbedingungen stellt keinen diesbezüglichen oder sonstigen Verzicht dar. Ein Verzicht auf Rechte oder Rechtsbehelfe aufgrund dieser Geschäftsbedingungen stellt keinen fortgesetzten Verzicht auf derartige oder sonstige Rechte oder Rechtsbehelfe dar.

18.7 Die in diesen Geschäftsbedingungen eingeräumten Rechte, Befugnisse, Sonderrechte und Rechtsbehelfe verstehen sich nicht ausschließlich gesetzlich vorgesehener anderer Rechte, Befugnisse, Sonderrechte oder Rechtsbehelfe.

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