Bildungsspender gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 01.05.2014)

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Bewertung:

relevant

wichtige Vertragsbestandteile:

(6)
B
[]
Weder Firmenkooperationspartner noch Einkäufer erhalten beim Charity-Kauf eine Spendenquittung. (bearbeiten)
(1)
C
Auf bildungsspender.de geht es um die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im gemeinnützigen Sektor. (bearbeiten)
(2)
C
Die Mittelbeschaffung erfolgt über (a) Charity-Käufe und (b) Direktspenden. (bearbeiten)
(3)
C
Der Vertragsanbieter verpflichtet sich, maximal 10% der jährlichen Zuwendungen für Verwaltungskosten zu nutzen. Sollten mehr als 10% des Gesamtspendeaufkommens im Kalenderjahr beim Vertragsanbieter verbleiben, werden diese einem allgemeinen Fördertopf zugeführt. (bearbeiten)
(4)
C
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern 2 Wochen vorher versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als vom Nutzer automatisch akzeptiert. (bearbeiten)
(5)
C
Der Nutzungsvertrag kann vom Vertragsanbieter und dem Kunden jederzeit gekündigt werden. (bearbeiten)
(7)
C
[]
Präsenz-Shops haben die Möglichkeit, sich auf dem Portal des Vertragsanbieters listen zu lassen und verpflichten sich, beim Charity-Kauf so genannte Spendengutscheine an den Käufer auszuhändigen. (bearbeiten)
(8)
C
Nutzer können auch direkte Spenden an die beim Vertragsanbieter gelisteten Einrichtungen tätigen. Hierbei werden ausschließlich anfallende Zahlungskosten verrechnet und ab einer Zuwendung von 200 Euro eine Spendenquittung versendet. (bearbeiten)
(9)
C
Als Spendenempfänger kommen nur steuerbegünstigte Einrichtungen infrage. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der bereitgestellten Leistungen und Dienste ganz oder teilweise zu beauftragen. Insofern gelten auch die AGB der (Kommentar: nicht genannten) Dienstleister. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Bei den Zahlungsarten Sofortüberweisung, Kreditkarten, PayPal usw. leiten der Vertragsanbieter den Spender zum jeweiligen Zahlungsdienstleister. An dieser Stelle wird auf die jeweiligen AGB der Zahlungsdienstleister verwiesen. (bearbeiten)
<2>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.05.2014

Vorbemerkungen
(1) Die Bildungsspender gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - im Folgenden: Bildungsspender - betreibt die Website www.Bildungsspender.de. – im Folgenden: Bildungsspender.de. Hierbei handelt es sich um ein internetbasiertes System zur Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im gemeinnützigen Sektor. (1)
(2) Mit der Anmeldung bei Bildungsspender.de oder bei einer sonstigen Nutzung dieser Website werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert.
(3) Die Mittelbeschaffung erfolgt über zwei Säulen, den sog. Charity-Kauf (§ 3) und die Direktspende (§ 4). (2)
(4) Bildungsspender verpflichtet sich freiwillig, dass die Verwaltungskosten 10 % des gesamten, im Kalenderjahr zufließenden Zuwendungsvolumens nicht überschreiten (Selbstverpflichtung). Sollten bei Bildungsspender insgesamt mehr Mittel als 10% des Gesamtspendenaufkommens eines Kalenderjahres (z.B. durch Zusatzrückvergütungen der Partner-Shops, die keiner bestimmten Einrichtung zugeordnet werden können), verbleiben, werden diese dem allgemeinen Fördertopf zugeführt. (3)
(5) Der allgemeine Fördertopf wird verwendet, um den gemeinnützigen Sektor zu stärken. Im Rahmen des allgemeinen und von Bildungsspender zu konkretisierenden Förderauftrags werden Mittel, die „adressatenfrei“ zur Verfügung stehen, als Zuwendungen zur Stärkung der zeitnah zu verwendenden Mittel einer Körperschaft oder zur Erhöhung des Vermögensstocks von Stiftungen (Zustiftungen) eingesetzt. Bildungsspender steht dabei gegenüber den Kunden und den geförderten Einrichtungen in der Verantwortung, den Charakter der Zuwendungen festzulegen, etwa die ausdrückliche Erklärung nach § 62 Abs. 3 Nr. 2 AO abzugeben, dass die Zuwendungen zur Ausstattung der Körperschaft mit Vermögen oder zur Erhöhung des Vermögens bestimmt sind. So können in diesem Rahmen Mittel für Matching-Funds, für Fundraising-Contests oder für das Grundstockvermögen von Stiftungen verwendet werden, die die Bildungslandschaft nachhaltig zu stärken versprechen. Dieser Mitteleinsatz dient der strategischen Zielsetzung, die gemeinnützige Infrastruktur im Bildungsbereich auszubauen, Menschen für bürgerschaftliches Engagement zu gewinnen und die Wahrnehmung von Bildungsspender in der Öffentlichkeit zu stärken.

§ 1 Gültigkeit
(1) Für die Rechts- und Vertragsbeziehungen zwischen Bildungsspender und den Einkäufern, Spendenhelfern, Shop-Betreibern, Dienstleistern und anderen Firmenkooperationspartnern, Spendenempfängern bzw. sonstigen Nutzern – im Folgenden: Nutzer - gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Geltung abweichender AGB von Nutzern wird hiermit ausgeschlossen, einer Einbeziehung ausdrücklich widersprochen.
(2) Die AGB können von Bildungsspender ohne eine Nennung von Gründen jederzeit geändert werden. Die Bildungsspender bekannten Nutzer werden über die geänderten Bedingungen unter Einhaltung der Textform durch E-Mail zwei Wochen vor Inkrafttreten informiert. Die Frist wird durch die Absendung der E-Mail durch Bildungsspender in Lauf gesetzt. Im Rahmen dieser Information weist Bildungsspender die Nutzer auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist gesondert hin. Widerspricht der Nutzer innerhalb der zwei Wochen nach Empfang der Information den Änderungen nicht, gelten die neuen Bedingungen als angenommen; widerspricht der Nutzer, endet das Nutzungsverhältnis. (4)

§ 2 Vertragsabschluss und Laufzeit
Der Nutzungsvertrag ist geschlossen, sobald sich der Nutzer erfolgreich bei Bildungsspender angemeldet hat. Der Vertrag ist zeitlich nicht befristet. Der Nutzungsvertrag kann von Bildungsspender und Nutzer jederzeit durch schriftliche Kündigung oder in Textform (z.B. per E-Mail) ohne Berücksichtigung einer Frist beendet werden. (5)

§ 3 Leistungsbeschreibung Charity-Kauf
(1) Zur Ermöglichung eines Charity-Kaufs vermittelt Bildungsspender den Kontakt zwischen einem Unternehmen als Kooperationspartner - im Folgenden: Firmenkooperationspartner -, das bereit ist, für die Vermittlung von Einkäufen oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen eine Rückvergütung zu zahlen, und dem Kunden des Firmenkooperationspartners - im Folgenden: Einkäufer.
(2) Von der erhaltenen Rückvergütung erhält Bildungsspender 10 % zur Deckung eigener Kosten. Über die Verwendung der restlichen 90 % der Rückvergütung entscheidet der Einkäufer. Der Einkäufer wählt hierbei bereits vor der Weiterleitung zu einem Firmenkooperationspartner eine steuerbegünstigte Einrichtung (Schule, Kita, Förderverein etc.) aus, die auf Bildungsspender.de gelistet ist und die Zuwendung erhalten soll – im Folgenden: Spendenempfänger. Alternativ kann sich der Einkäufer entscheiden, seine Rückvergütung in den allgemeinen Fördertopf fließen zu lassen, über dessen Verwendung Bildungsspender nach seinen strategischen Zielsetzungen entscheidet. Weder Firmenkooperationspartner noch Einkäufer können eine Zuwendungsbestätigung erhalten. (6)Für den Fall, dass der ausgewählte Firmenkooperationspartner die Rückvergütung nicht auszahlt, sind weder der Einkäufer noch der Spendenempfänger berechtigt, eine Auszahlung der Mittel in entsprechender Höhe zu verlangen.
(3) Präsenz-Shops und lokal ansässige Dienstleister haben die Möglichkeit, sich auf dem Portal von Bildungsspender listen zu lassen. Sie verpflichten sich, beim Kauf so genannte Spendengutscheine an den Käufer auszuhändigen. (7)

§ 4 Leistungsbeschreibung Direktspende
(1) Bildungsspender vermittelt auch Direktspenden über elektronische Medien. Für die Spender bedeuten die Direktspenden Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, die gem. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG mit den dort jeweils geregelten Höchstbeträgen als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Dazu bietet Bildungsspender einen Online-Spendendienst sowie einen Charity-SMS-Dienst an und stellt ein Online-Direktspendenformular – im Folgenden: Spendenformular - zur Verfügung. Dieses Formular kann von Spendern genutzt werden, um Zuwendungen an eine auf Bildungsspender.de gelistete Einrichtung auszulösen. Die Spendenempfänger können das Formular auch auf ihrer eigenen Internetseite einbinden.
(2) Bildungsspender erhält die Gutschrift der Zuwendung für den Spendenempfänger ohne zusätzliche Zweckbindung oder -empfehlung. Derzeit werden die Zahlungsmittel Lastschrift, Sofortüberweisung, PayPal, Kreditkarte, Charity-SMS und HelpCard (Spendengeschenkkarte) angeboten.
(3) Bildungsspender leitet direkte Spenden vollständig an die vom Spender gewählte Einrichtung weiter; lediglich anfallende Gebühren für die Zahlungsmittel, die Bildungsspender von den Zahlungsdienstleistern in Rechnung gestellt werden, werden der Einrichtung vom Spendenbetrag abgezogen. Ab einem Zuwendungsbetrag in Höhe von 200 Euro erhält der Spender automatisch eine Zuwendungsbestätigung. Auf Wunsch werden Spendern von Bildungsspender auch unter einer Spendenhöhe von 200 Euro Zuwendungsbestätigungen ausgestellt. Die durch den Betrieb des Spendenformulars entstehenden Kosten werden über das Charity-Kauf-System (§ 3 Abs. 1) finanziert und nicht von den Spenden abgezogen.
(8)
(4) Der Spender versichert, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und geschäftsfähig zu sein.
(5) Bei einer Spende, die über das SEPA Lastschrifteinzugsverfahren (Einmal- bzw. Folge- Lastschrift) abgewickelt wird, informiert Bildungsspender den Spender fristgerecht über den beabsichtigten Lastschrifteinzug in Textform, regelmäßig per E-Mail, mit Angabe des fälligen Einzugsbetrages und des Fälligkeitsdatums (sog. Pre-Notification). Spenden werden nach dem auf die Online-Absendung der Spende folgenden Geschäftstag innerhalb einer Woche eingezogen. Die Pre-Notification erfolgt unmittelbar nach Auslösung der Spende, spätestens jedoch einen Tag vor dem Fälligkeitstag. Bei wiederkehrenden Lastschriften (Folgelastschriften) reicht eine einmalige Information des Spenders vor dem ersten Lastschrifteinzug unter Angabe der zukünftigen Fälligkeitstermine und der vereinbarten Einzugsbeträge aus. Ändern sich die Höhe der einzelnen Beiträge oder die Fälligkeitstermine, so wird eine erneute Pre-Notification mit Angaben der geänderten Daten versandt.
(6) Bei allen anderen Zahlungsarten wie Sofortüberweisung, Kreditkarten, PayPal usw. leitet Bildungsspender den Spender zu dem jeweiligen Zahlungsdienstleister weiter. Dort hinterlegte Daten sind für Bildungsspender nicht einsehbar. Es gelten die jeweiligen AGB, Nutzungsbedingungen und Datenschutzbedingungen des Zahlungsdienstleisters. <1>
(7) Daten des Spenders wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Zahlungsart, Datum und Höhe der Spende und bei Spenden per SEPA-Lastschrift SEPA-Mandat und IBAN werden dauerhaft bei Bildungsspender gespeichert. Um Betrugsfällen vorzubeugen, wird darüber hinaus die IP-Adresse des Spenders gespeichert.
(8) Der Spender spendet direkt an die im Spendenformular angegebene Einrichtung. Die Weiterleitung erfolgt mit einer zeitlichen Verzögerung, da gesetzliche Widerrufsfristen der verschiedenen Zahlungsarten abgewartet werden müssen und turnusgemäße Überweisungen stattfinden (siehe § 3 Abs. 4). Die Zweckbindung entfällt, wenn die begünstigte Einrichtung länger als zwei Jahre keinen gültigen Nachweis über die Steuerbegünstigung erbringen kann (siehe § 7 Abs. 2).
(9) Der Spendenempfänger trägt das Risiko einer Rückbuchung der empfangenen Spende bei bestimmten Zahlungsarten (SEPA-Lastschriften oder Kreditkarte). Rückbuchungen, die nach bereits erfolgter Auszahlung an den Spendenempfänger erfolgen, werden diesem zuzüglich der jeweils geltenden von der Bank berechneten Rückbuchungsgebühr belastet.

§ 5 Abwicklung und Kosten
(1) Spendenhelfer ist, wer sich stellvertretend für eine Einrichtung bei Bildungsspender registriert und Ansprechpartner für diese Einrichtung ist. Jeder Spendenhelfer kann die Listung einer Einrichtung initiieren. In diesem Fall wird eine neue URL nach dem Muster www.bildungsspender.de/einrichtungsname für die individuelle Nutzung eingerichtet. Der Spendenhelfer dient als Ansprechpartner für Bildungsspender und hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Bankverbindung des Spendenempfängers hinterlegt und regelmäßig ein aktueller Nachweis über die Steuerbegünstigung (z.B. Freistellungs- oder Feststellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes) übermittelt wird. Als Spendenempfänger kommen nur steuerbegünstigte Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Universitäten, (Förder-)Vereine, Stiftungen oder sonstige Körperschaften des privaten Rechts und Körperschaften öffentlichen Rechts infrage, die nach ihrer Satzung und in ihrer tatsächlichen Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sind und den Bestimmungen entsprechen, die die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthalten. Zuwendungen an natürliche Personen bzw. auf deren Konten sind ausgeschlossen. (9)
(2) Die Anmeldung bei Bildungsspender.de und die Nutzung der Angebote sind unentgeltlich. Bildungsspender verpflichtet sich, mindestens 90% der tatsächlich von Shops, Dienstleistern und anderen Firmenkooperationspartnern erhaltenen Rückvergütungen, die Nutzer als Zuwendung für eine bestimmte Einrichtung vorgesehen haben, an die Spendenempfänger weiterzuleiten. Ausgenommen hiervon sind Rückvergütungen, die Nutzer regelmäßig direkt an Bildungsspender spenden, da die Auswahl eines anderen Spendenempfängers technisch, vertraglich oder rechtlich nicht möglich ist. Diese Spenden verwendet Bildungsspender zur Deckung der Kosten der Direktspenden- und Charity-SMS-Dienste.
(3) Bildungsspender sammelt alle Gelder, die aus Charity-Käufen und Direktspenden zufließen, und wendet diese bis zu elf Mal im Kalenderjahr steuerbegünstigten Einrichtungen zu, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die einzelne Einrichtung erhält eine Überweisung, sobald ein Zuwendungsbetrag von mindestens 200 Euro zur Verwendung bereit steht, mindestens jedoch einmal jährlich im November unabhängig von der Betragshöhe. Voraussetzung ist das Vorliegen eines gültigen Nachweises der Einrichtung über ihren steuerbegünstigten Status. Die Einrichtung, der die Zuwendungen zufließen, entscheidet über die Verwendung der ihr von Bildungsspender zugeflossenen Mittel.
(4) Die Kostendeckung von Bildungsspender liegt vor, wenn 10% des Gesamtspendenaufkommens erreicht sind. Übersteigen die Spenden von Bildungsspender die Grenze von 10% des Gesamtspendenaufkommens, verpflichtet sich Bildungsspender, den darüber hinaus zur Verfügung stehenden Betrag an einzelne oder alle Spendenempfänger oder andere steuerbegünstigte Einrichtungen oder Projekte zu spenden oder zu stiften. Die Entscheidung über die Auswahl der Empfänger trifft Bildungsspender.
(5) Bildungsspender sichert zu, dass 100% der Direktspenden und Einnahmen aus Charity-SMS an die Spendenempfänger weitergeleitet werden. Ausgenommen hiervon sind Gebühren, die Bildungsspender von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. Transportgebühr für Charity-SMS-Dienste und ähnliche Angebote sowie Gebühren der Zahlungsdienstleister für z.B. Spenden per Kreditkarte, PayPal, Rücklastschriftgebühren usw.). Bildungsspender berechnet hierfür keine eigenen Gebühren.

§ 6 Haftung
(1) Bildungsspender bemüht sich, einen jederzeit ordnungsgemäßen Betrieb von Bildungsspender.de sicherzustellen. Bildungsspender garantiert jedoch keine ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Internetportals. Bildungsspender haftet auch nicht für technisch bedingte Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle, die durch technische Störungen oder auch notwendige Wartungsarbeiten bedingt sind und zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit von Bildungsspender.de führen.
(2) Bildungsspender haftet nicht für die Richtigkeit und den Inhalt der durch die Spendenhelfer eingestellten Angaben. Bildungsspender übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch dieser Informationen.
(3) Bildungsspender haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von Daten der Nutzer durch Dritte, z.B. durch einen unbefugten Zugriff von "Hackern" auf die Datenbank. Bildungsspender haftet auch nicht für einen Missbrauch von Angaben und Informationen durch Dritte, welche die Nutzer selbst diesen Dritten zugänglich gemacht haben.
(4) Bildungsspender haftet nicht für die von Spendenempfängern zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Inhalte. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen diese Inhalte gegen das geistige Eigentum (Markenrechte, Urheberrecht etc.) oder gegen Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen.
(5) Bildungsspender leistet keine Gewähr und haftet nicht für die durch die Shops und Dienstleister angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie für die Erfüllung der Verträge zwischen Nutzern und Shops sowie anderen Dienstleistern.
(6) Bildungsspender haftet nicht für wirtschaftliche, körperliche oder immaterielle Schäden, die sich aus der Nutzung von Bildungsspender.de ergeben, soweit der Schaden nicht nachweislich vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit von Bildungsspender oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde.
(7) Bildungsspender ist jederzeit dazu berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche die Seite Bildungsspender.de mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise einzustellen und sämtliche gespeicherte Daten der Nutzer im gesetzlichen Rahmen zu löschen. Eine Angabe von Gründen ist hierzu nicht erforderlich.
(8) Verlinkte Internetseiten werden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen geprüft. Bildungsspender hat jedoch keinen Einfluss auf die Inhalte von verlinkten Seiten. Insbesondere ist Bildungsspender eine andauernde inhaltliche Kontrolle der verlinkten fremden Seiten nicht möglich. Sollten Bildungsspender rechtswidrige Inhalte auf verlinkten fremden Seiten bekannt werden, werden diese Links unverzüglich entfernt.
(9) Bildungsspender ermöglicht die Nutzung der Fundraising-Plattform mit den bei Bildungsspender.de gelisteten Partner-Shop-Angeboten. Bildungsspender kann nur tatsächlich erhaltene Rückvergütungen als Spende weiterleiten. Im Falle einer ausbleibenden Zahlung oder Zahlungsunfähigkeit des Firmenkooperationspartners besteht kein Recht auf Weiterleitung der von diesem nicht geleisteten Rückvergütung.
(10) Bildungsspender teilt den Spendenhelfern, die sich stellvertretend für eine Einrichtung bei Bildungsspender registriert haben, mindestens einmal pro Jahr den überwiesenen Spendenstand mit. Die Spenden werden in der Regel im vierten Quartal eines jeden Jahres überwiesen, sofern der Spendenhelfer eine Kontoverbindung hinterlegt hat und die Steuerbegünstigung des Spendenempfängers in Übereinstimmung mit den steuerbegünstigten Zielen von Bildungsspender nachgewiesen wurde. Ein Anspruch auf die Einhaltung des Termins besteht nicht.
(11) Ist Bildungsspender nach vollzogener Zuwendung an den Spendenempfänger zur Rückzahlung von Rückvergütungen an Shops oder Rückzahlung von Spenden verpflichtet, weil das zugrunde liegende Geschäft nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist und rückabgewickelt wird, ist Bildungsspender berechtigt, den Rückzahlungsbetrag vom ursprünglich begünstigten Spendenempfänger zurückzufordern. Der Spendenempfänger ist in diesem Fall verpflichtet, die Spende an Bildungsspender zurückzuerstatten.
(12) Bildungsspender haftet nicht für entgangene Rückvergütungen, übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab, die sich auf Produkte oder die vertragliche Abwicklung im Zusammenhang mit Produkten eines Firmenkooperationspartners beziehen.
(13) Im Übrigen haftet Bildungsspender nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Umfang vorhersehbarer und vertragstypischer Schäden.

§ 7 Verantwortlichkeit der Nutzer
(1) Der Spendenhelfer ist verantwortlich für den Inhalt seiner Anmeldung und für Informationen, die er bereitstellt. Er versichert, dass die von ihm eingestellten Daten der Wahrheit entsprechen, insbesondere, dass es sich beim Spendenempfänger um eine steuerbegünstigte Einrichtung handelt, die die gleichen steuerbegünstigten Zwecke wie Bildungsspender verfolgt und die hinterlegten Kontodaten zum Spendenempfänger gehören. Die Angabe von privaten Kontoverbindungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann der Spendenhelfer für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Benutzername und Passwort sind vertraulich zu behandeln. Spendenhelfern werden in unregelmäßigen Abständen per E-Mail Informationen über Neuerungen, Veränderungen und Aktionen bei Bildungsspender.de zugesandt. Der Zusendung dieser elektronischen Post kann nicht widersprochen werden, da dies zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich ist. Im Falle eines Widerspruchs kann Bildungsspender die Vertragsbeziehung zu dem Spendenhelfer kündigen (§ 2).
(2) Darüber hinaus hat der Spendenhelfer dafür Sorge zu tragen, dass die Steuerbegünstigung des Spendenempfängers nachgewiesen wird. Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Überweisung der Spende. Wegen der eigenen Steuerbegünstigung ist Bildungsspender verpflichtet, Spenden zeitnah zu verwenden. Daher kann bei fehlendem Nachweis das Spendenguthaben nicht länger als bis zum Ende von zwei Kalenderjahren nach Zufluss bei Bildungsspender verbleiben. Liegt nach dieser Frist kein gültiger Nachweis über die Steuerbegünstigung vor, gilt dies als Verzicht des Spendenhelfers auf die Überweisung des Spendenguthabens; das Spendenguthaben fließt in diesem Fall in den allgemeinen Fördertopf, aus dem es von Bildungsspender für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung gestellt wird.
(3) Nutzer von Bildungsspender.de dürfen keine Anstrengungen unternehmen, die Website zu manipulieren, zu schädigen oder missbräuchlich Informationen auszulesen, zu speichern, zu bearbeiten, zu verändern, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zu missbrauchen. Sie sind bei entsprechendem vorsätzlichen oder fahrlässigen widerrechtlichen Handeln gegenüber Bildungsspender zum Ersatz daraus entstehender Schäden verpflichtet.
(4) Shops, Dienstleister und andere Firmenkooperationspartner können sich bei Bildungsspender registrieren und listen lassen. Sie verpflichten sich damit, zumindest auf Anfrage von Käufern den bei ihrer Listung angegebenen Rückvergütungsbetrag, der bei einem Vertragsabschluss mit einem Nutzer entsteht, an den von diesem bestimmten Spendenempfänger über Bildungsspender.de zur Verfügung zu stellen.
(5) Bildungsspender untersagt, Bildungsspender.de mit anderen Internet-Seiten zu verlinken, die rechtswidrige und/oder jugendgefährdende Inhalte beinhalten.

§ 8 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese AGB
(1) Bildungsspender behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB, diesen Nutzer ohne Angabe von Gründen und unter Ausschluss der Geltendmachung von Schadenersatz mit sofortiger Wirkung vom Service auszuschließen. Bildungsspender behält sich in diesen Fällen ausdrücklich das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtliche Schritte einzuleiten, insbesondere Schadenersatz geltend zu machen und/oder Strafanzeige zu erstatten.
(2) Bildungsspender erlangt einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Nutzer für diejenigen materiellen oder immateriellen Schäden einschließlich der Kosten der aktiven oder passiven Rechtsverfolgung, die ihr dadurch entstehen, dass
falsche oder unvollständige Angaben gemacht worden sind,
Nutzer ihren Mitteilungspflichten nicht nachgekommen sind,
durch die mitgeteilten und auf Bildungsspender.de eingestellten Angaben Rechte Dritter verletzt werden,
die Undurchführbarkeit bzw. das Misslingen einer Spendenaktion dem Nutzer bekannt war, ohne grobe Fahrlässigkeit bekannt sein musste oder von diesem bewusst herbeigeführt wurde, oder
der Nutzer allein oder im Zusammenwirken mit Dritten zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten oder zur Schädigung von Bildungsspender handelt bzw. zusammenwirkt.
(3) Nutzer haften im Umfang von § 8 Abs. 1 auch bei der Inanspruchnahme von Bildungsspender durch Dritte, die durch Verlinkungen hervorgerufen werden oder auf einem sonstigen Verstoß gegen geltendes Recht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Bildungsspender.de durch Nutzer beruhen.
(3) Nutzer verpflichten sich, Bildungsspender von jeder Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen, die durch einen Missbrauch eines Services von Bildungsspender.de durch den Nutzer und den Verstoß gegen diese AGB entstehen könnten.

§ 9 Datenschutz
Bildungsspender versichert, die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nur zu eigenen Zwecken einzusetzen. Der Datenverkehr bei der Registrierung und Pflege der Daten durch die Nutzer ist verschlüsselt, um ihn gegen nicht autorisierte Personen zu schützen. Bildungsspender versichert, personenbezogene Daten nicht weiterzugeben. Darüber hinaus gilt die ausführliche Datenschutzerklärung. <2>

§ 10 Einbeziehung Dritter
Bildungsspender ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der bereitgestellten Leistungen und Dienste ganz oder teilweise zu beauftragen. Insofern gelten auch die AGB und Datenschutzerklärungen dieser Dienstleister, soweit sie nicht den AGB von Bildungsspender widersprechen. [1]

§ 11 Erhaltungsklausel (Salvatorische Klausel)
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder in Teilen unvollständig sein oder werden, so bleiben die übrigen Klauseln der AGB in ihrer Gültigkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung vereinbaren die Parteien eine wirksame Regelung, die dem gewollten inhaltlichen Gehalt am Nächsten kommt.

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstiger Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

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