Immonet GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Einzelanzeige   (Stand: 09.2013)

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Bewertung:

fair & relevant

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Eine Einzelanzeige entspricht einem Abo-Vertrag mit entsprechender Laufzeit (siehe Markierung) und automatischer Verlängerung. (bearbeiten)
(2)
B
Die Kündigungsfrist eines Abo Vertrags beträgt 1 Tag. (D.h. der Kunde muss das Abo mindestens 1 Tag vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen, ansonsten startet die automatische Vertragsverlängerung.) (bearbeiten)
(3)
C
Für private Immobilienanbieter ist eine Registrierung als privater Immobilienanbieter zur Vermarktung von Immobilien auf Immonet.de erforderlich. (bearbeiten)
(4)
C
Der Immobilienanbieter verpflichtet sich, nur wahrheitsgemäße Angaben über die veröffentlichten Immobilien zu machen. Abbildungen dürfen keine Domainnamen, HTML-Tags oder Firmenlogos etc. enthalten. (bearbeiten)
(5)
C
[]
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht bei Vertragserfüllung erlischt. (bearbeiten)
(6)
C
[]
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern mitgeteilt und gelten nach zwei Wochen ohne Widerspruch als vom Kunden automatisch akzeptiert. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Einzelanzeige

Stand September 2013
I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Einzelanzeige, nachfolgend "AGB" genannt, enthalten unter anderem die Bestimmungen des § 312 BGB zum Fernabsatz (vormals "Fernabsatzgesetz").
II. Gegenstand

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Immonet GmbH, nachfolgend "Immonet" genannt, regeln die Zusammenarbeit mit Immobilienanbietern, die auf die Seiten des Immonet-Netzwerks der Immonet GmbH zugreifen, um Ihre Immobilie dort zur Vermarktung anzubieten.
III. Informationen zur Immonet GmbH

Immonet.de und die dazugehörigen Internetauftritte, nachfolgend "Immonet.de" genannt, werden betrieben und herausgegeben von der Immonet GmbH, ein Unternehmen von Axel Springer und der Mediengruppe Madsack mit Sitz in Hamburg.
IV. Leistungsumfang Immonet.de

IV. 1. Registrierung für "Mein Immonet"

Der Immobilienanbieter ist berechtigt, sich online über die Eingabe einer E-Mail-Adresse und eines selbst gewählten Passwortes, sowie über die optionale Vergabe eines selbst gewählten Benutzernamens, für den persönlichen Bereich von "Mein Immonet" zu registrieren. Unmittelbar nach erfolgreicher Registrierung für "Mein Immonet" hat der Immobilienanbieter Zugang zu allen persönlichen Diensten von "Mein Immonet" und ist dazu berechtigt, Immobilien als Einzelanzeigen auf Immonet.de anzubieten und zu verwalten.

IV. 2. Abonnement von Einzelanzeigen
IV. 2.1. Produkt, Preise, Laufzeiten

IV. 2.1.1. Ein Abonnement-Vertrag von Einzelanzeigen ist wie folgt definiert:

Ein Abonnement-Vertrag liegt vor, soweit und solange ein Immobilienobjekt als Einzelanzeige auf Immonet.de auf Dauer veröffentlicht wird
Folgende Laufzeiten sind für Mietobjekte buchbar:
2 Wochen, 4 Wochen, 8 Wochen, 12 Wochen
Folgende Laufzeiten sind für Kaufobjekte buchbar:
4 Wochen, 8 Wochen, 12 Wochen
Veröffentlichung auf Immonet.de als Exposé mit ausführlicher Objektbeschreibung
Automatische Verlängerung
(1)

IV. 2.1.2. Bei dem Vertragsabschluss für die Veröffentlichung der Einzelanzeige als Exposé entstehen dem Immobilienanbieter über den aktuellen über die Website während der Buchung zu entnehmenden Preis und gegebenenfalls seine Internet-Zugangskosten hinaus keine weiteren Kosten.

IV. 2.2. Objektdateneingabe, Speichern und Exposédarstellung

Die Eingabe und das Bearbeiten der Einzelanzeigen finden online über die von Immonet auf Immonet.de zur Verfügung gestellte Webapplikation statt. Die Eingabe und das Bearbeiten der Einzelanzeigen, sowie die Darstellung als Exposé richten sich nach den Vorgaben von Immonet in der entsprechenden Online-Maske. Die eingegebenen Daten werden in der Datenbank von Immonet gespeichert.

IV. 2.3. Bezahlung, Vertragsabschluss, Kündigung

IV. 2.3.1. Die Bezahlung der Einzelanzeige erfolgt entweder über E-Mail-Rechnung, über Lastschrift oder über Kreditkarte. Bei mehreren Objekten und damit mehreren Abonnement-Verträgen kann der Immobilienanbieter jeweils unterschiedliche Bezahlungsoptionen nutzen. Dabei ist jedoch pro Objekt nur eine Bezahlungsart möglich.

IV. 2.3.2. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung an ein Treuhandkonto von Immonet bei der Payone GmbH & Co. KG.

IV. 2.3.3. Die Begleichung der Rechnung durch Senden von Bargeld oder Schecks an Immonet ist nicht möglich. Immonet schließt eine Haftung bei Verlust aus, es sei denn Immonet oder ihre Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

IV. 2.3.4. Bei Erstnutzung der Bezahlart E-Mail-Rechnung kommt der Vertrag zwischen Immonet und dem Immobilienanbieter durch die Aktivierung der Veröffentlichungszeit der Anzeige zustande. Der Anbieter selbst aktiviert bzw. verlängert die Veröffentlichungszeit durch Klick auf einen Aktivierungslink, den er von Immonet per E-Mail erhalten hat. Die Immobilienanzeige wird dadurch als Exposé im Immonet-Netzwerk freigeschaltet.

IV. 2.3.5. Bei Folgebuchungen mit der Bezahlart E-Mail-Rechnung kommt der Vertrag zwischen Immonet und dem Immobilienanbieter schon durch den Klick auf den Button „Anzeige bezahlen und veröffentlichen“ auf der Bezahlseite zustande.

IV. 2.3.6. Bei Nutzung der Bezahlart Lastschrift und Kreditkarte kommt der Vertrag zwischen Immonet und dem Immobilienanbieter durch Klicken auf den Button „Anzeige bezahlen und veröffentlichen“ auf dem Bezahlformular der zu bezahlenden Einzelanzeige zustande. Tritt während der Bezahlung ein Fehler auf, durch den die Einzelanzeige nicht veröffentlicht bzw. verlängert wurde, ist der Vertragsabschluß zwischen Immonet und dem Immobilienanbieter nicht zustande gekommen.

IV. 2.3.7. Nach erfolgreicher Bezahlung der Einzelanzeige durch den Immobilienanbieter wird die Immobilienanzeige zur Veröffentlichung als Exposé im Immonet-Netzwerk freigeschaltet.

IV. 2.3.8. Die Immobilien des Immobilienanbieters sind durch die Freischaltung der Veröffentlichung während der gesamten Laufzeit auch auf den Partnerseiten des Immonet.de-Netzwerkes abrufbar. Immonet beabsichtigt, weitere Partner in das Immonet.de-Netzwerk aufzunehmen. Die Immobilien des Immobilienanbieters werden auch bei den neuen Partnern abrufbar sein. Auf die Veröffentlichung bei Partnerseiten besteht kein Rechtsanspruch für den Immobilienanbieter.

IV. 2.3.9. Der Abonnement-Vertrag verlängert sich um die gebuchte Laufzeit, wenn es vom Immobilienanbieter nicht spätestens 1 Tag vor Ablauf des gebuchten Zeitraums gekündigt wird. Dies kann direkt durch den Anbieter in seinem „Log-in“ Bereich geschehen, indem er den Link „Abo kündigen“ anklickt. Die Kündigung ist damit wirksam zugegangen. Es bedarf keiner weiteren Schritte. (Das Deaktivieren von Objekten alleine bewirkt jedoch keine automatische Kündigung.) Sollte der Anbieter nicht rechtzeitig kündigen, so verlängert sich der Abonnement-Vertrag um die gebuchte Laufzeit. (2)

IV. 2.4. Anzeigenverwaltung

IV. 2.4.1. Die Verwaltung der Einzelanzeigen erfolgt online auf Immonet.de. Sie umfasst derzeit die Eingabe, das Speichern, Ansehen, Bearbeiten, Bezahlen, Löschen, Kündigen und die Erfolgskontrolle von Immobilienanzeigen in "Mein Immonet".

IV. 2.4.2. Das Löschen von Einzelanzeigen durch den Immobilienanbieter entfernt diese endgültig aus seinem Datenbestand bei "Mein Immonet". Immonet übernimmt entsprechend IV. 4.1.1 keine Haftung für die Löschung von Einzelanzeigen durch den Immobilienanbieter. Beim Löschen eines Objekts wird der Abonnement-Vertrag zum Ende der gebuchten Laufzeit gekündigt. Sollte jedoch das Objekt nur deaktiviert werden, gilt vorstehend IV. 2.3.9 entsprechend.

IV. 3. Verfügbarkeit von Immonet.de

Immonet.de ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Immonet.de ist von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich von Immonet liegt. Immonet übernimmt daher weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher Dienstleistungen.

IV. 4. Mängelhaftung
IV. 4.1. Geltungsbereich

IV. 4.1.1. Immonet haftet lediglich für Fehler in der Darstellung der Einzelanzeige, die von Immonet zu vertreten sind, beispielsweise Fehler in der Immonet.de Webapplikation oder in der Immonet-Datenbank. Immonet haftet nicht für Fehler oder Unrichtigkeiten, die durch eine falsche Objektdateneingabe und Objektdatenverwaltung durch den Immobilienanbieter entstanden sind.

IV. 4.1.2. Immonet haftet nicht für die Darstellung von Objekten auf Immonet-Partnerseiten, die nicht zu Immonet.de gehören und nicht von Immonet betrieben werden.

IV. 4.2. Nacherfüllung

IV. 4.2.1. Mängelhaftungsansprüche gegenüber Immonet sind beschränkt auf Nacherfüllung nach § 635 BGB.

IV. 4.2.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Immobilienanbieter nach Maßgabe des § 634 Ziffer 3 BGB vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und nach Maßgabe des § 634 Ziffer 4 BGB Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

IV. 4.2.3. Ein Recht auf Selbstvornahme im Sinne des § 634 Nr. 2 BGB besteht nach fehlgeschlagener Nacherfüllung nur, soweit diese mittels der von Immonet zur Verfügung gestellten Webapplikation für den Immobilienanbieter bei funktionsgemäßer Anwendung der Webapplikation möglich ist.

IV. 5. Aufrechnung von Ansprüchen

Der Immobilienanbieter ist zur Aufrechnung von Ansprüchen gegenüber Immonet nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten werden.
V. Immobilienanbieter

V. 1. Definitionen
V. 1.1. Private Immobilienanbieter

Als privater Immobilienanbieter gilt im Allgemeinen, wer Immobilien nicht schwerpunktmäßig gewerblich vermittelt und kein Immobilienunternehmen ist. Für private Immobilienanbieter ist eine Registrierung als privater Immobilienanbieter zur Vermarktung von Immobilien auf Immonet.de erforderlich. (3)

V. 1.2. Immobilienunternehmen

Immobilienunternehmen sind gewerbliche Immobilienanbieter, für die zur Vermarktung ihrer Immobilien auf Immonet.de eine Registrierung als gewerblicher Anbieter erforderlich ist.

V. 2. Pflichten
V. 2.1. Umgang mit eigenen Benutzerdaten

Der Immobilienanbieter ist verpflichtet, sein Passwort sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über seinen Account ermöglichen, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern bzw. von Immonet ändern zu lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Immobilienanbieter haftet für Dritte, die mit seinem Wissen Dienstleistungen über seine Registrierung für "Mein Immonet" nutzen.

V. 2.2. Angaben in Einzelanzeigen

V. 2.2.1. Der Immobilienanbieter verpflichtet sich, nur wahrheitsgemäße Angaben über die veröffentlichten Immobilien zu machen. Hierbei verpflichtet sich der Immobilienanbieter bei der Objektdarstellung ausschließlich objektbezogene Bilder und Grafiken einzustellen. Bei Fotos und Grundrissen sind insbesondere die Einstellung von Firmenlogos, HTML-Tags, Java-Script Anwendungen, Domainnamen u. ä. nicht gestattet. (4)

V. 2.2.2. Immonet behält sich vor, im Falle von begründeten Zweifeln an der Richtigkeit von Angaben oder bei der Gefahr der Irreführung von Interessenten einzelne Immobilien wieder aus dem Angebot zu entfernen, woraus dem Immobilienanbieter keinerlei Ansprüche erwachsen.

V. 2.2.3. Der Immobilienanbieter verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln bzw. Einzelanzeigen einzustellen, deren Inhalte Rechte Dritter (zum Beispiel Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.
VI. Datenschutz

VI. 1. Datenschutzbestimmungen

Immonet und der Immobilienanbieter verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten.

VI. 2. Zweck des Vertrages

Der Immobilienanbieter erklärt sich damit einverstanden, dass Beschreibungen der Objekte, Fotomaterial und die Anschrift von Immonet in dem durch den Zweck dieses Vertrages vorgegebenen Rahmen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

VI. 3. Produktentwicklung

Der Immobilienanbieter erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass die mit seinem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten in anonymisierter Form zu Zwecken der Immonet-Produktentwicklung, -weiterentwicklung, -verbesserung verwendet werden dürfen. Insbesondere handelt es sich hier um Gruppenbildungen, u. a. auch portalübergreifend, die es Immonet ermöglichen, ihre Produkte entsprechend den Kundenwünschen zu verbessern bzw. zu optimieren. Gleiches gilt für die Erstellung von Statistiken und neuen Produkten.

VI. 4. Marktforschung

Darüber hinaus gestattet der Immobilienanbieter Immonet, die Daten an verbundene Unternehmen zu Zwecken der Marktforschung anonymisiert weiterzugeben oder diese selbst für Zwecke der Werbung in anonymisierter Form zu verwenden.

VI. 5. Widerruf

Die Einwilligung in die Nutzung der Daten kann von dem Kunden jederzeit schriftlich, per E-Mail oder Fax mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Widerruf ist zu richten an:

Immonet GmbH
Spaldingstr. 64
20097 Hamburg

Telefax: +49 (40) 347-28777
E-Mail: info@immonet.de

VI. 6. Hinweis auf EU-Recht

Immonet weist den Immobilienanbieter auf eine mögliche Verarbeitung seiner Daten auch ohne seine Einwilligung in Staaten außerhalb des Anwendungsbereiches der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl.EG Nr. L 281 S.31) hin.

VI. 7. § 5 TDDSG

Über Bestandsdaten im Sinne § 5 TDDSG darf Immonet Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung erteilen.

VI. 8. Missbräuchliche Nutzung der Dienste von Immonet

Sind dokumentierte tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass die Dienste von Immonet von dem Immobilienanbieter missbräuchlich in Anspruch genommen werden, darf Immonet die personenbezogenen Daten dieses Anbieters verarbeiten, nutzen und an Dritte übermitteln. Dieses Recht leitet sich aus der Wahrung überwiegender Interessen von Immonet an der Aufklärung des Missbrauchs und der Rechtsverfolgung des Verantwortlichen ab und gilt - soweit für die Aufklärung erforderlich - auch über das Ende des Nutzungsvorgangs und die Speicherfrist (§ 6 Absatz 7 TDDSG) hinaus. Immonet wird die Daten unverzüglich löschen, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Inanspruchnahme nicht mehr vorliegen oder wenn eine missbräuchliche Verwendung nicht mehr begünstigt wird. Immonet wird den betroffenen Immobilienanbieter von diesen Maßnahmen unterrichten, sofern das geschehen kann, ohne die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs zu gefährden.
VII. Haftung

VII. 1. Haftungsumfang

Immonet haftet im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages gegenüber dem Immobilienanbieter nur für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Handelt es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft ist die Haftung von Immonet im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

VII. 2. Haftungsausschluss für Leistungen Dritter

Immonet übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten, wie insbesondere den Interessenten, Immobilienkäufern und -mietern, für die Richtigkeit der Angaben oder die ordnungsgemäße Erfüllung eines Kauf-, Miet- oder Immobilienunternehmensvertrages, der durch ein Angebot auf der Internet-Plattform von Immonet zustande kam. Sollte Immonet von Dritten im Zusammenhang mit Angaben des Immobilienanbieters in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich das Immobilienunternehmen, Immonet von diesen Ansprüchen und sämtlichen mit ihrer Abwehr einhergehenden Kosten freizuhalten.
VIII. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

VIII.1. Widerrufsrecht

Ein Immobilienanbieter, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten von Immonet gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Immonet GmbH
Spaldingstr. 64
20097 Hamburg
Telefax 040/347-28999
kundenbetreuung@immonet.de

VIII.2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Immobilienanbieter immonet die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht zurückgewähren bzw. herausgeben, muss der Immobilienanbieter immonet insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Immobilienanbieter die vertragliche Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung, für immonet mit deren Empfang.
VIII.3. Besondere Hinweise

Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht des Immobilienanbieters vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten mit ausdrücklicher Zustimmung des Immobilienanbieters vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
(5)

Ende der Widerrufsbelehrung.

IX. Sonstiges

IX. 1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung der AGB unwirksam sein, werden hiervon die übrigen Regelungen des Vertrages und der AGB nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, sich auf eine rechtlich wirksame Regelung zu verständigen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt.

IX. 2. Anpassung der AGB

Immonet behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Ausgenommen hiervon sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Immonet wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Tag der auf die Änderungsmitteilung folgt, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.(6)

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